Frau Ortsvorsteherin, Herr Demmer,
liebe Kollegen,
seit geraumer Zeit ist das Parken auf Gehwegen in der Alteburger Strasse legalisiert. Da mir bereits mehrmals aufgefallen ist, das u.a. auch „Sprinterfahrer“ dies als Parkmöglichkeit gerne in Anspruch nehmen, sollten wir einen „Fahrerlaubnis – Auffrischungslehrgang“ für die Heftricher Bürgerinnen und Bürger machen.
Ich schlage vor, dass der OBR mit einer Info im Heftricher Spiegel und im Struwwel Blättche nochmals in Erinnerung rufen, dass dort nur mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t geparkt werden darf und auch über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, sollte es in diesem Bereich welche geben und auch vor Einfahrten ein Parken unzulässig ist. Das mit den Schachtdeckeln etc. ist mir noch geläufig, das Thema 2,8 t habe ich entweder vergessen oder nie gelernt.
Es ist nur ein Vorschlag, ich gehe davon aus, dass das die wenigsten Wissen. Mit diesem Vorschlag möchte ich ausschliesslich Heftricher vor einer evtl. Ordnungswidrigkeitsstrafe schützen, da Verstöße gegen Zeichen 315 nach Bußgeldkatalog bestraft werden.
Gerne können wir aber auch in der nächsten Sitzung das Thema kurz ansprechen.
Für die Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat
Mit freundlichen Grüssen
Erhard Walter