Erhard Walter
und
Winfried Urban
berichten zum Thema:

Ortsbeiratssitzung 016/2018 vom 24.04.2018

Die  Ortsvorsteherin (OVin) begrüßte um 19:00 Uhr alle anwesenden BesucherINNEN (21) und  eröffnete die Bürgerfragestunde.

Bürgerfragestunde.
Die erste Frage eines Bürgers bezog sich auf den Bauzaun in der Langgasse, da dieser sowohl den fliessenden als auch den ruhenden  Verkehr stört und man keinerlei Aktivitäten hinsichtlich Baumaßnahmen dort wahrnehmen kann. Eine entsprechende Anfrage wird die OVin an die Verwaltung weiterleiten.
Anmerkung: Zwischenzeitlich liegt uns die Nachricht der Verwaltung vor, dass im Hinblick auf die Absperrungen am Anwesen Langgasse 36 in Heftrich die Verwaltung Kontakt zu dem neuen Eigentümer hat. Dieser möchte einen Abbruchantrag für die gesamten Gebäude bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Bad Schwalbach einreichen……….
Wir würden es begrüssen, wenn hier auch ein Datum genannt worden wäre, damit die umliegenden Anwohner sich auf die „Behinderungen“ weiter einstellen können.

Weiterhin erfolgte noch der Hinweis, dass die Fahrbahnmarkierungen auf der L3023 jetzt gemacht würden und in diesem Zusammenhang dann auch der Fußgängerüberweg wohl fertig gestellt wird.

TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit:
Nach der Bürgerfragestunde  begrüßte die OVin um 19:06 Uhr die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder, in Folge OBM, Herrn Andreas Demmer, Herrn Erhard Walter, Herrn Helmut Urban, Herrn Winfried Urban, Herrn Werner Schuierer und Herrn Karlheinz Petersohn.
Sodann stellte die OVin die Beschlussfähigkeit und fristgerechte Ladung fest und gab bekannt, dass es  Einwände zur Tagesordnung gäbe. Sie hat darauf hingewiesen, dass der von den FWH beantragte Erweiterungsantrag zu TOP 15.8 sich erübrigt, da er bei TOP 15.5 mit behandelt wird. Begründet hat sie es damit, dass Herr Tenge in seiner Antwort vom 19.03.2018 die Punkte zu „Zebrastreifen“ und „Gehweg / Bürgersteig – wo ist Parken erlaubt“, zusammengefasst hat.
Dem war nichts hinzuzufügen und wurde deshalb  einstimmig zugestimmt.

OBM Demmer stellte daraufhin den Antrag, dann doch bitte den TOP „Sperrung der Langgasse“ unter TOP15.8 mit aufzunehmen, was ebenfalls einstimmige Zustimmung fand.

OBM Walter stellte danach folgende Frage an die OVin: Könnten Sie bitte noch bekanntgeben, warum meinem Antrag vom 07.03.2018, die Zustimmung einzuholen, dass Herr Tenge an der Sitzung teilnimmt, nicht stattgegeben wurde, damit dies entsprechend protokolliert wird.
Darauf hat die OVin folgendes geantwortet:  Es hat einen „telefonischen Anruf“ von Herrn Tenge gegeben, mit der Aussage, dass er mit dem Bürgermeister gesprochen hat. 
Die Aussage wäre gewesen, dass der Bürgermeister entschieden hätte, dass die Antworten dem Ortsbeirat alle vorliegen und deshalb keine Veranlassung gesehen würde, dass Herr Tenge an der Sitzung teilnimmt.
Anmerkung: Zwischenzeitlich hat OBM Walter per E-Mail beantragt, dass die OVin die Aussage des Bürgermeisters in schriftlicher Form einholen und dem OBR vorlegen soll, damit der Ortsbeirat spätestens zur nächsten Aussprache nicht erneut die Überraschung erleben muss, dass diese Aussage so nie getroffen wurde.

TOP 2: Genehmigung der letzten Niederschrift
Die OVin fragte, ob es weitere, ausser den bereits schriftlich vorliegenden, Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche zur Niederschrift geben würde. Dies war nicht der Fall und OBM Walter wurde das Wort erteilt.
OBM Walter sagte, dass das Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag „OBR-Mitglied Werner Schuierer beantragt den Austausch der Begrifflichkeit Inhaber durch Redakteur“ zu ersetzen falsch ist, Da diesem nicht mehrheitlich mit 4 Ja und 2 Nein Stimmen zugestimmt, sondern einstimmig mit 6 Ja-Stimmen zugestimmt wurde.

Es folgten diverse Redebeiträge. Ausser den Vertretern der FWH konnte sich keiner mehr erinnern.  Da die Gefahr bestand, dass die Diskussionen erneut ausufern,  einigte man sich auf einen Kompromissvorschlag. Der Vorschlag, dass die zwei Nein-Stimmen gestrichen und durch den Satz „wurde mehrheitlich zugestimmt“ ersetzt wird, wurde von Winfried und mir mitgetragen, was mit einer einstimmigen Zustimmung bestätigt wurde.
Anmerkung: Dass die Änderungswünsche zu Beschlüssen immer wieder aufs Neue angezweifelt werden, ist schon mehr als bemerkenswert, zumal sich sehr selten jemand an die Sitzung und den Verlauf zurückerinnern kann. Bemerkenswerter ist jedoch, dass sich Einzelne sehr genau daran erinnern können, dass ausgerechnet Winfried und ich explizit dagegen waren.
Fest steht, dass wir zu TOP 3 zur letzten Sitzung zwei Änderungswünsche hatten, die auch protokolliert wurden. Dem ersten wurde mehrheitlich zugestimmt mit 4 Ja gegen 2 Nein Stimmen ( OVin und OBM Demmer) und 1 Enthaltung von OBM Petersohn, da er nicht an der Sitzung teilgenommen hat.
Dass der zweite Änderungswunsch nicht wie protokolliert „2-Nein“ und der Aussage OBM Demmer gegen die Stimmen Walter, W.Urban erfolgte, belegen wir mit unseren  Aufzeichnungen, die  bereits einen Tag nach der Sitzung im Bericht der FWH richtig festgehalten wurden. „Es erfolgten Diskussionen über Herausgeber, Redakteur etc., weil sich dass laut OBM Schuierer so „komisch“ lesen würde.  Die Abstimmung über die – aus unserer Sicht „Wortklauberei“ – erbrachte, dass das Wort Inhaber in Redakteur geändert wird und diesem einstimmig zugestimmt wurde“.

Somit erübrigten sich für uns die Diskussionen, zumal es nicht das erste Mal wäre, dass durch einen Kopierfehler, bestätigt im übrigen damals von Frau Kandler (Körperschaftsbüro), exakt das gleiche Ergebnis festgehalten wurde, wie es bei Änderungsantrag 1 vorzufinden ist, mit dem kleinen Unterschied, dass in unseren Notizen steht, dass die OVin und OBM Demmer mit Nein gestimmt haben, weil die Beantragung zur Streichung des Satzes nicht gewollt war..

Den fehlenden  Änderungswunsch, dass die Beschlüsse zu den TOP’s 8, 10, 11,13 u. 14 im Wortlaut geändert, gekürzt und falsch wiedergegeben wurden, hat OBM zurückgezogen, da er durch die vorangegangen Diskussionen keine Erfolgsaussichten sah.

Für den Änderungswunsch zu TOP 5, 6, 7 und 8: Ein Beschluss „Ist der Anlage zu entnehmen“ ist in dieser Form nicht zulässig. Ein Beschluss kann nicht einer Anlage entnommen werden, zumal in dieser nur ein Beschlussvorschlag steht. Da einige Beschlüsse sich auf Fragen beziehen, sollten auch diese in der Niederschrift nachzulesen sein. Dem Antrag, über die Änderungswünsche zu TOP 5-8 „en bloc“ abstimmen zu lassen und die Änderungswünsche als Anlage der Niederschrift beizufügen, da zwei von vier TOP’s behandelt und erledigt werden sollten, wurde nicht gefolgt.

Stattdessen hat die OVin eine Anlage zur Niederschrift vorbereitet, in der wenigstens die Beschlüsse aufgeführt sind. Da erneut an diversen Redebeiträgen zu erkennen war, dass keine Einigung zu erzielen ist, haben auch hier Winfried und ich der Anlage der OVin zugestimmt, sodass diesem Änderungswunsch einstimmig die Zustimmung erteilt werden konnte.
Anmerkung: Wir haben der vorbereiteten Anlage der Änderungswünsche zu den TOP 5-8, da wir merkten dass die Diskussionen ins Uferlose führen, zugestimmt, wohlwissentlich, dass die nach der Aussage der OVin vorherige telefonische Abstimmung mit der Verwaltung, die die Vorgehensweise bestätigt hätte, nicht tragbar ist.
Es gibt keine Anlage zu einem Protokoll, wurde uns von Herrn Gieseler vom Hess.Städtetag gesagt, es sei denn, es handelt sich um Drucksachen, die der Vorbereitung zur Sitzung dienen. 
Wir würden gerne  einmal eine Niederschrift eines Ausschusses oder der StVV sehen, wo in einem Beschluss ein Verweis „siehe Anlage auf die DSxx/JJJJ“ steht!   (DS=Drucksache)
Als sehr bemerkenswert erachten wir die Tatsache, dass uns in der Vergangenheit  „Erbsenzählerei“ und wir würden auf Formalien rumreiten, vorgeworfen wurde, wenn wir mehr als berechtigte Änderungswünsche vorgetragen haben. Diese Rolle hat jetzt ganz offensichtlich OBM Schuierer übernommen, denn bei seinen zwar berechtigten, aber hart an der Grenze liegenden Änderungswünschen, wie nachfolgend erwähnt, bräuchte sich der OBR nicht zeitraubende Minuten, die von der Sitzung für wichtige Punkte entfallen, nehmen.

OBM Schuierer stellte den Änderungsantrag, dass auf Seite 6 (wir gehen davon aus, dass er Seite 5 meinte) zu TOP 6 das Wort „wäre“ durch „wehren“ ersetzt wird und auf Seite 6 bei TOP 9 das Wort „Ortsteile“ durch „Stadtteile“ ersetzt wird. Diesem Änderungsantrag wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.
Anmerkung: Da wir auf Formalien diesbezüglich verzichten und uns nur noch um das Wesentliche für unseren Stadtteil kümmern, darf aus unserer Sicht natürlich unter TOP 6 „Ortsteil Heftrich“ stehen bleiben und die Änderung ist nur für TOP 9 wichtig, oder?  Wir wollen uns doch auf keinen Fall erneut vorwerfen lassen, ….die FWH behindern die Arbeit im Ortsbeirat durch ständige Einsprüche gegen Niederschriften….! Was geht wohl in manchen Köpfen vor?

Sodann wurde der Niederschrift mit den beschlossenen Änderungswünschen einstimmig mit 7 Ja Stimmen die Zustimmung erteilt.

TOP 3: Bericht der Ortsvorsteherin
Die OVin ging zunächst  auf die Mailanfrage vom 04.04.2018 der FWH ein, wobei sie wieder betonte, dass diese von OBM Walter sei….
Sie bestätigte, dass sich an dem Verfahren nichts geändert hat und dass die „Vereinbarung“ wie am 15.02.2018 in einer internen Aussprache festgelegt wurde, noch nicht gelebt wird. Sie sagte, dass sie alles in Papierform zugestellt bekäme und erst, nachdem sie alles eingescannt hat, kann es weitergeleitet werden. Das würde halt einige Tage in Anspruch nehmen. Weiterhin führte die OVin in der öffentlichen Sitzung aus, dass Kollege Walter die Anregung in der gemeinsamen Aussprache gegeben hätte, dass wir doch bitte alle zeitgleich per E-Mail über die Vorgänge informiert werden, was anschliessend kontrovers diskutiert wurde.
Es folgten diverse Redebeiträge von allen Ortsbeiratsmitgliedern, auf die wir, siehe nachfolgende Anmerkung, nicht näher eingehen.
OBM Demmer verwahrte sich dagegen, Anfragen in der Niederschrift festzuhalten, da das Thema vertraulich behandelt werden sollte und die OVin selbst wollte das Thema vertagen bis zur nächsten gemeinsamen Aussprache. Die Mehrheit des OBR sah dies jedoch anders und deshalb einigte man sich darauf, dass die OVin den Auftrag erhält, das Thema mit dem Bürgermeister zu klären, indem sie eine schriftliche Anfrage stellt, die auch die OBM per Cc: erhalten, damit auch alle bei der hoffentlich folgenden Rückantwort den neusten Kenntnisstand erhalten.
Anmerkung:  Es war nicht Kollege Walter, der die Anregung gab, sondern Kollege Petersohn. Da wir uns an Vereinbarungen halten und dem Wunsch des Bürgermeisters, das die Themen zunächst vertraulich behandelt werden und somit das Magistratszimmer nicht verlassen, verzichten wir vorerst auf weitere Statements.

Als nächstes nutzte die OVin die Gelegenheit und bat in ihrem Bericht um kurze Aufmerksamkeit, um auf ein Versehen hinzuweisen, was die E-Mailkommunikation des OBR betrifft.
Sie berichtet, dass in den letzten Tagen E-Mails von OBM Walter, die für den OBR bestimmt waren, versehentlich an „unbekannte Dritte“ weitergeleitet wurden und dass der Empfänger eine Privatperson ist. Die Ortsvorsteherin bat um die nötige Sorgfalt im Umgang mit Mails, damit die Verschwiegenheitspflicht gewahrt wird.
Obwohl die OVin, wie gewohnt in solchen Angelegenheiten, nicht weiter darüber reden wollte, da sie OBM Walter ja schliesslich nicht angegriffen hätte, hat OBM Walter den Sachverhalt kurz klargestellt.
Er erklärte, dass beim 
Verschieben einer Adresse, die in die Gruppe „MGV“ gehen sollte, ihm ein Fehler unterlaufen ist und die „Privatperson“ dadurch in einer anderen Gruppe gelandet ist, ihr aber keine Infos zugegangen sind, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Anmerkung: Dass es sich hierbei um die Gruppe der Freien Wähler (FWH) handelt, die über alles, was Winfried und ich machen, per bcc informiert werden, da wir einen offenen, ehrlichen und transparenten Umgang untereinander pflegen, ist das Versehen nicht entschuldbar.
Wir können aber alle  beruhigen. Bei diesem, „für den privaten Empfänger“,  ärgerlichen Versehen wurde in keiner Weise die Verschwiegenheitspflicht des OBR verletzt, da es sich lediglich um Anlagen gehandelt hat, die der öffentlichen Sitzung zur Aussprache kommen sollten und auf unserer Homepage  zwecks der Transparenz für alle Bürgerinnen und Bürger eh zu lesen sind. 
Hätten alle Heftricher eine E-Mail-Adresse, würden wir solche Informationen sogar direkt an alle Haushalte per bcc versenden und würden dabei sogar noch das Datenschutzgesetz einhalten.

Also nehmen wir den netten Versuch, OBM Walter eine Watschen geben zu wollen, einfach nur zur Kenntnis und erinnern daran, dass ein solches „Versehen“ auch schon unserer OVin unterlaufen ist. Sie hatte nämlich schlichtweg vergessen, den OBR-Verteiler zu ändern. Somit bekam Jannis Kempf, der aus dem OBR ausgeschieden ist, die Mails , die er nicht mehr hätte bekommen dürfen und der Nachrücker hatte die Informationen nicht. Ausser einem freundlichen Hinweis von OBR Walter, dies doch bitte zu ändern, haben wir nicht um Aufmerksamkeit gebeten und die OBR-Sitzungszeit dafür in Anspruch genommen……

Als nächstes hat die OVin darüber informiert, dass auf Ihre Mail vom 28.02.2018 zum Thema „Ausschreibung des  Hessischen Förderprogrammes „Starkes Dorf“, was an Heftricher Vereine und Gruppen erging, lediglich vom Heimat- und Verkehrsverein ein Feedback vorliegt, dass ein Antrag gestellt werden soll.

Da die OVin mitteilte, dass keine weiteren Punkte vorliegen, hat OBM Walter nachgefragt, was mit der Mailanfrage vom 08.03.2018 ist, deren Beantwortung noch nicht stattgefunden hat. Hier wurde der Antrag gestellt, dass die OVin dem Ortsbeirat in der nächsten Sitzung unter dem TOP „Bericht der OVin“ einmal näher die Hintergründe beleuchtet, warum die Niederschriften nicht in einer „angemessenen“ Zeit übersendet werden, mit der Begründung: Da es hier unmissverständliche zeitliche Vorgaben gibt, die wir alle kennen, sollten die Niederschriften den OBR-Mitgliedern auch in dieser Frist vorliegen. Unsere letzte Sitzung war am 06.02.2018 und bis heute, sprich mehr als 4 Wochen nach der Sitzung, liegt noch keine Niederschrift vor.
Die OVin konnte die Aussage 4 und mehr Wochen nicht bestätigen, was wir hingegen belegen können. Die OVin sagte, dass sich in der Begründung auf „unmissverständliche zeitliche Vorgaben“ bezogen wird und wo diese geregelt sind. OBM Walter sagte, dass das in der Geschäftsordnung §36 (2) steht und dort von 2 Wochen nach der Sitzung die Rede ist. Die OVin bezog sich auf das „digitale Zeitalter“ und vertrat die Auffassung, dass deshalb die Geschäftsordnung keinen Stellenwert mehr besitzt und somit keine Gültigkeit. Weiterhin führte sie aus, dass Urlaub, Krankheit etc. beachtet werden müssen und nicht verlangt werden könnte, dass eine Niederschrift nach 14 Tagen vorliegen muss.
Es folgten weitere Redebeiträge der OBM Demmer und H.Urban. OBM Walter gab zu Protokoll, dass er die Antworten zur Kenntnis nimmt und auf weitere Statements, die zu keinem besseren Ergebnis führen, verzichtet. OBM Schuierer fragte, ob der Antrag damit zurückgezogen würde und OBM Walter erwiderte, dass es sich hier um eine Anfrage und nicht um einen Antrag handelt.
Als nächstes erinnerte OBM Walter an die Mailanfrage vom 16.04.2018, wo darum gebeten wurde, dass dem OBR bitte der aktuelle Stand zu den Sachmitteln des Ortsbeirats mitgeteilt werde, da seit der letzten Information mit allen vorgelegten Ausgaben aus 2017 plus dem Übertrag von 2016 noch Mittel zur Verfügung stehen müssten. OBM Walter, als Mitglied des Ortsbeirats, bat zwecks der notwendigen Transparenz um Vorlage der endgültigen Abrechnung mit entsprechenden Ein-und Ausgabebelegen der Sachmittel des Ortsbeirats, die laut Verwaltung von der OVin als Verwalterin zur Überprüfung der Zweckbestimmung verpflichtend vorzulegen sind und somit keinen Mehraufwand generieren dürfte.
Die OVin erklärte, dass sie zu diesem Thema gerne noch das Gespräch mit dem Bürgermeister abwarten möchte. Weiterhin konnte jeder Einsicht in das vorbereitete Abrechnungsformular nehmen, welches mit „Abrechnung Verfügungsmittel OBR Heftrich für 2017“ per Umlauf in der Sitzung zur Kenntnis genommen und auf Wunsch später OBM Walter ausgehändigt wurde mit dem Zusatz der OVin, sie möchte damit nicht hausieren gehen. Die OVin sagte, dass derzeit geprüft wird, ob noch vorhandene Mittel aus 2016/17 zurückgezahlt werden müssen.
Weitere Redebeiträge von OBM Petersohn und Demmer folgten, auf die wir nicht näher eingehen.
Anmerkung: Auf die Abrechnung gehen wir nicht näher ein und regeln das intern, da aus unserer Sicht hier jegliche „Qualitätsanforderungen fehlen. Was die Aussage zur Rückzahlung betrifft, sind wir schon etwas verwundert, denn aus Niederschriften anderer Stadtteile ist zu entnehmen, dass die Mittel bereits im Stadtteil verwendet werden. Gibt es für den Stadtteil hier eine „Sonderregelung“?

 

TOP 4: Veröffentlichung von Anträgen in der Bürgerinfo
Hier handelte es sich um ein Schreiben von OBM Petersohn, der beantragte, dass bei Veröffentlichungen der Sitzungstermine der Ortsbeiratssitzungen Heftrich in der Bürgerinfo zu den Tagesordnungspunkten die gestellten Anträge per Dokument zu veröffentlichen sind, da die Bürger darin interessiert sind, sich ein Bild über die kommende Ortsbeiratssitzung zu machen.

Es folgten diverse Redebeiträge und man formulierte zusammen folgenden Beschluss:
Der OBR bittet die Verwaltung, bei Veröffentlichungen der Sitzungstermine der Ortsbeiratssitzungen Heftrich in der Bürgerinfo zu den Tagesordnungspunkten die gestellten Anträge (Vorschläge) zu veröffentlichen.
Diesem Antrag wurde einstimmig, mit 7 Ja-Stimmen zugestimmt

TOP 5: Weiterleitung des gesamten Schriftverkehrs der OVin
Hier handelte es sich ebenfalls um ein Schreiben von OBM Petersohn, der beantragte, dass allen Ortsbeiratsmitgliedern Kopien bzw. Zweitschriften über sämtlichen Schriftverkehr zwischen Ortsvorsteher/in und sonstigen Gremien zukommen sollten. Ausnahme natürlich Schriftverkehr des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin, der nicht Belange des Stadtteils Heftrich betrifft.
OBM Petersohn begründet diesen Antrag nochmals. OBM Demmer befand diesen Antrag als unangemessen und begründet es.
Es folgten weitere Redebeiträge von den OBM H.Urban, Walter, Schuierer, die zu keinem Ergebnis führten. OBM Walter stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung und bat OBM Petersohn, den Antrag doch zurückzuziehen, da er befürchtet, dass diese keine Zustimmung findet.
Da der Antrag nicht zurückgezogen wurde, folgten weitere Redebeiträge der OBM W.Urban, H.Urban, Petersohn und  Schuierer. Nachdem die Diskussion beendet wurde, einigte man sich auf folgenden Beschluss:
Der OBR bittet die Verwaltung, allen Ortsbeiratsmitgliedern Kopien bzw. Zweitschriften über sämtlichen Schriftverkehr zwischen Ortsvorsteher/in und sonstigen Gremien zukommen zu lassen. Ausnahme natürlich Schriftverkehr des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin, der nicht Belange des Stadtteils Heftrich betrifft.

Diesem Antrag wurde mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (OBM Demmer)zugestimmt.
Anmerkung: Es ist unüblich, dass Abstimmungsergebnisse namentlich in einer Niederschrift festgehalten werden. Die jüngsten Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass es im OBR Heftrich notwendig ist. Deshalb weichen wir von dieser Vorgehensweise ab, damit wir bei evtl. falschen Niederschriften auf unseren Bericht zurückgreifen können.

TOP 6: Parkstreifen in der Langgasse
Hier handelt es sich um ein Schreiben von OBM Walter mit entsprechender Anlage, der folgende Begründung vortrug:
Der ruhende Verkehr zählt- wie der fließende Verkehr – zum Gemeingebrauch des zur allgemeinen und öffentlichen Nutzung gewidmeten Straßenraums und bereitet zunehmend immer mehr Probleme im Ortskern von Heftrich, da ,,Freies Parken“ überall dort möglich ist, wo es weder durch generelle Verbote des Straßenverkehrsrechts noch durch Beschilderung ausgeschlossen ist.
Da der Parkraumbedarf in der Praxis häufig aus der Erhebung der derzeitigen Parkraumnachfrage abgeleitet wird, sollte der OBR vorschlagen, mit einem Projekt ,,Parkstreifen in der Langgasse“ eine erste Verbesserung hinsichtlich des ruhenden Verkehrs zu initiieren.

Mit Umsetzung und Verwirklichung könnte der ruhende Verkehr im Einzugsbereich von Schule, Kindergarten, Kirche, Altes Rathaus und Friedhof auf einer Länge von ca. 150 Meter damit entzerrt werden. D.h. für Schul- und Kindergartenpersonal könnte eine Lösungsmöglichkeit mit Ausnahmegenehmigung für längeres Parken erarbeitet werden. Bei Veranstaltungen im Alten Rathaus, bei Gottesdiensten oder Events der Kirchengemeinde sowie bei Beerdigungen könnte Parkraum für den ruhenden Verkehr im ausreichenden Umfang, z.B. mit einer ,,Parkscheibenregelung“ zur Verfügung gestellt werden.
Zusätzlich könnte mit der Umsetzung einer solchen Maßnahme erreicht werden, dass die Pflege des jetzigen, sehr pflege- und reinigungsaufwändigen Grünstreifens zum Teil entfällt und die Front zur Friedhofsmauer/Zaun etc. könnte attraktiver für das Ortsbild gestaltet werden. Weitere Begründungen, falls gewünscht, erfolgen mündlich in der Sitzung.

Die OVin fragt, was mit dem Satz „Dabei könnte berücksichtigt werden, dass der OBR Eigenleistungen im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten mit einbringen kann“ gemeint wäre, was entsprechend von OBM Walter begründet wurde mit dem klaren Ziel, dass der Ortstermin der wichtigste Schritt ist.. Nur bei einer positiven Entscheidung  kommen erst alle weiteren Massnahmen zum Tragen und müssen ausgearbeitet und besprochen werden.

OBM Demmer brachte den Einwand, dass er den Vorschlag zwar gut findet, die FWH sollten aber für die Eigenleistung die Verantwortung übernehmen, da andere Gruppierungen genug für Heftrich machen. Damit könnten die FWH auch einmal zeigen, dass sie etwas in Eigenverantwortung für Heftrich machen.
OBM Walter betonte, dass die FWH überhaupt kein Problem damit hätten. Er betonte aber, dass das mehr als traurig ist, wenn 5 Mitglieder des OBR die Verantwortung auf die FWH abwälzen wollen. Er betonte, dass er in allen Sitzungen gesagt hätte, dass eingereichte Anträge immer so zu verstehen sind, dass diese für Heftrich etwas bringen sollen und das Parteigeplänkel aus den Köpfen verschwinden sollte. Weiterhin sagte er, dass ein OBR, der einen solchen Vorschlag nicht geschlossen unterstützt und dahintersteht, nur weil er nicht bereit ist Verantwortung , die er mit dem Wählerauftrag erhalten hat, zu übernehmen, ist fehl am Platze. Er fragte, was der Rest nach der Wahlperiode aufweisen will, wenn alles die FWH vorgeschlagen und um Unterstützung bei der Umsetzung bitten, die in den meisten Fällen seitens der Verwaltung ja nicht gegeben ist und alle Bemühungen im Sande verlaufen. Für OBM Walter eine schlimme und traurige Entwicklung und er fragte abschließend, wo denn die gewünschte Einigkeit, die doch überall gefordert wird, bleibt!
Es folgten daraufhin sehr kontroverse Diskussionen mit Redebeiträgen der OBM Petersohn,  H.Urban, Demmer, Walter, W.Urban, Schuierer.
OBM Walter gab zu Protokoll, dass er wegen nicht enden wollender Diskussionen den Beschlussvorschlag ( siehe Schreiben von OBM Walter) abändert, damit nur über den ersten Satz in unveränderter Form abzustimmen ist.

Somit wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung um einen Ortstermin, um das vorgeschlagene Projekt, siehe Anlage, gemeinsam zu erörtern.

Diesem Beschluss wurde einstimmig mit 7 Ja-Stimmen die Zustimmung erteilt, wobei OBM Walter erwartet, dass die Begründung wortwörtlich in das Protokoll zu übernehmen ist.

TOP 7: Rederecht
Hier handelte es sich ebenfalls um ein Schreiben von OBM Petersohn, was er kurz begründete. Auf die Redebeiträge gehen wir nicht ein, da  der gestellte Antrag im o.e. Schreiben vom Antragsteller zurückgezogen wurde und sich somit eine weitere Berichterstattung zu diesem TOP erübrigt.

TOP 8: Vermeidung von Falschinformationen
Hier handelte es sich ebenfalls um ein Schreiben von OBM Petersohn, was er kurz begründete. Auf die Redebeiträge gehen wir auch hier nicht ein, da  der gestellte Antrag im o.e. Schreiben vom Antragsteller auch zurückgezogen wurde und sich somit auch  eine weitere Berichterstattung zu diesem TOP erübrigt.

TOP 9: „Zukunft Dorfmitte“ – Mittelverwendung
Hier handelte es sich nochmals um ein Schreiben von OBM Petersohn, in dem er beantragte, dass ein Bericht der OVin über die Mittelverwendung der zugeteilten Mittel aus dem Programm ,,Zukunft Dorfmitte“ und der Planung, Durchführung und Auftragsvergabe für das Projekt ,,Wasebörnchen“ abzulegen sei, was er auch begründete.

Die OVin gab zum Sachstand zu Protokoll, dass mit der zuständigen Verwaltung Absprachen hinsichtlich der Mauer getroffen wurden. Die Mittel, die zur Verfügung gestellt wurden, seien überwiesen worden. Weiterhin sagte sie, dass die erforderlichen Steine von der Fa. Stricker geliefert werden und sobald diese da sind, die Massnahme angegangen wird. Dazu hätten sich schon jede Menge Personen gemeldet, wobei einer davon vom Fach ist und die Maurerarbeiten übernimmt. Es gäbe auch jemanden, der die Mauerreste entsorgt. Sobald alles angegangen wird, will die OVin den OBR informieren, wobei ein genauer Termin noch nicht feststeht.

TOP 10: Umstellung der Strom-Netzanschlüsse auf Erdkabel
Hier handelte es sich ebenfalls um ein Schreiben von OBM Walter, was er kurz begründete. Auf die Redebeiträge, in die auch die anwesenden Bürger eingebunden waren, gehen wir hier nicht ein. Geplant war eigentlich nur eine Informationsveranstaltung mit diesem Antrag zu erreichen, allerdings war aufgrund der geführten Diskussionen zu erkennen, dass diese Informationen nicht gewünscht waren. OBM Walter hat daraufhin den Antrag zurückgezogen und auf eine weitere Berichterstattung wird verzichtet.

TOP 11: Stadtentwicklung Idstein
Die OVin erklärte, dass OBM Demmer und OBM Walter um die Aufnahme diese Punktes gebeten haben. Dies korrigiert OBM Walter, da OBM Demmer alleine diesen Punkt beantragte. OBM Walter selbst, so sagte er, hat darauf lediglich entsprechendes Informationsmaterial zwecks Vorbereitung auf den TOP angefordert.
OBM Demmer gab zu Protokoll, dass es sich hier um ein sehr spannendes Thema handelt und begründete dies entsprechend, da es die nächsten Jahre an Bedeutung gewinnen würde. Er betonte, dass er die von der  Stadt Idstein  zur Begleitung und Steuerung der Erstellung des Stadtentwicklungskonzeptes eingerichtete  Lenkungsgruppe „Stadtentwicklung“ für sehr gut befindet. Analog Wörsdorf könnte er sich hier eine Bürgerinformation vorstellen. Bei der Unterstützung des Projektes wünscht er sich vom Ortsbeirat explizit die OBM H.Urban und Schuierer und es ist davon auszugehen, dass OBM Petersohn, wir und die OVin da aussen vor bleiben sollen. Es erfolgten weitere Redebeiträge, auf die wir jedoch nicht näher eingehen. zumal Mitglieder von Ortsbeiräten, die keiner Fraktion angehören, bei der Beteiligung  offensichtlich nicht erwünscht sind.  Im Beschluss der StVV  vom 22.03.2018 heißt es da nämlich: „Die Fraktionen der Idsteiner Stadtverordnetenversammlung entsenden jeweils zwei Personen, davon mindestens ein Mandatsträger (Stadtverordnete, Stadträte oder Ortsbeiratsmitglieder), in die Lenkungsgruppe……“! Ob das alles so im Sinne des  „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)“ ist, wollen wir an dieser Stelle nicht beurteilen.

TOP 12: Quartier 4 – VorOrt
Dieses Thema wurde in zwei Unterpunkte aufgeteilt, auf die wir im nachfolgenden eingehen.
12.1: Info an OBR-Mitglieder
Es stand die Frage im Raum, wer die OBR-Mitglieder zukünftig wie und auf welchem Weg informiert, was in der Vergangenheit OBM Walter erledigt hat. Bei der Diskussion gingen die Meinungen auseinander. Die OVin und Herr Demmer wollten keine Informationen mehr haben, da beide sich selbst informieren würden und der Rest bekundete Interesse. Nachdem keine Einigung erzielt wurde, machte OBM Walter den Vorschlag, dass sich jedes Ortsbeiratsmitglied, das Interesse an den Projekten von Quartier 4 (Q4) hat, sich bei Marc Eisele melden sollte. So wäre für interessierte OBR-Mitglieder gewährleistet, Informationen aus erster Hand zu bekommen, damit die angekündigte und versprochene Unterstützung  des Projektes auch vom gesamten OBR umgesetzt werden könnte.
12.2: Bürgertermin
Hier ging es um eine Anfrage der Koordinatorin Q4, Frau Karla Sachse-Domschke. Sie fragte  schriftlich an, ob es denkbar oder sogar wünschenswert wäre, wenn der Q4-VorOrt-Termin aller vier Monate parallel und für die Dauer der Bürgerfragestunde zusammen mit dem jeweiligen Ortsbeirats-Termin stattfindet.
Es erfolgten Redebeiträge von den OBM Demmer, Petersohn, H.Urban, Schuierer, W.Urban sowie der OVin. Der OBR einigte sich schließlich, dass zur nächsten Sitzung der „Versuch“ gestartet wird, den Jour fixe des Q4-Kernteams stattfinden zu lassen, damit die Bewohner vorab zu einer Q4-VorOrt-Fragestunde (max. 30 min) eingeladen werden können. Somit wurde festgelegt, dass die Sitzung am 13.06.2018 um 20 Uhr beginnt, jedoch in der Einladung darauf hingewiesen wird, dass bereits um 19:30 Uhr eine Fragestunde für max.30 Minuten zum Q4 Projekt stattfindet. Frau Frau Karla Sachse-Domschke soll diesbezüglich von der OVin angeschrieben und informiert werden.

TOP 13: Mitteilung des Magistrats
Die OVin gab bekannt, dass keine Mitteilungen des Magistrats vorliegen.

TOP 14: Anfrage Verwaltung – Urnenbaumbestattung
Hier ging es um ein Schreiben vom 21.03.2018 von der Verwaltung zum Thema „Bedarf von Urnenbaumgräbern auf den Idsteiner Friedhöfen“.
In den Diskussionen wurde das Für und Wider unter Beteiliung der anwesenden Bürger besprochen und abgewägt.
Der OBR kam abschließend zu dem Entschluss, dass der Verwaltung mitgeteilt wird, dass für den Stadtteil derzeit kein Bedarf besteht, eine Fläche für Urnenbaumgräber zu errichten.

Obwohl es nicht zum Bestandteil des eigentlichen Themas gehört, wurde noch festgelegt, dass bei der Verwaltung angefragt werden soll, wie die zukünftige Belegung auf dem Friedhof hinsichtlich der Grabflächen aussieht. Eine weitere Frage soll in diesem Zusammenhang zum Thema „Verkehrssicherheit“ bezüglich der Instandhaltung des „Hauptweges“ gestellt werden.
Anmerkung: OBM Walter hat am 27.04.18 nachfolgende Email geschrieben:
„Guten Morgen, Frau Ortsvorsteherin, sicherlich können Sie sich noch daran erinnen, dass Sie mich gefragt haben, warum ich bei TOP 14 den Kopf geschüttelt und gesagt habe, dass der letzte Teil der Diskussionen nicht zum Thema „Urnenbaumbestattung“ passt. Sie sagten, das gehört aber zum Thema Friedhof und es wurde unter Ihrer Leitung kräftig weiter diskutiert.
Ich war und bin immer noch der Meinung, dass wir uns diese Zeit für wichtigere TOPs hätten ersparen können. Warum erinnert sich eigentlich keiner mehr, was wir am 19.09.2016 auf dem Friedhof besprochen haben? Warum erinnert sich keiner mehr an die Antworten der Verwaltung?
In dem beigefügten Auszug sind alle Fragen, die am Dienstag sehr langatmig diskutiert wurden von Frau Hill, im Gegensatz zu anderen Antworten der Verwaltung, sehr ausführlich beantwortet!
Mir wird vorgeworfen, ich würde unnötige Arbeit für die Verwaltung generieren. Mich würde interessieren, in welche Kategorie Sie die geplanten Fragen, die in der Niederschrift jetzt festgehalten sind, einordnen. Ist das kein unnötiger Aufwand, wenn die Verwaltung in so kurzer Zeit sich zweimal mit dem gleichen Thema beschäftigen muss?
Sollte dem Rest des Gremiums der beigefügte Auszug genügen, dann würde ich vorschlagen, keine erneute Fragen zu stellen und uns in der Niedrschrift nur auf das Kernthema „Urnenbaumgrabstätten“  beziehen. Ich gebe hiermit schriftlich bekannt, dass ich auf die Anworten verzichte, da die Aussagen von Frau Hill eindeutig sind. Gegen einen neuen Ortstermin hätte ich keine Einwände, allerdings nur dann, wenn wirklich neue Fragen vorliegen.

TOP 15: Antworten der Verwaltung auf Fragen des Ortsbeirats
Dieses Thema wurde in mehrere Unterpunkte aufgeteilt. Zu unserem Leidwesen können wir nur noch zum Punkt 15.1 berichten, da die nachfolgenden in rot markierten Punkte, aufgrund des von einigen OBR-Mitglieder gesetzten Zeitlimits , in der Sitzung nicht mehr behandelt wurden. Diese Punkte werden vorrangig in der nächsten Sitzung behandelt und wir werden dann darüber berichten.
15.1: Hinweisschilder für Heftrich
Die OVin erläuterte, dass es hier um die Beantwortung von der Verwaltung hinsichtlich der Anfrage „Hinweisschilder“ zu TOP 8 der Sitzung vom 05.12.2018 geht und hat die Antwort von Herrn Tenge nochmals verlesen. Sie sagte, dass OBM Walter hier sehr viel Material vorgelegt hätte. Bei diesem besagten Material handelte es sich um Anlage 15.1, die zwecks Vorbereitung an alle OBR-Mitglieder am 18.04.2018 zugesandt wurde.
Es folgte eine Diskussion mit Redebeiträgen des gesamten Gremiums. Die OVin und OBM Demmer zeigten sich zufrieden mit der Antwort der Verwaltung, wobei der Rest die Meinung vertrat, dass erneute Anfrage mehr als gerechtfertigt wäre.

Die OVin gab den Hinweis, dass der OBR erst nach einem Jahr wieder einen Antrag zum selben Thema einreichen darf, wenn er, wie im vorliegenden Fall, abgelehnt worden wäre. Dieser Hinweis war für uns ein klassisches „Eigentor“, da es sich bei dem Thema Hinweisschilder um eine Anregung, verbunden mit einem Wunsch zur Umsetzung handelt, da wir mittlerweile gelernt haben, dass Ortsbeiräte keine Anträge stellen dürfen.

Die Anlage 15.1 wurde daraufhin nochmals ausgiebig diskutiert, mit dem Ergebnis, dass die darin enthaltene Beschlussvorlage ohne Abänderung als Beschluss übernommen wird.

Dem Beschluss, „Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung, die derzeitige, am 22.02.2018 mitgeteilte Entscheidung, zu revidieren. Weiterhin bittet der OBR um ein Gespräch mit der Verwaltung, damit die vorliegenden Vorschläge ggf. mit neu hinzukommenden Vorschlägen nochmals eingehend vorgestellt und ggf. alternative Lösungsvorschläge erarbeitet werden können, die seitens der Verwaltung Unterstützung finden könnten“ wurde mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen )zugestimmt.
Anmerkung: Dass OBM Demmer bei seiner ablehnenden Haltung zu diesem Vorschlag bleibt, verwundert uns nicht. Schließlich war er ja auch gegen den Originalvorschlag. Warum bei der OVin nun wieder einmal so ein plötzlicher Sinneswandel stattgefunden hat, bleibt wohl wieder ihr alleiniges Geheimnis. Schließlich fand sie den Originalvorschlag noch für gut und hat dafür gestimmt. Man muss uns Nachsehen, dass wir solche Entscheidungen nicht nachvollziehen können.

15.2: Grenzmarkierung Im Hain / Gartenstraße
Siehe Anlage 15.2, zugesendet zwecks Vorbereitung von OBM Walter an alle OBR-Mitglieder am 18.04.2018

15.3: Ausfahrbereich Langgasse – L3023
Siehe Anlage 15.3, zugesendet zwecks Vorbereitung von OBM Walter an alle OBR-Mitglieder am 18.04.2018

15.4: WLAN in der Willi-Mohr-Halle
Siehe Anlage 15.4, zugesendet zwecks Vorbereitung von OBM Walter an alle OBR-Mitglieder am 19.04.2018 mit Zusatz vom 22.04.2018

15.5: Zebrastreifen L3023 und Gehweg/Bürgersteig – wo ist Parken erlaubt
Siehe Anlage 15.8, zugesendet zwecks Vorbereitung von OBM Walter an alle OBR-Mitglieder am 20.04.2018

15.6: Infobedarf zur Willi-Mohr-Halle
Siehe Anlage 15.6, zugesendet zwecks Vorbereitung von OBM Walter an alle OBR-Mitglieder am 19.04.2018

15.7: Verkehrssicherheit L3023 / L3011
Siehe Anlage 15.7, zugesendet zwecks Vorbereitung von OBM Walter an alle OBR-Mitglieder am 19.04.2018

15.8: Sperrung Langgasse
Wurde auf Antrag von OBM Demmer aufgenommen, derzeit wissen wir nicht um was es geht.

TOP 16: Verschiedenes

TOP 16.1: Auftragsverfolgung und Wiedervorlagen

Die OVin schließt die Sitzung um 22:00 Uhr mit dem Hinweis, dass die nächste Sitzung am 13.06.2018 um 20 Uhr stattfindet und bereits um 19:30 Uhr mit einem Informationsaustausch zum Projekt Quartier 4 beginnt.

Für die Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat

Winfried Urban            Erhard Walter