Erhard Walter
und
Winfried Urban
berichten zum Thema:

Ortsbeiratssitzung 025/2019 vom 09.04.2019

Die  Ortsvorsteherin (OVin) begrüßte um 19:02 Uhr alle anwesenden BesucherINNEN (16) zur Ortsbeiratssitzung und eröffnete mit der Frage, ob es seitens der anwesenden Besucher Fragen, Wünsche und Anregungen gäbe, die Bürgerfragestunde.

Im Rahmen der Bürgerfragestunde, wurden folgende Punkte angesprochen.

  1. Eine Bürgerin bemängelte das Vorgehen wegen der „Nichtbehandlung“ und schnellen Beendigung der letzten Sitzung, wo doch sehr viele Besucher anwesend waren, da sie an dem Thema „Altes Rathaus“ interessiert gewesen wären. Weiterhin wurde kritisiert, das die Vertreter der CDU sich nicht an der Aussprache beteiligten, da Redebedarf vorhanden war. 
  2. Das Thema Verkehrssicherheit wurde von einer weiteren Bürgerin, mit dem Hinweis auf Risse in der Fahrbahndecke in der Straße „Am Lautstein“, angesprochen. Die OVin sagte, dass dies bereits über den Mängelmelder gemeldet worden wäre und Frau Daum von der Verwaltung dies bereits an die Fa. Stricker weitergeleitet hätte.
  3. Ein Bürger fragte wegen der Geschwindigkeitstafel im Wiesenweg nach und warum diese dort steht. Die OVin sagte, dass das Thema in einem Punkt, der noch in der Tagesordnung folgt, erwähnt und erläutert wird.
  4. Eine Bürgerin fragte, ob bzgl. der Geschwindigkeitstafel dann auch darauf eingegangen wird, warum dies genau an dieser Stelle aufgestellt worden ist. Die OVin sagte, dass sie das nicht wüßte.

TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Nach der  Bürgerfragestunde eröffnete die OVin um 19:05 Uhr die Ortsbeiratssitzung, stellte fest das der OBR vollständig ist und begrüßte nochmals alle recht herzlich.
Warum die OVin weder die fristgerechte und ordnungsgemässe Ladung noch die Beschlussfähigkeit feststellte, obwohl es doch zu TOP 1 gehört, wird wie auch die fehlende Frage, ob es Einwände zur Tagesordnung (TO) gibt, wieder einmal ihr Geheimnis bleiben. Die OVin ging sofort zu TOP 2 über.

Anmerkung: Wir halten für unseren Bericht fest, dass neben der OVin die Ortsbeiratsmitglieder, in Folge OBM, Andreas Demmer, Erhard Walter, Helmut Urban, Winfried Urban, Werner Schuierer und Herrn Karlheinz Petersohn, sowie die Schriftführerin Ann-Kathrin Ernst anwesend waren. 
Ebenfalls möchten wir festhalten, dass als Gäste die Bürgermeisterkandidatin Beate Melischko sowie der etwas später hinzukommende Bürgermeisterkandidat Christian Ehrentraut als Gäste der Sitzung beiwohnten, von der OVin aber leider nicht öffentlich begrüßt wurden. 

Auf die Frage und unseren Vorschlag vom 04.04.2019 bezüglich der Änderung der TO  Erweiterung des TOP „Kinderspielplatz“ haben wir verzichtet und gehen in diesem Bericht an dieser Stelle nicht näher darauf ein.

TOP 2: Genehmigung der Niederschriften vom 06.02.2019 und 08.03.2019
Die OVin erklärte, dass es sich um die Genehmigung der Niederschriften vom 06.02.2019 und 08.03.2019 handeln würde und fragte, ob es diesbezüglich Änderungswünsche gäbe.
OVin Schuierer sagte, dass er in der 
Sitzung am 06.02.2019 gesagt hätte, dass er nicht an der Abstimmung teilnimmt, da er an der Sitzung nicht teilgenommen hat und dass das aus dem Abstimmungsergebnis nicht klar hervorgeht.
Es folgte eine längere Diskussion zwischen der OVin sowie den OBM Schuierer, H.Urban und Demmer, da offensichtlich nicht klar war, über welche Niederschrift genau abgestimmt und die Genehmigung erteilt werden sollte.
Hätte man sich im Vorfeld mit unserer Mail vom 18.03.2019, wegen der Nichtzustimmung beschäftigt, hätte man sich diese Diskussionen ersparen können. Dem Änderungswunsch von OBM Schuierer, dass er sich sowohl bei TOP 2 als auch bei TOP 2.1  enthält, da er in den Sitzungen nicht anwesend war, wurde entsprochen.
Die OVin erwähnte zwar, dass weitere Fehler und Unstimmigkeiten von FWH vorliegen würden, ging aber nicht näher darauf ein und bat um Abstimmung für die Niederschrift vom 06.02.2019.
Diese Niederschrift wurde mit 4 Ja-Stimmen gegen 3 Nein-Stimmen der FWH und FDP mehrheitlich zugestimmt.

Die OVin fragte, ob es ausser den vom 30.03.2019 vorliegenden Fehler und Unstimmigkeiten weitere Änderungswünsche zur Niederschrift von der Sitzung 08.03.2019 geben würde.
OBM Petersohn fragte, wie mit den Hinweisen, dass Fehler und Unstimmigkeiten vorliegen umgegangen wird, da es keine Antworten darauf gäbe. OBM H.Urban vertrat die Auffassung, dass man von seinem Rederecht Gebrauch machen sollte und die Fehler und Unstimmigkeiten ansprechen sollte, was ja offensichtlich die FWH nicht mehr wünschen. OBM Walter erklärte, dass er auf das Thema nicht näher eingeht. Er verwies darauf, dass die Diskussionen zur Änderung von OBM Schuierer zuvor, nur ein Bestandteil der Mail vom 18.03.2019 war. Hätten die FWH diesen Antrag gestellt wäre er mehrheitlich abgelehnt worden und genau aus diesem Grund würde man falschen Niederschriften, obwohl man im Vorfeld auf die Fehler hinweist und Korrekturen möglich wären, nicht mehr zustimmen.
Die OVin lies über die Niederschrift vom 08.03.2019 abstimmen und dieser wurde mit 4 Ja-Stimmen gegen 3 Nein-Stimmen der FWH und FDP mehrheitlich zugestimmt.

TOP 3: Aufgabenübertragung gem. Richtlinie über die Budgets der Ortsbeiräte der Stadt Idstein
Die OVin erklärte, dass es sich um die DS 016/2019 und hier um die Aufgabenübertragung gemäss Richtlinie über die Budgets der Ortsbeiräte der Stadt Idstein und um ein gemeinsames Schreiben vom 23.02.2019 der FDP und der Freien Wähler im Ortsbeirat handeln würde.
Sie führte weiter aus, dass sie im Vorfeld dazu sagen möchte, dass sie einige Gespräche dazu auch schon mit der Verwaltung geführt hätte und das aus ihrer und auch aus Sicht der Verwaltung es nicht notwendig wäre, dazu einen weiteren Antrag zu stellen. Es bedürfe keiner gesonderten Zustimmung des OBR, da die Richtlinien schon alles aussagen würden und somit klar wäre, wie damit umzugehen ist.
Die Stadt Idstein, so die OVin weiter, ginge davon aus, dass die Ortsbeiräte sich mit dem Budgets verantwortungsvoll auseinandersetzen und damit umgehen.
Die OVin bat die Antragsteller, den Antrag nochmals zu begründen, damit sich die anderen OBR-Mitglieder dazu auch eine Meinung bilden könnten und gab den Hinweis, dass unter TOP 3.1 sowie 7.1 nochmals über das Thema gesprochen wird.

OBM Walter sagte, dass wenn die OVin das so sieht, dass ihr gutes Recht ist. Wenn das die Verwaltung aber so sieht, ihn das doch etwas verwundert. Er begründet es damit, das in der Richtlinie festgeschrieben ist, dass die „Übernahme der Aufgaben durch den Ortsbeirat freiwillig ist“ und diese „Freiwilligkeit“ auch einstimmig, wenn möglich mit einem Beschluss, nachweislich festgehalten werden sollte. OBM Walter führte weiter aus, dass alle anderen Ortsbeiräte dieses Thema schon behandelt haben und in den Niederschriften nachzulesen ist.
OBM H. Urban sagte, dass der OBR selbstverständlich der Richtlinie zustimmt und es nicht einsieht, dass einem gesonderten Antrag nochmals zugestimmt werden sollte. Er führte weiter aus, dass wenn der Magistrat diese Richtlinie vorgegeben hat dieser auch zugestimmt werden soll.
OBM Walter sagte, dass der Antrag Der Ortsbeirat möge beschliessen, dass er die Aufgabenverteilung und somit die Aufgaben i.S.v. §2 der Richtlinie über die Budgets der Ortsbeiräte der Stadt Idstein freiwillig übernimmt, sich an die Richtlinie hält und anhand eines zu führenden einfachen Verwendungsnachweis jederzeit, d.h. bei jeder Veränderung des noch zur Verfügung stehenden Budgets über die noch zur Verfügung stehende Mittel informiert ist“ gestellt wurde und darüber abzustimmen ist. Er begründete den Antrag, dass „m
it der neu vorgelegten Richtlinie über die Budgets der Ortsbeiräte der Stadt Idstein ist nun der gesamte Ortsbeirat gefordert und muss zunächst einmal festlegen, ob die Aufgaben gem. §2 freiwillig übernommen werden oder auf das jeweils zugeordnete Budget verzichtet wird.
Wir gehen davon aus, dass wir aus vielerlei Gründen, nicht auf diese Mittel verzichten können, aufgrund der Vorgaben aber mehr wie gefordert sind, eine gemeinsame Zusammenarbeit anzustreben, damit es wenigstens zu diesem Thema keine Diskussionen mehr gibt. Ansonsten verweisen wir auf die eMail vom 23.02.2019 zu diesem Thema.“
OBM Demmer sagte, dass wir uns alle einig wären, d.h., dass er auch in unserem Namen spricht, ohne uns vorher zu fragen.
Er sagte, dass wir das Geld wollen und etwas machen werden. Er meinte, dass es sich hier um ein Missverständnis handeln würde, da im §2 nicht steht, dass eine Entscheidung notwendig wäre und der OBR sich entscheiden müsste. OBM Walter zitierte den §2 der Richtlinie nochmals und es folgten weitere Redebeiträge der OVin und OBM Demmer. Die OVin sagte, dass wir einen Verwendungsnachweis für uns führen können, allerdings würde die mittelbewirtschaftende Stelle, Abt. 11 im Hauptamt das Kassenbuch führen.
OBM Petersohn fragte, wie wir den Verwendungsnachweis bekommen und über die Ausgaben informiert werden.

OBM Walter bat darum, erst über diesen Antrag abzustimmen, da das Thema Verwendungsnachweis und anderen Punkte unter TOP 3.1 nochmals zur Sprache kommen.

Der gemeinsame Antrag FWH/FDP vom 23.02.2019 wurd mit 3 Ja-Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen der Vertreter von CDU/SPD mehrheitlich abgelehnt.

OBM H.Urban beantragte, dass im Protokoll festgehalten wird, dass der OBR der Richtlinie des Magistrat voll und ganz zustimmt. Die OVin sagte, dass das unter TOP 7.1 vorgesehen wäre.

Anmerkung: Wie kann man beantragen, dass im Protokoll festgehalten wird, dass der OBR – ohne dass dafür ein Beschluss gefasst wurde – einer Richtlinie voll und ganz zustimmt?

TOP 3.1: Fragen von Herrn Walter für die Vertreter der FWH und FDP im Ortsbeirat betr. Richtlinie über die Budgets der Ortsbeiräte der Stadt Idstein
Die OVin erklärte, dass es hier nochmals um verschiedene Fragen aus einer Mail vom 23.02.2019 der FWH/FDP gehen würde. Diese Fragen wären mittlerweile von der Verwaltung beantwortet worden. Da die Antworten erst knapp 2 Stunden vor der Sitzung dem OBR per Mail zur Verfügung gestellt wurden, teilte die OVin dies Antworten nochmals aus.
Die OVin vertrat die Auffassung, dass von der Verwaltung der Großteil der Fragen beantwortet wäre und dass alles nochmals durchzugehen, den Rahmen der Sitzung „sprengen“ würde. Die letzte Frage 10, wolle die OVin aber gerne beantworten, da diese Antwort von der Verwaltung nicht gegeben wurde.
Obwohl, so die OVin, die Mitteilung bereits im Dezember gegeben wurde, wäre ein Bestand aus den Restmitteln aus 2017 in Höhe von 333,96 € vorhanden und davon wären 10 € ausgegeben worden für die Freiwillige Feuerwehr für das Abräumen des Weihnachtsbaumes. Somit wäre noch ein Endbestand von 323,96 € zur Verfügung.
OBM fragte, wo dieser Bestand von 323,96 € nun bei dem neuen Budget und den vorgegeben Aufgaben 1-3 zugeordnet werden. Die OVin sagte, dass diese Mittel nicht mit dem neuen Budget zu tun haben und als gesonderte Sachmittel geführt werden.

OBM Walter fragte, ob das normal ist, wenn man 1 Stunde vor Sitzungsbeginn Antworten erhält und wie man sich darauf vorbereiten soll. Er bemängelte, dass mit Erstellung der TO und Aufnahme des TOP 3.1 die Antworten hätten vorgelegt werden müssen, damit eine Vorbereitung und ggf. Rückfragen und die weitere Vorgehensweise hätten besprochen werden können. OBM Walter sagte, dass er nach Rücksprache mit den „Fragestellern“ ggf. nochmals auf die Antworten eingeht.
Da die Frage 2 „
Wie und in welchen Abständen werden die Einzelfallentscheidungen durch Sie als OVin dem OBR bekannt gemacht?“ noch nicht beantwortet ist, fragte OBM Walter nochmals nach. Er verwies dabei nochmals auf die bisherige Situation und die fehlende Transparenz, da Ausgaben wenn überhaupt, erst auf Nachfragen offen gelegt und zur Verfügung gestellt wurden. Weiterhin verwies OBM Walter darauf, dass der Wörsdorfer Ortsvorsteher in einem Antrag gebeten wurde, gemeinsam mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu erarbeiten, wie für welche Zwecke die Mittel verwendet werden könnten und fragte, warum sowas in Heftrich nicht möglich ist. OBM Walter fragte weiter, wie der OBR sicher stellen will, dass die zur Verfügung gestellten Beträge nachhaltig verwendet werden und die dafür vorgesehenen Projekte in der Bürgerschaft Akzeptanz finden und wie sichergestellt wird, dass das Budget 2019 (und folgende) am Ende auch vernünftig ausgeschöpft wird.
OBM Demmer sagte, dass die OVin den OBR schon informieren würde und er da keine Bedenken sieht und das keiner behindert wird, Vorschläge zu machen, wie das Budget verwendet werden soll. Es wären ja noch 9 Monate Zeit und wir hätten noch mindestens 5-6 Sitzungen und es gäbe kein Problem sich Sorgen zu machen, dass wir das Geld nicht ordnungsgemäss verwenden.
OBM W.Urban sagte, dass es geschickt gewesen wäre, wenn dem OBR die Zahlen vom Erntedankfest wie beantragt vorgelegt worden wären. Anhand dieser Zahlen hätte man in die Planungen für das Erntedankfest einsteigen und ein Konzept erarbeiten können.

Es folgten weitere Redebeiträge von der OVin und der OBM Demmer und H.Urban, die zeigten, dass die Anlage hinsichtlich der Aufteilung der Ortsbeiratsmittel für das Budget 2019 noch nicht so verinnerlicht wurde, da Summen und Beträge genannt wurden, die für Heftrich so nicht zutreffen. Auf diese Redebeiträge gehen wir nicht näher ein.

OBM Walter gab zu Protokoll, dass er den Worten und Ausführungen von OBM Demmer erst dann glauben schenkt, wenn sich die bisherige Praxis der OVin ändert und nicht erst auf bitten und betteln aktuelle und vor allem auch zutreffende Zahlen und Kassenbestände dem Gremium vorgelegt werden. Hierzu wurden Beispiele von OBM Walter vorgetragen, die die OVin unterbinden wollte.

Anmerkung: Wie die Zahlen aus der selbst erstellten Zusammenstellung der Sachmittel 2016/2017 belegen, gibt es zu den von der OVin o.g. Kasssenbestand erneut Fragen, da wir nicht wissen, wo die fehlenden 20 € noch zu verbuchen sind, denn ein Kassenbestand von 333,96 € kann derzeit nicht nachvollzogen werden. Eine Anfrage wurde diesbezüglich an die OVin gestellt.

OBM Walter ging nochmals auf den zu erstellenden und in den Richtlinien geforderten Verwendungsnachweis ein. Im Gegensatz zu der Aussage der OVin, dass wir einen Verwendungsnachweis für uns führen können, ist der OBR iSd §4 (7) der neuen Richtlinie dazu verpflichtet. OBM Walter fragte, was aus seinem Vorschlag – diesen Verwendungsnachweis zu führen – geworden ist, welcher dem OBR als Testversion mit entsprechenden Erläuterungen zugesendet wurde. OBM Walter fragte, ob er die Zustimmung, aktiv im OBR mitzuarbeiten erhält oder – wenn nicht – wer zukünftig nun den Verwendungsnachweis führt und entsprechend zeitnah über die Ausgaben informiert.
OBM H.Urban fragte, ob bei einer Projektplanung nicht der Nachweis schon erbracht wäre und somit nicht gesondert nochmals mit einem Ausgabebeleg nachgewiesen werden müsste. OBM Walter sagte, dass der OBR nicht mit Zahlen „spielen“ könnte und für eine Konzepterarbeitung keine Planzahlen sondern nur aufbauend auf aktuelle Zahlen mit dem Budget geplant werden kann.
Es folgten weitere Redebeiträge der OVin und der OBM H.Urban, Petersohn, Schuierer, Demmer, Walter bezüglich fehlendem Vertrauen, unnötige Bürokratie, fehlende Transparenz, Kassenprüfer, Vorschläge, Wasebörnchen mit widersprüchlichen Kassenbeständen, fiktive Kassenbuchführung, eigene Buchführung sowie Verwendungsnachweis auf die wir nicht näher eingehen.

OBM Walter sagte, dass die Frage 9 nicht beantwortet wurde.
Da iSd §3(6) die haushaltsrechtlichen und vergaberechtlichen Vorschriften einzuhalten sind, stellte OBM Walter den Antrag, dass diese Vorschriften von der Verwaltung zusammengefasst dem OBR zur Verfügung gestellt werden sollten und das entsprechend in der Niederschrift zu vermerken ist.
Es folgten diverse Redebeiträge mit Beispielen und OBM Walter fragte, warum der Magistrat in der Richtlinie niedergeschrieben hat, dass die haushaltsrechtlichen und vergaberechtlichen Vorschriften einzuhalten sind. Wenn diiese einzuhalten sind, sollte es doch keine Problem machen, wenn genau diese dem OBR auch vorgelegt werden, so OBM Walter weiter.
OBM Demmer sagte, dass wenn Walter das so wolle, dann müsse man halt zukünftig bevor man Blumen für die Ortsverschönerung kaufen würde, eine Europa weite Ausschreibung machen. OBM Walter sagte, dass er auf solche unqualifizierten Äusserung verzichten und sich selbst „verar…..“ kann.
OBM Petersohn stellte die Frage, wozu es Vergaberichtlinien gäbe und warum diese wohl gemacht wurden. OBM Schuierer meinte, dass in dem Bereich, wo sich der OBR bewegt, keine Vergaberichtlinien zum Tragen kommen würden. Die OVin sagte, dass die Frage diesbezüglich an die Verwaltung gestellt würde, aber nur wenn die Kollegen im OBR das auch möchten. Die OVin lies in das Protokoll aufnehmen, dass die Frage 9 vom 23.02.2019 nochmals explizit dem OBR beantwortet werden sollte.

Die OVin wollte zu TOP 4 übergehen, wurde aber von OBM Walter darauf aufmerksam gemacht, dass der Antrag bezüglich des Führen des Verwendungsnachweises noch nicht abschliessend erledigt ist. OBM Demmer vertrat die Auffassung, dass wir niemanden brauchen, der einen Verwendungsnachweis führt, da das von der Verwaltung gemacht würde. OBM H. Urban sagte, dass wir den Nachweis doch führen sollten und wenn OBM Walter das machen möchte, aus seiner Sicht nichts dagegen spricht. OBM Walter widersprach erneut den Ausführungen von OBM Demmer verwies nochmals auf die Richtlinie und verlas die Antwort von Frau Weber.
OBM Petersohn stellte den Antrag, dass darüber abgestimmt wird, dass OBM Walter den Verwendungsnachweis ab sofort führt, den OBR nach erforderlichen Änderungen zur Verfügung stellt und der OVin iSd §4 (7) zur Unterschrift zwecks Vorlage beim Körperschaftsbüro vorlegt. Die OVin sagte, dass sie das zwar nicht einsieht, da das jetzt alles doppelt geführt wird lässt aber dann über den Vorschlag von OBM Petersohn abstimmen.
Mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (OBM Demmer) und 1 Enthaltung (OVin) wird dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.

Anmerkung: Aus unserer Sicht ist es schon bemerkenswert, dass OBM Demmer in der Öffentlichkeit und per Mail behauptet, dass „…Mitglieder des Ortsbeirates Heftrich gerne Mails schreiben, meckern und natürlich alles viel besser wissen. Wenn es dann aber an das Arbeiten geht …!“  Warum ist er wohl gegen diesen Antrag….? 

TOP 4: Änderung der Haushaltsplanung 2019
Die OVin erläuterte kurz um was es in dieser Drucksache 057/2019 geht und OBM H.Urban ergänzte, dass es hier nicht nur um das Tournesol Bad  sondern es um einen Nachtragshaushalt geht.  Er führte aus, dass diese DS ja nur zur Kenntnis und nicht zur Beratung vorgelegt wurde. OBM Walter erwiderte, dass die DS nicht zur Kenntnis, sondern zur Vorberatung dem OBR vorgelegt wurde. Aus diesem Grund, so OBM Walter weiter, möchte er zu Protokoll geben, dass er der Drucksache (DS) 057/2019 nicht zustimmen kann, da darin zu lesen ist, „dass eine fundierte Prognose der zu erwartenden Erträge nicht seriös darstellbar ist und der Gesamtbetrag der Kredite um 5,2 Millionen Euro erhöht werden soll.“ OBM H.Urban sagte, dass diese Vorlage von der Verwaltung sei und ob das alles so eintrifft, würde auf einem ganz anderen Stern stehen. Das Thema z.K. und Vorberatung hätte er schon des öfteren moniert, jedoch ohne Erfolg, so OBM H.Urban weiter.

Die DS 057/2019 wurde nach diversen Redebeiträgen und wie damit zu verfahren ist, abschliessend mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

TOP 5: Bericht der Ortsvorsteherin
Die OVin gab zunächst bekannt, dass sie hier klarstellen müsse, dass sie im Bezug zum Thema Kinderspielplatz keinen Alleingang gemacht hat, wie ihr das in zwei Mails schon wieder vorgeworfen worden wäre.
Die OVin erläuterte nochmals, dass 
Herr Jansen  und ein Mitarbeiter der SWI  im Rahmen der Frühjahrsinstandsetzung auch den Spielplatz in Heftrich in Augenschein genommen haben und sie in einem Telefongespräch mit Herrn Jansen einmal die Verlegung des Einganges angefragt hätte. Das wäre seitens der Verwaltung abgeklärt worden und die Antwort hätte jeder erhalten. In diesem Zusammenhang hätte Herr Wendland entschieden, eine Geschwindigkeitstafel am 08.04.2019 in diesem Bereich aufzustellen, um zu ermitteln, mit welcher Geschwindigkeit die Autos in diesem Bereich vorbei fahren und wie stark der Wiesenweg frequentiert wird.
Die OVin sprach OBM Walter direkt an und sagte.: „Herr Walter, sie schreiben hier rein, hat ihnen Herr Jansen am 14.11.2018 nicht geschrieben, dass mit Herrn Harnischfeger vereinbart wurde, dass im 1. Quartal 2019 eine Hundestation am Spielplatz montiert wird…“ Darüber ist nie gesprochen worden, so die OVin weiter. Das wäre ja ein „Unding“, wenn wir eine Hundestation dort hinmachen würden……!
OBM Walter sagte, das er, da er persönlich angesprochen wurde, dem OBR im Rahmen eines Faktenchecks den Mailverkehr zum Kinderspielplatz zur Verfügung stellt, aus dem zu entnehmen ist, dass es die OVin war, die das Thema Hundekot im Betreff einer Mail verwendet hat und dem OBR der gesamte Mailverkehr vorliegt.
OBM Walter führte weiter aus, dass er sich nichts aus den Fingern zieht und auch der Eingang des Kinderspielplatzes beim Ortstermin am 04.12.2018 auch hätte angesprochen werden können. Da genau nichts gemeinsam im Ortsbeirat besprochen wurde, ist der Begriff „Alleingang“ erneut gewählt worden.
OBM H.Urban sagte, dass sonst immer gemeckert werden würde, wenn die OVin nichts macht und jetzt hätte sie sich mal gekümmert und das wäre auch nicht richtig.
OBM Petersohn sagte, das sehrwohl Vorschläge gemacht wurden, diese aber nachweislich hinten angestellt und eigenen Schritte vorrangig angegangen worden sind.
Die OVin sagte, dass Herr Jansen im Urlaub wäre und sich der OBR danach mit ihm zu einem Ortstermin am Kinderspielplatz treffen würde.

OBM Demmer führt aus, dass die Aussage von OBM Walter, dem OBR würde der gesamte Mailverkehr vorliegen, falsch wäre, da bewußt und vorsätzlich dem OBR Informationen vorenthalten würden. Diesen Worten widersprach OBM Walter sehr energisch und erinnerte an seine Zusage hinsichtlich des Faktenchecks.
Bezugnehmend auf die Aussage von OBM H.Urban führte OBM Walter weiter aus, dass er daran erinnern möchte, dass auf den Vorschlag vom 29.06.2016 von den Freien Wählern Heftrich „Attraktiver Ausbau des Kinderspielplatzes incl. Einfriedung  zum TOP „Zukunft Dorfmitte“ in der Sitzung am 05.07.2016 nicht eingegangen, dieser von der OVin ignoriert und stattdessen auf eine eingereichte Bewerbung durch den SV Heftrich hingewiesen und dies protokolliert wurde. Das Thema wäre somit bereits 2016 zu behandeln gewesen, leider kam der Vorschlag aber von den „falschen Mitgliedern“ im OBR, so OBM Walter weiter. Die OVin meinte, es wäre 2019 und nicht 2016 und die FWH könnten sich ja selbst beim RTK zum Thema „Zukunft Dorfmitte“ bewerben. Weitere Ausführungen, so die OVin weiter, würde sie zu dem Thema Kinderspielplatz nicht mehr machen.

Als nächstes sprach die OVin das Thema einer defekten Bank auf dem Boulplatz hinter der Will-Mohr-Halle an. Sie führte aus, dass sie diesbezüglich bei der KRP-Vertriebs GmbH wegen einer Ersatzbeschaffung nachgefragt hätte.
Es folgten diverse Redebeiträge zur gewählten Vorgehensweise der OVin, die vorgestellten Kosten durch die OVin und wie die Ersatzbeschaffung erfolgen soll.
OBM W.Urban stellte den Antrag, dass über den Antrag abgestimmt wird und dass die 3 Bohlen gekauft werden.
Mit 7 Ja-Stimmen wurde beschlossen, dass die OVin das Angebot über ca. 160 € vorlegt und 3 Bohlen wie in den Redebeiträgen festgelegt bestellt und von den Sachmitteln aus 2017 bezahlt werden.
Als letztes teilte die OVin in ihrem Bericht mit, dass der Wahlvorstand für die Wahl am 26.05.2019 komplett ist.

TOP 6: Antworten der Verwaltung auf Fragen des Ortsbeirates
TOP 6.1: Verkehrssicherheit Hintergasse
Die OVin erläuterte nochmals die Mail vom 19.02.2019, wo dem OBR zum ThemaOBR HEF/019/2018 Lfd. Nr. 726 „Verkehrssicherheit Hintergasse“ mitgeteilt wurde, dass die Verkehrssicherheit in der Hintergasse überprüft wurde.
Die Böschung, die sich hinter den Bordsteinen anschließt, wird zunächst durch einen Bodengutachter überprüft, so Frau Daum von der Verwaltung.

Die OVin teilte mit, dass eine Rückmeldung von dem Bodengutachter noch nicht vorliegt und sobald dieses vorliegt, es zur Verfügung gestellt wird.

TOP 6.2: L 3023 wegen Bankett / Antwort Hessen Mobil
Die OVin verweist darauf, dass im letzten Satz in der Antwort von Hessen Mobil vom 15.02.2019 steht, „…… das der Maßnahme nicht zugestimmt werden kann.“ Die OVin fragte, ob es dazu noch Redebedarf geben würde.
OBM Walter sagte, dass nach Erhalt dieser Nachricht am am 26.02.2019 er sich nochmals mit dem Thema beschäftigt hat. Er bemängelte, dass Herr Wilz bei seiner Anfrage vom 24.01.2019 schon auf die Einhaltung entsprechender Vorschriften verwiesen hat und nicht einfach nur eine Anfrage an Hessen Mobil gesendet hat.

Weiterhin verwies OBM Walter darauf, dass erneut hier eine Nichtzustimmung stattfindet, obwohl im Raum Idstein solche Zustimmungen schon gegeben haben muss, was anhand von Beispielen in der Mail vom 27.02.2019 auch belegt wurde. OBM Walter stellte zusätzlich fest, dass seinem Antrag einen gemeinsamen Ortstermin zu beantragen, von der OVin erneut nicht nachgekommen wurde.

Es erfolgten diverse Redebeiträge der OM H.Urban, Schuierer, Petersohn und W.Urban, die den Ausführungen von OBM Walter folgten und das sich der OBR für einen gemeinsamen Ortstermin mit Hessen Mobil stark machen soll, damit dieser zu diesem Thema und noch weiteren offenen mit Hessen Mobil stattfindet.

Mit 7 Ja-Stimmen wurde beschlossen, darauf hinzuwirken, dass die Verwaltung um Unterstützung gebeten wird, dass eine Ortstermin mit Hessen Mobil und der Verwaltung stattfindet.

TOP 7: Mitteilungen des Magistrats
TOP 7.1: Richtlinie über die Budgets der Ortsbeiräte der Stadt Idstein
Die OVin erklärte, dass es sich hier um die DS 016/2019 handeln würde, die der OBR zur Kenntnis nehmen soll.
Die OVin bat darum die DS zur Kenntnis zu nehmen, dem OBM H.Urban entgegnete, dass dieser DS zugestimmt werden soll.
An die Diskusssionen unter TOP 3 und 3.1 sei an dieser Stelle kurz erinnert!

Drucksachen die zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, sollen zur Abstimmung gebracht werden und Drucksachen die eine Vorberatung und einen Beschluss benötigen, werden lediglich z.K. genommen. Wir können das nicht mehr nachvollziehen.

Nach diversen Redebeiträgen wurde dann festgehalten, dass die DS 016/2019 einstimmig zur Kenntnis genommen wird und somit wurde weder unter Top 3 noch unter TOP 7.1 der Richtlinie und somit dem Inhalt zugestimmt!

TOP 8: Verschiedenes
Nachfolgende OBM haben unter diesem TOP folgendes vorgetragen
OBM H.Urban:
Das Thema Grünschnittcontainer und der derzeitige Sachstand sollte nochmals angefragt werden.
Der Einlauf/Durchlass an der L3273 rechts neben der Strasse Richtung Alteburg ist schon längere Zeit mit einem „Flatterband“ abgesperrt. Ist dies gemeldet? Die OVin sagte, dass Hessen Mobil an dem Thema dran ist.

OBM Schuierer:
Es wurden nochmals die diversen Schlaglöcher in den Strassen angesprochen, die geprüft werden sollten.

OBM Walter sprach nachfolgende Thema an:
Sollte nicht das Thema „Ablagefläche Rasengrabfeld“ im Frühjahr 2019 nochmals aufgegriffen und behandelt werden?
Soll gem. Aussage der OVin im Juni auf die TO gesetzt werden

Ich verweise nochmals auf meine Mail vom 25.02.2019, hinsichtlich der „Ausblühungen“ am Mauerwerk Wasebörnchen, auf die bisher nicht reagiert wurde. Ich gebe zu Protokoll, dass hier aus meiner Sicht „Steuergelder“ verbraten wurden und dem OBR deshalb die Belege i.S.d. Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen Zukunft Dorfmitte“, Ziff.4 den entsprechenden einfachen Verwendungsnachweis nicht vorlegen.

Ich bleibe bei dem Projekt „Zukunft Dorfmitte“ und frage in die Runde, ob das Schild „Stadtmauer“, aus meiner Sicht geschmacklos angebracht an dem Jägerzaun im Weiherpfädchen, nicht attraktiver aufgestellt werden könnte? Die beantragte Tafeln mit Ortsgeschichte und Hinweis auf die Stadtmauer, einschliesslich der Hinweistafel mit Bedeutung der Quelle „Wasebörnchen“ sollten laut Zuwendung vom Kreis in 2011 aufgestellt werden. Ausser dem Schild „Stadtmauer“ habe ich kein weiters bisher gesehen…..
Ein OT mit OBM H.Urban wurde vereinbart, damit OBM Walter die restlichen Schilder auch in Augenschein nehmen kann. Auf die Redebeiträge gehen wir nicht ein.

Bezüglich des Einkaufsflyer aus 2016 habe ich einen Anruf mit dem Hinweis erhalten, dass die Anlieferungs- bzw. Kontaktzeiten durch die mobilen Händler nicht mehr stimmen. Ich habe der Anruferin gesagt, dass ich es weiter geben werde, was ich hiermit gemacht habe.
Bezüglich des Hinweises, dass die mobilen Händler ein Standgeld von 990,00 € zahlen müsste, konnte ich nichts sagen und hier sollte der OBR einmal bei der Verwaltung nachfragen, da man mit solchen Summen die mobilen Händler auch noch vergrault und das Angebot in den Stadtteilen somit sich weiterhin verschlechtert.
Die Bitte bzgl einer Nachfrage löste nicht nachvollziehbare Diskussion aus und wurde von OBM Demmer als Unsinn bezeichnet. OBM Walter entgegnete OBM Demmer, dass er (Walter) für das was er sagt verantwortlich ist, aber nicht für das was er (Demmer) versteht…..!
Erst auf Hinweis von C. Ehrentraut, dass es sich doch um eine legitime und nachvollziehbare Anfrage handelt und im Interesse des OBR sein müsste, die er aus anderen Stadtteilen auch kennt, wurden die Diskussionen eingestellt und die Anfrage, ob es ein mobiles Standgeld für Händler, die auch Heftrich anfahren gibt, an die Verwaltung gestellt werden soll.

TOP 8.1: Kontrollliste der Stadt Idstein
Die OVin gibt bekannt, dass eine neue Kontrollliste nicht vorliegt.

TOP 8.2: Auftragsverfolgung und Wiedervorlagen
Die OVin gibt bekannt, dass sie noch nichts gefunden hat, was aus der Liste als erledigt zu streichen wäre.

Die nächste OBR-Sitzung findet am 12.06.2019 um 20:00 Uhr in der Willi Mohr Halle statt.

Die OVin schliesst die Sitzung um 20:50 Uhr.

Abschliessend möchten wir dem Kollegen Petersohn sowie einigen Besuchern danken, die bei der Erstellung dieses Berichtes mitgewirkt und uns unterstützt haben.

Heftrich im April 2019

Für die Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat

Winfried Urban            Erhard Walter