So kann man(n) auch Vertrauen verspielen……

Mit Schreiben vom 28.04.2017 wurde der OBR von der Verwaltung bezüglich der Mittelanmeldungen für den Haushalt 2018 angeschrieben und u.a. aufgefordert, dass die Ortsbeiräte die aus ihrer Sicht möglichen Einspar- bzw. Einnahmepotentiale aus den Stadtteilen benennen und die Arbeit der Verwaltung unterstützen sollen.

Unter TOP3 der Sitzung 09/2017 hat der OBR einen einstimmigen Beschluss wie folgt gefasst: Der OBR bittet die Verwaltung zeitnah um eine Aufstellung der finanziellen Ergebnisse aller Märkte im Haushalt der Stadt Idstein, um Einsparmöglichkeiten vorzuschlagen.

In der Sitzung 10/2017 informierte die OVin beim TOP3, Mittelanmeldungen für den Haushalt 2018 darüber, dass eine Antwort der Verwaltung hinsichtlich der Aufstellung zu den finanziellen Ergebnissen aller Märkte vorliegt, die aussagt, dass die Ergebnisse der Märkte im „Verwaltungsbericht“ nachzulesen wären und eine Berichterstattung gegenüber einem Ortsbeirat nicht erfolgt…..

Dieser, aus unserer Sicht wichtige und entscheidungsrelevanter Inhalt wurde nicht protokolliert und die Antwort der Verwaltung wurde nicht als Anlage der Niederschrift beigefügt.

Wie will die Verwaltung mit solchen Antworten um Vertrauen werben und wie kann man(n) die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungsbericht, mit den Zahlen in den Doppischen Produktplänen in den Haushaltsplänen vergleichen?

Auszug aus Verwaltungsbericht 2016:
Wo sind im Verwaltungsbericht die enorm hohen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bei den Märkten des „Bauhofes“ zu finden?

Wie erklären sich die Ausgaben im Verwaltungsbericht für die Alteburger Märkte, die 2015 bei 18.465,00 Euro für den ersten und auch den zweiten Markt liegen und nur der letzte Markt war 9,00 € besser und in 2016 lagen die Ausgabe konstant bei 19.896,00 Euro…..

Wir fragen uns, für wen die Zahlenwerke aus dem HH 2017 selbsterklärend sind, da dem Produkt „Sonstige allgemeine öffentliche Einrichtungen/Märkte“ lediglich zu entnehmen ist, das für die Leistungsentgelte im HH 2017 die Summe 108.000,00 € bei den ordentlichen Erträgen erscheint:

  • Marktgebühren ca. 70 T€ Alteburger Markt, ca 18 T€ Wochenmärkte, ca. 4 T€ Frühjahrs- und Herbstmarkt und ca. 9 T€ Weihnachtsmarkt. Mit weiteren kleineren Positionen sind im  Ansatz HHJ 2017 insgesamt 109.520,00 € zu finden, d.h. genau 8.520,00 € mehr.

Dem gegenüber stehen jedoch 159.090,00 € an ordentlichen Aufwendungen.

Pos. 13 mit Ansatz HHJ 2017 ist wie folgt begründet:

  • Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen handelt es sich um Mittelansätze für die Unterhaltung der Markt- und Festplätze/Strom/Gas/Wasser/Abwasser (5.150,00 €),
  • Dienstleistungen durch den Bauhof (45.000,00 €),
  • Fremdleistungen für Brandsicherheitsdienste, Mäharbeiten, Parkplatzanweiser, Sanitätsdienste, Sicherheitsdienste, Elektroarbeiten (26.700,00 €),
  • Mieten für Toilettenwagen und Unterbringung Markthütten (9.000,00 €),
  • Müllentsorgung, etc. (?????,?? €)

D.h., das eine Summe von 14.400,00 € ausser dem Hinweis „Müllentsorgung etc.“ nicht besonders herausgehoben wird, denn genau diese Summe fehlt in der Erläuterung zu Pos.13!  Wenn Summen unter 10.000,00 € ausgewiesen werden, warum wird die Summe von 14.400,00 € nicht extra ausgewiesen?

Wie sich die einzelnen Aufwendungen auf die Märkte verteilen, kann dem HH 2017 nicht entnommen werden. Ebenso ist Pos 11 nicht selbsterklärend. Sind bei den Personalaufwendungen von 47.560,00 € im Ansatz HHJ 2017 Teile aus Pos 13  (Fremdleistungen) enthalten oder wie setzt sich das zusammen, das im Ansatz HHJ 2017 bei Pos 20, Verwaltungsergebnis minus 49.570,00 € entsteht und mit dem Ergebnis der internen Leistungsbeziehung ein minus von insgesamt 93.617,00 € zu entnehmen ist.

Da der Alteburger Markt die grösste Pos. unter allen Märkten ist, wollte der OBR-Heftrich, das eine Berichterstattung über die finanziellen Ergebnisse der Alteburger Märkte jährlich erfolgt, zumal dies keine zusätzliche Arbeit für die Verwaltung generieren sollte, da zu jeder Veranstaltung eine ordnungsgemässe Buchführung und somit auch Abrechnung gehört. Nur so kann „Vertrauen“ aufgebaut und die Zusammenarbeit gestärkt werden und unser ALLER Ziel ggf. erreicht werden, Kosten zu sparen.

Leider ist dieser Versuch gescheitert, denn mittlerweile haben wir es auch schriftlich mitgeteilt bekommen, denn folgende Antwort wurde am 08.08.2017 in der Sitzung 11/2017 verlesen und unter TOP 3 wie folgt protokolliert:

Der OVin liegt die Antwort der Verwaltung bezüglich der Mail von OBR – Mitglied Erhard Walter zur Anfrage auf die „Berichterstattung über die finanziellen Ergebnisse der Märkte“ vor. Die Antwort lautet wie folgt – Kopie aus der Mail – vom 01.08.2017:

Guten Morgen,
Bgm. Herfurth hat meine Einschätzung bestätigt. Es werden keine detaillierten Abrechnungen herausgegeben, da dies nicht in die Zuständigkeit des Ortsbeirats fällt. Dies können Sie in der nächsten Sitzung so vertreten.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Werner
Magistratsdirektor Hauptamtsleiter

Fazit: Die gewünschte Unterstützung vom 28.04.2017 wurde, weil eine detaillierte Einsicht nicht gewünscht wird, ad acta gelegt und somit wieder einmal Vertrauen aus unserer Sicht verspielt.

Für die Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat
Erhard Walter