Chronologie zur
unsachgemäßen Entsorgung
von Altreifen.

Es hat begonnen im Dezember 2016
Stand: 23.05.2020

 

 

23.05.2020 Am 15. Mai 2020 antwortet die Kommunalaufsichtsbehörde zu der Eingabe vom 01. März 2020. Auf diese Antwort wurde mit Email vom 23.05.2020 nochmals abschliessend Stellung genommen. Somit ist dieser Fall abgeschlossen.

07.04.2020 Auf die Email vom 26.03.2020 antwortet Herr Höhler nochmals und teilt abschliessend mit: „Wir erachten den aktuellen Vorgang als abgeschlossen, werden aber selbstverständlich wie bereits mitgeteilt, den betreffenden Bereich unterjährig in Augenschein nehmen.“

01.04.2020 auf die Anfrage vom 26.03.2020 an die Verwaltung bezüglich des Sachstandsberichtes wurde per Email von Hern Höhler geantwortet. Bezugnehmend auf den Sachstandsbericht wurde eine Zusammenfassung erstellt und per Email wurde Herrn Höhler geantwortet und der Bürgermeister, zur Information auf Cc gesetzt.

29.03.2020 erging nachfolgende Antwort (pdf)  auf die Anfrage vom 25.03.2020:
Von: Erhard Walter
Betreff: Ihre Anfrage vom 25.03.2020; Betr.: Fachaufsichtsbeschwerde

Datum: 29. März 2020 um 13:00:30 MESZ
An: Barbara Pendelin
Kopie: Winfried Urban

Sehr geehrte Frau Pendelin,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Rückfrage, ob ich meine Eingabe vom 01.03.2020 aufrecht erhalte.

Ich würde Ihnen ja sehr gerne ein Prüfung ersparen, aber aufgrund der neusten Informationen zum Sachverhalt, welche aus dem Antwortschreiben von Herrn Staatssekretär Conz zu entnehmen sind, ist mein Anliegen nicht entbehrlich, da es der Bürgermeister versäumt hat, zeitnah etwas zu unternehmen.

Sollte Ihr Prüfungsergebnis von den neusten Information von Herrn Staatssekretär Conz abweichen, was aus meiner Sicht nicht der Fall sein dürfte, müsste der Bürgermeister eine sehr plausible Begründung haben, damit man von weiteren Schritten absehen könnte.

Auch ist eine noch ausstehenden Antwort auf meine u.b. Anfragen vom 26.03.2020 zum weiteren Verlauf von großer Bedeutung. Ich wünsche mir ein klares und unmissverständliches Signal vom Bürgermeister persönlich, dass man die Flurstückseigentümerin ohne Rücksicht auf ihre Ämter (Ortsvorstehrin, Ortslandwirtin, Jagdvorsteherin) hinsichtlich der Unwahrheiten, siehe beigefügten Zeitraffer, nicht weiter deckt und verschont.

D.h., für mich schliesst sich erst der Kreis, wenn Verstöße, wie in diesem Fall nicht mehr geduldet werden. Sie schaden nicht nur der Umwelt – es drohen auch im „Normalfall“, wenn man das notwendige „Vitamin B“ nicht besitzt – hohe Bußgelder.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Walter

28.03.2020 ging eine Anfrage der Ordnung- und Kommunalaufsichtsbehörde vom 25.03.2020 per Post ein, ob eine Prüfung bezüglich der „Fachaufsichtsbeschwerde“ vom 01.03.2020 aufrecht erhalten werden soll.

26.03.2020 erfolgt Anfrage bei der Stadt Idstein, Herrn Höhler, zum Sachstand der Entsorgung.

24.03.2020 erhält E.Walter die Antwort bezüglich der Anfrage vom 01.03.20 an das Hess. Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  per Email zugestellt. Das Schreiben von Staatssekretär Conz wurde noch am 24.03.2020 beantwortet, welches >>hier<< nachgelesen werden kann.

17.03.2020 erging nachfolgender Mailverkehr, wobei der Name der Eheleute hier mit N.-N. ersetzt wurde.
Von: Alois Höhler

Betreff: Unsachgemäße Altreifenablagerung in Heftrich
Datum: 17. März 2020 um 16:06:01 MEZ
An: Erhard Walter
Kopie: Axel Wilz,  Christian Herfurth, Tim Harnischfeger,

Sehr geehrter Herr Walter,
im Anschluss an unseren gemeinsamen Ortstermin am 12.03.2020 haben Herr Wilz und ich ein Gespräch mit den Eheleuten N.- N. geführt und ihnen vorab mündlich die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Ablagerungen auf dem Grundstück Gemarkung Heftrich, Flur 8, Flurstück 9 mitgeteilt.
Darüber hinaus hat Herr Wilz am 16.03.2020 die betreffenden Reifen und sonstigen Abfall zusammen mit den Eheleuten N. – N. farblich gekennzeichnet.
Die Eheleute N. – N. haben heute Nachmittag tel. mitgeteilt, dass sie am Mittwoch, den 18. März 2020, ab 10:00 Uhr die Ablagerungen entfernen und ordnungsgemäß entsorgen.
Die Arbeiten werden durch einen Mitarbeiter der Stadtwerke überwacht, damit auch alle Reifen, welche zum Vorschein kommen, beseitigt werden.
Da ich am morgigen Mittwoch selbst Urlaub habe, werde ich mich am Donnerstag oder Freitag Morgen über die Umsetzung informieren.
Bezüglich der Altreifen hatte Frau Schiller-Wegener übrigens noch die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt eingeholt, die wir Ihnen in der Anlage beifügen.
Wie von dort mitgeteilt wird, sind Altreifen unter dem Abfallschlüssel 160103 „Altreifen“ als nicht gefährlicher Abfall einzustufen.
Nach deren Einschätzung wird aus abfalltechnischer Sicht kein Gefährdungspotenzial gesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Alois Höhler
Abteilungsleiter Bauverwaltung
Bau- und Planungsamt

Auf dies Mail erging nachfolgende Antwort:

Von: Erhard Walter
Betreff: Aw: Unsachgemäße Altreifenablagerung in Heftrich

Datum: 17. März 2020 um 18:40:34 MEZ
An:  Alois Höhler
Kopie: Axel Wilz, Christian Herfurth, Tim Harnischfeger, Winfried Urban

Sehr geehrter Herr Höhler,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Die in der Mail erwähnte Stellungnahme der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Dezernat IV/Wi 42 – Abfallwirtschaft des RP-Darmstadt werde ich nicht weiterleiten oder kopieren, zumal der Absender explizit in der Antwort an Frau Schiller-Wegener darauf verwiesen hat, dass die eMail sowie alle mit ihr übertragenen Dateien vertraulichen Inhalts sind und ausschliesslich für den Gebrauch durch die Personen oder die Organisation bestimmt ist, an welche sie adressiert wurde.

Da sie nicht an mich adressiert wurde, fasse ich den Inhalt dieser Mail nochmals kurz zusammen, was ja nicht verboten ist.
Es wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass die Altreifen unter den Abfallschlüssel 160103 „Altreifen“ fallen und als nicht gefährlicher Abfall einzustufen sind. Aus abfalltechnischer Sicht sieht die Unterzeichnerin kein Gefährdungspotential, verweist aber zur abschließenden Beurteilung der Gefährdung von Boden und Grundwasser an die Untere Wasserbehörde sowie die Untere Bodenschutzbehörde bei der Stadt Idstein.

Da ich dem Mailverkehr zwischen Stadt und RP nicht entnehmen kann, was Frau Schiller-Wegener konkret angefragt hat, frage ich mich warum sich Frau Feldmann des Dezernat-Abfallwirtschaft auf eine Mail vom 05.03.2020 bezieht, obwohl Frau Schiller-Wegener bereits am 04.03.2020 anfragte. 

Wurde bei der Anfrage auf die Aussage des Umweltbundesamtes von 2016 verwiesen, wo es heißt: Reifen sind gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe die z.B. krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten oder bezieht man sich hier auf eine Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.12.2001? 

Auch die Publikation aus 2016 des Umweltbundesamtes ist aus meiner Sicht nicht mit der Abfallverzeichnis-Verordnung in Einklang zu bringen.

Ich nehme heute z.K., dass die Eheleute N. – N. am 18.03.2020 die Ablagerungen entfernen und nach Ihrer Aussage ordnungsgemäß entsorgen und die Arbeiten durch einen MA der Stadtwerke überwacht werden, damit auch alle Reifen, welche zum Vorschein kommen, beseitigt werden.
Da ich davon ausgehe, dass nicht alle Reifen aufgrund der jahrelangen Lagerung und dem kontinuierlichem Verdecken zum Vorschein kommen werden, muß wohl oder übel davon ausgegangen werden, dass es nicht zum gewünschten Erfolg führt, dass alle Reifen ausnahmslos entsorgt werden und somit der Flurstückseigentümerin wieder ein „Teilerfolg“, welcher nicht im Sinne einer sauberen Natur ist, zugestanden wird und eine Ordnungswidrigkeit wie sie im Artikel „Sauber gestapelt“ vom 20.01.2018 in der IZ in diesem Fall nicht vorliegt. Somit könnte Tür und Tor für „Jedermann/-frau“ geöffnet werden, dass „Altreifen“, wenn sie vergraben werden, nicht weiter verfolgt werden, oder?

P.S.: Mich würde einfach mal interessieren, wieviel Altreifen man finden würde, wenn ein Bagger zum Einsatz käme, der oberhalb der Schwarzdornhecken an den besichtigten Stellen alles frei baggert….?

Was wird gegen PAK in Produkten unternommen?
Bisher existieren keine verbindlichen Grenzwerte für PAK in Produkten. In Deutschland wird lediglich das freiwillige GS-Zeichen verwendet. Für Autoreifen besteht eine europaweiter Grenzwert von maximal 10 mg/kg für krebserregende PAK. Im Sommer 2010 hat Deutschland eine Initiative bei der EU gestartet mit dem Ziel, PAK in Verbraucherprodukten schnellstmöglich durch ein verkürztes Beschränkungsverfahren zu verbieten. ……..

Das Umweltbundesamt strebt in einer übergreifenden Strategie an, die problematischen PAK im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Chemikalienverordnung REACH als besonders besorgniserregende Stoffe zu identifizieren. Diese Identifizierung löst für Hersteller und Anbieter von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen Kennzeichnungs- und Informationspflichten gegenüber den Käuferinnen und Käufern aus. Darüber hinaus identifiziert das Umweltbundesamt derzeit weitere vermeidbare – aber relevante – Eintragspfade von PAK in die Umwelt, um sie dann ebenfalls durch eine Beschränkung zu regulieren.

Mit freundlichen Grüßen
Erhard Walter

 

13.03.2020 Am 13.03.2020 erhielten wir folgende eMail, die wir den Bürger*innen nicht vorenthalten wollen.
Von: Karlheinz Petersohn

Betreff: Fw: Kurze Zusammenfassung OT „unsachgemässe Altreifenlagerung“
Datum: 13. März 2020 um 09:52:51 MEZ

An: Erhard Walter, Winfried Urban
Kopie: Peter Christian Ehrentraut

Hallo Erhard,
ich habe Christian Ehrentraut auf CC gesetzt, da ich den seit 2017 schwelenden Vorgang für skandalös halte.
Ute Guckes-Westenberger wurde lt. Stadtverwaltung und vom Kreis aufgefordert, den umweltbelastendenden Abfall zu entsorgen. Die untere Naturschutzbehörde forderte sogar, die wildwachsende Hecke bis auf den Stock zurückzuschneiden um das Material (Autoreifen und Bauschutt) zu entsorgen. 
Ich weiß von anderen Grundstückseigentümern in Heftrich, daß sie aufgrund von Vorschriften Aufforderung von Beseitigung der „Missstände“ erhalten hatten und vornehmen mussten.
Frau Guckes-Westenberger (Ortsvorsteherin, Stadtverordnete, Vorsitzende der Jagdgenossenschaft und ich glaube auch Ortslandwirtin) hat (angeblich?) der unteren Naturschutzbehörde Beweise vorgelegt, daß sie den Aufforderungen und Anweisungen der Behörde nachgekommen ist.
Selbst auf Nachfrage im Ortsbeirat von Ortbeiratsmitgliedern wurde von ihr erklärt, die Sache ist geklärt und erledigt. (klare Irreführung und Falschaussage der Ortsvorsteherin als Vorsitzende des Gremiums)

Aufgrund von Hinweisen, an die untere Naturschutzbehörde, daß die Angelegenheit nicht erledigt ist, wurde von den Verantwortlichen erklärt, daß die Sachlage nachweislich durch Vorlage von Belegen erledigt ist und kein weiterer Bedarf an Nachforschungen besteht.

Für mich hat es den Anschein, daß Frau Ute Guckes-Westenberger aufgrund Ihrer Mandate und Kontakten bisher gedeckt wurde und es darauf abgesehen wurde, daß im Laufe der Zeit im wahrsten Sinne des Wortes „Gras darüber gewachsen ist“. Übrigens eine von mir gegenüber der Stadtverwaltung schon immer vorgehaltene Tatsache, daß einfach nicht reagiert wird, in der Hoffnung, daß nach längerer Zeit alles in Vergessenheit gerät.
Auch Deine  Zusammenfassung in der Chronologie lässt mich wiederum erkennen, daß:
a) das Anzweifeln von zugesandtem Informationsmaterial an Herrn Höhler über die Echtheit und noch Aktualität der Dokumente
b) das „Herabspielen“ von Herrn Wilz über den Tatbestand einer Umweltverschmutzung
c) das ein Zurückschneiden auf den Stock schlimmere Auswirkungen hat, als evtl. Verbleib von Reifen im Erdreich
Punkte sind, die zeigen, daß Frau Ute Guckes-Westenberger (oder Familie) geschont werden sollen. Andere Bürger würden sicherlich nicht in den Genuss einer solchen Unterstützung kommen.
Wer garantiert denn jetzt, daß die Stadt tatsächlich ein sehr wachsames Auge auf die Entsorgung hat und nicht weiterhin, wie in den vergangenen Jahren alles „vertuscht“ wird?
Ich persönlich bin der Meinung, daß das Verhalten von Frau Ute Guckes-Westenberger nicht tragbar ist und sie schon anstandshalber von Ihren Ämtern zurücktreten müsste. Und dies auch vor dem Hintergrund, daß sie Ihre Ämter nicht im Sinne der HGO, dilettantisch, unkollegial und gegen den eigenen Ort führt (ein noch größerer Skandal: mit Unterstützung der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters).
Freundschaftliche Gefühle, Mitleid oder sonstige Empfindungen dürften hier nicht den Vorrang haben.
Übrigens Erhard, solltest Du meine Gedanken veröffentlichen wollen, hast Du dazu meine Genehmigung.
LG
Karlheinz

 

12.03.2020 Erstmals seit dem 08.03.2018, als Frau Bentzien, Umweltamt Stadt Idstein Fragen von E.Walter an die Fachdienstleiterin Umwelt des RTK, Frau Antje Schulz weitergeleitet hat, meldete sich die Stadt Idstein telefonisch am 09.03.2020 (2 Jahre später) bei E. Walter, um einen Ortstermin (OT) zu vereinbaren, da die Bilder „angezweifelt“ werden und man sich selbst ein Bild über die Angelegenheit machen möchte.

Nach erfolgter Abstimmung wurde ein gemeinsamer OT für den 12.03.2020 vereinbart. An diesem Termin nahmen von der Verwaltung die Herren A.Wilz und A. Höhler sowie die OBR-Mitglieder E.Walter und W. Urban teil.

Über das Ergebnis und die weitere, besprochene Vorgehensweise werden wir, da es sich jetzt um ein laufendes Verwaltungsverfahren handelt, selbstverständlich zeitnah berichten. Allerdings wollen wir die nachfolgende Mail, die an die Herren A.Wilz und A.Höhler ergangen ist, hier vorab zwecks Vervollständigung der Chronologie zur Verfügung stellen.

Von: Erhard Walter 
Betreff: Kurze Zusammenfassung OT „unsachgemässe Altreifenlagerung“
Datum: 12. März 2020 um 19:50:15 MEZ

An: Axel Wilz, Alois Hoehler
Kopie: Winfried Urban 

Sehr geehrter Herr Wilz, sehr geehrter Herr Höhler,
in Erwartung der Zusammenfassung unseres heutigen OT, möchte ich mich vorab nochmals bei Ihnen für den Termin, der kurzfristig jetzt zustande kam, bedanken. Wichtig für uns war, dass wir die Aussage von Herrn Höhler am 09.03.20, dass die Bilder angezweifelt werden, widerlegen konnten.
Die wichtigste Erkenntnis war, dass wahrscheinlich das Auf-den-Stock schneiden nicht erforderlich ist, zumal das als der „größere Eingriff“ von Einigen gesehen werden würde – so die Aussage von Herrn Wilz – als Reifen zu entfernen. 

Zu der Aussage von Herrn Wilz, dass die Altreifen keine Gefährdung für die Öffentlichkeit und die Sicherheit der öffentlichen Ordnung darstellen, da diese nicht als gefährlich angesehen und keine giftigen Stoffe in die Umwelt abgeben würden, hätten wir gerne gewußt, wie sich diese Aussage mit der des Umweltbundesamtes verträgt. 

Hier heißt es: Reifen sind gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe die z.B. krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten. PAK-haltige Weichmacheröle wurden bis zum Jahr 2009 legal in Autoreifen eingesetzt, d.h. diese Altreifen, alle vor 2009 hergestellt, gehören alle, – sollte die Aussage von Herrn Wilz nicht bestätigt werden – ausnahmslos aus unserer Sicht entsorgt. 

Aus diesem Grund begrüßen wir die angesprochen Vorgehensweise von Herrn Wilz, dass die Aufräumarbeiten von der Verwaltung begleitet und bestätigt werden. D.h., wenn ein „markierter“ Reifen aus dem Hang rausgezogen wird, müssen die „3 bis X Reifen“ die dann ggf. folgen und nicht „markiert“ sind, ebenfalls entsorgt und nicht einfach wieder verdeckt werden. 

Deshalb war auch die gemeinsame Feststellung, dass wir derzeit nicht wissen, ob es sich um 10, 20 oder 50 Reifen handelt wichtig. 

Fazit: Das Ergebnis der heutigen Besichtigung hat ergeben, dass sich aus unserer Sicht seit dem 15.09.2017, als wir vom Grundstück verwiesen wurden, keine großen Veränderung hinsichtlich Entsorgung Altreifen und Bauschutt getan hat.
Daraus folgern wir und stellen uns die Frage, welche Beseitigung die Flurstückseigentümerin mit Fotos dokumentierte, die im Anhörungstermin 2017 mit der UNB vereinbart wurde?
Weiterhin stellen wir fest, dass die Flurstückseigentümerin ihrer Verpflichtung gemäss Schreiben von Frau Schulz, Fachdienstleiterin Umwelt RTK vom 03.04.2018 nicht nachgekommen ist und somit zum wiederholten Male eine falsche und irreführende Meldung gegenüber einer Behörde abgegeben hat zumal einige Reifen und der Bauschutt von oberhalb der Hecken nicht zu übersehen sind.

Diese Verhalten ist unakzeptabel und das sollte der Flurstückseigentümerin klar und unmissverständlich jetzt gesagt und im Wiederholungsfall geahndet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Erhard Walter

03.03.2020 Eingangsbestätigung zum Thema „Entsorgung von Altreifen und Bauschutt ist per Post, wie >>hier<< ersichtlich, zugestellt worden.

01.03.2020 Eine Fachaufsichtsbeschwerde wird eingelegt.

Von: Erhard Walter
Betreff: Fachaufsichtsbeschwerde
Datum: 1. März 2020 um 15:50:13 MEZ
An: Barbara Pendelin (Ordnungs- und Kommunalaufsichtsbehörde des RTK)
Kopie: Redaktion Struwwel-Blättche

Sehr geehrte Frau Pendelin,
mir wurde mitgeteilt, dass Sie nach §136 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) sowie §55 Abs. 2 Hessische Landkreisordnung (HKO) die Aufsicht über die Städte und Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis wahrnehmen. Sollten Sie in der nachfolgenden Angelegenheit nicht zuständig sein, bitte ich Sie die Mail zuständigkeitshalber an die richtige Adresse weiterzuleiten.
Hiermit möchte ich eine Fachaufsichtsbeschwerde über den Bürgermeister der Hochschulstadt, 65510 Idstein, Herrn Christian Herfurth einlegen, wie es mir das Petitionsrecht nach Art. 17 GG einräumt. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Im Dezember 2016 wurde u.a. auch ich darauf aufmerksam gemacht, dass jede Menge Altreifen und diverse Abbruchmaterialien in erheblichem Umfang sich in der Gemarkung Idstein-Heftrich, Flur 8, Flurstück 9 befinden.
Seit dem 22.04.2017 gibt es bis einschliesslich heute diversen Mailverkehr, siehe Chronologie, der belegt, dass der Bürgermeister erstmals am 22.02.2018 über diesen Vorgang in Kenntnis gesetzt wurde.

Der Bürgermeister hat jedoch nie den Versuch zur Abstellung der Missstände unternommen und sich nie zu diesem Thema eingeschaltet. Er hat trotz der eindringlichen schriftlichen Bitten am 14.01.2020 und 09.02.2020, bis heute weder eine  Bewertung abgegeben noch eine Antwort auf die Mails vorgelegt, die erkennen lässt, dass er an einer regelkonformen Entsorgung der Altreifen und des Bauschuttes, siehe beigefügte Bilder vom 29.02.2020, interessiert ist.
Vom Bürgermeister der zuständigen Ordnungsbehörde sollte erwartet werden können, dass er sich im Rahmen seiner Zuständigkeit und seines Amtes der Angelegenheit annimmt und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln im Sinne einer sauberen und intakten Umwelt tätig wird.

Ich bitte Sie, dass geschilderte Verhalten des Bürgermeisters fachaufsichtsrechtlich zu bewerten und gegebenenfalls, wegen Unterlassung seiner Amtspflicht, nicht gegen „Umweltsünder“ vorzugehen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten einzuschreiten.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir in angemessener Zeit eine Stellungnahme zukommen lassen würden. Ich habe mir dafür den 18.04.2020 notiert.

Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Erlauben Sie mir abschliessend noch den Hinweis, dass ich die Redaktion des ortsansässigen „Struwwel Blättche“ auf Cc genommen habe, da über das Thema dort schon des öfteren informiert wurde und die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf das Recht hat, informiert zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
Erhard Walter

01.03.2020  Frau Priska Hinz, Hess. Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Hess. Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie werden angeschrieben

Von: Erhard Walter
Betreff:
Unsachgemäße Lagerung von unzähligen Altreifen und diversen Bauschutt“

Datum: 01.03.2020
An: Hess. Umweltministerin Frau Hinz, Hessisches Landesamt für Naturschutz

Sehr geehrte Frau Ministerin Hinz,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute an Sie, da Frau Heinz – Referat WR II 8 des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – mir im letzten Absatz der Mail vom 13.01.2020 mitteilte, dass für den Vollzug der abfallrechtlichen Regelungen nach der verfassungsmäßigen Kompetenzzuweisung die Bundesländer zuständig sind, die diese selbständig und eigenverantwortlich ausüben.
Ich wähle diesen Schritt, da sich trotz mehrmaliger Bitten an den Bürgermeister der Stadt Idstein, dass er sich dem Thema „unsachgemäßer Lagerung/illegale Entsorgung von Altreifen“ annehmen soll, damit diese regelkonform bis 29.02.2020 entsorgt werden, offensichtlich nicht nachgekommen ist.
Wie man der Chronologie zu diesem Thema entnehmen kann, habe ich nichts unversucht gelassen, damit die unsachgemäße Entsorgung der Altreifen im Sinne einer sauberen Umwelt legal entsorgt werden. Leider fanden meine Bitten kein Gehör und die Grundstückseigentümerin ist wohl mit genügend „Vitamin B“ ausgestattet, welches es offensichtlich nicht erlaubt, dass sich zuständige Behörden beim Rheingau-Taunus-Kreis und bei der Stadt Idstein darum kümmern.
Mit dem o.g. Hinweis von Frau Heinz bin ich zuversichtlich, dass dies Mail dazu führt, dass dem Thema der „unsachgemäßen Lagerung/illegale Entsorgung von Altreifen“ sowie des Bauschutt einschliesslich Kanaldeckel, siehe beigefügte Bilder vom 29.02.2020, im Rahmen der Kompetenzzuweisung nun mit entsprechender Terminsetzung ein Ende gesetzt wird.

Ich hoffe das ich für meinen Beitrag im Rahmen einer sauberen Umwelt nun endlich Gehör finde, damit die unzähligen Altreifen, Kanaldeckel und sonstiger Bauschutt, welches alles stark in Schwarzdornhecken eingewachsen ist und mehr oder weniger aus meiner Sicht absichtlich verdeckt wird, in naher Zukunft keine Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt mehr darstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Erhard Walter

09.02.2020 Bürgermeister Herfurth erhält nochmals Erinnerungsschreiben 
Von: Erhard Walter
Betreff: Wie ist der Stand z. Thema „unsachgemäße Lagerung von Altreifen“

Datum: 09. Februar 2020
An: Christian Herfurth
Kopie: Juliane Schmidt (RTK), Manuela Martin (RTK), Antje Schulz (RTK), Fraktionsvorsitzenden der in Idstein vertretenen Parteien (CDU,SPD,FDP,FWG und B90/Grüne)

Guten Tag, Herr Bürgermeister,
sicherlich ist Ihnen entgangen, dass Sie mir auf die Mail vom 14.01.2020 noch keine Nachricht haben zukommen lassen. Konnten Sie die Grundstückseigentümerin dazu bewegen, dass das Grundstück bis zum 29.02.2020, d.h. bevor der Heckenrückschnitt wieder verboten ist, ausnahmslos von ALLEN unsachgemäss und illegal entsorgten Altreifen und sonstigem Unrat befreit wird?
Ich möchte nichts unversucht lassen, um mich nicht doch irgendwann gezwungen zu sehen, auch öffentlichkeitswirksame Schritte zur Klärung der Situation in die Wege zu leiten.
Bis auf weiteres jedoch bleibe ich zuversichtlich, daß Sie bis zum 29.02.2020, und damit vor dem Beginn der Nist- und Brutschutzzeit, als verantwortlicher Rathauschef das Thema im Sinne aller Beteiligten angehen und zu einer Lösung bringen mögen.


Mit freundlichen Grüßen
Erhard Walter

14.01.2020 Bürgermeister Herfurth erhält Nachtrag zur Mail mit Bildern
Von: Erhard Walter
Datum: 14. Januar 2020 um 20:59:06 MEZ
An:Christian Herfurth 
Kopie: Juliane Schmidt, Manuela Martin, Antje Schulz
Betreff:Nachtrag: Fwd: Unsachgemäße und somit illegale Entsorgung von Altreifen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gerne komme ich dem Wunsch eines aufmerksamen Mandatsträger nach, der in der Chronologie gelesen hat, „dass nach Prüfung des Sachverhaltes der Fachdienstleiterin RTK festgestellt wurde, dass die Beseitigung von Baustoffresten und mehreren Reifen per Foto und Entsorgungsbeleg fristgerecht von der Grundstückseigentümerin nachgewiesen wurde“ und beweise das Gegenteil.
Offensichtlich besteht der erbrachte Nachweis aus wenig Wahrheitsgehalt  und eine Kontrolle hat wohl nicht stattgefunden.
Wie unschwer auf den Bildern (siehe Anlage) von heute, sprich 14.01.2020 zu erkennen ist, wurden wohl doch eine Vielzahl von Reifen und nicht nur vereinzelt eingewachsene Reifen unter dem Gehölz vergessen. Vielleicht lag es ja schlichtweg daran, dass die Schwarzdornhecke nie „Auf-den-Stock“ zurückgeschnitten wurde und man immer mehr versucht, durch verdecken der Reifen das Thema zu vertuschen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle – bei Personen, die es mit der Wahrheit nicht so haben – ist besser!

Für die Freien Wähler im Ortsbeirat
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Walter

 

14.01.2020 Bürgermeister Herfurth wird bezgl. der Antwort von „Referat VR II 8“ angeschrieben:

Von: Erhard Walter
Betreff: Unsachgemäße und somit illegale Entsorgung von Altreifen
Datum: 14. Januar 2020 um 14:35:35 MEZ

An: Christian Herfurth
Kopie: Juliane Schmidt, Manuela Martin, Antje Schulz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Herfurth,

wie Sie der Antwort, siehe beigefügte Mail, von Frau Heinz, Referat WR II 8 des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz….. entnehmen können, müssen Altreifen einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden und in keiner Weise unsachgemäss oder gar illegal entsorgt werden.

Für die Zuwiderhandlung „Kleinflächiger Ablagerungen sonstiger Abfälle, wie z.B. Bauschutt, Autoreifen u.Ä“ nach dem Bußgeldkatalog „Naturschutz“ des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 9. Oktober 2017 ist ein Regelsatz von 200 € hier vorgesehen.
Dieser Bußgeldkatalog ist von den zuständigen Verwaltungsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Naturschutzrechts anzuwenden.
Wenn Sie Herr Bürgermeister die unsachgemäße und somit illegale Entsorgung von Altreifen als geringfügig bewerten/beurteilen, können Sie von der Durchführung eines Bußgeldverfahrens absehen und eine Verwarnung erteilen, was aber das eigentliche Problem der unsachgemäßen und illegal entsorgten Reifen nicht löst. 
Ich hätte nichts dagegen, wenn Sie von einem Bußgeldverfahren absehen. Allerdings sollten Sie dann eine plausible Erklärung haben, warum Sie in dem Zeitungsartikel „Sauber gestapelt“ vom 20.01.2018 alle Bürger um regelkonforme Entsorgung bitten. Ebenfalls weist die Verwaltung und somit Sie als Chef daraufhin, dass eine große Zahl an Altreifen eine illegale Müllablagerung ist, die mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet wird. 
Abschliessend bittet die Verwaltung in dem Artikel  darum, dass man sich bei Feststellung einer illegalen Handlung, unter Angabe einer Telefonnummer melden soll.
Die Gründe, dass bis heute, trotz der mehrmaligen geforderten Hinweise und der zusätzlichen Einschaltung der Fachdienstleiterin Umwelt des RTK, Frau Antje Schulz eine komplette regelkonforme Entsorgung noch immer nicht stattgefunden hat, sollten Sie benennen und begründen.
Offensichtlich gelten für Sie und alle anderen beteiligten Personen die getroffenen Aussagen nicht mehr oder sie gelten nur für den Personenkreis, die anonym illegale Handlungen ausüben. Im vorliegenden Fall jedoch, wissen alle Verantwortliche, die zur Klärung und Abstellung des Sachverhaltes etwas hätten beitragen können, dass es sich bei der Grundstückseigentümerin um die Ortsvorsteherin, die Ortslandwirtin und Jagdvorsteherin handelt, die sich mit Unterstützung der zuständigen Behörden einer regelkonformen Entsorgung aller auf dem Grundstück befindlichen Altreifen entziehen kann.
Ich behaupte, dass das Ganze ein „Geschmäckle“ angenommen hat. Durch diese „Mauschelei“, anders kann ich es nicht ausdrücken, wurde dem Umweltfrevel bis heute kein Ende gesetzt und macht den Weg für jeden frei, seine Altreifen „legal“, nach dem Prinzip „Gleiches Recht für alle“ zu entsorgen. Das genau das möchte ich im Sinne einer sauberen Umwelt nicht!
Wo ist Ihr Bewusstsein Herr Bürgermeister für eine intakte Umwelt und gehört Ihr bisheriges Verhalten bzgl. der gewissenhaften Aufgabenerfüllung, zu der Sie verpflichtet wurden?
Sollte Ihnen der gesamte Vorgang nicht mehr geläufig sein, können Sie gerne der beigefügten Chronologie entnehmen, dass Sie immer auf dem Laufenden gehalten wurden. Somit hätten Sie eingreifen müssen, was bis heute nicht erfolgt ist.
Da laut Aussage der Fachdienstleiterin Umwelt des RTK, Frau Schulz für eine komplette Entsorgung der stark eingewachsenen Altreifen ein starker Rückschnitt (Auf-den-Stock-setzen) der umliegenden Gehölzteile erforderlich ist, dieser aber im vereinbarten Zeitraum bis einschl. heute nie stattgefunden hat, ist davon auszugehen, dass sich noch immer Altreifen >15 unsachgemäß entsorgt dort befinden. Diese werden nach und nach immer mehr bewußt abgedeckt und wachsen immer mehr in die Schwarzdornhecken ein, was man auch mit absichtlichem „vertuschen“ bezeichnen könnte.
Sollten Sie, Herr Bürgermeister nach den o.g. Punkten die Grundstückseigentümerin nicht dazu bewegen können, dass das Grundstück bis zum 29.02.2020, d.h. bevor der Heckenrückschnitt wieder verboten ist, ausnahmslos von ALLEN unsachgemäss und illegal entsorgten Altreifen und sonstigem Unrat befreit wird, werde ich – bevor ich über die örtliche Presse, ggf. HR und im Internet an die Öffentlichkeit gehe – das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschalten, da der  Vollzug der abfallrechtlichen Regelungen hier angesiedelt ist.
Da aus meiner Sicht Verwaltungshandeln nach wie vor mehr wie erforderlich ist, habe ich das Sekretariat des Landrat RTK, Herrn  Kilian und die Fachdienstleiterin RTK, Frau Antje Schulz auf Cc und diverse Mandatsträger der Stadt Idstein auf BCc gesetzt, in der Hoffnung das spätestens jetzt Bewegung in die Angelegenheit kommt. 

Abschliessend möchte ich betonen, dass ich bzgl. der Bewegung vorrangig die sachgemässe und legale Entsorgung der Altreifen im Sinne einer sauberen Umwelt sehe und Ihnen die Bewertung bzgl. einer Ordnungswidrigkeit im Rahmen ihrer Zuständigkeit überlasse, d.h. saubere Umwelt vor Bestrafung.

Mit freundlichen Grüßen
Erhard Walter

 

13.01.2020 erfolgte die Antwort des Referat VR II 8 zur Anfrage vom Dezember 2019
Von: WR II 8
Betreff: MB 9738: Illegale Lagerung/ Deponierung von gebrauchten Reifen
Datum: 13. Januar 2020 um 15:07:32 MEZ
An: Erhard Walter
Az: 07023 II /W                                                                                  Bonn, den 13.01.2020
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Dezember 2019, die zuständigkeitshalber an mich zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Ich habe Ihren Sachverhalt zur Kenntnis genommen und nehme wie folgt Stellung:Entgegen der in Ihrem Schreiben geschilderten Auffassung der Stadt Idstein und des Rheingau-Taunus-Kreises ist eine Deponierung von ganzen sowie geschredderten Altreifen gemäß Artikel 5 der EU- Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien nicht zulässig. Diese Vorgabe wurde über die Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung, DepV) in das nationale Recht umgesetzt, die die Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge von Deponien regelt. Aus § 7 Absatz 1 Nummer 5 DepV geht hervor, dass keine ganzen oder zerteilten Altreifen auf einer Deponie der Klasse 0, I, II oder III abgelagert werden dürfen. Damit müssen Altreifen einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden. Eine Verwertung kann u. a. über die Abgabe der Altreifen bei einem Wertstoffhof sichergestellt werden.Bei Ihrem geschilderten Sachverhalt handelt es sich nicht um die Problematik einer illegalen Deponierung im Sinne der Deponieverordnung, da die Grundstückseigentümerin weder eine Deponie oder ein Langzeitlager betreibt, noch Abfälle in einer Deponie oder einem Langzeitlager ablagert. Es könnte sich allenfalls um eine unsachgemäße Entsorgung von Altreifen handeln. Die Bewertung hierüber obliegt den zuständigen Ordnungsbehörden, an die Sie sich bereits gewandt haben.Darüber hinaus erlaube ich mir den Hinweis, dass für den Vollzug der abfallrechtlichen Regelungen nach der verfassungsmäßigen Kompetenzzuweisung die Bundesländer zuständig sind, die diese selbständig und eigenverantwortlich ausüben.Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Irina Heinz
_____________________________________________________
Referat WR II 8
Schadstoffe, mineralische Abfälle, Deponierung
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

11.12.2019 Das Bundesumweltministerium wurde wie folgt angeschrieben:
Von: Erhard Walter
Betreff: Illegale Lagerung/Deponierung von gebrauchten Reifen
Datum: 11. Dezember 2019 um 16:23:37 MEZ

An: poststelle@bmu.bund.de
Kopie: Juliane Schmidt, Manuela Martin, Christian Herfurth
Sehr geehrte Frau Bundesumweltministerin Schulze,
meine Versuche bei der betroffenen Grundstückseigentümerin als auch bei der Abt. Umweltschutz der Stadt Idstein und der Fachdienstleiterin Umwelt beim Rheingau-Taunus Kreis, sich dem Thema illegaler Lagerung/Deponierung von gebrauchten Reifen anzunehmen, sind abschliessend, wie Sie der beigefügten Chronologie entnehmen können, alle gescheitert.Sowohl die Stadt Idstein als auch der Rheingau-Taunus-Kreis (RTK) gehen davon aus, dass das Lagern/Deponieren von gebrauchten Reifen sich mit der geltenden EU-Richtlinie 99/31/EG vereinbart. Offensichtlich haben daher beide Behörden kein Interesse, den Vorgang weiter zu verfolgen und den Vorgang abgeschlossen. Liegt es nur daran, dass die betroffene Grundstückseigentümerin als CDU-Mitglied das notwendige „Vitamin B“ besitzt, der „normale“ Bürger jedoch ohne dieses „Vitamin B“ in der Presse mitgeteilt bekommt, dass dies als illegale Müllablagerung und somit als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Wie kann man das den BürgernINNEN erklären?Da die abschliessenden Einschätzungen der Fachdienstleiterin Umwelt des RTK gem. §14 (1) BNatSchG keine erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sieht, da nach ihrer Annahme ohne Ortsbesichtigung, nur noch vereinzelt eingewachsene Reifen unter dem Gehölz vorhanden sein sollen und die Stadt Idstein in gewohnter Weise gänzlich aus der Angelegenheit heraus hält, wende ich mich heute an Sie, mit der Bitte sich der Angelegenheit, der illegalen Reifenablagerung anzunehmen.Mir ist nicht daran gelegen, jemanden als Umweltsünder zu überführen. Als umweltbewusster Bürger habe ich jedoch großes Interesse, dass die Altreifen, wahrscheinlich >10, mit einer regelkonformen Entsorgung von dem Grundstück mit einer entsprechenden Terminsetzung ausnahmslos alle entfernt werden.Wenn jedoch bei genügend „Vitamin B“ Sonderregelungen und „Ausnahmegenehmigungen“ erteilt werden, Altreifen auf privaten Grundstücken zu entsorgen, wenn diese mit genügend Erdreich abgedeckt oder von Schwarzdornhecken zugewachsen und dadurch schwer sichtbar sind, dann ist dies definitiv kein Beitrag zu einer sauberen und intakten Umwelt und könnte in Zukunft womöglich „legale“ Schule machen.Ich zähle auf Ihre Hilfe und gehe derzeit davon aus, dass sich mein nächster geplanter Schritt, öffentlichkeitswirksam über die Angelegenheit zu informieren durch Ihre Unterstützung erledigt. Ich lege mir den Vorgang auf WV für den 31.01.2020 und leite dann weitere Schritt ein.Da aus meiner Sicht Verwaltungshandeln nach wie vor erforderlich ist, habe ich das Sekretariat des Landrat RTK, Herrn  Kilian und den Bürgermeister der Stadt Idstein, Herrn Herfurth auf Cc und diverse Mandatsträger der Stadt Idstein auf BCc gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen

Erhard Walter

09.12..2019 Karlheinz Petersohn informiert seinen Fraktionskollegen Roland Hoffmann (FDP) wie folgt:
Von: Karlheinz Petersohn
Betreff: Die Grünen in Idstein
Datum: 9. Dezember 2019 um 10:19:36 MEZ
An: Roland Hoffmann
Hallo Roland,

ich möchte Dich informieren, daß ich als OBR-Mitglied vom OT-Heftrich, Frau Reineke-Westphal gebeten habe, den Struwwel-Artikel Seite 9 auf www.struwwel-Heftrich.de anzuschauen und mit mir Kontakt aufzunehmen.Herr Richter, von den Grünen, hat bei Nachfrage meinerseits bei mir anklingen lassen, ob ich auch Dich damit konfrontiert habe. Da Du das Blättchen ja mitgenommen hattest, gehe ich davon aus, daß Du den Artikel kennst und Dir Deine Gedanken darüber machst.Ich bin einmal gespannt, wie Ernst die Fraktionen (FDP und Grüne) die z.Zt.so stark geführten Umweltdiskussionen im Idsteiner Land nehmen.Ich habe Christian Ehrentraut auf BCC genommen, da genau dieses Thema (illegale Müllablagerungen von Autoreifen) auch im Ausschuß Soziales, Umwelt usw. kurz angerissen wurde.
Ferner habe ich meine OBR-Kollegen der Freien Wähler Heftrich auf BCC gesetzt, da wir gemeinsam den Gerüchten und den für uns nicht befriedigenden Antworten des Kreises nachgehen.Ich selbst nehme das Thema sehr Ernst und werde es aktiv über die soziale Medien verbreiten und auf das tatsächliche Engagement der Parteien zum Thema Umweltschutz im Idsteiner Land Stellung nehmen.
Grüsse

Karlheinz Petersohn
Ortsbeiratmitglied Idstein-Heftrich

04.12.2019 Karlheinz Peterson (FDP) schreibt Annette Reineke Westphal (Fraktionsvorsitzende B90/Grüne) an.
Von: Karlheinz Petersohn
Betreff: Umweltschutz
Datum: 4. Dezember 2019 um 10:13:30 MEZ
An: Anette Reinecke Westphal
Sehr geehrte Frau Reineke-Westphal,

ich bin Mitglied im Ortsbeirat Heftrich und ich bitte Sie, die Seite 9 des Struwwelblättchens zu lesen.
Das Blättchen können Sie sich unter folgendem Link ansehen:
https://struwwel-heftrich.de/downloads/k4_struwwel_3-2019.pdf  Ist Ihnen über den Vorgang etwas zu Ohren gekommen?Wenn ja, haben Sie in dieser Richtung etwas unternommen, bzw. wenn nein, wird die Fraktion der Grünen in Idstein in so einem Fall tätig oder unterstützt nötige Vorgehensweisen?
Die Vertreter der Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat Heftrich habe ich auf bcc gesetzt.Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören und verbleibe
mit freundlichen Grüsse
Karlheinz Petersohn

Mitglied des Ortsbeirates Idstein-Heftrich

21.10.2019 In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Umwelt, Kultur, Sport und Soziales ging es unter TOP 7 um den Antrag „Beitritt zum Landschaftspflegeverband Rheingau-Taunus e. V. (LPV)“
Stadtverordnetenvorsteher, Herr Zarda als Vertreter für Frau V.Nast, da kein ständiges Mitglied des Ausschusses, berichtet über Gespräche mit den Ortslandwirten, insbesondere mit der Ortslandwirtin Guckes-Westenberger. Nach diesen Auskünften wird wenig Nutzen aus der Mitgliedschaft gesehen, insbesondere seien Beratungen auch anderweitig zu erhalten….

Stellt sich natürlich die Frage, ob die CDU Idstein eine absolute Fachfrau in Sachen Umwelt und Landwirtschaft in ihren Reihen hat, wenn sie selbst den Vorgang „Ablagerung Altreifen“ mit Unterstützung der behördlichen Kontrolleure dilettantisch wahrnimmt und keine Lösung für die Umwelt anstrebt.
Nach der Sitzung hat sich Karlheinz Petersohn ebenfalls der Angelegenheit „Ablagerung Altreifen“ angenommen, mit dem Ziel, dass die „illegale Mülldeponie“ bald der Vergangenheit angehört.

12.03.2019 Frau Schulz, Fachdienstleiterin Umwelt des RTK antwortet.
Von: Schulz, Antje
Betreff: AW: FD III.22-100239-2018-as vom 03.04.2018 zum Thema Ablagerung von Altreifen
Datum: 12. März 2019 um 11:41:07 MEZ
An: Erhard Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
wie wir Ihnen bereits in der E-Mail vom 03.01.2019 mitgeteilt haben, ist der Vorgang für uns naturschutzrechtlich abgeschlossen. Darüber hinaus geben wir keine Empfehlungen ab.
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Antje Schulz
Fachdienstleiterin Umwelt

25.02.2019 Da das Thema mit Schreiben vom 05.02.2019 vom Landgericht Wiesbaden von A.Demmer erneut aufgerollt und Frau Guckes-Westenberger als Zeugin dazu benannt wurde, ist Frau Schulz am 25.02.2019 erneut wie folgt angeschrieben:
Von: Erhard Walter
Betreff: Aw: FD III.22-100239-2018-as vom 03.04.2018 zum Thema Ablagerung von Altreifen
Datum: 25. Februar 2019 um 17:17:29 MEZ
An: Schulz, Antje
Sehr geehrte Frau Schulz,
ich beziehe mich nochmals auf Ihre u.b. Mail vom 03.01.2019. Hier teilten Sie mir mit, dass Sie keine Veranlassung sehen, naturschutzrechtlich tätig zu werden und das der Vorgang bei ihnen abgeschlossen ist.

Meine Antwort vom 03.01.19 ist Ihnen bekannt und auch für mich war der Vorgang zu diesem Zeitpunkt zwar „unbefriedigend“ aber abgeschlossen.Mit Schreiben vom 05.02.2019 bezüglich eines Rechtsstreites liegt mir nun ein Schreiben vom Landgericht Wiesbaden vor, wo es u.a. bezugnehmend auf meine Person lautet,„Bezeichnend ist auch, dass er vortragen lässt, die Ortsvorsteherin (die Zeugin Ute Guckes-Westenberger) habe sich einer illegalen Ablagerung von Altreifen auf ihrem Grundstück schuldig gemacht hat und das nicht zutrifft. Es gab zwar ein Verfahren bei der Unteren Naturschutzbehörde, die den Sachverhalt geprüft und mir mitgeteilt hat, dass keine Gefahr für die Umwelt besteht.“Mir ist nicht bekannt, dass ich jemals den Begriff „schuldig“ gemacht verwendet bzw. auf schuldig plädiert und somit eine Schuldigsprechung beantragt habe. Es wurden lediglich Fragen an die Umweltschutzabteilungen der Stadt Idstein und des Rheingaus Taunus Kreis von mir gestellt, wo um Beantwortung und die Abstellung der Missstände gebeten wurde.Das es in der Angelegenheit nicht darum ging, dass die Grundstückseigentümerin sich schuldig gemacht hat, sondern vielmehr darum, dass die Altreifen ordnungsgemäss entsorgt werden, belegt die Mail vom 22.02.2018, als ich geschrieben habe: „Mir ist nicht daran gelegen, jemanden als Umweltsünder zu überführen. Als umweltbewusster Bürger habe ich jedoch großes Interesse, dass die Altreifen mit einer regelkonformen Entsorgung von dem o.g. Grundstück mit einer entsprechenden Terminsetzung ausnahmslos alle entfernt werden.“
Selbst auf Ihre Mitteilung vom 03.01.2019, dass keine Veranlassung gesehen wird, naturschutzrechtlich tätig zu werden und der Vorgang abgeschlossen ist, habe ich nichts weiter unternommen, obwohl diese Aussage nicht zu der seit 2003 geltenden EU-Richtlinie 99/31/EG passt, da die Lagerung/Deponierung von gebrauchten Reifen gesetzlich verboten ist. Laut Bußgeldkatalog Hessen ist für die illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
+ bis zu 5 Stück75,00 bis 200,00 € und
+ darüber 200,00 bis 1000,00 €
vorgesehen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die „vereinzelt eingewachsenen Reifen“, die nachweislich unter dem Gehölz >5 vorhanden sind, an das Umweltbundesamt melden muss, damit geklärt wird, wer sich abschliessend, sollten die Reifen, die gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe wie z.B. krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten ausnahmslos entsorgt werden, schuldig gemacht hat. D.h., ich stelle mir derzeit, angeregt durch das Schreiben vom 05.02.19 vom Landgericht Wiesbaden nun wieder die Frage, ob ich es versäumt habe, eine offizielle Anzeige zu stellen, da die „Chemikalien“ aus den Altreifen nur sehr schlecht in der Umwelt abgebaut werden, sich in Organismen und damit in der Nahrungskette anreichern und somit giftig für Menschen oder Organismen in der Umwelt sind.
Wie sehen Sie das, denn ich gehe davon aus, das der derzeitige Rechtsstreit (hat nichts mit den Reifenablagerungen zu tun) ggf. in die nächste Instanz vor das OLG geht und das Thema dort nochmals von der gegnerischen Seite zur Sprache kommt und ich Sie dann als Zeugin benennen müsste.
Rollen Sie das Thema nochmals auf, damit alle Reifen ausnahmslos entsorgt werden oder empfehlen Sie mir, dass ich die Angelegenheit dem Bundesumweltamt zur abschliessenden Klärung des gesamten Sachverhaltes (Verhalten Grundstückseigentümerin, Verhalten Umweltschutzabteilungen Stadt/Kreis) melde? In Erwartung auf eine Antwort von Ihnen bevor die Schwarzdornhecken wieder austreiben, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüssen
Erhard Walter

03.01.2019  Frau Schulz, Fachdienstleiterin Umwelt des RTK wird angeschrieben.
Von: Erhard Walter
Betreff: Aw: FD III.22-100239-2018-as vom 03.04.2018 zum Thema Ablagerung von Altreifen
Datum: 3. Januar 2019 um 19:09:31 MEZ
An: Schulz, Antje
Kopie: Heike Bentzien
Sehr geehrte Frau Schulz,

ich bin doch etwas mehr wie erstaunt, dass die Prüfung des Sachverhaltes anhand von Fotos und einem Entsorgungsbeleg und nicht bei einer Ortsbesichtigung vorgenommen wurde. Fotos kann jeder überall machen und einen Entsorgungsbeleg bekomme ich als Nachweis auch, wenn ich meine alten Reifen aus meiner Garage und von meinen Freunden ordnungsgemäss entsorgen.Woher nehmen Sie bitte die Erkenntnis, dass nur noch vereinzelt eingewachsene Reifen unter dem Gehölz vorhanden sind, die keine erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft darstellen? Haben nicht Sie in dem Schreiben vom 03.04.2018 geschrieben, dass die Altreifen stark eingewachsen sind und für die Beseitigung ein z.T. starker Rückschnitt der umliegenden Gehölzteile erforderlich ist? Warum fand kein Rückschnitt statt und welche Altreifen wurden entsorgt, die noch frei zugänglich in der Natur lagen?Wie in meiner Mail vom 22.02.2018 erwähnt, handelt es sich bei den Reifen um mehrere (es ist die Rede von 50-80), über dreißig Jahre alte und von Grünspan überzogene Reifen zum Teil auf Felgen, die zur Abdeckung einer ehemaligen „Dickwurzkaut“ dienten. Sogar die Flurstückseigentümerin hat am 07.11 2017 erklärt, dass es sich um Reifen und Felgen handelt, die für landwirtschaftliche Zwecke dort eingesetzt oder entsorgt werden sollten, was aber nicht mehr nachvollziehbar ist.D.h., dass nach Ihrer Erkenntnis „mehrere Reifen“ nun ordnungsgemäss entsorgt wurden und nur noch vereinzelte, was Sie auch immer darunter verstehen, keine Beeinträchtigung der Natur darstellen und weiterhin „Gras bzw. Schwarzdornhecke darüber wächst“.Somit nehme ich zunächst einmal z.K., dass Sie keine Veranlassung sehen, naturschutzrechtlich tätig zu werden und bei vereinzelten, illegalen Reifenentsorgungen keinen Vorgang eröffnen.Mir stellt sich allerdings die abschliessende Frage, warum ahndet die Verwaltung sauber gestapelte und abgelegte Altreifen und spricht von illegalen Müllablagerungen und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) genehmigt jede Menge Altreifen, die aus meiner Sicht immer noch im erheblichem Umfang „illegal“ in der Gemarkung Idstein-Heftrich, Flur 8, Flurstück 9 liegen?Wo ist hier der Unterschied und wann wird eine illegale Handlung zur legalen Handlung, wenn jeder (mit Vitamin „B„) nur seine vier Reifen einfach in der Natur entsorgt, die ja keine erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft mehr i.S.v. §14 (1) BNatSchG darstellen, wenn genügend „Schwarzdornhecken“ darüber gewachsen sind.Illegale Altreifenentsorgung ist kein Kavaliersdelikt und am Ende zahlt die Natur und somit die Allgemeinheit……….
Mit freundlichen Grüssen

Erhard Walter

03.01.2019 Frau Schulz, Fachdienstleiterin Umwelt des RTK antwortet.
Von: Schulz, Antje
Betreff: AW: FD III.22-100239-2018-as vom 03.04.2018 zum Thema Ablagerung von Altreifen
Datum: 3. Januar 2019 um 15:19:14 MEZ
An: Erhard Walter
Kopie: Heike Bentzien
Sehr geehrter Herr Walter,

ich wünsche Ihnen für das neue Jahr alles Gute.Nach Prüfung des Sachverhaltes möchten wir Ihnen mitteilen, dass uns die Beseitigung von Baustoffresten und mehreren Reifen per Foto und Entsorgungsbeleg fristgerecht nachgewiesen wurde.Sollten immer noch vereinzelt eingewachsene Reifen unter dem Gehölz vorhanden sein, so stellen diese nach unserer Einschätzung gem. § 14 (1) BNatSchG keine erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft dar.Wir sehen von daher keine Veranlassung, naturschutzrechtlich tätig zu werden.Der Vorgang ist bei uns abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Antje Schulz
Fachdienstleiterin Umwelt

03.01.2019 Da zwischen dem 01.10.2018 und 31.12.2018 kein starker Rückschnitt (Auf-den-Stock-setzen) zu erkennen war und weitere Bilder am 28.11.2018 und 30.12.2018 belegten, ist E.Walter davon ausgegangen, dass die Vereinbarung, wie sie am 03.04.2018 mitgeteilt wurde, nicht umgesetzt wurde.
Unter Bezugnahme auf die Antwort vom 03.04.2018 wurdeFrau Schulz, Fachdienstleiterin Umwelt RTK angeschrieben und mit Bildern belegt, dass die Beseitigung der Altreifen nicht stattgefunden hat.
Von: Erhard Walter
Betreff: FD III.22-100239-2018-as vom 03.04.2018 zum Thema Ablagerung von Altreifen
Datum: 3. Januar 2019 um 13:17:37 MEZ
An: Schulz, Antje
Kopie: Heike Bentzien
Sehr geehrte Frau Schulz,
bevor ich mein Anliegen vorbringe, möchte ich es nicht versäumen, Ihnen alles Gute für das Neue Jahr zu wünschen.Ich bedaure, dass ich bereits zum Beginn des Neuen Jahres das Thema „Entsorgung von Altreifen“ erneut aufgreifen muss, gehe aber davon aus, dass dies dringend notwendig ist zumal aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht die UNB ab 01.03.2019 eine Beseitigung der Altreifen nach §39 (5) BNatSchG in gut 8 Wochen erneut ablehnen müsste.Mit Schreiben vom 03.04.2018 haben Sie mir mitgeteilt, dass mit der Flurstückseigentümerin vereinbart wurde, dass die Beseitigung der Altreifen, des Kanalrohres und der Baustoffreste bis spätestens zum 31.12.2018 zu erfolgen hat.Aufmerksame Spaziergänger, die durch eine öffentliche persönliche Erklärung der Flurstückseigentümerin von dem Missstand erfahren haben, teilten mir nun mit, dass eine ordnungsgemässe Entsorgung nicht stattgefunden hat. Dies wird durch Bilder, die ich beifüge belegt und auch ein starker Rückschnitt (Auf-den-Stock-setzen), um die stark eingewachsenen Altreifen zu entsorgen, hat nicht stattgefunden.Sollte bei der UNB tatsächlich nur ein „Lächeln“ durch das anonyme Schreiben erzeugt worden sein, so die pers. Erklärung der Flurstückseigentümerin am 07.11.2017, dann sollte spätestens mit der getroffenen Vereinbarung wie am 03.04.18 mitgeteilt, allen Beteiligten dass Lächeln vergangen sein.Ich gehe zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass Ihnen und der Stadt Idstein die ordnungsgemässe Entsorgung bisher nicht mitgeteilt wurde, zumal eine solche Aussage nicht der Wahrheit entsprechen würde. Somit hat sich die Flurstückseigentümerin aus meiner Sicht eindeutig über die getroffenen Vereinbarungen hinweggesetzt und die ordnungsgemäße Entsorgung nicht vorgenommen.Sollten die Altreifen einschließlich der Baustoffreste bis zum 28.02.2019 nicht alle ausnahmslos beseitigt sein, werde ich bei Ihnen erneut, aber letztmalig, vorstellig werden um danach öffentlichkeitswirksame Maßnahme in die Wege zu leiten.
Mit freundlichen Grüssen

Erhard Walter

03.04.2018 E.Walter erhält, siehe Anlage,zu allen Fragen eine Antwort, wobei die entscheidende war, das, ….Zu Ihrer weiteren Information, möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir in der Zwischenzeit zusammen mit Vertretern der Stadt Idstein und der Flurstückseigentümerin eine Ortsbesichtigung durchgeführt haben.
Die Vertreter der UNB und der Stadt Idstein haben mit der Flurstückseigentümerin vereinbart, dass die Beseitigung der Altreifen, des Kanalrohres und der Baustoffreste bis spätestens 31.12.2018 zu erfolgen hat.
Die ordnungsgemässe Entsorgung ist der Stadt Idstein und der UNB durch die Flurstückseigentümerin mitzuteilen. Da die Altreifen stark eingewachsen sind, ist die Beseitigung ein z.T. starker Rückschnitt (Auf-den-Stock-setzen) der umliegenden Gehölzteile erforderlich. Ausnaturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht lehnt die UNB dies zum jetzigen Zeitpunkt ab. Frühester Beginn der Maßnahme ist der 01.Oktober 2018 gem. § 39 (5) BNatSchG.“

09.03.2018 E.Walter antwortet Frau Schulz, Fachdienstleiterin Umwelt des RTK
Von: Erhard Walter
Betreff: Aw: WG: So nicht!! ALTREIFEN: Sauber gestapelt contra „legal“ vergraben…..
Datum: 9. März 2018 16:18:24 MEZ
An: Schulz, Antje
Kopie:Heike Bentzien
Sehr geehrte Frau Schulz,
vielen Dank für Ihre Information. Leider kann ich das Formular erst nach dem 24.03.18 ausfüllen und unterschreiben, da ich mich derzeit im Urlaub befinde.Derzeit gehe ich allerdings davon aus, dass der Fokus auf die legale Entsorgung der Altreifen gerichtet werden sollte, die laut Aussage der Grundstückseigentümerin mit Genehmigung der UNB wie geschildert immer noch lagern. Die Beantwortung der gestellten Fragen helfen hier wenig weiter, wenn die Altreifen nicht entfernt werden.Wurde in dem Anhörungstermin 2017 gemeinsam mit der UNB die Erlaubnis erteilt, dass die Altreifen nicht entsorgt werden müssen? Wenn ja, wundert mich das und ebnet den Weg für alle, zukünftig die Altreifen wie geschildert auch zu entsorgen.Wenn dem nicht so ist, hat die Grundstückseigentümerin ein Aussage getroffen, die von der UNB aus meiner Sicht nicht ungeahndet hingenommen werden dürfte. D.h., nicht nur Sie als Fachdienstleiterin Umwelt sollten großes Interesse daran haben, dem jetzigen Umweltfrevel ein Ende zu setzen.Bitte geben Sie mir ein kurzes Feedback, ob das Formular weiterhin notwendig ist oder ob Sie bzw. Frau Bentzien auch ohne Formular alles Notwendige einleiten, damit die Altreifen so schnell wie möglich auf normalen Wege legal von der Grundstückseigentümerin entsorgt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Erhard Walter

09.03.2018  Frau Schulz, Fachdienstleiterin Umwelt des RTK antwortet
Gesendet: Freitag, 09. März 2018 um 10:40 Uhr
Von: Schulz, Antje
An: Erhard Walter
Cc: Heike Bentzien
Betreff: WG: So nicht!! Aw: ALTREIFEN: Sauber gestapelt contra „legal“ vergraben………
Sehr geehrter Herr Walter,
uns wurde seitens der Stadt Idstein Ihre Anfrage bzgl. eines Verwaltungsvorgangs der Unteren Naturschutzbehörde weitergeleitet.Für Auskunftsersuchen gem. Hessischem Umweltinformationsgesetz (HUIG) stellt das Land Hessen ein standardisiertes Antragsformular zur Verfügung, damit diesbezügliche Anfragen möglichst einheitlich bearbeitet werden können. Wir bitten Sie von daher, folgendes Formular (https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/antrag_auf_zugang_zu_umweltinformationen_cgo.pdf ) auszufüllen, zu unterschreiben und es uns per Post oder gescannt zukommen zu lassen.Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Antje Schulz
Fachdienstleiterin Umwelt

08.03.2018 Frau Bentzien, Umweltamt Stadt Idstein hat die Fragen von E.Walter an die Fachdienstleiterin Umwelt des RTK, Frau Antje Schulz weitergeleitet.
Von: Bentzien, Heike
Gesendet: Donnerstag, 8. März 2018 15:34
An: Schulz, Antje; Behrendt Orna
Cc: Herfurth, Christian; Wilz, Axel
Betreff: WG: So nicht!! Aw: ALTREIFEN: Sauber gestapelt contra „legal“ vergraben………
Sehr geehrte Frau Schulz,
sehr geehrte Frau Behrendt,
wie heute mit Ihnen telefonisch vereinbart, senden wir Ihnen zuständigkeitshalber die E-Mails von Herrn Walter aus Idstein-Heftrich zu.
Aufgrund seiner Schilderungen war Ihre Behörde bereits im August 2017 mit der Angelegenheit befasst.Deshalb bitten wir Sie, sich direkt mit Herrn Walter in Verbindung zu setzen und die von ihm gestellten Fragen zu beantworten.
+ Was genau wurde in dem Anhörungstermin 2017 gemeinsam mit der UNB zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Entsorgung besprochen?
+ Wurde vereinbart das ein großer Lkw Erdaushub anliefert, damit dieser verteilt und dabei die Altreifen in der „Versenkung“ verschwinden?
+ Gibt es über diese Vereinbarung aus dem Anhörungstermin ein schriftliches Dokument, welches dem Umweltamt in Idstein zur Information und ggf. zur Kontrolle vorgelegt wurde?
+ Wer kontrolliert die Umsetzung der im Anhörungstermin besprochenen Entsorgung im Sinne der Umweltkampagne „Sauberhaftes Hessen“ und bescheinigt schriftlich, dass die Altreifen regelkonform entsorgt  wurden?“Bitte informieren Sie uns über den weiteren Fortgang in dieser Angelegenheit.Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heike Bentzien
Sachbearbeiterin Abt. Forstwirtschaft, Straßenbeleuchtung und Umweltschutz

05.03.2018 Frau Bentzien, Umweltamt Stadt Idstein wird von E.Walter angeschrieben
Von: Erhard Walter
Gesendet: Montag, 5. März 2018 13:44
An: Bentzien, Heike
Cc: Herfurth, Christian, Naturschutzbehörde Rheingau Taunus
Betreff: So nicht!! Aw: ALTREIFEN: Sauber gestapelt contra „legal“ vergraben………
Sehr geehrte Frau Bentzien,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Wie Sie sich vorstellen können, kann und werde ich mit dieser Antwort nicht zufrieden sein.Wenn die Stadtverwaltung nicht über das Wissen verfügt und keinerlei Unterlagen vorliegen hat, erwarte ich, dass die Abt. Forstwirtschaft, Straßenbeleuchtung und Umweltschutz des Bau- und Planungsamtes der Stadt Idstein sich dieser Angelegenheit annimmt und sich das Wissen und die Unterlagen besorgt. Die Verwaltung bat in den Artikeln darum, sich bei Feststellung einer „illegalen“ Handlung zu melden. Dieser Bitte bin ich mit meiner Mail vom 22.02.2018 nachgekommen.Sollte die Verwaltung sich der Angelegenheit nicht annehmen, gehe ich davon aus, dass die Altreifenablagerung, wie beschrieben von der Stadt Idstein stillschweigend, warum auch immer, geduldet wird.Ich werde mich an dem PingPong Spiel, mich an die UNB zu wenden, nicht beteiligen und Ihre Antwort nicht akzeptieren. Sollte sich in der Angelegenheit bis Ende April nichts bewegen, werde ich den „Umweltfrevel“ öffentlich machen. D.h.,ich werde über alle mir zur Verfügung stehenden Mittel die Öffentlichkeit in Kenntnis setzen, gehe von einem großen Interesse aus und bin auf die Begründungen gespannt, die seitens der Verwaltung und der UNB dann kommen werden.Ich hoffe Sie haben Verständnis für meine klaren Worte. Hier geht es um die Umwelt und die Stadt Idstein und die UNB sollten ein großes Interessen daran haben, dass die Altreifen asap alle ausnahmslos entsorgt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Erhard Walter

05.03.2018 Frau Bentzien, Umweltamt Stadt Idstein meldet sich
Von: Bentzien, Heike
Betreff: ALTREIFEN: Sauber gestapelt contra „legal“ vergraben………
Datum: 5. März 2018 um 11:49:57 MEZ
An: Erhard Walter
Kopie: Herfurth, Christian
Sehr geehrter Herr Walter,
bitte entschuldigen Sie unser spätes Reagieren auf Ihre E-Mail zum o.g. Sachverhalt. Aufgrund meiner vierwöchigen Krankheit ist es mir erst jetzt möglich, auf diese zu reagieren.Sie erwähnen u.a. in Ihrem Schreiben, dass die von Ihnen beschriebene Beschwerde bereits von der Unteren Naturschutzbehörde Bad Schwalbach bearbeitet wurde.Die Stadtverwaltung verfügt meines Wissens über keinerlei Unterlagen und erhielt auch keine von der UNB zu diesem Vorfall, so dass es uns nicht möglich ist, auf Ihre Fragen Antworten zu geben.Wir bitten Sie deshalb, sich in dieser Angelegenheit wieder an die lt. Hessischem Umweltinformationsgesetz zuständige Untere Naturschutzbehörde Bad Schwalbach zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heike Bentzien
Sachbearbeiterin
Abt. Forstwirtschaft, Straßenbeleuchtung und Umweltschutz

22.02.2018 E.Walter schreibt als umweltbewusster Bürger, nicht als OBR-Mitglied, die Abteilung Umweltschutz der Stadt Idstein an, mit Bezug auf den Zeitungsartikel „Sauber gestapelt“vom 20.01.2018 in derIdsteiner Zeitung
Von: Erhard Walter
Betreff: ALTREIFEN: Sauber gestapelt contra „legal“ vergraben………
Datum: 22. Februar 2018 um 14:29:53 MEZ
An: Heike Bentzien
Kopie:
Christian Herfurth
Sehr geehrte Frau Bentzien,
ich beziehe mich auf das Hessisches Umweltinformationsgesetz (HUIG) und gehe davon aus, dass die Abteilung Umweltschutz der Stadt Idstein zu den im Gesetz genannten informationspflichtigen Stellen in nachfolgender Angelegenheit gehört.Als Bürger von Heftrich begrüsse ich nicht nur die Umweltkampagne „Sauberhaftes Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sondern möchte auch meinen Beitrag dazu leisten.Da der beste Abfall der ist, der gar nicht erst entsteht, stimme ich dem Artikel „Sauber gestapelt“ vom 20.01.2018 in der IZ(als Anlage beigefügt) sowie dem Artikel am 25.01.2018 im Idsteiner Wochenblatt, wo es um illegale abgelegte Altreifen geht, voll zu. Warum werden Altreifen nicht regelkonform entsorgt und illegal abgelegt? Wo ist hier das Bewusstsein für eine intakte Umwelt? Umweltschutz geht uns alle an und jeder sollte doch daran interessiert sein, ein Teil der Kampagne „Sauberhaftes Hessen“ zu sein.

Die Verwaltung bittet in o.g. Artikeln nicht nur darum, sich bei Feststellung einer „illegalen“ Handlung zu melden sondern auch um regelkonforme Entsorgung, ansonsten werden illegale Müllablagerungen als Ordnungswidrigkeit geahndet. Richtig so, findet meine volle Unterstützung!
Als Bürger von Heftrich frage ich mich jedoch, warum ahndet die Verwaltung solche – sauber gestapelt – abgelegten Altreifen und spricht von illegalen Müllablagerungen und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) genehmigt jede Menge Altreifen, die in erheblichem Umfang noch immer in der Gemarkung Idstein-Heftrich, Flur 8, Flurstück 9 liegen? Wo ist hier der Unterschied?Bei den Reifen handelt es ich um mehrere (es ist die Rede von 50-80), über dreißig Jahre alte und von Grünspan überzogene Reifen zum Teil auf Felgen, die zur Abdeckung einer ehemaligen „Dickwurzkaut“ dienten. Die Altreifen sind schon erheblich von Schwarzdornhecken zugewachsen und dadurch schwer sichtbar.Aufgrund einer anonymen Anzeige wäre das Grundstück von der Unteren Naturschutzbehörde Bad Schwalbach besichtigt worden und in einem anschließenden Anhörungstermin wäre gemeinsam mit der UNB die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Entsorgung besprochen worden. Somit, so die Grundstückseigentümerin, ist die Angelegenheit als erledigt zu betrachten, da sie und ihre Familie nicht als Umweltsünder oder dergleichen überführt wurden.Für mich ist das eine klare aber nicht belegbare Aussage. Diese widerspricht allerdings den Bildern vom 03.02.18 (Anlagen beigefügt) und den Aussagen von Spaziergänger, denn die Altreifen wurden nicht entsorgt.Was genau wurde in dem Anhörungstermin 2017 gemeinsam mit der UNB zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Entsorgung besprochen?
+ Wurde vereinbart das ein großer Lkw Erdaushub anliefert, damit dieser verteilt und dabei die Altreifen in der „Versenkung“ verschwinden?
+ Gibt es über diese Vereinbarung aus dem Anhörungstermin ein schriftliches Dokument, welches dem Umweltamt in Idstein zur Information und ggf. zur Kontrolle vorgelegt wurde?
+ Wer kontrolliert die Umsetzung der im Anhörungstermin besprochenen Entsorgung im Sinne der Umweltkampagne „Sauberhaftes Hessen“ und bescheinigt schriftlich, dass die Altreifen regelkonform entsorgt wurden?Mir ist nicht daran gelegen, jemanden als Umweltsünder zu überführen. Als umweltbewusster Bürger habe ich jedoch großes Interesse, dass die Altreifen mit einer regelkonformen Entsorgung von dem o.g. Grundstück mit einer entsprechenden Terminsetzung ausnahmslos alle entfernt werden.
Nur so erfüllen die o.g. Artikel in der Presse auch ihren Zweck. Wenn jedoch bei genügend „Vitamin B“ Sonderregelungen und „Ausnahmegenehmigungen“ erteilt werden, Altreifen auf privaten Grundstücken zu entsorgen, wenn diese mit genügend Erdreich abgedeckt oder von Schwarzdornhecken zugewachsen und dadurch schwer sichtbar sind, dann ist dies definitiv kein Beitrag zu einer sauberen und intakten Umwelt und könnte in Zukunft womöglich „legale“ Schule machen.
Illegale Müllablagerung, dazu zähle ich diese Altreifen, muß ohne wenn und aber als Ordnungswidrigkeit geahndet werden ohne Rücksicht auf Personen und Ämter und darum bitte ich um Überprüfung der geschilderten Sachlage durch das Umweltamt der Stadt Idstein, mit der Bitte, mir das Ergebnis asap mitzuteilen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass diese eMail eine interne, private Anfrage von mir persönlich ist, mit dem Ziel, dass ausnahmslos alle Altreifen legal entsorgt werden.
Diese eMail sollte weder in Verbindung zu meinem Mandat im Ortsbeirat und erst recht nicht, mit meiner Tochter Nancy und deren Personalakte, geführt im Pers.Büro der Stadt Idstein, in Verbindung gebracht werden.
Da diese private Anfrage nicht nur eine Klärung sondern auch eine Entfernung der Altreifen durch das Umweltamt Idstein erfordert habe ich den Bürgermeister, Herrn C.Herfurth als Oberhaupt der Stadt Idstein sowie die UNB Bad Schwalbach auf Cc gesetzt.
Für evtl. Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Erhard Walter

04.02.2018 OBM Walter werden erneut Bilder zugesendet, die belegten, dass die Reifen noch nicht entsorgt sind.

15.12.2018 OBM Walter hat ein Beratungsgespräch beim Anwalt, da die OVin in keiner Weise Einsicht übte und alle Versuche einer Einigung ignorierte. Das Ziel sollte sein, der OVin klar zu machen, dass sie nicht tun und lassen kann was sie will.Sie benutzt öffentliche OBR-Sitzung zu persönlichen Erklärungen in privaten Angelegenheiten, erteilt sich selbst das Wort, nichts davon ist jedoch in der Niederschrift zu finden…..Dies ist nicht in Einklang mit der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein, die sinngemäss auch für den Ortsbeirat gilt, zu bringen?  Dort heißt es in in §26 (5) „Außerhalb der Tagesordnung kann die Stadtverordnetenvorsteherin oder der Stadtverordnetenvorsteher das Wort zu einer persönlichen Erklärung erteilen, jedoch ist ihr oder ihm der Gegenstand der Erklärung vorher mitzuteilen. Die Redezeit darf fünf Minuten nicht überschreiten“.
Zum zweiten wollte OBM Walter erreichen, dass die „illegale Mülldeponie“ die angeblich mit Genehmigung der UNB immer noch besteht, nochmals aufgerollt wird. Damit könnte der CDU Heftrich, deren 2. Vorsitzende die OVin ist offen legen, dass die Berichterstattungen, „Im Oktober 2016 und 2017 mit einigen Mitgliedern aus dem Vorstand an der Aktion „sauberhaftes Hessen“ beteiligt gewesen zu sein“, doch nicht ganz der Realität entspricht und zumindest die „illegale Mülldeponie“ dabei ausser Acht gelassen wurde.

12.12.2017 Ein letzter Versuch per Mail an die OVin. In dieser wurde um einen zeitnahen Vorschlag gebeten, damit der persönlicher Ruf in dieser privaten Angelegenheit in der Öffentlichkeit wieder ins rechte Licht gerückt werden kann.
Von: Erhard Walter
Betreff: Mein letzter Versuch…..
Datum: 12. Dezember 2017 17:32
An: Ute Guckes-Westenberger
Kopie: Helmut Urban, Andreas Demmer, Winfried Urban, Werner Schuierer, Ute Guckes-Westenberger, Erhard Walter
Guten Tag, Frau Guckes-Westenberger,
vielen Dank für Ihre u.g. Nachricht, die ich als Signal verstehe, daß auch Ihnen an einer Klärung der zwischen uns bestehenden Unstimmigkeit gelegen ist.Wie Sie sicherlich nachvollziehen können, ist die nunmehr Ihrerseits auch schriftlich zur Verfügung gestellte Erklärung, die Sie in der OBR-Sitzung vom November 2017 vor den anwesenden BesucherInnen verlesen haben, dazu geeignet, den Eindruck zu erwecken, als sei ich zumindest beteiligt gewesen an der gegen Sie seitens Anonym gestellten Anzeige. Sie werden desweiteren nachvollziehen können, daß es mir ein dringliches Anliegen ist, diesen (unrichtigen) Eindruck kurzfristig und unmißverständlich aus der Welt zu schaffen, auch und gerade wenn dieser Effekt Ihrer Erklärung Ihrerseits nicht beabsichtigt gewesen sein sollte.Gerne gebe ich Ihnen die Gelegenheit, mir möglichst zeitnah einen Vorschlag zu unterbreiten, wie mein persönlicher Ruf in dieser privaten Angelegenheit in der Öffentlichkeit wieder ins rechte Licht gerückt werden kann.Desweiteren freue ich mich, wenn Sie meine Signale aus dem Rest der Mail an anderer Stelle aufnehmen und in separater Manier darauf antworten. Ich stimme Ihnen zu, daß es womöglich zielführender ist, wenn wir die o.g. private Angelegenheit von denjenigen Aspekten getrennt halten, die die OBR-Arbeit betreffen.Eine öffentliche Erklärung, von Ihnen mit der Machtbefugnis Ihres Amtes als OVin abgegeben, die sich mit dem Verhalten des gesamten OBR befaßt, eröffnet m.E. eine für alle OBR-Mitglieder gesichtswahrende Möglichkeit, die mittlerweile von mehreren Seiten vorgeschlagene Befriedung über ein moderiertes Gespräch oder sogar über eine Mediation zu vereinbaren und in konstruktiver und produktiver Manier durchzuführen.Mein Angebot für einen Neuanfang, in privater wie OBR-relevanter Angelegenheit, steht.Ich bin zuversichtlich, daß beides möglich ist, wenn die jeweils Beteiligten ernsthaft bereit sind, die Emotionen beiseite zu legen und sich auf ein nüchtern-sachorientiertes Arbeistverhältnis miteinander zu vereinbaren.Ich bin fast sicher, daß wir mit einer gut vorbereiteten und professionell und ernsthaft durchgeführten Aussprache ab 2018 nicht nur ein gesundes persönliches Verhältnis wiederherstellen können; sondern daß wir alle auch wieder ausschließlich im Sinne unseres Wählerauftrages agieren können und gemeinsam viel für das Wohl Heftrichs bewirken können.
Freundliche Grüsse

Erhard Walter

11.12.2017 Erstmalig meldet sich die OVin schriftlich in dieser Angelegenheit
Von: „Ute Westenberger“ <westenberger.ute@t-online.de>
Betreff: AW: Ortsbeiratsitzung am 05.12.2017
Datum: 11. Dezember 2017 11:58
An: Erhard Walter, Dr. Rainer Dambeck
Kopie: Helmut Urban, Werner Schuierer, Winfried Urban, Andreas Demmer, Christian, Jürgen, Karlheinz Petersohn
Hallo Herr Walter, liebe Kollegen,

aus persönlicher Erfahrung kann ich durchaus nachvollziehen, das in einer Sitzung besprochene oder verlesene Textpassagen nach einigen Wochen nicht mehr vollständig präsent sind. Daher habe ich meine persönliche Erklärung, die ich so(!) vor Beginn der Bürgerfragestunde am 7. November verlesen habe, nochmals angehängt.
Freundliche Grüße und eine angenehme Woche

Ute Guckes-Westenberger

10.12.2017 erging eine längere Mail an den SPD-Stadtverordneten Dr. Rainer Dambeck, wo u.a. auch auf das Thema „illegale Mülldeponie eingegangen wurde.
Von: Erhard Walter
Betreff: Aw: Ortsbeiratsitzung am 05.12.2017
Datum: 10. Dezember 2017 20:16
An: Dr. Rainer Dambeck
Kopie: Ute Guckes-Westenberger, Helmut Urban, Werner Schuierer, Winfried Urban, Andreas Demmer, Christian, Jürgen, Karlheinz Petersohn
Hallo Rainer,
ich bin Dir sehr dankbar für Deine offenen und ehrlichen Worte, die meinerseits volle Zustimmung finden. Ich persönlich bin von den verbalen und seit dem 07.12.2017 auch schriftlich vorliegenden Entgleisungen in der IZ mehr wie enttäuscht, da diese persönlichen Attacken auch auf meine Familie Auswirkungen haben. Nichts von dem was gesagt oder in der IZ geschrieben steht kann glaubhaft belegt werden und Marius Weiß hat noch richtig Öl ins Feuer gegossen…..…..Ich persönlich bin durchaus für einen Neuanfang hinsichtlich der OBR-Arbeit bereit, wobei ich eine Entschuldigung für die Entgleisungen durchaus begrüssen würde.Ich habe jedoch noch mit einem privaten Problem zu kämpfen, da nach wie vor die Aussage der persönlichen Erklärung, die den Sitzungsraum verlassen hat (wird wahrscheinlich wieder als Hasspredigt ausgelegt, analog Milchhäuschen), dass ich Frau Guckes-Westenberger in der privaten Angelegenheit „illegale Mülldeponie“ angezeigt hätte, noch immer Bestand hat. Meinem Wunsch einer Richtigstellung ist sie nicht nachgekommen. D.h., ich bin persönlich gezwungen, aus dieser Verleumdung für mich und somit auch für meine Familie rauszukommen. Offiziell geht dies nur mit einer Anzeige, die mir trotz allem sehr schwer fällt, da ich noch nie jemanden angezeigt habe. Ich werde noch einige Tage drüber schlafen und verschiedene Meinungen mir einholen und dann eine Entscheidung treffen. Diese könnte, sollte es zu einer Anzeige kommen, natürlich wieder im OBR breitgeschlagen werden, obwohl es nichts, aber auch gar nichts mit dem OBR zu tun hat, sondern es sich hier um eine private Angelegenheit hinsichtlich einer Verleumdung handelt.
P.S. Ich habe Horst von dem Verteiler genommen und den designierten Nachfolger mit aufgenommen, damit er meine Statements für 2018 kennt.
Viele Grüße

Erhard Walter

13.11.2017 Bei einer sehr umfangreichen Mail von OBM Walter an die OVin ging es um mehrere Themen, u.a. auch um die persönliche Erklärung vom 07.11.2017. 
Von: Erhard Walter
Betreff: Aussprache, Richtigstellung und Entschuldigung erforderlich!
Datum: 13. November 2017 14:25
An: Ute Guckes-Westenberger
Kopie: Helmut Urban, Winfried Urban, Werner Schuierer, Horst Jeckel, Andreas Demmer
Frau Ortsvorsteherin
………. Als nächstes möchte ich auf Ihre persönliche Erklärung vom 07.11.2017 eingehen. Hier haben Sie berichtet, dass zwei OBR-Kollegen mit einem Naturfreund die angeblich „illegale“ Mülldeponie besichtigt und diese nach Aufforderung von Ihnen, das Grundstück wieder wortlos verlassen haben. Vergessen haben Sie an dieser Stelle, dass Sie während des Verlassens des Grundstückes den Dreien hinterher gerufen haben: „Danke noch für die Anzeige!“. Da ich eine von diesen drei Personen war, muss ich davon ausgehen, dass Sie mit diesem Dank Einen, Zweien oder auch allen Dreien Böswilligkeit unterstellen. Als Sie jetzt in Ihrer persönlichen Erklärung ausschliesslich nur noch meinen Namen mit dem Wort Anzeige in Verbindung gebracht haben, wurde der Bogen von Ihnen überspannt. Sie brachten mit dieser Aussage am Dienstag, aus meiner Sicht nur mich in Misskredit, da viele Zuhörer das falsch verstanden haben und jede Weitererzählung über Dritte nur mich an den Pranger stellt.
Da Ihre persönliche Erklärung vom 07.11.2017 den Sitzungssaal der WMH verlassen hat, fordere ich Sie auf, eine Richtigstellung in einem der Heftricher Blättchen zu veröffentlichen, dass ich, Erhard Walter weder das anonyme Schreiben weitergeleitet und schon gar nicht eine Anzeige in der Angelegenheit „Illegale Mülldeponie“ gegen Sie bzw. Ihre Familie erstattet habe.Sollten Sie meine Glaubwürdigkeit weiter beschädigen, um Ihre zu erhalten und den Sachverhalt nicht öffentlich richtig stellen und somit ich und meine Familie deswegen weiter in Verruf geraten, sehe ich mich gezwungen, Sie wegen Verleumdung nach § 187 StGB anzuzeigen. Das dabei das Thema der von Ihnen geschilderte erledigten „illegalen Mülldeponie“ nochmals aufgerollt werden würde, dürfte hoffentlich klar sein. Von Medieninteresse dürfte dann auch die Stellungnahme der UNB sein……
Erhard Walter

Mitglied des OBR-Heftrich

27.04.17 – 12.11.2017 Es erfolgte kein weiterer Maliverkehr. Die Option, dem Eigentümer die Möglichkeit einer kurzen Stellungnahme an den Ortsbeirat zu geben, sollte die OVin in dem Maliverkehr gelesen haben.
Die OVin selbst hat sich jedoch nie zu dem Vorgang geäussert und eine Besichtigung des Geländes wollte der OBR, warum auch immer, nicht.
Lediglich von OBM Schuierer kam eine kurze Info am 21.05.2017 während einer Ortsbegehung am Alten Rathaus, dass die Angelegenheit erledigt wäre und die „Altreifen“ entsorgt wären.

Somit war das Thema aus Sicht (W.Urban und E.Walter) erledigt.

Allerdings waren beide sehr überrascht, dass kurz darauf von „Spaziergängern“ erneut Bilder zugesendet wurden, die die Info von OBM Schuierer nicht bestätigen.
Die erste Reaktion kam dann von der OVin im Juli 2017, als sie dem damalige stellv. Ortsvorsteher W.Urban sagte, dass das Thema jetzt erledigt wäre und mit der Unteren Naturschutzbehörde alles geregelt ist. Diese Info wurde gerne z.K. genommen.

Am 14.09.2017 wurde von einem Bürger mitgeteilt, das besagte „Mülldeponie“ immer noch besteht. Am Folgetag wurde dies erneut mit Bilder belegt. Daraufhin rief OBM Walter den Bürger an und fragte, ob man sich das nicht einmal gemeinsam anschauen kann. Er äusserte die Vermutung, dass hier evtl. aneinander vorbei gesprochen wird und es vielleicht zwei unterschiedliche Stellen gibt.

Daraufhin wurde ein Termin vereinbart und das Gelände am 15.09.17 im Bereich der „Schwarzdornhecken“ im Rahmen der Ortsbeiratarbeit von E.Walter, W.Urban und einem Heftricher Bürger in Augenschein genommen. Besagte Herren mußten, bis zu dem Verweis von dem Grundstück – ausgesprochen von der OVin – feststellen, dass sich am Zustand der vorgelegten Bilder, ausser das die Reifen immer mehr zu wuchern, nichts verändert hat.

Am 16.09.2017 legte der stv. Ortsvorsteher sein Amt nieder, da die OVin ihn offensichtlich in dieser Angelegenheit nicht die „Wahrheit“ gesagt hat.

Bis auf den „Nachruf“ der OVin beim Verlassen des Grundstückes „Danke für die Anzeige“ (wen hat sie damit gemeint?) hat man bis zur Sitzung am 07.11.2017 nichts mehr gehört.

In der Sitzung am 07.11.17 wurde das Thema erstmals öffentlich, denn es erfolgte die persönliche Erklärung der OVin, wo u.a verlesen wurde, „…..Aufgrund der anonymen Anzeige wurde das Grundstück von der Unteren Naturschutzbehörde Bad Schwalbach vorab besichtigt. In einem anschließenden Anhörungstermin wurde gemeinsam mit der UNB die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Entsorgung besprochen.“

Weiterhin ließ sie mit ihren Ausführungen den Anschein u.a. auch bei den Besuchern erwecken, dass OBM Walter derjenige ist, der die Anzeige gemacht hat. Da es Bestandteil der OBR-Sitzung war, aber wie gewohnt in der Niederschrift kein Wort darüber nachzulesen war, haben die Freien Wähler Heftrich im Bericht über die OBR-Sitzung darauf hingewiesen.

27.04.2017 OBR-Mitglied Horst Jeckel schreibt folgende Mail
Von: Horst-Jeckel
Betreff: AW: Rückmeldung Demmer – Dringender Handlungsbedarf oder nur eine
„Fake“?

Datum: 27. April 2017 13:54:37 MESZ
An: Erhard Walter, Andreas Demmer
Kopie: Helmut Urban, Winfried Urban, Werner Schuierer, Ute Guckes-Westenberger
Hallo zusammen,ich hatte bereits die Gelegenheit mich mit Andreas auseinander zu setzen.

Ich kann mich nur der Meinung von Andreas anschliessen.
Gruß

Horst

26.04.2017 Es erfolgte die Antwort von OBM Walter an OBM Demmer mit zwei wichtigen Aussagen, die von E.Walter fett in der Mail dargestellt wurden:
Betreff: Re: Rückmeldung Demmer – Dringender Handlungsbedarf oder nur eine „Fake“?
Datum:26. April 2017 16:20
Von: Erhard Walter
An: Andreas Demmer
Herr Demmer,

zunächst einmal vielen Dank für Ihr sehr ausführliches Feedback. Ausser von Winfried, der dieses Schreiben ebenfalls erhalten hat, habe ich bisher keine Rückmeldungen bekommen.Da auch ich mich in der Zwischenzeit mit dem Schreiben der „angeblichen Naturfreunde“ nochmals intensiv beschäftigt habe, bin ich – ob Sie es glauben oder nicht – nicht weit von Ihren Ausführungen entfernt.Ebenfalls habe ich mich intensiv mit dem § 138 StGB, zum Thema „Mitwisserschaft“ und der Verpflichtung zur Anzeige beschäftigt. Da grundsätzlich keine allgemeine Pflicht zur Anzeige oder Verhinderung von Straftaten besteht und nur die in § 138 StGB aufgezählten schwerwiegenden Straftaten eine Anzeigepflicht begründen, werde ich trotz Ihrer Empfehlung das Schreiben nicht an die Behörde nach Bad Schwalbach weiterleiten.Da auch ich derzeit keine „Gefahr in Verzug“ erkennen kann, würde ich neben der Option „Stellungnahme des Eigentümer“ an den Ortsbeirat auch eine gemeinsame Besichtigung des Geländes bevorzugen und vorschlagen.Hier könnten wir uns gemeinsam ein Bild von der Situation machen und ggf. weitere, wenn erforderlich, Massnahmen besprechen und einleiten.Für die Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat
Mit freundlichen Grüssen
Erhard Walter

26.04.2017 antwortet Andreas Demmer
Von: Andreas Demmer
Betreff: Walter – Dringender Handlungsbedarf oder nur eine „Fake“?
Datum: 26. April 2017 14:25
An: Erhard Walter
Kopie: Helmut Urban, Winfried Urban, Werner Schuierer, Ute Guckes-Westenberger, Horst Jeckel
Geehrter Herr Walter,

trotz meines Urlaubes konnte ich in der Zwischenzeit verifizieren, dass ich ein Schreiben der „Naturfreunde“ nicht erhalten habe. So kann ich Ihre (Auf)Forderung wahrnehmen und beantworte Ihr Schreiben innerhalb der von Ihnen gewährten Frist.Ich habe eine eigene Meinung zum grundsätzlichen Umgang mit anonymen Hinweisen, insbesondere wenn es die Aufgabenstellung und Arbeitsweise in unserem Ortsbeirat betrifft. Dabei sollte es keine Rolle spielen, ob es sich um den Versuch der Diffamierung / Rufschädigung eines Heftricher Mitbürgers oder um ein Mitglied unseres Gremiums handelt. Einen Auftrag anonyme Hinweise zu verfolgen, die der Diffamierung / Rufschädigung dienen, habe ich auch seitens der mir bekannten Wähler und Unterstützer nicht erhalten.Alleine die anonyme Abgabe des Schreibens ist m.E. Beleg dafür, dass nicht der angebliche Umweltskandal im Vordergrund steht, sondern in erster Linie eine Rufschädigung beabsichtigt ist. Meine Annahme bestätigt sich durch die Tatsache, dass das Schreiben nicht auf einem offiziellen Kopfbogen der Naturfreunde Hessen angefertigt wurde. Offensichtlich handelt es ich dabei, um den amateurhaften Versuch, dem Ganzen – trotz Anonymität – einen offiziellen Charakter zu verleihen. Nach meiner Recherche ist dies auch nicht gängige Praxis dieser Organisation. Die im näheren Umfeld unserer Gemarkung zuständige Ortsgruppe befindet sich in Oberreifenberg, die Dachorganisation (Naturfreunde Hessen) befindet sich in Frankfurt und ist / sind telefonisch oder per Mail für eine Nachfrage erreichbar.
Ich kann gemäß der im anonymen Brief befindlichen Beschreibung keine „Gefahr in Verzug“ erkennen. Daher wäre es ja auch eine Option, dem Eigentümer die Möglichkeit einer kurzen Stellungnahme an den Ortsbeirat zu geben.Um sich nicht weiter mit einer möglichen „Mitwisserschaft“ zu belasten und um schnellstmöglich wieder zu Schlaf zu kommen, kann ich Ihnen allerdings nur die Weiterleitung an die zuständige Behörde empfehlen.
Hochachtungsvoll

Andreas Demmer
P.S.: Ich lehne grundsätzlich die Veröffentlichung meiner Mails auf der Webseite der FW Heftrich strikt ab.

22.04.2017 Erste Antwort von OBR-Mitglied Demmer an E.Walter und gesamter OBR steht auf Kopie:
Von: Andreas Demmer
Betreff: Walter – Dringender Handlungsbedarf oder nur eine „Fake“?
Datum: 22. April 2017 19:33
An: Erhard Walter
Kopie: Helmut Urban, Winfried Urban, Werner Schuierer, Ute Guckes-Westenberger, Horst Jeckel
Herr Walter,

ich bin bis zum 29. April in Urlaub und weiß daher erst am nächsten Samstag, ob ich ein solches Schreiben auch erhalten habe. Zudem habe ich nur begrenzt Internet – Zugang; etwaige Aktionen von Ihrer Seite in der nächsten Woche können demnach nicht mit allen Mitgliedern des Ortsbeirates abgestimmt werden.
Hochachtungsvoll.

Andreas Demmer

22.04.2017 Nachdem E.Walter nach Rückkehr aus dem Osterurlaub ebenfalls diesen Brief erhielt, hat er in Abstimmung mit Winfried Urban den gesamten Ortsbeirat geschrieben:
Von: Erhard Walter
Betreff: Dringender Handlungsbedarf oder nur eine „Fake“?
Datum: 22. April 2017 11:45
An: Helmut Urban, Andreas Demmer, Winfried Urban, Werner Schuierer, Ute Guckes-Westenberger, Horst Jeckel, Erhard Walter
Frau Ortsvorsteherin, Herr Demmer,

liebe Kollegen,
wie aus beigefügter Anlage ersichtlich, habe ich während meines Osterurlaubes einen Brief mit dem Absender „Naturfreunde“ ohne weitere Daten (Anschrift, Tel.Nr., Ansprechpartner) erhalten, der mir mittlerweile zwei schlaflose Nächte eingehandelt hat.Da der Brief „teilannonymisiert“, d.h., nur mit „Naturfreunde“ unterzeichnet ist, habe ich ein Problem, denn ich kann weder erkennen, an wen der Brief noch im OBR ergangen ist noch was die Person(en), die sich hinter dem Absender verbirgt/verbergen, damit bezwecken will/wollen.Hat der Absender eine Anzeige, wie im Betreff genannt, beim Umweltamt des RTK bereits eingereicht und es ist lediglich eine INFO oder sieht er den dringenden Handlungsbedarf bei denen, die den Brief erhalten haben? Wenn letzteres zutrifft, sehe ich mich als Empfänger dieses Briefes in der Pflicht etwas zu unternehmen und mache mit dieser Mail den ersten Schritt.Da ich nicht weiß, ob es sich hier um einen Fake handelt oder wirklich der zitierte „Umweltfrevel“ vorhanden ist, wende ich mich zunächst an das Gremium und erwarte kurzfristig, d.h. bis zum 26.04.2017 eine Rückmeldung, ob es weitere Schreiben gibt und wenn ja, wie damit umgegangen werden soll.Ich für meinen Teil werde, sollte ich keine Rückmeldungen bis zum 26.04.17 bekommen, den Brief mit dieser Mail an die Naturschutzbehörde in Bad Schwalbach weiterleiten, mit der Bitte den Sachverhalt zu prüfen.Ich bin nicht gewillt, wegen „Mitwisserschaft“ von irgendwelchen Umweltsünden, sollte es welche wie beschrieben geben, weitere anwaltliche Schreiben in Empfang zu nehmen und womöglich wegen unterlassener Massnahmen dann Gefahr zu laufen, erneut angezeigt zu werden. Das ist mir das Mandat, bei allem Verständnis, im OBR wirklich nicht wert.Für die Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat

Mit freundlichen Grüssen
Erhard Walter

Dezember 2016 erhielt der OBR-Kollege Winfried Urban bereits einen Brief mit dem Hinweis auf eine „illegale Mülldeponie“. Er teilte OBM Walter den Sachverhalt mit und beide waren sich einig, dass das anonyme Schreiben, für sie und die Freien Wähler bedeutungslos war und eine weitere Verfolgung als für nicht erforderlich angesehen wurde.