„Faktencheck“; Teil 7

Faktencheck über „Gefühlte Mängel“ bei den Niederschriften; Teil 7
Wir machen weiter mit der Serie unter dem Titel „Gefühlte Mängel“ bei den Niederschriften, die wir am 11.01.2016 gestartet haben. Diese Serie werden wir wunschgemäss, entgegen unserer ausführlichen Berichterstattung kurz, kompakt und transparent vermitteln, damit sich jeder ein Bild über die angeblich sinnfreien Auseinandersetzungen machen kann und der Vorwurf an uns, die Einwände wären nicht nachvollziebar , von jedem nachvollzogen werden kann.

TOP Sitzungstermine 2017 vom 13.12.2016
Originalauszug aus der Niederschrift:
Bemerkungen:
1. 
Ovin Ute Guckes-Westenberger hat am 28.11.2016 allen OBR-Mitgliedern die nachfolgend genannten Termine zu Abstimmung per Mail zugeschickt.

Termine für 2017:
24. Januar
21. März
16. Mai
27. Juni
8. August
12. September
7. November und 5. Dezember
Termine jeweils bei Bedarf.
Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
einstmmig zugestimmt                   Ja: 7   Nein: 0   Enthaltung: 0

Der tatsächliche Verlauf zum TOP Sitzungstermine 2017:

1. Alle Termine mit der Änderung streiche 17.01., setze 24.01.17 wurden einvernehmlich festgelegt und man einigte sich auf die Beginnzeit von 19 Uhr mit der Ausnahme, dass die Sitzungen im Juni und August um 20 Uhr anfangen.
2. OBR-Mitglied Walter gab für die Freien Wähler noch zu Protokoll, dass zwischen den Sitzungen  4 bis 9 Wochen liegen und die Zeitspanne zu groß ist und es wegen vieler Punkte die sich ansammeln, zu langen Sitzungen kommt.

Anmerkung: Im §58 (5) HGO ist festgelegt,…….der Zeitpunkt der Sitzung werden von dem Vorsitzenden im Benehmen* mit dem Gemeindevorstand festgesetzt.

* Während Einvernehmen bedeutet, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle vorliegen muss, ist dagegen eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen ist, nicht unbedingt mit dem Einverständnis der anderen Stelle zu fällen.
D.h., die Ortsvorsteherin hat die Termine festgelegt und braucht darüber, was sie ja auch gemacht hat, nicht abstimmen zu lassen zumal Einvernehmen zu den Terminen vorlag.

factencheck KopieFrage: Warum können nur wir nachvollziehen, dass Ziff. 1 der Niederschrift zu Ziff. 1 des tatsächlichen Verlaufes abweicht und das zu Ziff. 2 zu Protokoll gegebene Statement nicht protokolliert wurde?
Warum wird ein Beschluss „einstimmig zugestimmt“ protokolliert, obwohl es nie einen Beschluss gab, da die Terminvorschläge mit einer Änderung einvernehmlich angenommen wurden?