Guten Tag, Frau Ortsvorsteherin,
 
wir, d.h. die Vertreter der FWH und FDP im OBR, beziehen uns auf Ihre getroffene Aussage vom 22.01.2019 zu unserem Antrag zur „Einberufung einer OBR-Sitzung i.S.v. §56 Abs.1, Satz 2 HGO“ sowie eine Antwort von Herrn Gieseler und hätten gerne von Ihnen die „erheblich Zahl von Rechtsauskünften“ die laut Aussage von Herrn Gieseler vom 23.01.2019 für den OBR Heftrich erteilt wurden, vorgelegt.
 
Zu welchen Fragen wurden konkret Rechtsauskünfte – hierzu hätten wir gerne den genauen Wortlaut – durch Sie direkt oder über die Verwaltung, bezogen auf unseren Ortsbeirat, in den vergangenen Monaten erbeten. 
Welche Rechtsauskünfte wurden – auch hier hätten wir gerne den genauen Wortlaut – durch den Hess.Städtetag erteilt und welche Rechtsquellen mit entsprechenden Randnotizen (RN), auf die Herr Gieseler bei seinen Antworten nie verzichtet, wurden hier zwecks Nachvollziehbarkeit genannt?
 
Sie haben in der Sitzung lediglich ein Statement zum §56 Abs.1, Satz 2 HGO zu Protokoll gegeben, welches nicht nachvollziehbar ist. Ihrer „Empfehlung“, wir könnten ja bei Herrn Gieseler nachfragen, sind wir gefolgt, allerdings erfolglos.
Herr Gieseler hat uns mitgeteilt, dass Fragen einzelner politischer Gruppierungen innerhalb der Organe nicht beantwortet werden, da dies die zeitliche Kapazität übersteigt. 
 
Somit haben wir weiterhin Klärungsbedarf zu Ihren Ausführung und wie diese mit §56 Abs.1, Satz 2 und §58 Abs.5 Satz 2 HGO in Einklang zu bringen sind.
 
Damit dem gesamten OBR in dieser Angelegenheit mit belegbaren Fakten/Aussagen weitergeholfen wird, nehmen wir auf die Mail von Herrn Gieseler vom 23.01.2019 Bezug. Dort teilte er mit: „wir erteilen unseren Mitgliedern Rechtsauskünfte, soweit deren Organe dies wünschen. Auch wenn der Ortsbeirat im rechtlichen Sinne lediglich ein Hilfsorgan ist, haben wir dessen Anfragen beantwortet. 
Bezogen auf Ihren Ortsbeirat haben wir in den vergangenen Monaten eine erhebliche Zahl von Rechtsauskünften erteilt. Dies werden wir auch weiterhin tun.“
 
D.h., dass die erforderliche Rechtsauskunft auf unsere Fragen, die wir in der Anlage beifügen, uns Allen im OBR vom Hess. Städtetag beantwortet werden, wenn Sie diese direkt oder aber über die Verwaltung an Herrn Gieseler, mit dem Wunsch um Auskunftserteilung weiterleiten.
 
Wir gehen davon aus, dass auch Sie an einer abschliessenden Klärung für die Zukunft daran interessiert sind und beantragen daher, dass Sie die beigefügte Anlage umgehend, d.h. bis spätestens 31.01.2019 zwecks Beantwortung der Fragen weiterleiten und den OBR dabei auf Cc: setzen.
 
Sollte unserem Wunsch verbunden mit einem Antrag bis zum 31.01.2019 nicht entsprochen werden, sehen wir uns veranlasst, die Fragen über einen externen Anwalt für Verwaltungsrecht klären zu lassen. Sollte das Ihr Wunsch sein, dann werden wir die uns daraus entstehenden Beratungskosten evtl sogar Gerichtskosten, sollten Ihre Ausführungen sich als falsch herausstellen und nicht zutreffen, über unseren Anwalt dann ggf. gerichtlich geltend machen. 
 
Wir hoffen das es nicht so weit kommt und eine Klärung schnellstmöglich, wünschenswert wäre noch vor der nächsten Sitzung am 06.02.19, erfolgt.
 
Für die Vertreter der FWH und FDP im Ortsbeirat
Im Auftrag
Erhard Walter