Späte Einsicht oder doch fehlende Fakten?
Viel Ärger um Nichts und am Ende noch nicht einmal eine Entscheidung. So oder ähnlich könnte man ein Drehbuch beginnen.
Wir teilen in keiner Weise die von Ihnen vertretene Auffassung, dass die hier streitgegenständlichen Veröffentlichungen und Behauptungen Ihres Mandanten eine nicht justiziable politische Meinungsäußerung darstellen, teilte der Rechtsanwalt der Ortsvorsteherin meinen Anwalt mit.
Weiterhin teilte er mit, das die Ortsvorsteherin zunächst ohne Anerkennung irgendeiner Rechtspflicht davon absieht, die Unterlassungsforderung vorerst weiter geltend zu machen.
Warum kommt erst jetzt diese Entscheidung? Jetzt wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, will man urplötzlich die Gesamtsituation und die immerwährende, über die politische Meinungsbildung hinausgehenden Meinungsverschiedenheiten und Unstimmigkeiten der Parteien nicht eskalieren lassen!
Die Eskalation hat mit Erteilung der Vollmacht am 17.01.2017 begonnen, wo die Ortsvorsteherin ganz alleine einen Rechtsanwalt einschaltete.
Anbei einmal zwei unabhängige Meinungen von Bürgern, die aus meiner Sicht alles aussagen und auch meine Meinung bestätigen:
….wenn ich im Recht bin und mich jemand so ärgert und meint er wäre im Recht, dann lasse ich es gerichtlich klären, damit ich mein Recht und meine Ruhe bekomme. Ich würde nie auf mein Recht verzichten, wenn ich mir sicher wäre, zumal ich es auch angefordert habe.
Eventuell hat es aber auch damit zu tun, das man erkannt hat, das nicht nur ihre „Wahrheit“ falsch ist, sondern das vor Gericht noch ganz andere Mängel öffentlich geworden wären. Ein kluger Kopf, der wahrscheinlich die Klägerin zurückgepfiffen hat 😉 …
…..meiner Meinung nach haben die Ortsvorsteherin und ihr Anwalt wohl doch erkannt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht unbedingt erfolgreich zu ihren Gunsten ausgehen könnte. Sie haben deshalb den Rückzug angetreten, aber mit der versteckten Drohung angekündigt, in ähnlichen Situationen genauso wieder vorzugehen. Eine “starke” Frau würde bestimmt nicht so handeln, wenn sie davon ausgehen könnte, dass ihr Handeln einwandfrei ist und war. Hier würde eher der Spruch passen “…bellende Hunde beißen nicht!”.
Es könnten aber auch Parteigenossen ihr von weiteren Schritten abgeraten haben, denn bei einer Niederlage vor Gericht wäre der politische Schaden bestimmt gewaltig und ihr Image und der CDU in Idstein wäre leicht ramponiert und auch der Politikstil des CDU-Ortsverband Heftrich würde ans Tageslicht kommen. Ich glaube nicht an einen gütigen Akt von der Ortsvorsteherin, auf weitere Eskalationsschritte zu verzichten, sondern das hier andere Druck auf sie ausgeübt haben, um weiteren Flurschaden bei der CDU abzuwenden.
Mich hat die „Eskalation“ abschliessend stolze 413,64 € gekostet, die ich alleine und privat aufbringen musste. Dafür hätte ich mir gewünscht, dass nicht mit einem lapidarem Schreiben „klargestellt“ wird, dass man seine Rechtsposition nicht aufgibt, man aber zugleich auch „klarstellt“, dass man keine rechtlichen Schritte einleiten wird, nach dem Motto: „wasch mich, mach mich aber nicht nass.“
Aus meiner Sicht ist dies in diesem fortgeschrittenen Stadium abschliessend unbefriedigend, denn ich hätte schon gerne gewusst, wie unsere Rechtssprechung über diesen Fall entschieden hätte, vorausgesetzt es wäre auch ohne „Rückzug“ überhaupt soweit gekommen.
So bleibt mir abschliessend nur die Erkenntnis, dass unsere Ortsvorsteherin mir über ihren Rechtsanwalt mitteilen lässt, dass sie klarstellt, dass bei entsprechender Wiederholung ähnlicher Vorfälle und „angeblichen“ Bezichtigungen durch mich, eine Unterlassungsforderung sicherlich gerichtlich geltend gemacht wird.
D.h., es ist für mich das vierte Schreiben mit einem erneuten Einschüchterungsversuch, mich in meiner politischen Meinungsbildung mundtot zu machen und die „unendliche Geschichte“ und die Fortschreibung des Drehbuches geht weiter.
Erhard Walter