Wenn Sie mehr zur Tagesordnung und der Öffentlichen Bekanntmachung erfahren möchten, dann klicken Sie auf die u.b. Info.
Auf unserer Seite Presse und OeB erfahren Sie etwas mehr. Warum wurde der Antrag i.S.v. §56 (2) HGO für diese Sitzung gestellt und warum wurde dieser von der OVin nicht in beantragter Form umgesetzt. (Auszug aus HGO)
Da bereits heute schon feststeht, dass die Tagesordnung geändert werden muss, haben wir die OVin mit unserer Anfrage vom 14.01.2019 darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Vorgehen, den vorliegenden Antrag abzuändern, aus unserer Sicht nicht gesetzeskonform ist. Somit sollte eine Änderung in der Sitzung erfolgen und durch einem Mehrheitsbeschluss herbeigeführt werden.