Erhard Walter
und
Winfried Urban
berichten zum Thema:

 

Bericht zur persönlichen Erklärung in privater Angelegenheit
in der OBR-Sitzung 013/2017 vom 07.11.2017

Die OVin gibt bekannt, dass sie vor Eintritt in die Tagesordnung, auf eine die Familie betreffende und private Angelegenheit wegen einer privaten Anzeige eine Erklärung abgeben möchte.
Sie berichtet von einer anonymen Anzeige vom Frühjahr diese Jahres, die nur dem OBM Walter zugestellt worden sei und das darin behauptet würde, dass sie eine illegale Mülldeponie auf einem ihrer Flurstücke betreibe. Sie betonte, dass der Verfasser des Schriftstückes sehr kreativ gewesen sei, da mit Kopfbogen versehen, allerdings das Logo „Naturfreunde“ nicht stimmte, da es nicht aus Deutschland wäre.

Das alles hätte nicht nur bei der unteren Naturschutzbehörde eine Lächeln erzeugt.

Zum Sachstand gab die OVin bekannt, dass nach einer Kontrolle des betreffenden Grundstückes durch sie und Ihren Ehemann, der Vorwurf nicht von der Hand zu weisen wäre. Bei den Reifen handelt es sich um Reifen und Felgen, die dort bereits mehr als 30 Jahren gelagert wären. Ob die zu dieser Zeit für landwirtschaftliche Zwecke auf dem Grundstück eingesetzt oder entsorgt werden sollten, ist nicht mehr nachvollziehbar mit dem Hinweis, das die Bewirtschaftung nicht immer in eigener Regie erfolgte und das Grundstück verpachtet war.

Die Altreifen wären schon sehr zugewachsen und daher schlecht oder gar nicht sichtbar.

Aufgrund der anonymen Anzeige sei das Grundstück ohne Beteiligung der Besitzer von der Unteren Naturschutzbehörde besichtigt worden und in einem anschliessende Anhörungstermin wäre die weitere Vorgehensweise besprochen worden.

Die OVin erklärte dass sie nur deshalb von der „erledigten“ Angelegenheit berichtet, weil sich zwei Mitglieder des Ortsbeirates in Begleitung eines offensichtlichen Naturfreundes im Bereich der Schwarzdornhecken auf ihrem Grundstück aufhielten. Sie sagte, dass sie um Verlassen des Grundstückes gebeten hat und das die drei das Grundstück auch wortlos verlassen haben.

Die OVin schloss ihre Erklärung, dass dies zur Einstimmung des heutigen Abend und nicht als „Coming-Out“ gelte und eröffnete die Bürgerfragestunde.

Im Rahmen der Bürgerfragestunde meldete sich OBM Walter und gab zu Protokoll, dass er jetzt als Bürger zu der privaten Erklärung der OVin Stellung nimmt, da in der gesamten Erklärung einzig und allein sein Name in Verbindung mit dem Wort Anzeige erwähnt wurde. OBM W. Urban brachte vorab noch den Hinweis, dass das Schreiben bereits im Dezember 2016 auch an ihn ergangen ist. Er sagte das in Abstimmung mit OBM Walter das anonyme Schreiben für ihn und die Freien Wähler bedeutungslos waren und eine weitere Verfolgung als nicht für erforderlich angesehen wurde.
OBM Walter fuhr fort, dass er nach Erhalt eines weiteren Schreibens, nach Rücksprache mit OBM W. Urban, Handlungsbedarf sieht und hat auf das nachfolgende Schreiben vom 22.04.2017 verwiesen, welches er per eMail versendet hat:
„Frau Ortsvorsteherin, Herr Demmer, liebe Kollegen,
wie aus beigefügter Anlage ersichtlich, habe ich während meines Osterurlaubes einen Brief mit dem Absender „Naturfreunde“ ohne weitere Daten (Anschrift, Tel.Nr., Ansprechpartner) erhalten, der mir mittlerweile zwei schlaflose Nächte eingehandelt hat.
Da der Brief „teilannonymisiert“, d.h., nur mit „Naturfreunde“ unterzeichnet ist, habe ich ein Problem, denn ich kann weder erkennen, an wen der Brief noch im OBR ergangen ist noch was die Person(en), die sich hinter dem Absender verbirgt/verbergen, damit bezwecken will/wollen. 
Hat der Absender eine Anzeige, wie im Betreff genannt, beim Umweltamt des RTK bereits eingereicht und es ist lediglich eine INFO oder sieht er den dringenden Handlungsbedarf bei denen, die den Brief erhalten haben? Wenn letzteres zutrifft, sehe ich mich als Empfänger dieses Briefes in der Pflicht etwas zu unternehmen und mache mit dieser Mail den ersten Schritt.
Da ich nicht weiß, ob es sich hier um einen Fake handelt oder wirklich der zitierte „Umweltfrevel“ vorhanden ist, wende ich mich zunächst an das Gremium und erwarte kurzfristig, d.h. bis zum 26.04.2017 eine Rückmeldung, ob es weitere Schreiben gibt und wenn ja, wie damit umgegangen werden soll.
Ich für meinen Teil werde, sollte ich keine Rückmeldungen bis zum 26.04.17 bekommen, den Brief mit dieser Mail an die Naturschutzbehörde in Bad Schwalbach weiterleiten, mit der Bitte den Sachverhalt zu prüfen.
Ich bin nicht gewillt, wegen „Mitwisserschaft“ von irgendwelchen Umweltsünden, sollte es welche wie beschrieben geben, weitere anwaltliche Schreiben in Empfang zu nehmen und womöglich wegen unterlassener Massnahmen dann Gefahr zu laufen, erneut angezeigt zu werden. Das ist mir das Mandat, bei allem Verständnis, im OBR wirklich nicht wert“.

Auf diese Schreiben antwortete lediglich OBM Demmer am 26.04.2017 in einer ausführlich Mail an den gesamten OBR. Entscheidend waren für uns darin die Aussagen, dass er keinen Brief bekommen hat und die „Anregung“, dass es ja auch eine Option wäre, dem Eigentümer die Möglichkeit einzuräumen, eine kurze Stellungnahme an den Ortsbeirat zu geben.
Die Empfehlung von OBM Demmer, „um sich nicht weiter mit einer möglichen „Mitwisserschaft“ zu belasten und um schnellstmöglich wieder zu Schlaf zu kommen, kann ich Ihnen allerdings nur die Weiterleitung an die zuständige Behörde empfehlen“ haben wir gelesen und OBM Walter hat im Namen der FreienWähler per eMail wie folgt geantwortet:
Auszug aus der Mail vom 26.04.2017: „Ebenfalls habe ich mich intensiv mit dem § 138 StGB, zum Thema „Mitwisserschaft“ und der Verpflichtung zur Anzeige beschäftigt. Da grundsätzlich keine allgemeine Pflicht zur Anzeige oder Verhinderung von Straftaten besteht und nur die in § 138 StGB aufgezählten schwerwiegenden Straftaten eine Anzeigepflicht begründen, werde ich trotz Ihrer Empfehlung das Schreiben nicht an die Behörde nach Bad Schwalbach weiterleiten. Da auch ich derzeit keine „Gefahr in Verzug“ erkennen kann, würde ich neben der Option „Stellungnahme des Eigentümer“ an den Ortsbeirat auch eine gemeinsame Besichtigung des Geländes bevorzugen und vorschlagen. Hier könnten wir uns gemeinsam ein Bild von der Situation machen und ggf. weitere, wenn erforderlich, Massnahmen besprechen und einleiten.

Die OVin selbst hat sich nie zu dem Vorgang geäussert und eine Besichtigung des Geländes wollte der OBR, warum auch immer, nicht.
Lediglich von OBM Schuierer kam eine kurze Info am 21.05.2017 während der Ortsbegehung, dass die Angelegenheit erledigt wäre und die „Altreifen“ entsorgt wären.
Somit war das Thema aus unserer Sicht erledigt.
Allerdings waren wir sehr überrascht, dass wir kurz darauf von „Spaziergängern“ erneut Bilder zugesendet bekommen haben, die die Info von OBM Schuierer nicht bestätigen.

Die erste Reaktion kam dann von der OVin im Juli 2017, als sie dem damalige stellv. Ortsvorsteher sagte, dass das Thema jetzt erledigt wäre und mit der Unteren Naturschutzbehörde alles geregelt ist. Diese Info haben wir gerne z.K. genommen.

Am 14.09.2017 haben wir von einem Bürger erfahren, das besagte „Mülldeponie“ immer noch besteht. Am Folgetag erhielten wir erneut Bilder. Daraufhin rief OBM Walter den Bürger an und fragte, ob man(n) sich das nicht einmal gemeinsam anschauen kann. Er äusserte die Vermutung, dass hier evtl. aneinander vorbei gesprochen wird und es vielleicht zwei unterschiedliche Stellen gibt.
Daraufhin haben wir einen Termin vereinbart und das Gelände am 15.09.17 im Bereich der „Schwarzdornhecken“ im Rahmen unserer Ortsbeiratarbeit in Augenschein genommen. Leider mussten wir, bis zu dem Verweis von dem Grundstück feststellen, dass sich am Zustand der vorgelegten Bilder, ausser das die Reifen immer mehr zu wuchern, nichts verändert hat.
Bis auf den „Nachruf“ beim Verlassen des Grundstückes „Danke für die Anzeige“ (wen hat sie damit gemeint?) haben wir bis zur heutigen Sitzung nichts mehr gehört und aus den privaten Streitigkeiten, die die OVin hat, halten wir uns raus.

Fazit:

  • Die OVin gibt in ihrer Erklärung z.K., dass alles erledigt ist und die Untere Naturschutzbehörde alles genehmigt und nur über das Schreiben im April gelächelt hat.
  • Bilder und ein Ortstermin der FWH im Rahmen des alljährlichen Aufrufes „Sauberhaftes Hessen“ vom Hess. Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sagen aus, dass die Reifen – nach unserer Info um die 100 Stück – noch liegen.
  • Somit haben nicht nur wir ein Problem, sondern auch die Umwelt (allerdings mit Genehmigung der UNB), denn die OVin sagte in ihrer Erklärung, das der Fall für sie jetzt erledigt ist, Punkt-Ende-Aus……..

Für die Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat

Winfried Urban            Erhard Walter