„Faktencheck“; Teil 4

Faktencheck über „Gefühlte Mängel“ bei den Niederschriften; Teil 4
Wir machen weiter mit der Serie unter dem Titel „Gefühlte Mängel“ bei den Niederschriften, die wir am 11.01.2016 gestartet haben. Diese Serie werden wir wunschgemäss, entgegen unserer ausführlichen Berichterstattung kurz, kompakt und transparent vermitteln, damit sich jeder ein Bild über die angeblich sinnfreien Auseinandersetzungen machen kann und der Vorwurf an uns, die Einwände wären nicht nachvollziebar , von jedem nachvollzogen werden kann.

Bericht Städtische Sonderimmobilien (Drucksache 232/2016) vom 13.12.2016
Originalauszug aus der Niederschrift:
Bemerkungen:
1. 
Eine Kostentrennung ist nicht erkennbar. Es sollte eine Trennung zwischen „Altes Rathaus“, Jugendclub und Pavillion der Alteburg Schule erfolgen.
Beschluss:
Der OBR nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt             Ja: 7   Nein: 0   Enthaltung: 0

Der tatsächliche Verlauf zum Bericht Städtische Sonderimmobilien:

1. Die Ortsvorsteherin (OVin) gab zu Protokoll, dass die Vorlage von der Verwaltung sehr ausführlich und akribisch ausgearbeitet ist. Sie sagte, dass das Ganze „Erklärungsneutral“ ist und jeder ersehen kann welche Kosten aufkommen und wie das Gebäude genutzt wird. Sie fragt das Gremium, ob Fragen vorhanden sind.
2. Die OVin fragte, ob Einverständnis vorliegt im Protokoll festzuhalten, das wir um eine detaillierte Aufstellung der Kosten bitten, getrennt nach  Pavillon, Jugendclub, Rathaus. Da unsere zu Protokoll gegebenen Redebeiträge sowie die Beschlussvorlage mit Antrag nicht behandelt und „ignoriert“ wurden, gaben wir zu Protokoll, das die Freien Wähler mit dieser Vorgehensweise leben können, allerdings nicht mit der Zustimmung zur Drucksache sondern lediglich zur Kenntnisnahme.
3. Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung wurde die Drucksache 232/2016 zur Kenntnis genommen.

Anmerkung:
In unserer Niederschrift wurde das Abstimmungsergebnis „einstimmig zugestimmt“ mit 7 Ja-Stimmen festgehalten. Dies ist falsch, denn weder W. Urban noch E. Walter haben der Drucksache zugestimmt, wo z.B. folgender Beschluss vorbereitet ist:
„Der Magistrat wird beauftragt aus den Optionen zur weiteren Vorgehensweise gem. Schritt 1 den Verkauf der betroffenen Liegenschaften im Einvernehmen mit den betroffenen Ortsbeiräten vorzubereiten.“
Aus unserer Sicht ist eine „Zur Kenntnisnahme“ kein Beschluss und muss unter Bemerkungen lediglich mit dem Satz: „Der Ortsbeirat nimmt die Drucksache 232/2016 zur Kenntnis“ aufgenommen werden.
Weder W. Urban noch E. Walter wollen im Einvernehmen einen Verkauf von Liegenschaften.
Mit dem was bei uns protokolliert ist heißt das aus unserer Sicht, dass der OBR die Vorlage 232/2016 mit evtl. genannten Änderungswünschen zur Kenntnis genommen hat und der Drucksache mit 7 JA-Stimmen, einstimmig zugestimmt hat, obwohl sie nur zur Vorberatung vorgelegt wurde!

factencheck Kopie


Frage:
Warum können nur wir nachvollziehen, dass von insgesamt drei zu Protokoll gegebenen Punkten nur Punkt 2 und dieser nur sehr spärlich protokolliert wurde?
Warum wird ein Beschluss „irreführend“ protokolliert, obwohl es nie einen gab und die Drucksache lediglich zur Kenntnis genommen wurde?