Faktencheck über „Gefühlte Mängel“ bei den Niederschriften; Teil 2
Wir machen weiter mit der Serie unter dem Titel „Gefühlte Mängel“ bei den Niederschriften, die wir am 11.01.2016 gestartet haben. Diese Serie werden wir wunschgemäss, entgegen unserer ausführlichen Berichterstattung kurz, kompakt und transparent vermitteln, damit sich jeder ein Bild über die angeblich sinnfreien Auseinandersetzungen machen kann und der Vorwurf an uns, die Einwände wären nicht nachvollziebar , von jedem nachvollzogen werden kann.
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit am 13.12.2016
Originalauszug aus der Niederschrift:
Bemerkungen:
Ortsvorsteherin Guckes-Westenberger begrüßt die anwesenden Mitglieder des Ortsbeirates, stellt die fristgerechte und ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Jannis Kempf hat sein Mandat niedergelegt. Als neues Mitglied im OBR wurde Werner Schuierer von der Ortsvorsteherin begrüßt.
1. Von den FWH wurde ein vorläufiges Protokoll der heutigen Ortsbeiratssitzung übergeben.
Der tatsächliche Verlauf der Bürgerfragestunde:
1. Die Aussage “Von den FWH wurde ein vorläufiges Protokoll der heutigen Ortsbeiratssitzung übergeben“ ist falsch.
Richtig ist, das dem stellvertretendem Schriftführer für die Protokollierung unsere vorbereiteten Statements und Sitzungsunterlagen zu allen Tagesordnungspunkten, die von den OBR-Mitgliedern W. Urban und E. Walter gemeinsam erarbeitet wurden, zur Erleichterung übergeben wurden. Wir sehen die „Textbausteine“ lediglich als Entlastung für den Schriftführer, da er nicht alles mitschreiben muss und einfach nur den Text ggf. auch nur sinngemäss zu übernehmen braucht.
2. Weiterhin gaben wir zu Protokoll, dass wir mit unserem Antrag vom 14.11.2016 beantragt haben, den Punkt „Willi-Mohr-Halle; Neuausrichtung der Dorfgemeinschaftshäuser“ auf die Tagesordnung zu setzen. Wir fragten, ob der Punkt unter TOP 5 mit behandelt und entsprechend protokolliert wird oder er zusätzlich zu TOP 9 mit aufgenommen wird?
Zu diesem Punkt wurde Übereinstimmung erzielt, das Thema unter TOP 5 mit zu behandeln.
3. Weiterhin haben wir darauf verwiesen, dass wir am 15.11.2016 per eMail mit Bezug auf §58 (5) HGO darum gebeten haben, den TOP „Infoveranstaltung für Ortsbeiräte vom 26.09.2016“ auf die Tagesordnung zu setzen.
Auf Wunsch von OBR-Mitglied Schuierer haben wir zugestimmt den TOP „Infoveranstaltung für Ortsbeiräte vom 26.09.2016“ auf die nächste Sitzung zu übernehmen.
Frage: Warum können nur wir nachvollziehen, dass von insgesamt drei zu Protokoll gegebenen Punkten nur Punkt 1 und dieser auch noch falsch und irreführend protokolliert wurde?