Frau Ortsvorsteherin,
zunächst möchte ich mich für die Zusendung der Auflistung unserer Verfügungsmittel bedanken. Ich halte es als Mitglied des Ortsbeirates für dringend notwendig, zu dem vorgelegten Dokument (Namen wurden von mir durch N.N. ersetzt) und zu diversen Aussagen der letzten Sitzung einige grundsätzliche klärende Fragen an Sie zu richten, die ich nach langen Überlegungen vorerst weder in einer OBR-Sitzung noch in der Öffentlichkeit erörtern möchte.
Dies würde sich ändern, wenn Sie in dieser Sache nicht einlenken und es unverändert in der Angelegenheit „Verfügungsmittel“ und dem Umgang untereinander so weiter geht.
Das Dokument der Auflistung ist für mich unakzeptabel, da es in keinster Weise den Grundsätzen einer ordnungsgemässen Buchführung entspricht.
Ich bitte Sie, dass dieses Dokument dem OBR in einer internen Aussprache im Detail vor der nächsten Sitzung erläutert wird. Ich hätte einige Fragen, die ich gerne beantwortet hätte.
Sollten Sie jedoch dieser Bitte nicht nachkommen und mit der Verwaltung vereinbaren, dass der OBR auf die „illegalen“ Verfügungsmittel verzichtet weil ich hierfür eine bisher nicht vorhanden Transparenz einfordere, sehe ich mich veranlasst, das Thema Verfügungsmittel als „Offenen Brief“ der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Hier meine Fragen für eine gemeinsame interne Aussprache, zum Thema „Verfügungsmittel“:
• Wie ist das mit der jährlichen Fortschreibung? Verfällt das Geld, wenn der OBR Jahr für Jahr diverse Summen überträgt und der Gesamtbestand steigt?
• Bis zu welcher Summe dürfen Übertragungen getätigt werden und wie werden diese nachgewiesen?
• Gab es in den Jahren 2015 und davor einen Überschuss und ist dieser fortgeschrieben worden oder musste er an die Verwaltung zurückgeführt werden?
• Kann man dem vorliegendem Dokument entnehmen, dass mit dem Kassenbestand am 01.01.2016 der Übertrag 520,00 € betragen hat und die Positionen vom 14.12. und 28.12 2015 noch aus dem Übertrag beglichen wurden? Am 01.01.2016 lagen die Verfügungsmittel für 2016 laut vorliegenden Dokument noch nicht vor. Wenn dem so ist, wo sind die Verfügungsmittel aus 2016 verbucht oder hat es keine gegeben?
• Wie werden die Mittel von derzeit 603,96 € verwahrt? Wie wollen wir den Zugriff auf die Mittel im Falle von Vertretungen regeln?
• Erachten Sie es nicht für sinnvoll, wenn der OBR für diverse wiederkehrenden Ausgaben (Genesungswünsche, Golden/Eiserne Hochzeiten, Geburtstage etc.) klare Regelungen über die Höhe der Ausgaben trifft, damit das Prinzip der „Gleichbehandlung“ gewahrt bleibt
• Erachten Sie es nicht für sinnvoll, wenn der Ortsbeirat eine Regelung trifft, bei welchem Anlass/Grund und für welchem Personenkreis „Genesungswünsche“, „Jubiläen“ übermittelt werden? (Beispiele für eine Regelung: Warum nur ein Genesungswunsch? Warum nur eine „Golden Hochzeit, was ist mit dem Rest. Was war bei den 4 Diamanten Hochzeiten 2017 und was gibt es bei der noch ausstehenden Eisernen Hochzeit?)
• Warum führen Sie die Liste über Ein- und Ausgaben nicht übersichtlich, wie bereits im letzten Jahr vorgeschlagen. Die technischen Hilfsmittel lassen dies heutzutage zu. Dies würde weniger Nachfragen, zumindest von meiner Seite, nach sich ziehen. (Muster nochmals anbei)
• Warum halten Sie sich nicht an die besprochene Regelung, den OBR über geplante Ausgaben im Vorfeld zu informieren, was zwischen den Sitzungen durchaus auch kurzfristig per eMail möglich ist. Es handelt sich immer noch, auch wenn nicht darüber in Niederschriften protokolliert werden soll, um die Verfügungsmittel des ORTSBEIRATES und Sie sind m.E. lediglich die Verwalterin.
• Gibt es zu den Positionen vom 28.12.2015 und 05.12.2016 offizielle Rechnungen und können diese dem OBR vorgelegt werden?
Wir sollten uns alle durch Transparenz und Offenheit im Ortsbeirat vor möglichen Behauptungen hinsichtlich „Veruntreuung“ schützen, indem wir über alle Ausgaben gemeinsam entscheiden.
Erstaunt war ich in der vorgelegten Unterlage über die Position Reinigung Ehrenmal. Mussten wir Strom-/Wasser- oder Materialkosten zahlen oder ist diese Position falsch bezeichnet und es handelte sich hierbei um Aufwendungen für das leibliche Wohl? Aus der Niederschrift 11/2017 vom 29.08.2017 geht hervor, dass OBR-Mitglied Werner Schuierer für das leibliche Wohl sorgte.
Wenn Kollege Schuierer Essen und Trinken besorgte, dabei aber für ihn und Sie klar war, dass dies aus den Verfügungsmitteln bezahlt wird, dann war dies so nicht in der Sitzung besprochen.