Erhard Walter
und
Winfried Urban
berichten zum Thema:
Ortsbeiratssitzung 035/2021 vom 12.01.2021
TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Ortsvorsteherin (OVin) begrüßte um 18:03 Uhr alle anwesenden Besucher*innen (9) sowie die Mitglieder des Ortsbeirat (OBR) samt Schriftführerin und eröffnete die Ortsbeiratssitzung.
Sie stellte die fristgerechte und ordnungsgemässe Ladung und die Beschlussfähigkeit fest, da der OBR vollständig anwesend war.
Weiterhin begrüßte Sie den Stadtverordneten Herrn P.Piaskowski, Herrn Wolf von der Verwaltung und Herrn Geißler von der Firma INIKOM GmbH.
OBR-Mitglied Walter fragte, ob die OVin mit ihrer Feststellung, dass die OBR-Sitzung „ordnungsgemäss“ geladen ist richtig liegt. Er vertrat die Auffassung, dass mit der öffentlichen Bekanntmachung (OeB) den Bürgern*innen vorenthalten wurde, dass ein Vortrag eines Vertreters der Firma INIKOM GmbH erfolgt. Zudem wurde diese OeB vom 06.01.2021 erst am Nachmittag des 10.01.2021 an den ortsüblichen Anschlagtafeln ausgehängt. OBR-Mitglied Demmer war erbost über diese Frage und drohte an, dass er sofort den Saal verlassen werde, wenn OBR-Mitglied Walter auf eine nicht ordnungsgemässe Ladung besteht. Um weiteren Diskussion zu entgehen, zog Walter seine Frage zurück.
TOP 2: Genehmigung der Niederschriften 033/2020 vom 30.09.2020
Die OVin erklärte, dass es sich um die Genehmigung der Niederschriften vom 03.12.2020 handeln würde und fragte, ob es diesbezüglich ausser den Änderungswünschen der Freien Wähler noch weitere gäbe.
Da dies offensichtlich nicht der Fall war, wollte die OVin, ohne auf die Änderungswünsche der Freien Wähler näher einzugehen, über die Niederschrift abstimmen lassen.
OBR-Mitglied Walter moniert die Protokollierung, zumal es sich nur um einen einzigen Tagesordnungspunkt handelte. Da der Text schriftlich an die Schriftführerin ausgehändigt wurde, stellte er den Antrag, folgende Punkte zu korrigieren:
- Der Satz „OBR-Mitglied Erhard Walter merkt erfreut und dankbar an, dass Mittel für die Behindertenparkplätze und Behindertenrampe zur Verfügung stehen.“
Er beantragte das der vollständige Wortlaut aufgenommen wird, der da lautete:
„Erfreut und dankbar nehme ich z.K., dass nun für die WMH für Behindertenparklätze und Rampe 20.000 € stehen, obwohl diese Maßnahme ja bereits nach dem OT im Dezember 2018 laut Herrn Wilz schnell und unbürokratisch kurzfristig erfolgen sollte.
Weiterhin soll die Frage, was bei den Behindertenparkplätzen und der Rampe 20.000 € kostet, welche nicht in der Sitzung geklärt und beantwortet werden konnte, in der Niederschrift aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis: Ja: 3, Nein: 3, Enthaltung: 1, somit abgelehnt
- Der Satz „Des Weiteren bedankt er sich im Namen der Freien Wähler Heftrich bei der Verwaltung für die Aufteilung der OBR-Mittel auf das Budget 2021.“ wurde unvollständig wiedergegeben.
Er beantragte das der vollständige Wortlaut aufgenommen wird, der da lautete:
„Ich bedanke mich im Namen der Freien Wähler Heftrich bei der Verwaltung für die Aufteilung der OBR-Mittel auf das Budget ab 2021, was belegt, dass das angebliche „Schlamassel“ welches uns lautstark 2017/2018 von OBR-Mitgliedern vorgeworfen wurde, wohl darauf bezogen hat, dass man anstatt 1825,64 € doch lieber bei den 520,00 € und weniger Fragen geblieben wäre!“
Abstimmungsergebnis: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltung: 1, somit abgelehnt - Der Beschlusstext „Der OBR stimmt der Vorlage zu, sieht jedoch keine Einsparmöglichkeiten für den Stadtteil Heftrich.“ ist falsch.
Er beantragte, dass der Zusatz, „sieht jedoch keine Einsparmöglichkeiten für den Stadtteil Heftrich.“, entfernt wird, da er nicht Bestandteil des Beschlusses war und eigenmächtig im Nachhinein hinzugefügt worden ist.
Abstimmungsergebnis: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltung: 1, somit abgelehnt
Es erfolgte im Anschluss die Abstimmung über die Genehmigung der Niederschrift, welche mit 5 Ja gegen 2 Nein-Stimmen mehrheitlich, trotz unvollständiger Angaben und einem falschen Beschluss, genehmigt wurde.
Anmerkung:
Hier möchten wir anmerken, dass es der Schriftführerin nicht zusteht, in die Diskussionen des OBR einzusteigen. Wenn Probleme bestehen, sie sich nicht mehr erinnern kann oder will, Unterlagen oder was auch immer fehlen, dann steht es der Schriftführerin nicht zu, andere OBR-Mitglieder zu kritisieren.
Was das Protokoll/Niederschrift anbelangt, möchten wir nochmals daran erinnern, was uns Herr Giesseler (Hess.Städtetag) einmal schriftlich mitgegeben hat.
Die Niederschrift ist eine Öffentliche Urkunde (Bennemann, Kommunalverfassungsrecht Hessen – Hessische Gemeindeordnung, Kommentare, April 2015, § 61, Rn.22).
Das bedeutet, dass jedem OBR-Mitglied und auch einer externen Schriftführerin klar sein muß, was es bedeutet und welche Voraussetzungen an eine Urkunde gestellt werden.
Und dann hat uns Herr Giesseler noch geschrieben, dass ein Schriftführer*in sich derart von einem pflichtgemäßen Ermessen leiten lassen muss, dass aus objektiver Sicht die wichtigen Argumente für oder gegen einen Beschlussvorschlag wiedergegeben werden.
(Bennemann, Kommunalverfassungsrecht Hessen – Hessische Gemeindeordnung, Kommentare, April 2015, § 61, Rn.12).
Das bedeutet, dass zum einen die Niederschrift vom 03.12.2020 unvollständig und falsch ist und zwei Mitglieder von der CDU, 1 Mitglied von der SPD mit der Enthaltung der FDP den Grundstein dafür gelegt haben, dass die Änderungswünsche nicht erfolgten und somit eine falsche Niederschrift wieder einmal genehmigt wurde.
TOP 3: Interessenbekundung zur Entwicklung der Fläche „Am Apfelgarten“,
Idstein- Heftrich (DS 231/2020).
– Vortrag eines Vertreters der INIKOM GmbH
Die OVin erklärte, dass es sich um die DS 231/2020 handeln würde, begrüßte nochmals Herrn Geißler von der IINIKOM GmbH und erteilte ihm das Wort zur Vorstellung des Konzeptes. OBR-Mitglied H. Urban fragte zuvor noch den Vertreter der Verwaltung, Herrn Wolf, ob es sich weiterhin bei dem Thema um ein „Einheimischen-Modell“ handeln würde, was Herr Wolf bejahte. Sodann erfolgte die Vorstellung des Konzeptes anhand von Folienvorlagen, die zuvor den OBR-Mitglieder zugesendet und vor der Sitzung den Besuchern ausgehändigt wurde.
Die OVin bedankte sich für die Ausführungen und gab die Diskussionsrunde für die OBR-Mitglieder frei.
OBR-Mitglied Walter fragte zunächst, ob §25 HGO „Widerstreit der Interessen“ vorliegt, da evtl. Grundbesitzeigentümer betroffen sein könnten. Da dies offensichtlich nicht der Fall war, erfolgten diverse Fragen und Redebeiträge an denen sich ausser dem OBR-Mitglied Gundlich alle mehr oder weniger beteiligten. Auch dem Stadtverordneten, Herrn P. Piaskowski wurde das Wort erteilt.
Fragen aus der Diskussion – wie groß denn das gesamte Gebiet sei, wieviele Bauplätze dort entstehen würden, wie groß die Baugrundstücke wären, ob es sich wirklich noch um ein Einheimischen Modell handelt, wie das preisliche Niveau aussehen wird u.v.m. – konnten nicht oder nur sehr unzureichend beantwortet werden.
OBR-Mitglied Walter gab zu Protokoll, das er es sich gewünscht hätte, dass dieses Thema in einer Bürgerversammlung vorgestellt worden wäre, damit auch die Bürger*innen eingebunden sind und sich dazu äussern können.
Er machte Anmerkung zur Drucksache und erklärte, dass die alte DS 231/2020 vom 11.11.2020 redaktionell überarbeitet und nun mit Datum 02.12. 2020 neu vorgelegt wurde. Wesentliche Änderungen seien unter Ziff. 4, d.h.
- Das Wort „Entwicklungsgrundsätzliche“ wurde geändert in „Entwicklungsgrundsätze“
- Die erste Strichaufzählung wurde mit dem Zusatz „mit Übernahme sämtlicher Kosten“ erweitert und
- Als sechste Strichaufzählung wurde „Verkehrserschließung mit einer durchlässigen Erschliessung für Fußgänger und Radfahrer in Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Hessen“ neu mit aufgenommen.
Unter Ziff. 3, so Walter weiter, wäre zu entnehmen, dass der Magistrat der Stadt Idstein beauftragt wird, einen städtebaulichen Vertrag mit der Firma INIKOM auszuarbeiten. Dieser Vertrag soll dabei u.a. folgende wesentliche Entwicklungsgrundsätze enthalten:
- Entwicklung für eine vornehmlich freistehende Einfamilienhausbebauung.
Walter fragte, warum man den Begriff „vornehmlich“ (insbesondere, bevorzugt….) benutzt und warum man nicht festlegt, dass nur eine Einfamilienhausbebauung in Frage kommt. - In den Strichaufzählungen 3 und 4 wird von „angemessenen Grundstückspreisen“ und „angemessener Anteil an Grundstücken“ gesprochen. Walter fragte, ob das Wort „angemessen“ für den Magistrat bedeutet einen Vertrag „den Umständen entsprechend“ auszuarbeiten und welche Umstände hier herangezogen würden.
OBR-Mitglied Walter bedankte sich bei Herrn Geißler der INIKOM GmbH und Herrn Wolf von der Verwaltung für die Vorstellung der Konzeptes.Er fügte aber im hinzu, dass Herr Geißler schlecht beraten wäre, wenn er seinen Vortrag nicht überzeugend rüber bringt, denn schließlich will er ja was verkaufen und unter dem Strich auch daran verdienen…!
Da dies ein Geschäftsmodel ist, welches aber inhaltlich noch keine Bedingungen und Abhängigkeiten erkennen lässt, stellte Walter nachfolgende Fragen und betonte, dass diese mehr an die Verwaltung als an INIKOM gerichtet seien.
Die Fragen die sich laut OBM Walter daraus vorerst ergeben sind:
- Welche Vorteile ergeben sich für die Stadt aus solch einem Konzept inklusive der Kostensynergien. Der einzige bisher zu erkennende Vorteil ist, dass die Stadt nicht vorfinanzieren muss. Wenn die INIKOM GmbH also alle Risiken übernehmen soll, so ist doch ein Vertrag nie risikofrei für beide Seiten. Es sei denn, die Seite die ins volle Risiko geht lässt sich dies auch mit hohen Renditen bezahlen oder beruft sich auf Rücktritts- oder Ausstiegsklauseln wenn es brenzlig wird.
- Werden derartige Vertragskonditionen und auch die Rechte zur Mitbestimmung oder Obergrenzen der späteren Grundstücksverkaufspreise fixiert? Es macht keinen Sinn zu spät zu erkennen, dass die Grundstücke nur noch von wohlhabenden Bau-Interessenten erworben werden können die sich den Immobilienspekulationen anpassen und unser „Einheimischen-Modell“ für junge Familien damit auf der Strecke bleibt.
- Zu welchem Zeitpunkt, nach welchen Prüfungen und unter welcher Bürger- und Sachverständigenbeteiligung wird die Gemeindevertretung einer privaten Baulandentwicklung zustimmen und einen städtebaulichen Vertrag unterschreiben ?
- Inwieweit ist in diesem städtebaulichen Vertrag nicht nur an die Wohnhäuser sondern auch an die Versorgungsinfrastruktur gedacht worden? In Heftrich gibt es nämlich nichts mehr außer wohnen.
Was mich auch interessieren würde, so Walter weiter:
+ Werden KITA-Plätze erweitert oder werden Heftricher Kinder auf
andere Kindergärten aufgeteilt werden müssen?
+ Wie geht es mit der Alteburgschule und der Betreuung dann weiter?
+ Was ist mit dem 2 Kinderspielplatz, denn die Faustformel sagt aus,
dass es einen pro 1000 Einwohner geben muß!
+ wie wird die ÖPNV-Regelung / Anbindung sein?
+ wer wird zur Kasse gebeten, wenn man feststellt das die Infrastruktur
wie Kanal, Wasserversorgung, Internet etc. plötzlich überlastet ist?
Zahlt das die Stadt, sprich wir als Bürger*innen oder der Entwickler?
Ich kann nur darauf aufmerksam machen, so Walter weiter, dass oben Genanntes beachtet sowie nach richtiger Bewertung die Risiken diese genau ausverhandelt und im Extremfall ohne weitere Belastungen für die Stadt und die Häuslebauer abgesichert sind. Die vergangenen Erfahrungen zeigten, dass unsere regierenden Stadtväter in den letzten Jahren nicht immer ein glückliches Händchen mit Verträgen hatten, gerade wenn es aus dem Ruder lief. Walter betonte, dass er auf Beispiele verzichten würde.
Insofern, so Walter weiter, findet eine Baugebietserschliessung meine Zustimmung und Unterstützung, allerdings nach dem „einheimischen-Modell“. Ich hoffe auf einstimmiges Interesse der Heftricher Bürger und des OBR.
OBM Walter gab zu Protokoll, dass er zum gegenwärtigen Zeitpunkt dieser Beschlussvorlage zur DS 231/2020 nicht zustimmen werde.
Zu der Frage von OBM W.Urban, ob es denn notwendig und sinnvoll sei, eine Baugebiet in dieser Größe in Angriff zu nehmen, sagte Walter, das er am Wochenende in einer Hauswurfsendung von der CDU gelesen hätte, dass in Heftrich „Der Flächenverbrauch unbedingt zu minimieren ist, dass Stichwort „Innenverdichtung der Ortskerne“ genannt wurde und dass das für junge Familien attraktiv zu gestalten ist.“
Beschlussvorschlag von OBR-Mitglied Walter
Der OBR stimmt der DS 231/2020 nicht zu und bittet den Magistrat, von einem städtebaulichen Vertrag derzeit abzusehen und zuvor in einer Bürgerversammlung die Bürger*innen zu informieren und zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltung: 1, somit mehrheitlich durch CDU und SPD abgelehnt und der Vertreter der FDP hatte erneut keine eigene Meinung.
Beschlussvorschlag der Ortsvorsteherin
Der OBR-Heftrich stimmt der Vorlage 231/2020 zu. Die Verwaltung wird gebeten das geplante Vorhaben zeitnah voran zu bringen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltung: 1, somit mehrheitlich durch CDU und SPD zugestimmt und der Vertreter der FDP hatte erneut keine eigene Meinung.
Auf das respektlose Verhalten von OBR-Mitglied Demmer, Walter in seinen Ausführungen zu unterbrechen werden wir uns nicht weiter äußern. Nur soviel sei gesagt! Er begründete es damit, dass es sich um eine Präsenzsitzung unter verschärften Coronaregeln handeln würde und da hätte sich Walter in seinen Ausführungen kurz zu halten.
Anmerkung:
Grundsätzlich begrüßen wir, dass nun endlich Bewegung in die Sache „Am Apfelgarten“ kommt. Warum nun aber nach mehreren Jahren der Bewegungslosigkeit ausgerechnet 5 min vor den Kommunalwahlen dieses Konzept von Stadt und der CDU vorgebracht wird, ist dann aber doch merkwürdig.
Kann, muss aber kein Zufall sein.
Wir hätten uns gewünscht, dass dieses Thema bereits vor dieser Sitzung in einer Bürgerversammlung vorgestellt worden wäre und nicht erst, wenn der städtebauliche Vertrag ausgearbeitet und unterschrieben ist. Somit wären die Bürger*innen beteiligt und eingebunden gewesen und hätten sich dazu äussern können. Sicher gibt es Gründe, warum man diesen Weg und eine Bürgerbeteiligung in der CDU und SPD nicht möchte und die Verwaltung gebeten hat, das geplante Vorhaben zeitnah voran zu bringen.
Ob diesen OBR-Mitgliedern bewußt ist, dass das Anhörungsrecht keine Rechtsposition dem Ortsbeirat verleiht, aufgrund derer er den Magistrat oder die Stadtverordnetenversammlung zu einer bestimmten Sachbehandlung veranlassen kann ist fraglich, da die Entscheidung des zuständigen Verwaltungsorgans von den Äußerungen des Ortsbeirat abweichen kann. Wir erinnern an das Thema „Altes Rathaus„!
Wer dann noch glaubt, das ein unterschriebener städtebaulicher Vertrag von den Bürgern*innen im Nachhinein bei einer Bürgerversammlung geändert werden kann, dürfte auf dem Holzweg sein. Diese, irgendwann vielleicht stattfindende Bürgerversammlung dient dann nur noch der Bürgerinformation und hat nichts mit einer Bürgerbeteiligung zu tun!
Die Frage von OBR-Mitglied Walter, ob es einen Termin für die nächste OBR-Sitzung gibt, wurde mit nein von der OVin beantwortet.
Die OVin beendete die Sitzung um 19:21 Uhr.
Heftrich im Januar 2021
Für die Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat
Winfried Urban Erhard Walter