Faktencheck über „Gefühlte Mängel“ bei den Niederschriften; Teil 3
Wir machen weiter mit der Serie unter dem Titel „Gefühlte Mängel“ bei den Niederschriften, die wir am 11.01.2016 gestartet haben. Diese Serie werden wir wunschgemäss, entgegen unserer ausführlichen Berichterstattung kurz, kompakt und transparent vermitteln, damit sich jeder ein Bild über die angeblich sinnfreien Auseinandersetzungen machen kann und der Vorwurf an uns, die Einwände wären nicht nachvollziebar , von jedem nachvollzogen werden kann.
Genehmigung der Niederschrift am 13.12.2016
Originalauszug aus der Niederschrift:
Bemerkungen:
1. Ergänzung Protokoll 005/2016: Horst Jeckel hat die Sitzung um 22:50 verlassen.
Abstimmungsergebnis: Ja:6 Nein:1
Bemerkungen:
Abstimmung über die Genehmigung des Protokoll der OBR HEF Sitzung 005/2016 am 8. Nov. 2016 wie folgt:
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt Ja: 4 Nein: 2 Enthaltung: 0
Werner Schuierer nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Der tatsächliche Verlauf der Bürgerfragestunde:
1. Unser Änderungswunsch zur Ergänzung des Protokolls, siehe Ziff. 1 Originalauszug, wurde mit einer Gegenstimme angenommen.
2. Die OVin informiert nochmals über das Thema „Falsche Niederschrift 004/2016“ und die Bestätigung, dass der Verwaltung bei dem Abstimmungsergebnis ein Fehler unterlaufen ist und sie sich dafür entschuldigt hat. Weiterhin gibt sie bekannt, das sich an dem bisherigen Ablauf etwas ändert. D.h., es wurde nochmals eine zusätzliche Kontrolle durch die Verwaltung eingebaut. Wenn das Protokoll geschrieben wird und der Schriftführer und die OVin unterschreibt, wird es an die Verwaltung per E-Mail und per Papier weiter gegeben. Das Ganze wurde dann von der Verwaltung eingescannt und da war bisher der Schnitt. Jetzt kommt neu hinzu, das nachdem das Protokoll eingescannt ist, es wieder an die OVin und den Schriftführer zurück geht. Jetzt wird es erneut kontrolliert und ggf. notwendige Korrekturen vorgenommen, möglichst zeitgleich und erst wenn alles o.k. ist, erfolgt mit Anruf an die Verwaltung die Freigabe. Erst dann erfolgt die Freischaltung auf dem Bürgerinformationssystem.
3. Zum Thema Genehmigung der Niederschrift gab OBR-Mitglied W. Urban bekannt, das die Freien Wähler Widerspruch gegen die Niederschrift einlegen und das OBR-Mitglied Walter die einzelnen Änderungswünsche mündlich vortragen werde. Er verwies nochmals darauf, das es unverständlich sei, das obwohl dem Schriftführer die Redebeiträge (Textbausteine) in schriftlicher Form alle vorgelegen haben, andere abweichende und falsche Protokollierungen stattgefunden haben.
4. Da die OVin nicht über die einzelnen Änderungswünsche* abstimmen ließ, mit der Begründung, das diese vorher nicht schriftlich vorgelegen haben, haben die Freien Wähler den schriftlichen Widerspruch vom 13.12.2016 an die OVin übergeben mit dem Antrag, das dieser der Niederschrift 006/2016 als Anlage in der RatsInfo beigefügt wird.
Beschluss: Diesem Antrag wurde mit 5 Ja und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt.
* Anmerkung:
Hier der Text aus der Infoveranstaltung für Ortsbeiräte, die Magistratsdirektor Werner von der Verwaltung am 26.09.2016 bekannt gab: „Beanstandungen zum Protokoll sind von den Teilnehmern der protokollierten Sitzung in der nächsten Sitzung vorzutragen und bei Einstimmigkeit im neuen Protokoll festzuhalten. Gibt es keine Einstimmigkeit über den Änderungswunsch ist hierüber ein Beschluss zu fassen und im Protokoll festzuhalten!“
Frage: Warum können nur wir nachvollziehen, dass von insgesamt vier zu Protokoll gegebenen Punkten nur Punkt 1 protokolliert wurde?
Ziff. 4 muss gemäss >> §61 (1) HGO << in einer Niederschrift aufgenommen werden! Siehe auch o.a. Anmerkung. Warum wird dies nicht gemacht und kann nicht nachvollzogen werden?