Die OVin fragte, ob es Einwände zur Niederschrift geben würde.
OBM W. Urban fragte, warum die persönliche Erklärung der OVin und sein Statement bezüglich seines Rücktrittes nicht in der Niederschrift vermerkt ist. OBM  Demmer sagte, dass dies Bestandteil der Bürgerfragestunde war und somit nicht protokolliert wird.
OBM Walter vertrat die Auffassung, dass das evtl. nicht protokolliert ist, da der Rücktritt noch nicht amtlich ist, denn auf der RatsInfo wird er immer noch als stv. OV geführt.
Die OVin fragte, ob das alles dem Protokoll beigefügt werden soll, OBM W.Urban sagte ja und die OVin stellte, ohne darüber abstimmen zu lassen fest, dass das dem Protokoll beigefügt wird.
Die OVin fragte, ob weitere Änderungswünsche vorliegen. OBM Walter sagte, er hätte auch welche, allerdings möchte er erst denn anderen Kollegen die Möglichkeit einräumen, ihre vorzutragen, damit er diese Punkte aus seinen Änderungswünschen streichen kann.
OBM Demmer fragte wieviel Punkte angesprochen werden und die OVin sagte, wenn es mehr wie 5 Punkte sind, sie über die Niederschrift abstimmen lässt.
OBM Walter gab um es kurz zu machen den Hinweis, dass er das Recht hat die Niederschrift zu „rügen“ und gab die  Änderungswünsche bekannt. Diese, mit den Abstimmungsergebnissen sind in der >>Anlage<< zu entnehmen.
Wir halten fest, dass die Sitzung auf Antrag von OBM Schuierer von 20:30-20:33 Uhr zwecks interner Abstimmung mit OBM H. Urban zu den Änderungswünschen  unterbrochen wurde.

Nach erfolgter interner Abstimmung sagte OBM Schuierer, dass das schon viel wäre was vorgetragen wird, aber er es nicht für in Ordnung hält, wenn nichts in der Niederschrift steht. OBM Schuierer meint, dass das alles komprimiert werden müsste. OBM Walter sagte, dass er kein Wortprotokoll verlangt, aber all seine Fragen müssten sinngemäss sich in der Niederschrift oder in einer Anlage wieder finden. Er verwies darauf, dass er einige Vorschläge unterbreitet hat, um diese und andere Punkte in einer internen Abstimmung zu regeln. Er gab jedoch auch bekannt, dass auf seine Vorschläge bis jetzt keinerlei Reaktionen/Aktionen erfolgt sind.
OBM H.Urban verlangte, dass die angesprochenen Punkte von TOP Verschiedenes nochmal vorgelesen werden sollten. Er begründet es damit, dass er sich nicht mehr an die Fragen im einzelnen erinnern kann. Nachdem alle Punkte, siehe Anlage, nochmals vorgelesen waren, sagte OBM H.Urban: Woher soll ich denn wissen, dass das alles so stimmt, es könnte ja zwischenzeitlich alles geändert worden sein. Diese Aussage von OBM H.Urban mit der Unterstellung wäre jedem erspart geblieben, wenn der stv. Schriftführer, OBM Demmer, auf die Nachfrage der OVin,  ob er alles mitgeschrieben hat oder die Fragen von OBM Walter nochmals schriftlich haben möchte, eingegangen wäre. OBM Demmer sagte, dass er alles mitgeschrieben hat und er keine Aufzeichnungen, die ihm von OBM Walter auch in einer Onlineversion  angeboten wurden, braucht.

Das Ergebnis in der Niederschrift sagt etwas anderes aus. Den mit dem lapidaren Satz „Verschiedene Themenbereiche wurde angesprochen“ soll alles abgehandelt sein. Wenn dieser Satz mit dem Zusatz „Die ausführlichen Fragen befinden sich im Anhang“ komplettiert wäre, gäbe es keinen Grund für einen Änderungswunsch zum TOP Verschiedenes, die Niederschrift würde nicht aufgebläht werden und alles wäre fast o.k. Das dies geht und möglich ist zeigt u.b. Auszug aus der Niederschrift von Eschenhahn.

Fazit: OBM Walter hat in einer eMail vom 10.12.2017 mitgeteilt, dass er auf der ersten Sitzung 2018 eine persönliche Erklärung abgeben wird mit dem Inhalt: „Auf Rücksicht der anwesenden Besucher und im Hinblick eine bessere Zusammenarbeit im Gremium zu erreichen, verzichte ich auf mein Recht i.S.v. §61 (3) HGO, Änderungswünsche zukünftig vorzutragen. Ausnahme wird sein, wenn es um falsche, unvollständig Beschlüsse oder falsche Abstimmungsergebnisse geht. Ich wähle diesen Schritt, da mir klar geworden ist, dass bei allem Wohlwollen, sich keiner mehr an besprochene Inhalte erinnern kann und die Änderungswünsche mehrheitlich abgelehnt werden. Ich werde jedoch im Falle von allgemeinen formellen Fehlern und Unvollständigkeiten von meinem Recht Gebrauch machen, der Niederschrift in Gänze nicht zuzustimmen.“