Erhard Walter
und
Winfried Urban
berichten zum Thema:

Ortsbeiratssitzung 023/2019 vom 06.02.2019

Die  Ortsvorsteherin (OVin) begrüßte um 19:02 Uhr alle anwesenden BesucherINNEN (14) und eröffnete die Bürgerfragestunde.

Im Rahmen der Bürgerfragestunde, wurden folgende Fragen gestellt.

  1. Eine Bürgerin bemängelte, dass im Heftricher Spiegel „Giftpfeile“ gegen OBM Walter geschossen worden sind und fragte, ob das notwendig sei. Sie empfahl, dass das nicht in der Öffentlichkeit sondern intern ausgetragen werden sollte. OBM Walter gab daraufhin zu Protokoll, dass er sich nicht angesprochen fühlt bezüglich der „Giftpfeile“, da im Heftricher Spiegel nur ein Mitglied – ohne Namen zu nennen angesprochen wurde – und die Freien Wähler immer alles gemeinsam machen und somit zwei Kollegen hätten angesprochen werden müssen.

TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Nach der  Bürgerfragestunde  begrüßte die OVin um 19:04 Uhr die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder, in Folge OBM, Herrn Andreas Demmer, Herrn Erhard Walter, Herrn Helmut Urban, Herrn Winfried Urban, Herrn Werner Schuierer und Herrn Karlheinz Petersohn. Sie stellte die ordnungsgemässe Einladung und Beschlussfähigkeit fest.

Als Gäste anwesend waren der Stadtrat Tom Röls (CDU), die Stadtverordneten Peter Piaskowski (CDU), Steffen von der Heidt (CDU) und Volker Nies (SPD), die von der OVin ebenfalls begrüßt wurden.

Die OVin verwies darauf, dass am 23.01.2019 ein gemeinsamer Antrag der FWH und FDP im Ortsbeirat zum Thema „Erweiterungsbau für die Betreuung der Alteburgschule“ eingegangen sei. Dieser Antrag wäre am 22.01.2019 schon behandelt und abgelehnt worden. Hier der Antrag, der am 22.01.2019 behandelt und abgelehnt wurde. Die OVin gab bekannt, dass im §17 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (Anlage) der Stadt Idstein (GO-StVo) unter Ziff. 1 steht: Hat die Stadtverordnetenversammlung einen Antrag abgelehnt, so kann dieser frühestens nach einem Jahr erneut eingebracht werden.“  Weiterhin hat sie darauf verwiesen, dass OBM Walter den Bürgermeister zu diesem Thema vor der Bau- und Planungsausschuss Sitzung (BPA) darauf angesprochen hat, mit dem Ergebnis, dass das vor der Kommunalaufsicht geklärt werden sollte. Das wäre der Grund, dass der Antrag nicht auf der Tagesordnung wäre. Es wäre eine unangemessene Aktion mit viel Mailverkehr, welches die Verwaltung zum handeln aufrufen würde und ihre Handlungsweisen wären alle von der HGO und den Geschäftsordnungen gedeckt. Aus diesem Grund, so die OVin weiter, ruft sie den TOP 2 auf.
OBM Petersohn meldete sich zu Wort und fragte, was im § 17 (2) der GO-StVo steht, da nur §17 (1) vorgelesen wurde. Die OVin fragte, ob sie diesen auch noch vorlesen müsse, was OBM Petersohn bejahte. Daraufhin hat die OVin §17 (2) wie folgt vorgelesen:
Ein Antrag nach Abs. 1 ist vor Ablauf der Sperrfrist zulässig, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller begründet darlegt, dass die Ablehnungsgründe entfallen sind. Die/der Stadtverordnetenvorsteher/in entscheidet über die Zulassung dieses Antrages. Wird dieser Antrag abgelehnt, kann die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung verlangt werden.“ OBM Petersohn sagte, dass, wenn schon §17 der GO-StVo zitiert wird, auch Ziff.2 massgebend ist und somit gehört der Antrag, da die Ablehnungsgründe entfallen sind, auf die Tagesordnung. Die OVin und OBM H. Urban vertraten die Auffassung, dass die Ablehnungsgründe nicht entfallen sind, da sie darüber keine Informationen erhalten hätten. Weiterhin führte OBM H.Urban aus, dass das Thema an §17 GO-StVo gekoppelt wäre und somit nicht auf die TO dürfte. Es folgten weitere Diskussionen, auf die wir nicht näher eingehen.

OBM Walter meldete sich zu Wort und sagte, dass er zunächst einmal die falsche Aussage der OVin, er hätte das Thema mit dem Bürgermeister besprochen, richtig stellen müsste. Er sagte, dass er lediglich zu den Unstimmigkeiten hinsichtlich §56 und §58 HGO mit dem Bürgermeister vor der BPA-Sitzung am 05.02.2019 zwecks Klärung gesprochen hat (Einladung mit TO ist vom 29.01.19), nicht aber darüber, dass der gestellte Antrag i.S.v. §17 GO-StVo nicht auf die TO gesetzt werden darf, zumal ihm diese Begründung weder auf Antrag von der OVin noch von der Verwaltung auf Anfragen mitgeteilt wurde. Er betonte, dass die Mail vom 05.02.2019 sich auf die Aussage vom Kollegen H.Urban bezieht und das in der Geschäftsordnung (GO-OBR) für Ortsbeiräte (Anlage), in der Fassung der 1.Änderung vom 23. November 2015 nichts über Ziff. VI. Vorlagen, Anträge, Anfragen §15-18 dazu geregelt ist. Er betonte weiter, dass im §3 der GO-OBR lediglich zu entnehmen ist, dass die Bestimmungen der GO-StVo sinngemäß für Ziff IX. Sitzungs- und Redeordnung mit den § 24-28 und Ziff. XIII. Niederschrift mit dem §36 für den Ortsbeirat zutreffen, nicht aber für Ziff. VI. und dass das jeder nachlesen kann. Wenn jedoch der OBR weiterhin die Meinung vertritt, so OBM Walter weiter, dass §17 GO-StVo für den OBR auch zutrifft, dann sollte das doch bitte auch für den § 17 (2) GO-StVo zutreffen und man sollte die Rosinenpickerei lassen. OBM Walter betonte weiter, dass die Ablehnung, den Antrag nicht auf die TO zu setzen , weder etwas mit §17 GOStVo noch mit der angeblich fehlenden Begründung, dass die Ablehnungsgründe entfallen seien, zu tun hat. Alle Begründungen lagen schriftlich im Antrag vor und hätten, wenn man an einer schnellen Lösung interessiert gewesen wäre, durch einen Anruf beim Schuldezernenten geklärt werden können. Aber nein, Interesse lag nicht vor und den Antragstellern wird unterstellt, dass im gestellten Antrag die Unwahrheiten stehen.

OBM Demmer gab zu Protokoll, dass er sich nicht sicher ist, ob §17 (2) GO-StVo für den OBR zutrifft, der Antrag nicht zugelassen werden sollte, da eine Klärung bei der Kommunalaufsicht ansteht und sich die Angelegenheit in einem schwebendem Verfahren befinden würde.
Auf die darauffolgenden Redebeiträge und das die OVin nicht zulassen wollte, dass auf die unrichtigen Behauptungen von OBM Demmer geantwortet und diese richtig gestellt werden, was i.S.d. §26 (4) GO-StVo geregelt ist, verzichten wir.

Da keine Redebeiträge nach den Ausführungen mehr kamen, stellte OBM Walter im Namen der Antragsteller den Antrag, dass der Antrag FWH/FDP003.2019 vom 23.01.19 auf die TO als TOP 22 zu nehmen ist, diesen jedoch vorzuziehen und nach TOP 7 zu behandeln, damit der Rest nicht neu durchnummeriert werden muss.

Dieser Antrag wurde mit 3 Ja gegen 4 Nein-Stimmen der Vertreter von CDU und SPD mehrheitlich abgelehnt.

Weiterhin  wurde von OBM Walter zur TO angesprochen, dass in der Einladung in den Tagesordnungspunkten 13, 14,15 und 18 fälschlicher Weise auf ein „Schreiben von Herrn Walter“ verwiesen wird. Er beantragte, dass das in der Niederschrift festgehalten und korrigiert wird, da alle Schreiben  von W.Urban und E.Walter – Freie Wähler im Ortsbeirat unterzeichnet sind.

OBM Walter stellte die Frage,  warum  die TOP 10 und 11, obwohl diese erst am 24.01.19 eingegangen sind und nichts mit den zurückgezogenen Schreiben vom 26.11.18 zu tun haben, vor alle anderen und früher eingegangenen Anträge gesetzt wurden, was nicht  i.S.v. §28 GO-StVo ist. Die OVin sagte die Anträge seien nicht geändert worden, korrigierte sich jedoch selbst und sagte, in dem einen ist was geändert worden und das hätten nichts mit der Vertagung zu tun, sondern die Anträge hätten ja schon am 26.11.2018 vorgelegen. OBM Walter sagte zu den Ausführungen der OVin lediglich „Willkür“! Die OVin meinte, dass können sie halten wie sie wollen und deshalb gehen wir nicht näher auf das Thema ein.
Anmerkung: 
Vielleicht kennt ja jemand den Roman „Farm der Tiere“ von Georg Orwell. Hier stellen Tiere nach der Revolution einen Katalog von Grundrechten auf, der an das Scheunentor geschrieben wird und in dem unter anderem steht:  „Alle Tiere sind gleich!“  Als am Ende des Romans eines der Tiere sich an diesen Katalog erinnert und am Scheunentor nachschaut steht dort: „Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher!

Da eine weitere Anfrage an die OVin, warum unserem Antrag vom 31.01.19 nicht entsprochen und die Antworten der Verwaltung zu TOP 19 nicht vor der Sitzung vorgelegt und nicht beantwortet wurden, fragte OBM Walter nach dem Grund. Die OVin sagte, dass die Tagesordnung von IHR festgelegt wird und der Punkt nur vorsorgliche auf der Tagesordnung steht, für den Fall, dass Antworten von der Verwaltung vorliegen. Da dies nicht der Fall sei, so die OVin weiter, würde der TOP 19, sollten wir überhaupt so weit kommen, entfallen und das hätte man sich auch selbst zusammen reimen können. OBM Walter entgegnete der OVin, dass man sich hinsichtlich ihrer Person nichts zusammen reimen könnte.

Abschliessend fragte OBM Walter, warum uns die Fragen und eingeholten Rechtsauskünfte nicht wie am 27.01.2019 beantragt bis zum 31.01.2019 vorgelegt wurden, da diese für den Sitzungsverlauf entscheidend sein könnten. Die OVin fragte ob das was mit der Einladung zu tun hätte und OBM Demmer ergriff ohne Worterteilung in das Thema ein und fragt nach einem Antrag. OBM Walter bat ihn sich zurückzuhalten da er die Frage an die OVin und nicht an ihn gerichtet hat und sagte: „Herr Demmer, ich mache doch keinen Wasserhahn dafür verantwortlich, dass er tropft! Da muss der Klempner ran…..!“
Die OVin sagte, dass sie keine Rechtsauskünfte eingeholt hätte, da sie das ja nicht könnte und dürfte. Sie hätte lediglich gesagt, dass die Antwort von Herrn Gieseler wäre, aber nicht, das Herr Gieseler ihr das gesagt hätte sondern der Verwaltung. Auf die Aussage von OBM Schuierer, Feierabend zu machen und ein Bier trinken gehen und weitere Redebeiträge zu diesem Thema gehen wir nicht ein.

TOP 2: Genehmigung der Niederschrift 021/2018 vom 04.12.2018
OBM Schuierer sagte, dass er sich sowohl bei TOP 2 als auch bei TOP 3 enthält, da er in den Sitzungen nicht anwesend war. Die OVin lies über die Niederschrift abstimmen.
Mit 3 Ja und 3 Nein- Stimmen bei 1 Enthaltung wurde die Niederschrift nicht genehmigt.
Anmerkung: Wir verweisen hier auf unser Schreiben vom 17.01.2019,  welches dem OBR zugestellt wurde.

TOP 2.1: Genehmigung der Niederschrift 022/2019 vom 22.01.2019
OBM Petersohn beantragte, dass der Satz unter TOP Verschiedenes, „Abschließend erklärte OBRM Karlheinz Petersohn von Ortsbeiratsmitgliedern belogen worden zu sein“ abzuändern in „Abschließend erklärte OBRM Karlheinz Petersohn von Ortsbeiratsmitgliedern des öfteren belogen worden zu sein“.
Diesem Änderungsantrag wurde mit 3 Ja Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt.

Die OVin lies über die Niederschrift abstimmen.
Mit 3 Ja und 3 Nein- Stimmen bei 1 Enthaltung wurde die Niederschrift nicht genehmigt.
Anmerkung: Wir verweisen hier auf unser Schreiben vom 30.01.2019, welches dem OBR zugestellt wurde.

TOP 3: Blaue Aufträge
OBM Walter trägt den Antrag für die FWH vor.

Begründung/Bemerkung:
Da einigen Ortsbeiratsmitgliedern die notwendige Transparenz zu wichtigen Informationen fehlt, die von der Ortsvorsteherin (OVin) auf dem „kleinen Dienstweg“ telefonisch und nicht mit den sogenannten „blauen Aufträgen“ erfolgen, ist eine Regelung zwingend erforderlich. Durch diese fehlende Transparenz fühlen sich OBR-Mitglieder in ihrem ehrenamtlichen Engagement nicht ausreichend wertgeschätzt, zumal ein notwendiges flüssiges, effektives und nachvollziehbares Arbeiten im Gremium auf diese Art und Weise nicht möglich ist.
Beschlussvorschlag:
Es wird beginnend mit 2019 OBR-intern festgelegt, dass aufgetretene bekannte/gemeldete Mängel, ausgenommen bei Gefahr im Verzug, zwischen den Sitzungen sowie Wünsche, Anregungen und Fragen aus den Bürgerfragestunden die eine Klärung/Bearbeitung bedürfen, nur noch schriftlich per Mail von der OVin an die Verwaltung – dabei ist der OBR auf Cc zu nehmen – über die Regelung „blaue Aufträge zu erfolgen hat.

Diese Aufträge werden zukünftig fortlaufend, beginnend mit der Nummer OBR-Hef 001/2019 versehen, damit ein Bezugspunkt sowohl für die Verwaltung als auch den OBR vorhanden ist und leichter verfolgt werden kann.
Der OBR bittet die Verwaltung bei Beantwortung der Fragen den gesamten OBR zeitgleich per Mail zu informieren um der OVin die Weiterleitung der Mail zu ersparen.
OBM Walter sagte, dass diene dem verantwortungsbewusstem Handeln, damit Vorgänge/Entscheidungen im OBR auch für die Bürgerinnen und Bürger verständlich, transparent und nachvollziehbar gemacht werden können zumal gem. Niederschrift  OV Stell/001/2016, TOP 4 immer eine „Anregungen“ in Schriftform eingereicht werden muss. (Anregungsformular, so die Aussage der Verwaltung)

Auf die Diskussionen hinsichtlich Mängelmelder und das der kleine Dienstweg der bessere wäre, sowie weitere Redebeiträge, die sich eindeutig gegen eine notwendige Transparenz aussprechen, gehen wir nicht näher ein.

Mit 3 Ja und 4 Nein-Stimmen durch CDU und SPD-Vertreter wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

TOP 4: Bürgerfragestunde
OBM Walter trägt den Antrag für die FWH vor.
Bemerkungen:
Das Thema Protokollierung der Bürgerfragestunde führt immer wieder zu Diskussionen und wird sehr unterschiedlich in den Ortsbeiräten gehandhabt. Da es sich bei der Niederschrift um eine Zeitaufnahme handelt, kann die gewählte Variante der Protokollierung „Anmerkungen und Fragen aus der Bürgerfragestunde“, innerhalb der Niederschrift und bevor die Sitzung geschlossen wird, nicht Bestandteil der Sitzung sein. (siehe OBR HEF/020/2018 ; TOP 15).

Somit  könnte auch am Anfang der Niederschrift protokolliert werden, um dem Urkundenprinzip der Niederschrift gerecht zu werden.
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Ortsbeirates mögen beschliessen

Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung um Unterstützung und Klärung, ob in der Bürgerfragestunde Einwohnerinnen und Einwohner allgemeine Fragen an den Ortsbeirat stellen können, die direkt beantwortet oder zur Beantwortung an den Magistrat weitergeleitet werden oder ob auch Fragen zu den Gegenständen der Tagesordnung gestellt werden können und wie diese Fragen und Antworten in der Niederschrift als wesentlicher Bestandteil festzuhalten sind.

OBM Demmer gibt zu Protokoll, dass er davon abrät, die Bürgerfragestunde zu protokollieren mit der Begründung, dass dann wieder Einwände gegen die Niederschrift vorgelegt würden.

Mit 3 Ja und 4 Nein-Stimmen durch CDU und SPD-Vertreter wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

OBM Walter erklärte, dass  gem. Niederschrift  OV Stell/001/2016, TOP 5 Magistratsdirektor Werner besonders hervorgehoben hat, dass die Bürgerfragestunde außerhalb und vor der Sitzung stattfindet, er beantrage, dass der Beschluss vom 24.01.2017 auf Begrenzung der Sitzungsdauer sich ausschliesslich auf die Sitzungsdauer bezieht und die Zeit der Bürgerfragestunden dort nicht mit angerechnet wird. Er beantragte, dass in der Niederschrift so festzuhalten.

TOP 5: Verwendung Spende „Dankeschön“ Weihnachtsbaum
Die OVin erklärte, dass es um eine Spende (50,00 €) und somit ein Dankeschön zu der Weihnachtsbaumaktion ginge und fragte nach Vorschlägen, wie die Spende verwendet werden soll.

OBM H. Urban hat vorgeschlagen, dass die Spende dem Förderverein der Alteburgschule zur Verfügung gestellt werden sollte.
OBM Walter erklärte, dass er mit dem Vorschlag leben könnte und verwies darauf, dass man die Spende auch für die Anschaffung einer Lichterkette verwenden könnte, die den gesamten Weihnachtsbaum bestückt und weist in diesmm Zusammenhang auch auf das Schreiben der Schulleiterin, Frau Prippenow hin, die wissen wollte, wieviel Geld zur Verfügung gestellt wird, wenn die Schule sich an der Weihnachtsbaumaktion 2019 beteiligt.
OBM Walter sagte, dass er auf eine Kampfabstimmung verzichtet und den Vorschlag vom Kollegen H.Urban unterstützt.

Mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung wurde mehrheitlich beschlossen, die Spende dem Förderverein der Alteburgschule zukommen zu lassen.

TOP 6: Wasebörnchen
OBM Walter trägt den Antrag für die FWH vor.

…..mit Schreiben vom 05.11.2018 wurde die OVin darum gebeten, diverse Fragen zum Thema Wasebörnche zu beantworten. Da dies weder schriftlich noch mündlich bisher erfolgte und der Tagesordnungspunkt am 04.12.2018 vertagt werden musste, erwarten wir, dass Sie zu Ihren in der Sitzung 019/2018 am 26.09.2018 zu Protokoll gegeben Aussagen 1 – 4 Stellung nehmen und dem OBR die Fragen, wie nachfolgend gestellt, beantworten, damit diese protokolliert werden.

  1. dass der Rheingau – Taunus Kreis einen Zuschuß von € 1000,00 zur Reparatur des Wasebörnchen gewährt hat;
    Frage: Was geschieht mit den restlichen Mitteln, die noch übrig sind?
    Antwort der OVin: Die Abrechnung ist noch nicht fertig und die restlichen Mittel würden für weitere Verschönerungsarbeiten verwendet werden. Die OVin führte aus, dass sie mit dem RTK gesprochen hätte, dass die Massnahme noch nicht fertiggestellt wäre und was mit den restlichen Mitteln gemacht werden müsste. Der RTK hätte gesagt, dass die restlichen Mittel im Ort belassen werden könnten, damit sie für weitere Verschönerungsarbeiten im Ort verwendet werden könnten. Und ein Teil des Geldes könnte auch ausgegeben werden für die Helfer
  2. das die bereits geleisteten Ausgaben allen OBR-Mitgliedern als Anlage zur Niederschrift vorliegen;
    Frage: Können Sie die Ausgabenpositionen, die laut vorgelegtem Kassenbuchauszug der Niederschrift 019/2018 als Anlage beigefügt ist, erläutern?
    Antwort der OVin: Es steht doch alles drin und sie versteht nicht, warum da weitere Erläuterungen stattfinden sollten. OBM Walter erklärte, dass ihm die notwendige Transparenz zu den 4 Buchungsvorgängen fehlt, zumal die OVin am 15.08.2018 unter TOP 6 nachweislich zu Protokoll gegeben hat, dass noch ein Bestand von 489,88 € vorhanden wäre, dieser aber nicht in dem Kassenbuchauszug zu finden ist. Die OVin sagte, „wenn sie der Meinung sind, dass ich das gesagt habe….., ich kann mich nicht mehr erinnern, dann war es halt so!“ Die OVin sagte weiter, dass der OBR den Zuschuss von 1000,00 € vom RTK erhalten hätte und mit den gebuchten Ausgaben jetzt noch ein Kassenbestand von 478,71 € vorhanden wäre.
    Die Frage, warum im Kassenbuch mit Stand 13.09.18, letzter Eintrag, aber nur 425,46 € stehen, und somit wieder 53,25 € mehr vorhanden sind, haben wir nicht mehr gestellt.  Auf die Ausführungen von OBM Demmer, die OVin sei ausschliesslich der Verwaltung aber nicht dem OBR Rechenschaft schuldig, sowie auf unsere Fragen, die wir in der Anlage zusammengefasst haben und die Redebeiträge/Kommentare dazu gehen wir nicht ein.
  3. das Abschlussarbeiten geplant sind
    Frage: Um welche Abschlussarbeiten handelt es sich im Einzelnen und bis wann sollen diese abgeschlossen sein.
    Antwort der OVin: Das könne sie im Moment nicht terminieren, zumal ihr angekreidet worden wäre, dass die Rückseite noch nicht verfugt ist. Der Zaun der da steht, würde im Frühjahr noch erneuert werden und in diesem Zusammenhang würden die Verfugungsarbeiten, sobald der Zaun weg ist, durchgeführt. Wann der Anwohner – bin leider ja ich, sagte die OVin – den Zaun erneuert, kann jetzt noch nicht gesagt werden.
  4. zu einem Termin der abschließenden Begutachtung der Maßnahme alle OBR-Mitglieder eingeladen werden
    Frage: Was verstehen Sie unter Begutachtung der Maßnahme und wann können die OBR-Mitglieder mit einer Einladung rechnen?
    Antwort der OVin: Dazu könne sie keine Aussage machen, denn sie wisse nicht wann Frau Witzel vom RTK das macht.

Weiterhin sollte gem. Schreiben vom 05.11.2018 von von der OVin geklärt und bestätigt werden, dass die Mauer- und Verfugungsarbeiten so ausgeführt wurden, dass keine Feuchtigkeit in das Mauerwerk eindringen und somit zusammen mit Frost der Mauer nicht schaden kann.
Antwort der OVin: Da der Antrag ja erst heute Abend auf der Tagesordnung liegt und die Verwaltung manchmal schneller arbeitet als sich das manche vorstellen können, hätte Herr Meißner dazu eine Antwort gegeben, welche die OVin dann mit dem Hinweis, das die Antwort dem Protokoll beigefügt wird vorgelesen. Sinngemäss wurde darin bestätigt, dass der verwendete Klinker frostsicher wäre und bei einer Mauer ohne Abdeckung immer die Gefahr bestehe, dass Frostschäden entstehen.

Den genauen Wortlaut der Antwort vom Herrn Meißner vom 15.01.2019, der uns leider nicht schon bereits vor der Sitzung ausgehändigt wurde, werden wir in dem Bericht, sobald uns das Schreiben vorliegt, noch einstellen.

TOP 7: Q4
OBM Walter trägt den Antrag für die FWH vor.
……mit Schreiben vom 05.11.2018 haben wir den OBR darüber informiert, dass es in unser aller Interesse sein sollte dass der u.b.Text mit der Bestätigung vom Bürgermeister protokolliert wird und unseren „Nachfolgern“ bei evtl. Skepsis und weiteren Fragen, analog der Sitzung vom 30.10.18, zur Verfügung steht und somit unnötige Diskussionen ausgeschlossen werden können.
Sehr geehrter Herr Walter,
wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer u. g. E-Mail. Gerne stellt die Stadt Idstein dem Quartier 4 (Adressat: Evangelische Kirchengemeinden, Heftrich, Bermbach, Nieder-Oberrod und Kröftel) die Nutzung der Küche und des Schankraumes für ein gemeinsames Kochen zur Verfügung. Sofern keinerlei Einnahmen durch Verkauf, Eintritt o. ä. erzielt werden, ist auch eine gebührenfreie Nutzung möglich.
Die Nutzung der Kegelbahn ist wie von Ihnen beschrieben gebührenpflichtig und die Terminabstimmung und Gebührenabrechnung erfolgt durch die Hallenwartin. Sollte für das kommende Jahr dem Sozialplan „Seniorenpflegekonzept mit der dazugehörenden Förderung nach den Förderungsrichtlinien“ zugestimmt werden, besteht für das Quartier 4 die Möglichkeit beim hiesigen Amt für Soziales, Jugend und Sport einen Zuschussantrag zu stellen.
Bezüglich noch zu klärender offener Fragen anlässlich der Nutzungen, der Abstimmung von freien Terminen sowie der Erteilung von Nutzungsgenehmigungen für die Küche und den Schankraum steht dem Quartier 4 unser zuständiger Mitarbeiter Herr Wecker gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Herfurth
Bürgermeister der Stadt Idstein

Beschlussvorschlag:
Der Ortsbeirat möge beschliessen, dass die Bestätigung des Bürgermeister, hinsichtlich der Unterstützung von Q4 AG „Gemeinschaft (er-)leben“ vom 05.11.2018 im vollem Wortlaut in der Niederschrift aufgenommen wird.

Mit 3 Ja und 4 Nein-Stimmen durch CDU und SPD-Vertreter wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

TOP 8 Bauantrag zum Neubau eines Pferdestalls mit Wohnhaus und Garage, Außenbereich „Ober dem Blankgartenweg“, Idstein Heftrich
Die Ortsvorsteherin erläuterte, dass es sich bei der Drucksache 237/2018 um einen Bauantrag zum Neubau eines Pferdestalls mit Wohnhaus und Garage, Außenbereich „Ober dem Blankgartenweg“, Idstein Heftrich handelt. Sie erwähnte das die Unterlagen dem OBR alle vorliegen und der Bauherr auch als Besucher anwesend wäre. Sie fragte, ob es Anregungen, Fragen oder Bedenken geben würde.

OBM H. Urban sagte, dass er schwere Bauchschmerzen und Bedenken mit dieser Vorlage hätte. Er sprach von einer „Verstückelung“ im Aussenbereich von Heftrich, aber er müsse auf der anderen Seite auch Abwägen, da es sich hier um einen Heftricher Bürger mit Tierarztpraxis handeln würde. Daher würde er seine Bedenken ablegen und dem Antrag zustimmen. Auf die Fragen von OBM H. Urban, welche er an den Bauherrn gestellt hat, gehen wir nicht ein, zumal dass alles im Erschliessungsvertrag geregelt ist.

OBM Walter bat darum, dass bei der Verwaltung einmal nachgefragt werden sollte, warum solche Anträge immer „Zur Vorberatung“ und nicht einfach „zur Kenntnisnahme“ vorgelegt werden. Er fragte, was der OBR bei fertigen Erschließungsverträgen die zwischen der Stadt und einem Bauherrn geschlossen werden und Bauplänen noch beraten werden? Er glaube nicht, so OBM Walter weiter,  dass es dem OBR zusteht in Verträge einzugreifen oder auf Geburtsstatistiken wegen fehlender Kinderzimmer hier ein Statement abzugeben. Abschliessend sagte OBM Walter, dass er aufgrund der vorliegenden Sachlage dem Antrag weder zustimmt noch ablehnt, sondern die DS 237/2018 lediglich zur Kenntnis nimmt und verwies nochmals darauf, dass eine Abstimmung auch im Widerspruch zu §25 HGO „Widerstreit der Interessen“ stehen könnte, da einige OBR Mitglieder und speziell, die eine Landwirtschaft betreiben „Grundeigentümer“ im Außenbereich von Heftrich sind?

Der DS 237/2018 wurde mit 6 Ja Stimmen mehrheitlich zugestimmt, wobei OBM Walter sich enthalten hat mit dem Hinweis, das sein Abstimmung, die DS 237/2018 zur Kenntnis genommen zu haben, so in der Niederschrift festzuhalten sei.

TOP 9 Mitteilungen des Magistrat
TOP 9.1: Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Idstein
Die OVin erklärte, dass zu diesem Punkt die DS 176/2018 vorliegen würde und das sie diese kurz vorlesen würde. Sie gragte, ob darüber abgestimmt werden soll, obwohl die DS dem OBR lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde

OBM Walter fragte, was die Punkte die für Heftrich in dieser Drucksache zu entnehmen sind,  konkret für Heftrich bedeuten?  Dabei ging es um folgende Punkte:

  • Im Ansatz HHJ 2019 sind für die Wasserleitung „Am Pfarrberg/Schulweg/Hintergasse“, inkl. Ringschluss Heftrich 60.000 € zu entnehmen. Wurde der Kanal dort schon gemacht, denn laut Wirtschaftsplan waren bis 2018 bereits 225.000 €  bereit gestellt?
  • Im Ansatz HHJ 2019 ist für die Wasserleitung „Alteburger Straße“ 90.000 € und für Kanal 50.000 € zu entnehmen. Warum sind für Kanal nochmals 150.000 € für 2021 vorgesehen?
  • Im Ansatz HHJ 2019 ist für die Wasserleitung „Im Hain“ 40.000 €  und für Kanal 80.000 € zu entnehmen.
  • Im Ansatz HHJ 2019 ist für die Wasserleitung „Wiesenweg“ 110.000 €, inkl. 2. Einspeisung ins Ortsnetz zu entnehmen.
  • Im Investitionsprogramm-Wasserversorgung sind für die „Neugasse“  20.000 € für das Jahr 2019 und weitere 100.000 € für 2020 und für den Kanal weitere 200.000 € für das Jahr 2020 dem Plan zu entnehmen
  • Im Investitionsprogramm-Abwasserbeseitigung sind für den „Tennweg“ 110.000 € für das Jahr 2021 vorgesehen.

OBM H.Urban meinte, dass das dem OBR keiner sagen könnte, was das genau bedeutet und wann die Massnahmen durchgeführt werden. Die OVin sagte, dass die Frage von OBM Walter ins Protokoll aufgenommen werden sollte, damit der OBR weiß, was der Wirtschaftsplan für Heftrich wirklich bedeutet.
Auf die weiteren Diskussionen und Redebeiträge verzichten wir.

Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen und die Frage an die Verwaltung weitergeleitet.

TOP 10: Einschränkung der Redezeit
OBM Demmer trägt den Antrag für die CDU vor.

Vorschlag der CDU zur Einschränkung der Redezeit in OBR-Sitzungen
Nach dem Grundsatz der Effektivität schlagen wir bei den Sitzungen des OBR eine geordnete Regelung der Redezeit vor. Jedes Mitglied hat ein Recht auf eine erste Redezeit von maximal 3 Minuten, die er / sie in Abwechslung mit anderen Redebeiträgen ein weiteres Mal pro Tagesordnungspunkt einsetzen kann. Pro Tagungsordnungspunkt steht jedem OBR – Mitglied also maximal 6 Minuten Redezeit zu. Ein OBR – Mitglied ist nicht berechtigt, nicht benutzte Redezeit anderer OBR – Mitglieder zu nutzen. Der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin (OV) weist dem Redner auf den Zeitablauf hin und kann bei Überziehung der Redezeit das Wort entziehen. Bei weiteren Wortmeldungen ist der / die OV ebenso dazu berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, weitere Wortmeldungen abzuweisen.

Begründung:
Es kam im OBR Heftrich seit Frühjahr 2016 wiederholt zu Situationen in Ortsbeiratssitzungen, in denen die Redezeit von Mitgliedern des Ortsbeirats auf eine unzumutbare Länge hinaus gezogen wurde. Redezeiten einzelner OBR – Mitglieder schweifen häufig in völlig übertriebene Vorträge aus, die jeglichen Sinn für Verständnis und gute Zusammenarbeit verfehlen. Redezeiten von über 15 Minuten überschreiten bei allen OBR – Mitgliedern sowie bei Zuhörern die Grenzen des
Ertragbaren und führen keineswegs zu konstruktiven Beratungsvorgängen. Vielmehr führt diese Vorgehensweise zu Irritationen und öffentlichen Diskussionen, die den Heftricher OBR in einer negativen Außenwirkung erscheinen lassen.
Wir verweisen auf den Grundsatz der Effektivität, in dem eine eingeschränkte Redezeit für die Mitglieder im Ortsbeirat aufruft, die Begründungen auf das Wesentliche zu konzentrieren, ständige Wiederholungen zu vermeiden und Abschweifungen vom Thema zu unterlassen.
Diese Regelung ist kein Bruch mit der freien Meinungsäußerung, sondern bezweckt ein diszipliniertes Verhalten und stärkt einen effizienten Beratungs- und Willensbildungsprozess in den Sitzungen. Der / die OV hat aber das Recht von der Regelung abzuweichen.
Wir bedanken uns im Voraus für die Unterstützung und hoffen auf mehrheitliche Zustimmung.

OBM H. Urban sagte, dass er den Vorschlag begrüssen würde aber davon nicht begeistert wäre, da der OBR sich damit keinen Gefallen tun würde. Er bat den Antragsteller bzw. die CDU den Antrag zu überdenken, ob dieser nicht zurückgezogen werden kann.

OBM Walter sagte, dass er sich selbst nicht sicher ist, ob man einen solchen Antrag begrüssen kann, obwohl man nicht begeistert ist. Er sagte, dass er doch sehr erstaunt über diesen Antrag ist und stellte die Frage, warum auf die Mail der FWH  vom 16.11.2017 nicht eingegangen wurde, wo u.a. 6 Vorschläge unterbreitet wurden. Dabei wurde auch auf die gültige GO-StVo und speziell zum Rederecht hingewiesen.

OBM Walter führte weiter aus, dass der OBR-Heftrich das Rad nicht neu erfinden muss, erklärte das anhand von Beispielen und auch die Vertreter der CDU sollten sich an bestehende Regelungen halten und „LEBEN“, denn in der GO ist in den §§ 24-28 alles notwendige zur Sitzungs- und Redeordnung geregelt.
OBM Walter sagte, dass er auf weitere Punkte im Hinblick auf die „Effektivität“ nicht eingehen werde, der OBR sich an die §24 -28 der GOStVo halten sollt und er diesem Antrag nicht zustimmt.

Es folgten keine weitere Wortbeiträge und da OBM Demmer den Antrag nicht zurückzog, lies die OVin darüber abstimmen.

Mit 2 Ja und 3 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

TOP 11: Behandlung der Niederschriften
OBM Demmer sagte, dass das ein Thema wäre, was den OBR in der Vergangenheit immer wieder beschäftigt hätte und heute es sehr zügig abgelaufen sei. Das Ergebnis, so OBM Demmer weiter, wäre für ihn unbefriedigend, da aus den letzten vier Sitzungen, drei Niederschriften nicht genehmigt worden wären. Er wäre sich nicht ganz sicher was das rechtlich bedeutet und das hemmt die Verwaltung an der Umsetzung der Massnahmen. Sein Vorschlag wäre nochmal an alle, gemeinsam festzulegen, wie die Behandlung einer Niederschrift zu erfolgen hat und er die Auffassung vertritt, dass jeder diesem Vorschlag zustimmen könnte.

OBM Petersohn sagte, dass alleine der letzte Satz in dem Vorschlag „Es gilt die Protokollierung wie vom Schriftführer niedergeschrieben“ nicht zustimmungsfähig ist.
OBM Walter bat darum, den Vorschlag samt Begründung erst einmal vorzulesen, bevor darüber beraten und abgestimmt wird. Die OVin fragte, ob OBM Demmer den Vorschlag samt Begründung vorlesen möchte, was OBM Demmer verneinte.
Anmerkung: Aufgrund der fehlenden Transparenz sowohl für den OBR als auch die anwesenden Besucher, haben wir unsere vorbereiteten Kommentar, „Wo bitte steht im §61 (1), die Niederschrift von Sitzungen des OBR ist in Übereinstimmung im Wesentlichen als Ergebnisprotokoll anzufertigen? Bei Anträgen sollte man doch möglichst sich an der bestehenden Gesetzeslage orientieren, und nicht Gesetzestexte willkürlich verändern! Mit dem Satz, „Es gilt die Protokollierung wie vom Schriftführer niedergeschrieben“, würde der OBR, sollte er einem solchen Antrag zustimmen, §61 (3) HGO aushebeln und ausser Kraft setzen! Das kann doch wohl nicht ernst gemeint sein, oder? Wir geben zu Protokoll, dass wir auf Bennemann, Kommunalverfassungsrecht Hessen – HGO, Kommentare, April 2015, §61, RN. 12, 22 und 29 verweisen und wir nicht bereit sind, durch einen Beschluss solche Vorschläge zu unterstützen, die bestehende Gesetze aushebeln.**) Wir stimmen diesem Antrag nicht zu.“ nicht in der Sitzung vorgetragen, sondern dem Antrag über den Vorschlag abzustimmen, angeschlossen.

Mit 4 Ja und 3 Nein-Stimmen wurde dem Vorschlag mehrheitlich zugestimmt, obwohl der Vorschlagstext nicht wortgetreu verlesen wurde.

**) Hier die Gesetzeslage, zum besseren Verständnis:
Erforderlich ist, dass der Wortlaut von Beschlüssen aufgenommen wird und bei Wahlen sämtliche Kandidaten aufgelistet werden. (vgl. dazu Bennemann, Kommunalverfassungsrecht – HGO, Kommentare, April 2015, § 61, Rn. 12)

Bei einer Niederschrift handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, weshalb ihr eine erhöhte Beweiskraft zukommt (Bennemann, Kommunalverfassungsrecht Hessen – HGO, Kommentare, April 2015, §61, RN. 22).

Zwingende Inhalte sind die Teilnehmer unter Verweis auf ein späteres Erscheinen oder früheres Verlassen, die Verhandlungsgegenstände, gefasste Beschlüsse sowie vollzogene Wahlen inklusive der Abstimmungs- und Wahlergebnisse.

Bei der Frage, was wesentlicher Inhalt der Verhandlung nach §61 Abs. 1 HGO ist, hat der Gesetzgeber keine Regelung getroffen. Jedenfalls widerspricht es einer ökonomischen Arbeit des Ortsbeirat, dies derart weit auszulegen, dass ein Wortprotokoll anzufertigen ist.

Anderseits reicht im Falle von Konflikten ein reines Ergebnisprotokoll ebenfalls nicht aus.

Vielmehr muss sich der Schriftführer derart von einem pflichtgemässen Ermessen leiten lassen, dass aus objektiver Sicht die wichtigen Argumente für oder gegen einen Beschlussvorschlag wiedergegeben werden.

Das Abstellen darauf, was aus objektiver Sicht wesentlich ist, führt zusammen mit § 61 Abs. 3 HGO dazu, dass die Mehrheit der Gemeindevertretung im Regelfall bestimmen kann, was wesentlich in der Verhandlung war. Dennoch dürfen die Stellungnahme und Argumente der Minderheit nicht in erheblichem Umfang oder vollkommen entfernt werden.

……..Aufgetretene Fehler oder Ungenauigkeiten können von den Ortsbeiratsmitgliedern gerügt werden. Über Einwendungen entscheidet der Ortsbeirat, es sei denn, es handelt sich lediglich um Redaktionsversehen oder schlichte Schreibfehler (Bennemann, Kommunalverfassungsrecht Hessen – HGO, Kommentare, April 2015, § 61, Rn. 29).

TOP 12: Antrag 13
OBM Petersohn trägt seinen Antrag vor.
Antrag: Der Ortsbeirat möchte festlegen, daß der/die Ortsvorsteher/in, als das Bindemitglied zwischen Stadt und Ortsbeirat, 2-monatlich, jeweils innerhalb der letzten Woche des Monats, schriftlich an die Stadt, mit Kopie an alle Ortsbeiratsmitglieder, berichtet, wie der jeweilige Stand der nicht erledigten Punkte der Auftragsverfolgung ist. Das Schreiben soll nicht als E-Mail erfolgen. Der Mailkontakt sollte lediglich zur Übermittlung eines gefertigten Dokumentes dienen.

Begründung
Es ist erschreckend, wieviel Punkte der vergangenen Ortsbeiratssitzungen nicht erledigt sind. Dies zeugt von keiner guten Arbeit der Zuständigen bei der Stadt oder des/der jeweiligen Ortsvorstehers/in. Die Beobachtung der aus der Vergangenheit nicht erledigten Punkte belastet jedes einzelne Ortsbeiratsmitglied und auch die Sitzungen ungebührend.

Es folgten diverse Redebeiträge. Nachdem OBM Petersohn den Kompromiss, den Passus „2-montlich“ in „3-monatlich“ zustimmte wurde über den Antrag abgestimmt.

Mit 5 Ja und 2 Nein-Stimmen wurde dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.

TOP 13: Verwaltungstermin vom 04.12.2018
OBM Walter trägt den Antrag für die FWH vor.

Der OBR hatte am 04.12.2018 zusammen mit Vertretern des Bau- und Planungsamtes einen Ortstermin (OT), der seitens von Magistratsdirektor Peter Werner als „Verwaltungstermin vor Ort“ umbenannt wurde mit der Begründung, dass die Verwaltung damit allen Ortsbeiratsmitglieder sowie weiteren Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt hat, hieran teilzunehmen.

Zur Klarstellung führte Herr Werner weiter aus, dass es sich bei dem OT um einen Verwaltungstermin des Bau- und Planungsamtes und keinen Ortsbeiratstermin gehandelt hat, da auch weitere Personen eingeladen waren.

Der Ortsbeirat soll demzufolge erst zu gegebener Zeit gemäss den Vorschriften der HGO eingebunden werden. Hier sollen die wichtigen Erkenntnisse und wesentliche Aussagen aller Anwesenden dazu dienen, um die Angelegenheiten zu verfolgen und voranzutreiben. Da die wichtigen Erkenntnisse und wesentliche Aussage aber fehlen und dem OBR nicht vorliegen, ist es erforderlich, das der Ortsbeirat über die weitere Vorgehensweise berät.

Die Mitglieder des Ortsbeirates mögen über nachfolgende Punkte beraten und beschliessen
Für uns ist es neu und deshalb die Aussage äußerst befremdlich, das Ortstermine die der Ortsbeirat wünscht, keine Ortsbeiratstermine sind sondern es sich zunächst einmal um einen Verwaltungstermin handelt, wo von Seiten der Verwaltung wesentlichen Aussagen aller Anwesenden festgehalten werden und um danach erst die verschiedenen Angelegenheiten weiter voranzutreiben.

Da es bei dem „Verwaltungstermin“ am 04.12.2018 nicht nur um das Thema  „barrierefrei Rampe Altes Rathaus“ ging, wo Mitglieder des Verwaltungsgremiums geladen waren, sondern auch um reine Ortsbeiratsthemen wie „Parkstreifen Langgasse, Übergang Langgasse zum Dasbacher Weg, Bordsteinzustände Neugasse, Laufbrunnen Wilhelmstraße, Eingang Kinderspielplatz und diverse Themen in/um die Willi-Mohr-Halle, die seit langem auf der Agenda des OBR stehen und OT beantragt wurden, sollte die wesentlichen Punkte (siehe Anlage) festgehalten und weiter verfolgt werden.

Das die Verwaltung, so die Aussage von Herrn Werner, dann zu gegebener Zeit gem. den Vorschriften der HGO den Ortsbeirat erst einbinden wird, ist nicht akzeptabel, zumal die Frage, wo das genau in der HGO bzw. in einem dazugehörigen Kommentar steht, bisher nicht beantwortet wurde.

Der Ortsbeirat hat in dem Ortstermin die Vorschläge, Wünsche und Anregungen, die zuvor in OBR-Sitzungen beschlossen, aber nicht abschliessend geklärt werden konnten, der Verwaltung erläutert (Vorschlagsrecht §82 (3), Satz 2 HGO), damit anschliessend die Verwaltung bzw. Gemeindevertretung in einer angemessen Frist darüber entscheiden kann/muss? (Foerstermann, Geschäftsordnung für Gemeindevertretung, Ausschüsse und Ortsbeiräte in Hessen, S. 142).

Beschlussvorschlag:
Der OBR bittet die Verwaltung

  1. um Vorlage der gewonnenen wichtigen Erkenntnisse aus dem OT sowie den wesentlichen Aussagen aller Anwesenden und um Mitteilung wie die verschiedenen Angelegenheiten weiter vorangetrieben werden.
  2. um Stellungnahme, warum Ortstermine, die Vorschläge, Wünsche und Anregungen, die zuvor in OBR-Sitzungen beschlossen, aber nicht abschliessend geklärt werden konnten, keine Ortsbeiratstermine mehr sind, sondern Verwaltungstermine.
  3. um Erklärung, was sich ab dem Jahr 2017 in der HGO geändert hat, da Ortstermine in 2016 und davor noch als Ortstermine so protokolliert und als Bestandteil des Sitzungsdienstes festgehalten wurden und warum diese OT jetzt als Verwaltungstermine deklariert und der Ortsbeirat erst zu gegebener Zeit gemäss den Vorschriften der HGO eingebunden werden soll.
  4. zu der Aussage von Magistratsdirektor Werner, „Ich werde daher zukünftig sehr genau überlegen, ob es Sinn macht solche Termine in Heftrich noch einmal anzuberaumen“, Stellung zu nehmen, da diese die in der HGO beschriebenen Mindestkompetenzen wie Anhörungs- und Vorschlagsrecht des Ortsbeirat zum einen aushebeln und für das ehrenamtliche Engagement seitens der Verwaltung keine ausreichende Wertschätzung entgegengebracht würde.

Es erfolgten Erklärungsversuche von OBM Demmer hinsichtlich des Verwaltungstermines, auf die wir nicht näher eingehen.

Mit 3 Ja und 4 Nein-Stimmen wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt

TOP 14: Friedhofsangelegenheiten
OBM Walter trägt den Antrag für die FWH vor.
Der OBR hat am 06.12.2018 zusammen mit der Friedhofsverwaltung einen Ortstermin wahrgenommen. Die dort angesprochen Punkte wurden vom Bau- und Planungsamt am 11.12.18 zusammengefasst und der Ortsvorsteherin per Mail am 14.12.18 zugestellt. Diese Zusammenfassung hat die Ortsvorsteherin am 17.12.2018 den Mitgliedern des Ortsbeirat zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Da die Zusammenfassung nicht alle Punkte enthält und Verwaltungsseitig weiterhin eine Ablehnung bezüglich der Verbreiterung der Grabpfade bei Reihengrabstätten erfolgt, ist es erforderlich in der Niederschrift nochmals näher darauf einzugehen.

Die Mitglieder des Ortsbeirates mögen über nachfolgende Punkte beraten und beschliessen

Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Punkte vom Ortstermin in der Zusammenfassung vom 11.12.2018 (siehe Anlage) zu vervollständigen, damit diese beachtet und umgesetzt werden können.

  1. Der Grund für den eigentlichen Termin lag vorrangig in der Abarbeitung der Kontrollliste. Deshalb sollte auch in der Zusammenfassung festgehalten werden, dass wir uns einvernehmlich darauf verständigt haben, dass die Punkte 37, 238, 239, 240, 453, 607 und 666 als erledigt eingestuft und von der Kontrollliste der Stadt Idstein gestrichen werden sollen.
  2. Was den Punkt 238 betrifft, haben wir uns einvernehmlich darüber verständigt, dass dieser solange bestehen bleibt, bis der Sachverständige für das Baumwesen zusammen mit der Stadt Idstein sich die Bäume vor Ort anschaut und prüft, ob ggf. ein Kappen der vorhandenen Wurzeln möglich ist, bzw. die Bäume gefällt werden können/müssen und uns das Ergebnis dann mitgeteilt wird.
  3. Die Aussage, „Vor der nächsten Grababräumung lässt die Verwaltung dem Ortsbeirat einen Friedhofsplan mit den zu räumenden Grabstätten zukommen.“ ist etwas zu unklar ausgedrückt. Der OBR geht davon aus, das der OBR diese Information nicht nur vor der nächsten Grabräumung bekommt, sondern immer dann, wenn welche anstehen.
  4. Nicht darauf hingewiesen wurde,  dass Herr A.Höhler sagte, dass auf Wunsch des OBR nach Farbe/Körnung des Kies die Möglichkeit besteht, dass dies an den jeweiligen Steinmetz weitergegeben werden könnte.
  5. Zudem sollte die Aussage, dass Verwaltungsseitig auch weiterhin abgelehnt wird, die Grabpfade bei Reihengrabstätten auf 1m zu verbreitern nochmals eingegangen werden, zumal es nie einen OBR-Beschluss gab, der von einer Verbreiterung von 1m ausgegangen ist. Deshalb hält der OBR an seinem Beschluss vom 13.06.2018 unter TOP 8 fest und schlägt bei einer erneuten Ablehnung eine Alternativlösung vor.

Beschlussvorschlag:
Der OBR bittet das Bau- und Planungsamt

A.) die Zusammenfassung vom 11.12.2018 um die Ziffern  1 –  4, wie o.b. zu ergänzen.

Weiterhin wünscht der Ortsbeirat, dass bei der vorgesehenen Neubelegung der Reihengrabstätten (Feld 1a) und Urnenreihengrabstätten (Feld 5a)

B.) die Grabpfade unter- und oberhalb der Grabstätten (Grabreihen) auf mindestens 80 cm vergrößert werden und von der Planung 50 cm in Heftrich abzusehen, damit Rollstuhlfahrer/Rollatorbesitzer ein direkter Zugang zu den Gräbern der Angehörigen ermöglicht werden kann,

oder, alternativ zu „B“

C.) die Reihengrabstätten (Feld 1a) nicht mit 9 sondern nur mit 8 Gräbern vorgesehen werden damit nach 4 Gräbern ein breiterer Gang entsteht. Gleiches wäre bei den Urnenreihengrabstätten (Feld 5a) vorzusehen, sodass anstatt 11 nur 10 Urnengräber vorgesehen werden und somit nach 5 Urnengräbern ein breiterer Gang entsteht.

Der Ortsbeirat bittet das Bau- und Planungsamt die Variante B und C nochmals zu prüfen und um Unterstützung / Umsetzung  dieser gewünschten Maßnahme und möchte in diesem Zusammenhang auch an die Worte von Bgm. Herfurth erinnern, der folgendes geschrieben hat: „……Grabkultur ist ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und darf nicht dem falsch verstandenen Sparwillen Einzelner zum Opfer fallen. Friedhöfe sind Räume der Stille und des Gedenkens und kein Spielball der Finanzpolitik. Gerade für ältere Menschen ist der regelmäßige Gang zum Friedhof als Ort des Gedenkens außerordentlich wichtig.“

Quelle (leider schon gelöscht) http://www.christian-herfurth.de/inhalte/1026047/stadtteile-staerken-infrastruktur-erhalten/index.html

OBM H.Urban gab zu Protokoll, dass er B und C zustimmen wird, zu „A“ aber keine Zustimmung erteilen könnte, da er der Verwaltung nicht vorschreiben könnte, wie diese die Arbeit zu machen hat. Die OVin erklärte, dass es sich bei „A“ lediglich um die besprochene Zusammenfassung handelt und somit schon ergänzt werden müsste. OBM Walter erklärte, dass der Punkt wichtig sei, da die Kontrollliste wegen fehlender interner Informationen in der Verwaltung nicht angepasst wird, welches auch vom Körperschaftsbüro schon bestätigt wurde.
Es folgten noch weitere Redebeiträge, auf dir wir nicht näher eingehen.

Mit 6 Ja und 1 Nein-Stimmen wurde dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.

TOP 15: Ablagefläche an den Urnenrasengräbern
OBM Walter trägt den Antrag für die FWH vor.

Der OBR hat am 06.12.2018 zusammen mit der Friedhofsverwaltung einen Ortstermin wahrgenommen. Dort wurde u.a. nur im „kleinen Kreis“ das Thema Ablagefläche an den Urnenrasengräbern angesprochen und der Punkt wurden vom Bau- und Planungsamt am 11.12.18 zusammengefasst und der Ortsvorsteherin per Mail am 12.12.18 zugestellt.

Diese Zusammenfassung hat die Ortsvorsteherin am 12.12.2018 den Mitgliedern des Ortsbeirat zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

Da die Mitteilung der Verwaltung nicht auf einen Beschluss des Ortsbeirat zurückzuführen ist, ist es erforderlich in der Niederschrift nochmals näher darauf einzugehen.

Die Mitglieder des Ortsbeirates mögen über nachfolgende Punkte beraten und beschliessen
In der Niederschrift OBR HEF/019/2018, Top 10, Verschiedenes ist zu entnehmen, „OBR-M E.Walter erkundigt sich nach dem Stand der Arbeiten am Rasengrabfeld auf dem Heftricher Friedhof. Nach mehreren Redebeiträgen besteht Einigung, dass das Thema (Pflasterung der Ablagefläche mit ansprechendem Gestein) im Frühjahr 2019 wieder aufgegriffen werden soll.“

Warum gab es eine gemeinsame Einigung, die Pflasterung mit einem ansprechenden Gestein wieder aufzugreifen um dann mit einen „Alleingang“ beim OT erneut vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden?

Wenn die jetzigen Pflastersteine durch kleine Natursteine (circa 5 cm x 5 cm) ausgetauscht werden sollen, wird aus dem jetzigen„Mülltonnenabstellplatz“, wie er im Ort genannt wird, ein moderner „Mülltonnenabstellplatz“.

Durch die kleineren Natursteine entstehen weitaus mehr Fugen und der Reinigungsaufwand wird um ein vielfaches größer sein.

Die Info vom 11.12.18, die nur zur Kenntnis vorgelegt wurde, ist kein Vorschlag mit Beschluss vom OBR, der mit der Verwaltung abgestimmt ist, sondern ein Alleingang von den OBR-Mitgliedern, die das alleine mit Frau Engelken besprochen und vereinbart haben.

Wir beantragen, da wir gegen einen Austausch der Steine sind und weil das Gesamtbild sich nicht ändert, dass der OBR, bevor ein Austausch der Pflastersteine erfolgt, einen Beschluss fasst und je nach Abstimmungsergebnis das Thema im Frühjahr, wie in der Sitzung OBR HEF/019/2018 vereinbart wieder aufgreift und der Friedhofsverwaltung dann entsprechend das Ergebnis mitteilt.

Beschlussvorschlag:
Der OBR bittet die Verwaltung, die Mitteilung, dass die Ablagefläche an den Urnenrasengräbern mit kleinen Natursteinen erneuert werden, vorerst nicht umgesetzt wird, da der Ortsbeirat das Thema Pflasterung der Ablagefläche mit ansprechendem Gestein im Frühjahr 2019 nochmals aufgreifen und einen entsprechenden Beschluss dazu fassen wird.

OBM H. Urban sagte, dass er dem Antrag zustimmt, da die Ausführungen des Antrages zutreffen und der OBR einstimmig festgelegt hat, dass Thema im Frühjahr 2019 nochmals aufzugreifen und man sich dem Antrag nicht verweigern könnte.

Mit 7 Ja-Stimmen wurde dem Antrag einstimmig zugestimmt.

TOP 16: Beantwortung von Fragen zur Abrechnung Erntedankfest 2018
OBM Walter trägt den Antrag stellvertretend für die Antragsteller vor.
Sehr geehrte Frau Ortsvorsteherin,
da wir vermehrt feststellen müssen, dass vorgelegte Abrechnungsunterlagen nicht selbsterklärend sind und wir in die finanziellen Vorgänge nie eingebunden werden, erachten wir es für erforderlich, nachfolgenden Antrag zu stellen.

Wir stellen den Antrag, dass Sie nachfolgende Fragen zur vorgelegten Abrechnung „Erntedankfest 2018“ beantworten und durch Belege die Ausgaben erklären und nachweisen.
1.Der Position „Zuzahlung Stadt Idstein“ entnehme wir, dass wir 1.160,00 € bekommen haben.
Frage: Wie setzt sich diese Summe zusammen, wenn wir pro Heftricher BürgerIN ab 70 Jahre, dazu zählen die eingeladenen auswärtigen Gäste nicht, laut Ihrer Aussage 5,00 € erhalten.
Antwort der OVin: Nach den in der Einladungsliste stehenden Heftricher Bürgern, die über 70 Jahre sind. OBM Walter fragte, ob die Einladungsliste vorgelegt werden könnte, damit man ersehen kann, dass 232 Heftricher Bürger eingeladen wurden. Die OVin sagte, dass OBM H. Urban die Liste abgehakt hätte, was er auch bestätigt hat mit dem Zusatz, wo die Liste jetzt ist, wäre ihm nicht bekannt. Auf die Frage von OBM Walter, warum aber nur für 120 Gäste Tische und Stühle sowie Bestellungen (Kaffee, Kuchen etc.) erfolgte, wurde gesagt, dass das Erfahrungswerte sind. 

2.Bei der Position 9 „Getränke Scheurer“ sind Ausgaben von 179,42 € verbucht. Abzüglich der 19% MwSt sollten das Getränke im Wert von 145,00 € sein.
Frage: Warum sind bei Position 12 „Getränkeverkauf“ nur 67,00 € bei den Einnahmen verbucht?
Antwort der OVin: Die Antwort hätten die FWH ja zum Teil schon von Herr Werner, Stadt Idstein bekommen und „Rechnungsmässigpflichtig“ wäre sie nur gegenüber der Stadt Idstein und dem wäre sie nachgekommen. Wenn den FWH das nicht ausreicht, sollte man sich an den Magistrat der Stadt Idstein wenden.
OBM H.Urban sagte, dass würde daraus resultieren, dass für jeden Bürger der die Veranstaltung besucht, auch Gutscheine (Bon’s) ausgeteilt würden.
OBM Walter fragte, warum diese Bon’s nicht in der Abrechnung erscheinen, damit auch die notwendige Transparenz vorhanden ist, die er in jeglicher Art bei den Kassengeschäften der OVin vermisst.
OBM Schuierer sagte, dass OBM Walter der Einzigste sei der die Transparenz wolle, hier ginge es doch nur um „Peanuts“. OBM Walter sagte, dass es sich hier um öffentliche Gelder und nicht um „Peanuts“ geht und dass man neben einer transparenten Buchführung auch verlangen kann, dass der OBR sich gemeinsam daran beteiligt und Ausgaben jeglicher Art bespricht, nach Alternativen sucht und  sorgfältiger/bewusster mit öffentlichen Mittel umgeht.

3.Die Pos. 2, 5,10 und 11 im Gesamtwert von 81,55 € sind für uns nicht selbsterklärend und wir hätten gerne gewusst, was sich genau dahinter verbirgt.
Die Frage wollte die OVin nicht beantworten!

4.Warum sind die Spenden für die „Künstler“ nicht als durchlaufender Posten, so wie es sich für eine Kassenführung gehört, bei den Ein-/Ausgaben verbucht?
Die Frage wollte die OVin nicht beantworten!

OBM Petersohn sagte, dass das doch eine Veranstaltung des OBR sei und fragte warum dem OBR nicht alles, ob Gutscheine oder Spenden, offen gelegt und transparent erläutert wird. OBM Petersohn fragte, „wo ist hier das Ei am stinken“, denn es ist nichts nachvollziehbar.
OBM Demmer sagte, man solle sich einmal an das Schmücken des Weihnachtsbaumes 2018 erinnern, wo der OBR bis heute keine Belege von OBM Walter bekommen hätte….! OBM Walter fragte, seit wann die Spende seiner Familie offen gelegt werden muss, welches auf privater Basis erfolgte. Das wäre doch ein durchlaufender Posten so OBM Demmer, bei welcher Abrechnung hat er nicht gesagt und OBM Walter fragte OBM Demmer, „ob er einmal zu heiß gebadet worden wäre…..“.
Die OVin und OBM H.Urban schlossen sich der Meinung an, dass die Spende für Erntedankfest und die Spende der Familie Walter das Selbe wären.

Auf die weiteren Diskussionen, die klar zum Ausdruck brachten, dass eine Offenlegung der Kassengeschäfte mehrheitlich durch die CDU und SPD Vertreter im OBR – warum auch immer – nicht gewünscht ist und mit der Erkenntnis, das die Verwaltung dies unterstützt und Antworten diesbezüglich als „Vertraulich“ einstuft, verzichten wir.

TOP 17: Kassengeschäfte und deren Verwaltung durch den OBR
OBM Walter trägt den Antrag stellvertretend für die Antragsteller vor.
Sehr geehrte Frau Ortsvorsteherin,

im § 82 (4), Satz 2 HGO ist geregelt, das dem Ortsbeirat zur Erledigung seiner Aufgaben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es gibt, ausser der Aussage vom 26.09.2016 von Hauptamtsleiter Werner, dass diese vom Ortsvorsteher oder der Ortsvorsteherin zu verwalten sind, keine uns bekannte rechtliche Regelung.
Daher hätten wir gerne geklärt, ob diesbezüglich die jetzige Regelung, ohne dass gegen ein bestehendes Gesetz oder ein vorliegende Verordnung verstossen wird, geändert werden kann.
Begründung:
Da mit der derzeitigen Regelung die Abwicklung des gesamten baren und unbaren Zahlungsverkehrs und somit die Verbuchung sämtlicher Kassenvorgänge in den Händen der Ortsvorsteherin liegt und am Rest des Ortsbeirat i.d.R. vorbei läuft, ist es unumgänglich, dass dadurch auch Vertrauen zerstört wird.
Daher wäre zu klären, ob die Verwaltung der Sachmittel für Ortsbeiräte einschliesslich aller anderen finanziellen Mittel, wie Zuschüsse „Zukunft Dorfmitte“ etc., in den Händen von einem im OBR bestimmten und gewählten „Kassenverwalters“ liegen könnte.
Wenn dem so wäre, dann könnte der Ortsbeirat einen Kassenverwalter einschl. Stellvertreter wählen und festlegen, das in einem zu führendem Kassenbuch jährlich alle Kassengeschäfte festgehalten werden. Dazu zählen

  • die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen,
  • die Verwaltung der Kassenmittel gemäss jeweiligem OBR-Beschluss,
  • die Buchführung einschliesslich der Sammlung der Belege sowie
  • die Erstellung der Abrechnung zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres bzw. nach Projektende.

Diese Abrechnungen sollten vom Kassenverwalter, der Ortsvorsteherin und einem weiteren Mitglied im Ortsbeirat kontrolliert und unterschrieben werden.
Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die Verwaltung der Sachmittel für Ortsbeiräte einschliesslich aller anderen finanziellen Mittel, wie Zuschüsse „Zukunft Dorfmitte“ etc., in den Händen von einem im OBR bestimmten und gewählten „Kassenverwalters“ liegen könnte, damit OBR intern dies geregelt werden kann.

OBM Schuierer sagte, dass ihn der Satz „…am Rest des Ortsbeirat i.d.R. vorbei läuft, ist es unumgänglich, dass dadurch auch Vertrauen zerstört wird.“ stört und das müsste doch nicht sein. OBM H.Urban sagte, dass der OBR keine Kasse hätte und somit bräuchte man auch keinen Kassenverwalter. Weiterhin sagte OBM H.Urban, wir sollten uns an die rechtlichen Gegebenheiten halten worauf OBM Walter sagte, dass genau das mit einer Anfrage an die Verwaltung geklärt werden sollte.
OBM Petersohn sagte, dass die Aussage „Wir haben keine Kasse“ vielleicht richtig ist, fragte aber wo und wie die Sachmittel für Ortsbeiräte, Zuschüsse für Projekte etc. verwaltet werden.
OBM H.Urban gab zu Protokoll, dass der Magistrat genau zu diesem Thema eine Richtlinie erarbeitet und man aus diesem Grund den gemeinsamen Antrag der FWH/FDP nicht braucht.
Auf weitere Redebeiträge und den Versuch, Brücken für den Antrag zu bauen, verzichten wir.

Mit 3 Ja und 4 Nein-Stimmen wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt

TOP 18: Defibrillator für die Willi-Mohr-Halle
OBM Walter trägt den Antrag für die FWH vor.

Die Mitglieder des Ortsbeirates mögen über nachfolgenden Punkt beraten und beschliessen
Da es jederzeit und überall passieren kann, dass jemand plötzlich zusammenbricht sollte der Ortsbeirat mit dem Hinweis, dass die Willi-Mohr-Halle neben den normalen Veranstaltungen auch noch für sportliche Übungsstunden und als Schulsporthalle genutzt wird, eine Anschaffung eines automatisierten externen Defibrillator (AED) anstreben.
Der Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators (AED) durch Laien im Rahmen der Ersten Hilfe ist rechtlich unbedenklich und darf im Notfall (rechtfertigender Notstand; § 34 StGB) auch von nicht eingewiesenem Personal am Patienten angewendet werden.
Da die Überlebenschance der Betroffenen mit jeder Minute, die ohne Frühdefibrillation verstreicht, um ca. 10 % sinkt, soll das therapiefreie Intervall bis zur Versorgung des Herzpatienten durch Rettungsdienst und Notarzt durch eine möglichst frühzeitige Defibrillation verkürzt werden.
Beschlussvorschlag:
Der OBR bittet die Verwaltung, einen automatisierten externen Defibrillator für die Willi-Mohr-Halle anzuschaffen, da ein solcher im Notfall frühzeitig angewendet werden könnte und somit die Überlebenschance von betroffenen Patienten beim Schulsport, Übungsbetrieb sowie Versammlungen und Veranstaltungen erhöht.

OBM Schuierer sagte, dass die SPD auch schon einmal über diesen Punkt nachgedacht hätte. OBM Walter fragte, ob es beim Nachdenken geblieben ist oder ob es einen Antrag, von dem nichts bekannt sei, von der SPD gegeben hätte. Da das offensichtlich nicht der Fall war, wurde über den vorliegenden Antrag abgestimmt.

Mit 7 Ja-Stimmen wurde dem Antrag einstimmig zugestimmt.

TOP 19:Antworten der Verwaltung auf Fragen des Ortsbeirat
Es lagen kiene Antworten der Verwaltung vor.

TOP 20: Bericht der Ortsvorsteherin
Die OVin hatte keine Punkte.

TOP 21: Verschiedens
OBM W.Urban verwies nochmals auf den umgefahrenen Poller in der Langgasse vor der Kirchenmauer sowie auf das Thema „Grünschnittcontainer“, was bezüglich Standort derzeit von der Verwaltung geprüft wird.

Die OVin erläuterte dies kurz und sagte, dass auch noch ein Alternativvorschlag bei den Friedhofscontainer geprüft werden soll. OBM Walter bat darum, der Verwaltung mitzuteilen, dass diese Prüfung aus seiner Sicht nicht erfolgen soll, da die Friedhofscontainer ausschliesslich für Friedhofsabfälle, nicht aber für normalen Grünschnitte zur Verfügung gestellt werden sollten.
Weiterhin sprach OBM W. Urban noch den Putzschaden in der Willi-Mohr-Halle kurz an.

OBM Petersohn sagte, dass er einmal einen Dank an die FWH aussprechen möchte, da in der Vergangenheit unzählige Anträge eingebracht wurden, die der Dorfgemeinschaft zu Gute gekommen wären, aber leider viele davon im Sande verlaufen sind bzw. mehrheitlich nicht genehmigt werden.
Weiterhin sprach er auch das Thema Grünschnittcontainer an und verwies auf den Antrag der FDP.

OBM Schuierer sagte, dass die Risse im Asphalt in den Strassen, speziell im Tennweg von Jahr zu Jahr grösser werden und viel kaputt wäre. Die OVin fragte, ob im Protokoll vermerkt werden soll, ob die Verkehrssicherheit geprüft werden sollte. OBM Schuierer meinte, dass man sich das einmal anschauen sollte.

OBM Walter gab bekannt, dass unter dem Verkehrszeichen VZ 250 „Durchfahrt verboten“ von der Reithalle zur L3011 das Zusatzschild „Ausgenommen Forst- und Landwirtschaft nicht mehr zu lesen ist.
Ausserdem sollte geprüft werden, ob ein weiteres Schild mit dem Zusatz „Fahrrad frei“ von beiden Richtungen angebracht wird, da gem. Schild VZ 250 Fahrzeuge jeglicher Art (gilt auch für Fahrräder) nicht durchfahren dürfen.
Weiterhin gab OBM Walter bekannt, dass eine illegale Müllablagerung auf der Alteburg rechts neben dem Versorgungsgebäude vorgenommen wurde. Dies, so die OVin wäre schon gemeldet worden! (Soviel zur internen Kommunikation…!)

TOP 21.1 Kontrollliste der Stadt Idstein
Die OVin gibt bekannt, dass keine neue Kontrollliste vorliegt, was für uns belegt, dass die interne Kommunikation in der Verwaltung, wie unter TOP 14 bereits erwähnt, doch nicht so funktioniert.
Die OVin wird bei der Verwaltung eine neue Kontrollliste anfordern.

TOP 21.2: Auftragsverfolgung und Wiedervorlagen
OBM Schuierer sagt, dass das immer das gleiche Thema ist. OBM Walter entgegnete, dass das nicht immer da gleich Thema ist, da in der Sitzung am 04.12.2018 einvernehmlich festgelegt wurde, dass jeder die Liste prüft und überarbeitet. Das Ergebnis sollte besprochen und somit eine neue Auftragsverfolgungs-/Wiedervorlagenliste erstellt werden.
Da offensichtlich keiner seine „Hausaufgaben“ gemacht hatte, sagte die OVin, dass dann wohl alle Punkte noch als offen zu betrachten sind.

Die nächste OBR-Sitzung findet am 09.04.2019 um 19:00 Uhr in der Willi Mohr Halle statt.

Die OVin schliesst die Sitzung um 21:11 Uhr.

Unser Fazit:

  • Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die OVin, Herr Demmer sowie die Vertreter der SPD im OBR, offensichtlich nicht über die Minimalkenntnisse der gesetzlichen Grundlagen verfügen. Daher benötigen sie und speziell die OVin sehr oft die Unterstützung der Verwaltung, die in vielen Punkten – warum auch immer – ohne auf gesetzliche Grundlagen einzugehen, falsch berät.
  • Das Abstimmungsverhalten der SPD Kollegen im Ortsbeirat, wie unser Schreiben vom 07.02.19 zeigt, zum Nachdenken zwingt.
  • Wir stellen uns die Frage, warum man schwere Bauchschmerzen und Bedenken mit einer Beschlussvorlage hat und im selben Atemzug sagt, man müsse auf der anderen Seite auch Abwägen, da es sich hier um einen Heftricher Bürger handeln würde.

Abschliessend möchten wir dem Kollegen Petersohn sowie einigen Besuchern danken, die bei der Erstellung dieses Berichtes mitgewirkt und uns unterstützt haben.

Heftrich im Februar 2019

Für die Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat

Winfried Urban            Erhard Walter