Zur Historie, warum die Sachmittel für Ortsbeiräte gestrichen sind. Laut Magistrat der Stadt Idstein, gibt es keine rechtliche Grundlage. Dies sei nach Prüfung des Hess. Städtetag (HST) auf Anfrage eines Idsteiner Ortsbeirates so nicht zulässig und wird daher gestrichen.

Am 26.09.2016 wurde in einer Infoveranstaltung für Ortsbeiräte u.a. folgendes gesagt:
Die einzelnen Stadtteile bekommen abhängig ihrer Größe vom Ortsvorsteher oder der Ortsvorsteherin zu verwaltende Verfügungsmittel.
Der Ortsbeirat kann frei über die Verwendung der Mittel bestimmen. Anlage

Daraufhin wurde das Thema in der Sitzung am 08.11.2016 von uns angesprochen und unter Punkt Verschiedenes wurde folgendes protokolliert: „OBR Mitglied Erhard Walter erkundigt sich, wie hoch das verfügbare Budget des Ortsbeirates/ der Ortsvorsteherin ist. Dies bezüglich existiert ein Budget. Eine Beantwortung erfolgt seitens der Ortsvorsteherin in der nächsten Sitzung.“

In der nächsten Sitzung am 13.12.2016 wurde folgendes protokolliert: „OVin Ute Guckes-Westenberger verteilt an jedes OBR-Mitglied eine aktuelle Aufstellung über die Ausgaben in 2016. Die Übernahme/Ausgabe des Restbudget kann für 2017 verwendet werden.“

Daraufhin haben wir folgende eMail am 30.12.2016 an die OVin geschrieben:

Unserem Antrag in der EMail, den Punkt auf die nächste Sitzung zu nehmen, wurde entsprochen, allerdings musste TOP 7.1 „Sachkostenabrechnung“ vertagt werden, da die OVin am 24.01.2017 in der Sitzung nicht anwesend war.

Auf der Sitzung am 21.03.2017 wurde unter TOP 9 „Sachkostenabrechnung“ folgendes protokolliert, „Bei den Sachmitteln handelt es sich nicht um freie Verfügungsmittel, sondern um zweckgebundene Mittel für den jeweiligen Stadtteil. Früher musste der OV/in meist in Vorlage für eventuelle anstehende  Ausgaben treten, um dann die erforderlichen  Mittel bei der Verwaltung zu beantragen. Diese Vorgehensweise wurde durch die jährlich  zur Verfügung stehenden Sachmittel vereinfacht, die jährliche Abrechnung erfolgt mittels Belege über das Hauptamt“, auf unsere Fragen vom 30.12.2016 wurde aber nicht eingegangen.

Da die Aussage der OVin vom 21.03.2017 nicht zu der Aussage der Verwaltung vom 29.09.16 passte haben wir für die Informationsveranstaltung mit Herrn Gieseler (HST) folgende Frage eingereicht: „Gemäss § 82 (4) HGO sind dem OBR zur Erledigung seiner Aufgaben die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Sind darunter die Verfügungsmittel zu verstehen, die von der OVin / dem OV verwaltet werden? Ist die verbreitete Annahme, dass es sich hier um „Sachmittel“ der OVin / des OV handelt richtig und das Gremium ist aussen vor und muss nicht gefragt werden oder muss das Gremium bei Ausgaben der Mittel gefragt werden, da der Ortsbeirat über die Verwendung frei entscheiden kann/muss, was ja letztendlich auch zum Schutze des „Verwalters“ der Mittel dienlich sein könnte?“

Herr Peter Werner, Magistratsdirektor und Hauptamtsleiter der Stadt Idstein teilte uns am 30.03.2017, dass er seine  Präsentation vom Herbst der neuen Rechtsauffassung angepasst und redaktionelle Änderungen eingepflegt hat. Insbesondere der angepasste Teil  „Sachmittel/Verfügungsmittel“ sollte zukünftig beachtet werden (Der Ortsbeirat kann frei über die Verwendung der Mittel mit Blick auf die gesamte Dorfgemeinschaft bestimmen), damit diese Mittel auch weiterhin gewährt werden können. Die Aussage, das eine offene, protokollierte Diskussion über die Verwendung hier schädlich sein soll, werden wir nicht kommentieren.

Die Antwort von Herrn Gieseler lautete und kann >>hier<< belegt werden:
Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind dem Ortsbeirat die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die dafür erforderlichen Ansätze sind im Haushaltsplan zu schaffen.
Die Einrichtung eines Verfügungsfonds für den Ortsvorsteher ist unzulässig.

Da wir feststellen mussten, dass sich an der Verfahrensweise, der Ortsbeirat kann frei über die Verwendung der Mittel mit Blick auf die gesamte Dorfgemeinschaft bestimmen, nichts geändert hat und die OVin unzulässiger Weise alleine über die Sachmittel entscheidet, haben wir am 07.11.2017 das Thema erneut in der OBR-Sitzung angesprochen, allerdings wurden die Fragen nicht protokolliert.

Daraufhin wurde die OVin am 13.11.2017  per eMail, die auch noch andere, zum Teil private Angelegenheiten beinhaltete, zu den Sachmitteln nochmals angeschrieben. Der Bitte in der  eMail zur internen Aussprache wurde nicht entsprochen und eine schriftliche bzw. mündliche Antwort ist ausgeblieben.

Aus einem Antrag zum Haushaltsentwurf 2018, konnten wir nun die Frage der FDP entnehmen: „Gibt es Verfügungsmittel für Ortsbeiräte?“ Die Stellungnahme des Magistrates lautet: „Nein, hierfür gibt es keine rechtliche Grundlage. Den Ortsbeiräten wurden bisher Sachmittel zur eigenständigen Entscheidung zugeteilt. Dies ist nach Prüfung des HST auf Anfrage eines Idsteiner Ortsbeirats so nicht zulässig und wird daher ab 2019 wieder gestrichen. Ausgaben sind über den Magistrat zu tätigen“.

In der Änderungsliste zum HH 2018 können wir entnehmen, dass bei Sachmittel Ortsbeiräte für 2018 die Veränderung -5000,00 (aufgeteilt nach der Größe des OBR) und jeweils für die Folgejahre festgehalten wurde.

Hier muss man sich doch abschließend die Frage stellen dürfen, warum bei der Aufstellung des HH 2018 überhaupt die Sachkosten für Ortsbeiräte noch aufgenommen wurden, wann das Prüfungsergebnis des HST vorgelegt wurde und was sich wirklich hinter der Streichung verbirgt.

Wir vertreten die Auffassung, dass die Aussage von Herrn Gieseler „Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind dem Ortsbeirat die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die dafür erforderlichen Ansätze sind im Haushaltsplan zu schaffen“ bisher und auch für die Folgejahre die Stellungnahme des Magistrat „NICHT ZULÄSSIG“ nicht erfüllt, zumal die Verfügungsmittel für Magistrat, Stadtverordnetenvorsteher und diverse andere (darunter auch Aufwendungen für Wasser, Kaffe etc.), unangetastet weiter im Haushaltsplan veranschlagt sind. Warum dann nicht auch die Sachkosten für die Ortsbeiräte???