Faktencheck über „Gefühlte Mängel“ bei den Niederschriften; Teil 8
Heute beenden wir die Serie unter dem Titel „Gefühlte Mängel“ bei den Niederschriften, die wir am 11.01.2016 gestartet haben. Diese Serie hatten wir wunschgemäss, entgegen unserer ausführlichen Berichterstattung kurz, kompakt und transparent vermittelt, damit sich jeder ein Bild über die angeblich sinnfreien Auseinandersetzungen machen konnte und der Vorwurf an uns, die Einwände zu den Niederschriften wären nicht nachvollziebar, von jedem nachvollzogen werden konnte.
TOP Bericht der Ortsvorsteherin vom 13.12.2016
Originalauszug aus der Niederschrift:
Bemerkungen:
1. Vielen Dank an die Verwaltung für ihre Unterstützung im Jahr 2016.
2. Die Verwaltung wird zeitnah bei Bedarf bezgl. der wiederkehrenden Straßenbeiträge eine Bürgerveranstaltung in Heftrich durchführen.
3. Für die Schulwegsicherung von Langgasse zur Gartenstraße entfällt die Kette, dafür werden drei Poller aufgestellt, wobei der mittlere herausgenommen werden kann).
4. Der OBR bittet die zuständige Verwaltung die Online-Version der Idsteiner Stadtrechte – Abschnitt 634 – Bausatzung der Stadt Idstein über die Gestaltung baulicher Anlagen im Ortskern des Stadtteils Heftrich zu ergänzen.
5. Die OVin berichtet, da seitens der Verwaltung eine Antwort auf die Anfrage bzgl. Ablagefläche Rasengrabfeld vorliegt. Die Verwaltung schlägt vor, die Fläche mit Natursteinen zu pflastern. Die Aufstellung eines Kreuzes in diesem Bereich ist von der Verwaltung nicht gewünscht, da bereits im Bereich der Trauerhalle ein Kreuz ist. Der Ortsbeirat bitte daher die zuständige Verwaltung Vorschläge zu unterbreiten, wie die Pflasterung mit Natursteinen (welche Farbe, Größe usw.) aussehen könnte. (Bildmaterial)
Der tatsächliche Verlauf zum TOP Bericht der Ortsvorsteherin:

