Erhard Walter
und
Winfried Urban
berichten zum Thema:
Ortsbeiratssitzung 024/2019 vom 08.03.2019
Die Ortsvorsteherin (OVin) begrüßte alle anwesenden BesucherINNEN (20) sowie Stadtrat Güttler und die Stadtverordneten Piaskowski und Dr. Dambeck und eröffnete die Sitzung um 18:34 Uhr.
Unter TOP 1 „Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit“ erfolgte zwar die Begrüßung der Besucher etc. aber die Beschlussfähigkeit wurde nach unserem Empfinden nicht festgestellt.
Eine Nachfrage, ob es Anträge zur Tagesordnung gibt hat ebenfalls nicht stattgefunden und somit konnten keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung ausgesprochen bzw. Änderungen beantragt werden.
Ohne Wortmeldungen zuzulassen, verlas die OVin ein Schreiben, was dem OBR nicht ausgehändigt, auf verlangen jedoch noch zugestellt werden soll.
Eine Nachfrage, ob es Anträge zur Tagesordnung gibt hat ebenfalls nicht stattgefunden und somit konnten keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung ausgesprochen bzw. Änderungen beantragt werden.
Ohne Wortmeldungen zuzulassen, verlas die OVin ein Schreiben, was dem OBR nicht ausgehändigt, auf verlangen jedoch noch zugestellt werden soll.
Die OVin führte aus, dass sie ihrer Verpflichtung nach Rücksprache mit der Verwaltung nachgekommen ist, da der Antrag für eine zusätzliche Sitzung fristgerecht eingegangen und die Voraussetzungen des §56 Abs. 1, Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erfüllt seien.
Allerdings, so die OVin weiter, würde der Punkt “Altes Rathaus. Erweiterungsbau für die Betreuung an der Alteburgschule“ nicht behandelt werden, da dieser Punkt am 22.01.2019 und 06.02.2019 schon mehrheitlich abgelehnt worden wäre und somit laut Aussage der Verwaltung gegen §17 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein (GO) verstossen würde.
Der zweite Tagesordnungspunkt (TO) „Aufgabenübertragung gem. Richtlinie über die Budgets der Ortsbeiräte der Stadt Idstein“ wäre nach Rücksprache mit der Verwaltung von ihr nicht auf die TO gesetzt worden, da die Beantwortung der Fragen vom 23.02.2019 noch ausstehen würden. Auf TOP „Verschiedenes“ der beantragt wurde, ging sie nicht ein und ohne weitere Fragen zuzulassen, schloss die OVin nach knapp 4 Minuten die Sitzung um 18:35 Uhr.
Anmerkung: Den genauen Wortlaut aus der Bekanntgabe der OVin, kann der Niederschrift 024/2019 entnommen werden.
Anmerkung: Den genauen Wortlaut aus der Bekanntgabe der OVin, kann der Niederschrift 024/2019 entnommen werden.
Im Anschluss folgte eine gemeinsame Aussprache mit den anwesenden Besuchern der Sitzung, an der die OVin und OBM Demmer nicht teilnahmen, da beide den Sitzungssaal verlassen und sich in die Küche der Willi-Mohr-Halle zurückgezogen haben um der Aussprache zu „lauschen“…….
Fazit:
- Mit der Vorgehensweise hat die OVin mit Unterstützung der Verwaltung das Prüfungsrecht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung zum Antrag vom 23.01.2019 aus unserer Sicht eindeutig überschritten. Der Antrag zur Einberufung einer zusätzlichen Sitzung hätte mit allen Tagesordnungspunkten berücksichtigt werden müssen, damit der OBR zu den jeweiligen Beschlussvorschlägen entsprechende Beschlüsse hätte herbeiführen können.
Warum bitte spricht die Verwaltung die Empfehlung an die OVin aus, die Sitzung in „abgespeckter“ Form einzuberufen, mit dem Hinweis, diese jedoch in Bezug auf den „angeblich“ zutreffenden §17 der GO und noch fehlender Antworten zu TOP 3 sofort wieder zu beenden? - Bei der überwiegenden Mehrheit der anwesenden Besucher herrschte totales Unverständnis für das Verhalten der OVin.
- Bei einem funktionierendem OBR ohne Parteigeplänkel und minimalen gesetzlichen Kenntnissen würde ein solcher Antrag, der nicht gegen §17 (GO) verstösst, behandelt und die notwendige Empfehlung an die Verwaltung weitergeleitet werden.
- Die erteilten Auskünfte von der Verwaltung zu der gewählten Vorgehensweise stellen wir mehr wie in Frage zumal unsere Hinweise auf geltendes Recht nicht beachtet werden und von uns verlangt wird, wir sollten der Verwaltung belegen, dass es nicht gegen geltendes Recht verstösst und unsere Unterlagen diesbezüglich der Verwaltung zur Verfügung stellen.
- Warum die „Neue Richtlinie, Budget für OBR“ in Ehrenbach bereits am 22.01.19 schon behandelt wurde und am 11.03.19 in Niederauroff, am 12.03.19 in Eschenhahn und Idstein Kern auf der TO stehen und in Heftrich das nicht möglich ist, muss hinterfragt werden zumal die nächste OBR-Sitzung erst am 09.04.19 und dann erst wieder am 12.06.2019 stattfindet und nach den neuen Richtlinien ein Statement des OBR an die Verwaltung erforderlich ist um die Sachmittel zu erhalten.
- Warum keinerlei Fragen zugelassen werden ist unerklärlich. Wir halten dieses Vorgehen weder als ordnungsgemäss noch in der Sache für hilfreich/dienlich. Eine gute OVin, vorausgesetzt sie würde über minimale gesetzliche Grundlagen verfügen, regelt solche Themen im Sinne der Dorfgemeinschaft anders, repräsentiert den Ortsbeirat in der Öffentlichkeit und macht ihn mit solchen Auftritten nicht lächerlich. Da sind wir in Heftrich leider viel zu weit weg, die Arbeit im OBR wird durch das Veralten der OVin und OBM Demmer gelähmt und die Verwaltung, an der Spitze unser Bürgermeister, unterstützt dieses Verhalten und Vorgehen.
- Warum die OVin und OBM Demmer an der gemeinsamen Aussprache nicht teilgenommen haben, bleibt wohl für alle Beteiligten ein Geheimnis. Anwesende Besucher fragten lediglich, wie „feige“ das sei, sich Fragen zu entziehen……
Die nächste OBR-Sitzung findet am 09.04.2019 um 19:00 Uhr in der Willi Mohr Halle statt.
Abschliessend möchten wir dem Kollegen Petersohn sowie einigen Besuchern danken, die bei der Erstellung dieses kurzen Berichtes mitgewirkt und uns unterstützt haben.
Heftrich im März 2019
Für die Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat
Winfried Urban Erhard Walter