Erhard Walter
und
Winfried Urban
berichten zum Thema:

Ortsbeiratssitzung 022/2019 vom 22.01.2019

Die  Ortsvorsteherin (OVin) begrüßte alle anwesenden BesucherINNEN (14) und eröffnete die „ausserordentliche“ Sitzung, was bei uns schon Verwunderung auslöste, da wir in dem gemeinsamen Antrag nie von einer „ausserordentlichen“ Sitzung gesprochen, geschweige denn eine solche beantragt haben.
Vielmehr haben wir uns darauf bezogen, dass die OVin in der Sitzung am 04.12.2018, als die OBR-Termine für 2019 festgelegt wurden gesagt hat, dass es jederzeit möglich wäre, Zusatzsitzungen bei Bedarf einzuberufen.
Genau diesen Bedarf haben wir am 20.12.2018 mit unserem Antrag, den wir diesem Bericht als Anlage beifügen, gesehen.

TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die OVin begrüßte um 19:04 Uhr die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder, in Folge OBM, Herrn Andreas Demmer, Herrn Erhard Walter, Herrn Helmut Urban, Herrn Winfried Urban und Herrn Karlheinz Petersohn. Sie stellte die „ordnungsgemässe“ Einladung (hier bestehen Zweifel) und Beschlussfähigkeit fest und entschuldigte das Fehlen von OBM Werner Schuierer sowie der Schriftführerin, Frau Ann-Kathrin Ernst.

Als Gäste anwesend waren Frau Inga Rossow als Vertrterin der Schulkinderbetreuung Idstein -S.K.B.i.- e.V. und Frau Barbara Prippenow, Schulleiterin Alteburgschule.
Da die OVin die Gäste nicht begrüßte, möchten wir es nicht versäumen, wenigstens auf die Teilnahme hinzuweisen.

Nach der Begrüßung verwies die OVin auf unseren Antrag und begründete, dass dieser nicht wie beantragt umgesetzt worden sei, da das Recht zur Einberufung einer Sitzung üblicher Weise nur zum Tragen kommt, sofern ein NEUER Tagesordnungspunkt zur Beratung beantragt wird.
Weiterhin führte sie aus, dass verschobene Punkte aus vorangegangenen Sitzungen in einer zusätzlichen Sitzung nicht auf die Tagesordnung kommen, da „Sondersitzungen“ nicht dazu da seien, um unerledigte Punkte aufzuarbeiten.
Wir als antragsstellende Mitglieder des OBR hätten kein Recht eine Tagesordnung vorzuschreiben und diese Ausführungen wären vom Hessischen Städtetag so bestätigt worden.

Wir haben die Ausführungen der OVin zur Kenntnis genommen und auf Diskussionen zunächst verzichtet, obwohl die OVin auf die Mail vom 14. und 21.01.2019 nicht eingegangen ist und unseren Antrag ignoriert hat.

Die OVin erklärte weiter, dass der Grund für die „ausserordentliche“ Sitzung nur den Punkt Erweiterungsbau für die Betreuung an der Alteburgschule im Zusammenhang mit dem Alten Rathaus betrifft. Sie betonte, dass im Gegensatz zu dem gestellten und vorliegendem „Gemeinsamen Antrag der FWH und FDP im Ortsbeirat“ keine Eile geboten wäre, da die Machbarkeitsstudie  und weitere Vorschläge vom Kreis und der Schule noch ausstehen. Daher sollte, so die OVin, nicht vorschnell gehandelt und auf die Antwort vom Kreis bzw. der Schule gewartet werden. Weiterhin erwähnte sie, dass das Schreiben der Nutzervereine vom 21.12.2018, welches der Stadt Idstein zugeschickt und dem Ortsbeirat mit der Einladung übersendet wurde, bereits in einer Sitzung des Magistrate schon zur Kenntnis genommen worden wäre, wie ihr mitgeteilt wurde.
Die Einladung zur Sitzung hinsichtlich der 14-Tage-Frist (unverzüglich) wäre aus unterschiedlichsten Gründen nicht umsetzbar gewesen, da 4 OBR-Mitglieder in der Kalenderwoche 3 nicht verfügbar waren.

Dann war es das mit der Begrüßung und wir kommen zu TOP 2, sagte die OVin, übersah dabei jedoch die Wortmeldung von OBM Walter, der sich bemerkbar machte und zu den Ausführungen der OVin bezüglich des Antrages zur Einberufung einer Sitzung folgendes zu Protokoll gab. OBM Walter fragte nach der Quelle des Hess. Städtetages und wer diese Antwort, wie von der OVin verlesen wurde, gegeben hat, da kein Gesetzestext sondern lediglich eine Aussage die nicht nachvollziehbar ist, vorgelesen wurde. Weiterhin betonte OBM Walter, dass die Antragsteller keine „ausserordentliche Sitzung“ einberufen hätten, sondern eine normale OBR-Sitzung, damit nicht Tagesordnungspunkte von Sitzung zu Sitzung vertagt werden müssen und bereits heute, sprich auf dieser Sitzung schon feststeht, dass am 06.02.2019 insgesamt 21 Tagesordnungspunkte anstehen, von denen dann wieder welche auf den 09.04.19 vertagt werden müssten.

Die OVin sagte, dass sich OBM Walter an Herrn Gieseler vom Hess.Städtetag wenden soll, weitere Diskussionen/Fragen zu dem Thema nicht gewünscht sind und verliest die Begründung aus dem Antrag, „Hinsichtlich TOP 7 erwartet der Kreis eine klare Position der Stadt. Aufgrund der Dringlichkeit sollte sich daher der OBR frühzeitig klar positionieren und in die Entscheidungen mit einbringen. Die Sitzung am 06.02.19  oder gar erst 09.04.2019 sind dafür zu spät.“ Da in dem Antrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden wäre, so die OVin, hätte sie diesen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt und Sondersitzungen wären nicht dazu da, um unerledigte Punkte aufzuarbeiten.

Anmerkung:
Eine Anfrage zu den Ausführungen der OVin haben wir an Herrn Gieseler gesendet, da zum einen diese Aussagen eindeutig gegen den uns vorliegenden §56 Abs.1, Satz 2 HGO sprechen und zum anderen keinerlei Bezug zu irgendwelchen Rechtsquellen, die diese Aussagen belegen, vorgelegt wurden.

Das Herr Gieseler auf unsere Anfrage prompt am 23.01.19 noch reagiert hat ist begrüßenswert, die getroffene Aussage in seiner Antwort hingegen stimmt uns mehr wie nachdenklich. Er teilte uns mit,
das den Mitgliedern Rechtsauskünfte erteilt werden, soweit deren Organe dies wünschen. Auch wenn der Ortsbeirat im rechtliohen Sinne  lediglich ein Hilfsorgan ist, wären dessen Anfragen beantwortet worden.
Bezogen auf den Heftricher Ortsbeirat seien in den vergangenen Monaten eine erhebliche Zahl von Rechtsauskünften erteilt worden. Dies würde auch weiterhin erfolgen. Fragen einzelner politischer Gruppierungen innerhalb der Organe würden jedoch nicht beantwortet, da dies die zeitliche Kapazität übersteigen würde.
Unterzeichnet war diese Nachricht mit

Freundlich bitten wir um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen 
Rechtsanwalt
Stephan Gieseler
Geschäftsführender Direktor 
Hessischer Städtetag

Da muß doch jetzt die Frage erlaubt sein, wer in den vergangenen Monaten eine erhebliche Zahl an Rechtsauskünften, bezogen auf unseren Ortsbeirat, beantragt hat und wo die entsprechende Antworten sind.
Der Ortsbeirat kann es nicht gewesen sein, sonst müsste/sollte es uns bekannt sein und einzelnen politischen Gruppierungen, dass heißt uns, werden keine Fragen beantwortet, da das die zeitliche Kapazität übersteigt. Oder hat das Ganze doch ein „Geschmäckle“, zumal es für einen Juristen eine Kleinigkeit wäre, entsprechende Kommentare zu HGO oder andere Rechtsvorschriften, die die Aussagen belegen, auch vorzulegen.

TOP 2: Altes Rathaus: Erweiterungsbau für die Betreuung an der Alteburgschule
(Gemeinsames Schreiben vom 21.12.2018 der FDP und Freien Wähler im Ortsbeirat)

Die OVin bat OBM Walter den Antrag nochmals vorzutragen, damit die anwesenden Besucher auch wissen, um was es geht und den Antrag auch nachvollziehen können.

OBR Walter hat darauf den Antrag vom 21.12.2018 sowie die dazugehörige Begründung vorgelesen. Die OVin bedankte sich für die Ausführung und sagte, dass sie die Stellungnahme der Nutzervereine ebenfalls nochmals bekannt geben wolle und hat diese dann verlesen.
Weiterhin sagte sie, dass wie bereits mitgeteilt, der Magistrat in einer seiner Sitzungen das Thema schon besprochen und behandelt hätte und dieser die Wünsche, soweit sie zugetragen wurden auch bei einer Entscheidung berücksichtigen würde.
OBM H.Urban gab zu Protokoll, dass er auch im Namen vom Kollegen Schuierer, der nicht anwesend sein kann spricht und sagt, dass die SPD Vertreter die Stellungnahme der Nutzervereine unterstützen und befürworten. Die Antragsteller jedoch bittet OBM H.Urban den Antrag zurückzustellen, bis eine neue Stellungnahme  mit Machbarkeitsstudie vom Kreis und der Schule vorliegt.
OBM Petersohn erwidert, dass der Kreis sich hierzu abschliessend bereits geäussert hat und keine weiteren Stellungnahme bzw. Machbarkeitsstudien vorlegen wird. Der Kreis, so OBM Petersohn weiter, wartet auf die Stellungnahme der Stadt, die sagen muß, ob das Rathas genutzt werden kann oder ob ein Neubau errichtet werden muss. Deshalb sollte der OBR sich klar positionieren, was in der Vergangenheit nicht immer bei diesem Thema der Fall war und das Ergebnis der Stadt mitteilen.
Auf die darauf folgenden Diskussionen und Redebeiträge verzichten wir.


OBM Demmer meldet sich zu Wort und sagt, dass er dem Kollegen H.Urban zustimmt. Auch er unterstützt die Stellungnahme der Nutzervereine des Alten Rathaus und ist sehr zuversichtlich, dass der Magistrat das wohlwollend in die Entscheidungen einbringt, zumal der Bürgermeister zugesagt hätte, keine Entscheidung über die Köpfe zum Nachteil von Heftrich bezüglich des Alten Rathaus zu treffen. Er vertritt die Meinung, dass der OBR die Füße still halten soll und bevor der OBR eine Stellungnahme abgibt, die Vorschläge/Machbarkeitsstudie des Kreises abwarten soll. Er vertritt weiterhin die Meinung, dass er stets richtig in dieser Angelegenheit gehandelt hat und keiner über die Köpfe des OBR eine Entscheidung treffen würde zumal er nicht den Eindruck hat, dass auch nur einer den OBR betrügen will.
OBM Walter erklärte, dass ihm nicht bekannt sei, dass in irgendeinem Antrag bzw. einer Diskussion zu entnehmen war, dass das Wort „betrügen“ benutzt wurde oder gefallen ist. OBM Walter erklärte, dass der Antrag aufgrund des stattgefunden Ortstermin am 18.12.2018 und der daraus resultierenden Stellungnahme der Nutzervereine gestellt wurde. Er verwies in diesem Zusammenhang auch an die Teilnahme einer Sitzung des Ausschuss Jugend, Bildung und Soziales vom 06.12.2018 und das der Kreis weder neue Vorschläge noch weitere Machbarkeitstudien vorlegen würde. Er betonte nochmals, dass der Kreis bereits im Dezember 2017 einen Vorschlag der Stadt unterbreitet hat und dies erst im Juni 2018 vom Bürgermeister an die Nutzerverein weitergeleitet wurde. OBM Walter betonte weiter, dass in dem gestellten Antrag genau das wiedergegeben ist,was auch in der Stellungnahme der Nutzervereine steht, mit dem Zusatz, dass die Vergaberichtlinien anzupassen sind.
Er stellte den Antrag, dass über den vorliegenden Antrag abgestimmt wird.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, erfolgte die Abstimmung. Auf befragen der OVin waren die Antragsteller (3) für den Antrag und die Vertreter von CDU und SPD (3) gegen den Antrag, dass bedeutet, dass bei Stimmengleichheit der Antrag abgelehnt wurde.

TOP 3: Verschiedenes

Sodann rief die OVin den TOP Verschiedenes auf mit dem Hinweis, dass sie keine Fragen zulässt und keine behandelt werden, die auf der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung stehen……
Anmerkung: Zu dieser Aussage hat sich keiner geäussert aber ist es nicht bemerkenswert, welche hellseherischen Fähigkeiten sie dem Gremium unterstellt.

Fragen und Diskussionen zum Thema TOP 2 nach erfolgter Abstimmung:
OBM Walter fragte, wie sich der OBR die weiter Vorgehensweise bezüglich des zuvor abgelehnten Antrages vorstellt oder ob verlangt wird, die Füße still zu halten, bis die gewünschten neuen Vorschläge (die nicht kommen) vorliegen.

Die OVin fragte, ob das jetzt eine Frage zu dem TOP Verschiedenes wäre und OBM Demmer fragte, auf welche Antwort warten sie jetzt.
OBM Walter sagte, dass diese Frage zu TOP Verschiednes gehört und er erwartet, dass diese mit der Antwort protokolliert wird. Auf die Frage von OBM Demmer sagte OBM Walter, dass er wissen und protokolliert haben möchte, wie das Thema jetzt weiter angegangen werden soll und verfolgt wird. Er begründete es damit, dass es nicht sein kann, dass man das Thema jetzt über Monate vor sich herschiebt, nur weil man vergebens auf neue Vorschläge/Machbarkeitsstudien wartet.

OBM Demmer sagte, dass er am Termin am 18.12.2018 es so verstanden hat, dass ein neuer Vorschlag /Machbarkeitsstudie vom Kreis kommt. OBM Walter, fragte wer das in diesem Termin zugesagt hat. OBM Demmer sagte, dass wir mit einer Person zusammen an dem Termin teilgenommen hätten und der hätte, Name wurde nicht genannt, zugesagt, das ein neuer Vorschlag kommt. OBM Demmer sagte weiter, und wenn der Vorschlag jetzt nicht kommt und nichts passiert, wie unglücklich sind dann die Nutzervereine vom Alten Rathaus…….Er fragte energisch, also wie unglücklich sind sie und die Vereine wenn jetzt Monate oder Jahre gar nichts passiert und warum wir deshalb Druck machen müssten.

OBM Walter sagte, dass er sich sehr gut an den Termin am 18.12.18  und daran erinnern kann, dass sowohl die OVin als auch OBM Demmer nur zeitweise an dem Rundgang und an dem Meinungsaustausch teilgenommen haben und frühzeitig gegangen sind. Demzufolge, so Walter weiter, hat weder die OVin noch OBM Demmer alles mitbekommen was der Schuldezernent Scholl und Herr Wilz von der Verwaltung alles gesagt haben. Zu der Aussage von OBM Demmer, der Bürgermeister würde nicht über die Köpfe von uns entscheiden, entgegnete OBM Walter, dass das leicht gesagt werden kann. Er begründete es damit, dass nicht der Bürgermeister sondern der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung das entscheidet und wenn diese Entscheidung gegen Heftrich gerichtet ist, der Bürgermeister sich locker in seinem Stuhl zurücklehnen kann und uns allen sagt: „Ich war dafür, dass das Alte Rathaus erhalten bleibt, die Entscheidung haben andere getroffen!“

OBM Petersohn fragte nach, welche Person gesagt hätte, dass ein neuer Vorschlag/Machbarkeitsstudie kommt. OBM Demmer sagte, dass das der Schuldezernent gewesen wäre. OBM Petersohn betonte weiter, dass schon mehrmals einige Mitglieder im Ortsbeirat angelogen wurden, nannte dabei aber keine bestimmte Person, was auch in den weiteren Diskussionen zwecks Protokollierung von OBM Walter bestätigt wurde.

OBM H.Urban sagte, dass wir abwarten sollten, bis die neuen Vorschläge vom Kreis vorliegen und dann das Thema wieder aufgreifen sollten.

Die OVin sagte, dass sie und der Kollege Demmer hinter der Schule stehen und dass eine Lösung gefunden werden muß und es keine Gründe gäbe, dass das Rathaus tagsüber nicht von der Schule genutzt werden könnte.

OBM Walter sagte, dass das genau bei dem Ortstermin besprochen wurde, mit dem Ergebnis, dass die Nutzervereine über die vom Kreis, Vertreter der Stadt und der Schulleitung unterbreiteten Aspekte unter Beachtung der im Vorfeld besprochenen Punkte, nach eingehender Beratung zu einem anderen Ergebnis gekommen sind, was ja einvernehmlich unter TOP 2 befürwortet wurde.

Auf die weiteren, teils unsachlichen Diskussionen zu dem Thema Erweiterungsbau verzichten wir.

Weitere Punkte die unter Verschiedenes angesprochen wurde:
OBM H. Urban gab zu Protokoll, dass er sich eigentlich an dieser Stelle bei der Readaktion Heftricher Spiegel fürchterlich beschweren wollte, da er mit anderen Ortsbeiratsmitglieder so hingestellt wird, dass er ein Lügner wäre. Aufgrund des Sitzungsverlaufes und diverser Äusserungen würde er aber nicht näher auf das Thema eingehen.  OBM Demmer bat darum, dass er von OBM H.Urban gerne privat gewusst hätte, was ihn an der Berichterstattung im Heftricher Spiegel geärgert hätte….

Offensichtlich hatte keiner einen Punkte bei Verschiedenes. OBM Walter erinnerte den Kollegen H.Urban, der ihn im Vorfeld, sollte er nicht daran denken, einen Antrag bezüglich eines „Reitverbotschildes“ stellen wollte.

OBM H.Urban bedankte sich und sagte, dass für viel Geld der Weg nach dem Sportplatz bis zur Grillhütte gemacht worden wäre. Am Anfang des Weges und an der Grillhütte würden die Schilder Reitverbot stehen, aber in der Mitte des Weges würde vom Reiterhof Steinmetz ein Weg runter kommen und da würde kein Schild stehen. Somit könnte man auch keinem verbieten und deshalb bitte er, dass geprüft wird ob auch da ein Schild aufgestellt werden kann „Reiten verboten“.

OBM Walter fragte, ob dass Schild „Reitverbot“ etwas bringt, wenn der/die Reiter nicht reiten sondern das Pferd lediglich nur führen und die Wege trotzdem benutzen und ob man sich nicht einmal generell Gedanken machen sollte wie man mit den Beschädigungen der Wege umgeht und ob da nicht auch eine „Pferdesteuer“ wie in anderen hessischen Gemeinden mal diskutiert werden sollte.

Die OVin hat die Sitzung um 19:35 Uhr geschlossen.

Die nächste OBR-Sitzung findet am 06.02.2019 um 19:00 Uhr in der Willi Mohr Halle statt.

Unser Fazit:

  • Wir werden am Ball bleiben und prüfen, wer welche Rechtsauskünfte beantragt hat und für die Beantwortung unserer Fragen ggf. einen Fachanwalt „Verwaltungsrecht“ einschalten.
  • Wir werden klären und prüfen, welche Verwaltungsvorschriften anwendbar sind und vor allen Dingen, in welcher Fassung eine Verwaltungsvorschrift Anwendung findet und warum die Hess.Gemeindeordnung (HGO) immer dann nicht zutreffend ist, wenn es „unbequem“ wird und der OVin dann aus unserer Sicht, mit nicht belegbaren Aussagen Tür und Tor geöffnet wird, ihre Machtposition auszuspielen.
  • Mag ja sein, dass uns die fehlenden Gesetzesänderungen oder Kommentare nicht bekannt sind, warum aber werden diese uns nicht auf verlangen ausgehändigt und Fragen beantwortet, damit alle Zweifel an den getroffenen Aussagen der OVin und der damit verbundenen Rechtmässigkeit beseitigt werden können. Um das abschliessend klären zu können, haben wir die OVin am 27.01.2019 angeschrieben mit dem Auftrag eine entsprechende Rechtsauskunft einzuholen.
  • Bezüglich der 14-Tage-Frist und der nicht durchgeführten unverzüglichen Einladung merken wir an, dass nach unserem Kenntnisstand die Antragsteller K.Petersohn, W.Urban, E.Walter sowie OBM H.Urban durchaus verfügbar waren, also war die Aussage der OVin „4“ nicht verfügbar, schon falsch! Auch hier hätte man Diskussionen auslösen können, die nichts bringen und deshalb haben wir zu diesen Ausführungen nichts gesagt.

 

  • Zum Thema „Erweiterungsbau/Schule/Altes Rathaus“ ist es bemerkenswert, dass uns vorgeworfen und unterstellt wird, dass wir nur die Vereine nicht aber die Interessen der Schule vertreten würden. Wer diesen Bericht gelesen hat, sollte erkennen, dass wir – und hier schliessen wir den Kollegen Petersohn mit ein – die Einzigen sind, die auf eine dringende Lösung für die Schule und das Ganztagesprogramm für die Betreuung der Kinder drängen, damit das „Containerproblem“ schnellstens gelöst wird.
    Den Aussagen der CDU und SPD Vertreter im OBR ist nicht zu entnehmen, dass eine schnelle Lösung für die Schule angestrebt wird. Im Gegenteil! Da wird verlangt, dass wir die Füße still halten sollen! Da wird gefragt, ob wir und die Nutzervereine vom Alten Rathaus unglücklich wären, wenn nichts passiert! Das wird wiederholt und nochmals energisch gefragt, also wie unglücklich sind sie und die Vereine wenn jetzt Monate oder Jahre gar nichts passiert und warum wir deshalb Druck machen müssten! Ist so etwas im Sinne der Schule?
  • Da das für uns oben geschilderte Verhalten der CDU und SPD Vertreter im OBR in keiner Weise nachvollziehbar und zu verstehen ist und wir nach wie vor auf die Dringlichkeit nicht nur mit Worten sondern auch mit entsprechenden Fakten argumentieren können, haben wir für die Sitzung am 06.02.2019 mit der eMail vom 23.01.19 den Antrag FWH/FDP003.2019 gestellt, in der Hoffnung das wenigsten die SPD Vertreter nicht nur das Schreiben der Nutzervereine unterstützen sondern auch unserem Antrag zustimmen, damit die Stadt dem Kreis „Grünes Licht“ für einen Neubau gibt.

Abschliessend möchten wir dem Kollegen Petersohn sowie einigen Besuchern danken, die bei der Erstellung dieses Berichtes mitgewirkt und uns unterstützt haben.

Heftrich im Januar 2019

Für die Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat

Winfried Urban            Erhard Walter