Erhard Walter
und
Winfried Urban
berichten zum Thema:
Ortsbeiratssitzung 017/2018 vom 13.06.2018
Die Ortsvorsteherin (OVin) begrüßte um 19:35 Uhr alle anwesenden BesucherINNEN (10) und eröffnete die Infoveranstaltung zu Quartier 4 (Q4)
Info zu Quartier 4 (Q4)
Die Mitglieder der Initiative Q4 nutzten die Gelegenheit, die aktuellen Ziele
+ Mobil und Barrierefrei,
+ Wohnen neu denken,
+ Gemeinschaft erleben und
+ Information und Kommunikation
vorzustellen. Anwesend waren Frau Karla Sachs-Domschke, Frau Martina Boll, Frau Heike Schmidt-Ewert, Frau Beate Demmer und Herr Paul Boll.
Alle die Interesse und weitere Fragen zu Q4 haben können sich bei Frau Sachs-Domschke und Frau Petra Körner informieren bzw. auf der Homepage www.quartier4-taunus.de nachschauen.
Um 20:05 Uhr verabschiedeten sich die Q4 Teilnehmer und die OVin eröffnete die Bürgerfragestunde.
Bürgerfragestunde:
Seitens der anwesenden Bürger gab es keine Fragen
TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit:
Nach der Info-Veranstaltung zu Q4 und der Bürgerfragestunde begrüßte die OVin um 20:10 Uhr die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder, in Folge OBM, Herrn Andreas Demmer, Herrn Erhard Walter, Herrn Helmut Urban, Herrn Winfried Urban, Herrn Werner Schuierer und Herrn Karlheinz Petersohn.
Sodann stellte die OVin die Beschlussfähigkeit und fristgerechte Ladung fest und fragte, ob es Einwände zur Tagesordnung gäbe.
Nach der Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der fristgerechten Ladung wurde folgende Frage von OBM Walter gestellt:
- Wird unter 3.4 das Thema Gehweg/Bürgersteig – wo ist Parken erlaubt mit behandelt, da es wie bereits bei der letzten Einladung auf der Tagesordnung fehlt.
Diese Frage wurde mit JA von der OVin beantwortet.
TOP 2: Genehmigung der letzten Niederschrift
Die OVin fragte, ob es Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche zur Niederschrift geben würde.
Dies war nicht der Fall und der Niederschrift wurde einstimmig mit 7 Ja Stimmen die Zustimmung erteilt. Wir danken an dieser Stelle nochmals der Schriftführerin.
TOP 3: Antworten der Verwaltung auf Fragen des Ortsbeirats
Dieses Thema wurde erneut in mehrere Unterpunkte aufgeteilt, auf die wir im nachfolgenden nun eingehen.
3.1: Grenzmarkierung Im Hain / Gartenstraße
Die OVin erläuterte, dass es hier um die Beantwortung von der Verwaltung hinsichtlich des Beschlusses mit der Anregung zur „Aufbringung von Grenzmarkierungen/Sperrflächen an der Kreuzung Im Hain/Gartenstraße“ der Sitzung vom 05.12.2018 geht und hat die Antwort von Herrn Tenge nochmals verlesen. Weiterhin gab sie bekannt, dass sie sich im Vorfeld schlau gemacht hätte und bei der Stadt und Müllabfuhr nachgefragt hätte, ob es Probleme in diesem Bereich gäbe bzw. bekannt sind.
Da dies nach Aussage der OVin nicht der Fall war, erteilte sie OBM Walter das Wort. Walter begründet nochmals, siehe Anlage 3.1, worum es ging und verwies darauf, dass zwecks Vorbereitung die Anlage bereits am 18.04.2018 an alle OBR-Mitglieder versendet wurde. Es erfolgten diverse Redebeiträge. OBM Schuierer vertrat die Auffassung, dass sich Autofahrer an eine Grenzmarkierung nicht halten würden. OBM Walter erläuterte nochmals die Problematik zu der wichtigen Verkehrssicherheit für Kinder und auch des fließenden Verkehrs im Kreuzungsbereich.
OBM Demmer vertrat die Auffassung, dass mit einem solchen Vorgehen, wie es die Freien Wähler Heftrich (FWH) über den OBR praktizieren wollen, der Anschein erweckt würde, dass nie eine Entscheidung der Verwaltung akzeptiert wird. Er betonte, dass er die Aussage von OBM H.Urban, man dürfe sich nicht alles gefallen lassen, verstanden hat. Aber, so OBM Demmer weiter, jede Antwort der Verwaltung nicht zu akzeptieren und zu sagen, die Antworten wären dumm/blödsinnig und die in der Verwaltung haben nichts verstanden wäre auch blödsinnig. Er vertrat deshalb die Auffassung, alle Punkte zu sammeln und bei der Verwaltung einen gemeinsamen Ortstermin zu beantragen, um Vorort dieses Thema zu klären und auf die „Dokumentenflut“, sprich den Schriftverkehr zu verzichten.
OBM Walter erwiderte, dass genau das versucht wurde. Es wurde gewünscht, dass Herr Tenge von der Verwaltung zur Sitzung am 24.04.2018 kommt und zu den Antworten Stellung nimmt und diese begründet. Dies sei nicht erfolgt, so Walter weiter da Herr Tenge noch der Bürgermeister es für notwendig erachteten, mit dem OBR darüber zu reden und auf Wünsche zu gemeinsamen Ortsterminen bisher nicht eingegangen ist. Ebenfalls sagte Walter, dass die Antworten von Herrn Tenge weder von den FWH noch von ihm als „dumm bzw. blödsinnig“ bezeichnet wurden. Er betonte das mit diesen Antworten ein OBR nichts anfangen kann. Daraufhin ergriff die OVin das Wort und stellte sich schützend vor ihren Kollegen mit der Aussage: „Hier hat keiner den Begriff „dumm/blödsinnig“ gesagt!“ Diese Aussage wurde jedoch aus dem Gremium und von den anwesenden Besuchern ebenfalls vernommen und bestätigt.
Es folgte ein reger Informationsaustausch zu den vorliegenden Antworten der Verwaltung und wie der OBR damit abschliessend umgeht. OBM Persersohn sagte, dass der Vorschlag für einen gemeinsamen Ortstermin nur dann Sinn macht, wenn auch der OBR mehrheitlich, geschlossen/einstimmig noch besser, hinter der gewünschten Maßnahme für Heftrich steht.
OBM Demmer machte wieder einen Schritt zurück und vertrat die Auffassung, dass er den Begriff „dumm/blödsinnig“ – obwohl bereits bestätigt – nicht verwendet hat sondern gesagt hätte, dass die FWH die Antworten nicht würdig und kontraproduktiv bezeichnen würden. Er meinte, dass man von der Verwaltung nicht verlangen/wünschen könnte, wer, wann und wie oft Kontrollen durchgeführt hätten. Er verlangte, dass diese, so nie getätigte Aussage in der Sitzung, in die Niederschrift aufgenommen wird und das die OBM Petersohn und Walter das genau so wollen….. OBM Walter fragte, ob irgend jemand in der vorgelegten Beschlussvorlage zu diesen Ausführungen von OBM Demmer etwas lesen kann. Es folgten weitere Redebeiträge der OBM Schuierer, H. Urban, W. Urban und der OVin. Nach einer langatmigen Diskussion einigte man sich darauf, dass für die Tagesordnungspunkte
3.1; Grenzmarkierung Im Hain / Gartenstraße, siehe Anlage 3.1,
3.2: Ausfahrbereich Langgasse – L3023, siehe Anlage 3.2,
3.4: Zebrastreifen L3023 und Gehweg/Bürgersteig – wo ist Parken erlaubt siehe Anlage 3.4, 3.6: Verkehrssicherheit L3023 / L3011 siehe Anlage 3.6
ein Ortstermin mit Herrn Tenge beantragt und gewünscht wird. Daraufhin wurde gemeinsam folgender Beschluss formuliert, dem einstimmig zugestimmt wurde.
Beschluss: Für die TOPs 3.1, 3.2, 3.4 und 3.6 bittet der Ortsbeirat um einen Ortstermin mit Herrn Tenge. Der Ortsbeirat bittet Herrn Tenge um drei Terminvorschläge während der regulären Dienstzeit, damit der Ortsbeirat geschlossen daran teilnehmen kann.
3.2: Ausfahrbereich Langgasse – L3023
Siehe Anlage 3.2, wurde unter 3.1 mit behandelt.
3.3: WLAN in der Willi-Mohr-Halle
Die OVin hat die Antworten der Verwaltung, siehe Anlage 3.3, nochmals verlesen. Diese Anlage wurde zwecks Vorbereitung von OBM Walter an alle OBR-Mitglieder am 19.04.2018 mit Zusatz vom 22.04.2018 versendet. OBM W. Urban sagte, dass der Ortsbeirat nicht beantragt hat, dass WLAN installiert werden soll, sondern lediglich die Kosten dafür ermittelt werden sollten. Daraufhin erfolgten sehr kontroverse Diskussionen zum Beschlussvorschlag gem. Anlage 3.3.
Die OVin monierte sich und sagte, dass sie das Gefühl hat, das hier „einer“ was vorgibt und der Rest soll dann springen und zustimmen. OBM Walter entgegnete, dass der Rest des Gremiums durchaus die Möglichkeit hat, zwischen den Sitzungen auch Beschlussvorschläge zu erarbeiten, wenn man mit dem vorliegenden und mit der Antwort von der Verwaltung nicht einverstanden ist. Walter verlangte, dass über seinen Beschlussvorschlag wie in Anlage 3.3 formuliert, abgestimmt wird. Dieser Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich mit 2 Ja gegen 5 Nein-Stimmen abgelehnt. Da das Thema jedoch weiter verfolgt werden sollte wurde folgender Beschluss dann einstimmig gefasst.
Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, den Kostenaufwand für einen WLAN-Anschluss in der Willi-Mohr-Halle zu ermitteln und diesen dem Ortsbeirat mitzuteilen.
3.4: Zebrastreifen L3023 und Gehweg/Bürgersteig – wo ist Parken erlaubt
Siehe Anlage 3.4, wurde unter 3.1 mit behandelt.
3.5: Infobedarf zur Willi-Mohr-Halle
Hier ging es um 4 Antworten der Verwaltung auf Anfragen des Ortsbeirates. Diese wurden von der OVin im einzelnen angesprochen und erläutert, wobei die FWH bereits am 19.04, siehe Anlage 3.5, zwecks Vorbereitung diese an alle OBR-Mitglieder versendet hat.
Zur Beschriftung der Willi-Mohr-Halle verwies die OVin auf TOP 6, da zu diesem Thema OBM Schuierer bereits hervorragende Vorarbeit mit entsprechenden Zahlen geleistet hätte.
Zum Thema Behindertenparkplätze teilte die OVin mit, dass nach ihrem Kenntnisstand die Plätze eingezeichnet würden. Die OVin teilte darauf der Hausmeisterin, die sich unter den Besuchern befand das Wort. Dies erklärte, dass die Behindertenparkplätze (2 vielleicht 3) quer zur Hallenwand eingezeichnet würden und die Rampe mit angeglichen wird.
Zur Frage bzw. Antwort 3 gab die OVin bekannt, dass nach Freigabe der Haushaltsmittel die Notrufanlage in der Behindertentoilette in Angriff genommen wird.
Das vierte und letzte Thema war die Gedenktafel an der Will-Mohr-Halle. Hierzu teilte die OVin mit, dass sie mit Herrn Olaf Mohr Verbindung aufgenommen hätte und derzeit eine Anbringung einer Gedenktafel von der Familie nicht gewünscht sei.
Nach den Ausführungen der OVin und der Hausmeisterin erfolgten ausgiebige Diskussionen. OBM Walter sagte, dass er sich zum Thema „Beschriftung der Willi-Mohr-Halle auch Gedanken und den Vorschlag allen bereits im April zur Verfügung gestellt hat und genau dies für den zusätzlichen „gelobten“ Vorschlag vermisst. Die Antwort der OVin war kurz und knapp, „Ja das weiß ich, aber der Werner war viel früher dran….!“ Walter fragte, ob sein Vorschlag wenigsten unter TOP 6 behandelt würde, was mit JA beantwortet wurde. (Wir empfehlen, bei TOP 6 darauf zu achten….)
Zum Thema Behindertenparkplätze merkte Walter an, dass doch eigentlich der Ortsbeirat gewünscht hat, dass Thema gemeinsam mit der Verwaltung zu besprechen und Entscheidungen von der Verwaltung oder in Zusammenarbeit mit der Hausmeisterin vorbei am Ortsbeirat für nicht in Ordnung hält und für gut heißt. Er begründete es damit, dass das Thema zur „Bürgersteigsproblematik“ immer noch ansteht und vor Umsetzung geklärt werden sollte. Nach erneuten Diskussionen hat sich das Gremium darauf verständigt, dass das Thema bei den gewünschtem Ortstermin (siehe TOP 3.xx) angesprochen und ebenfalls geklärt werden sollte.
3.6: Verkehrssicherheit L3023 / L3011
Siehe Anlage 3.6, wurde unter 3.1 mit behandelt.
3.7: Sperrung Langgasse
Wurde auf Antrag von OBM Demmer aufgenommen. Da sich das Thema zwischenzeitlich, so die Aussage von OBM Demmer erledigt hat, hat er auf eine weitere Behandlung verzichtet und den Antrag zu der Mailanfrage vom 16.04.2018 die wir als Anlage hier gerne komplett beifügen, zurückgezogen.
TOP 4: Verschiedenes
Die OVin fragte in die Runde, ob das Gremium Bedarf an dem abgelehnten Antrag zum Thema „Zukunft Dorfmitte“ aus dem Jahr 2016 hat, den sie OBM Walter auf seine Bitte zur Verfügung gestellt habe. OBM Walter sagte, dass er den Antrag nach Erhalt an das Gremium z.K. weitergeleitet hat, damit alle auf dem gleichen Info-Stand sind.
OBM W.Urban sprach den gekennzeichneten Behindertenparkplatz in der Langgasse an. Da dieser nicht mehr wie beantragt genutzt wird, da der Anwohner verstorben ist, sollte geklärt werden, ob das Behindertenzeichen entfernt wird.
OBM Demmer stellte die Frage an OBM Petersohn, warum er intensiv an der Angelegenheit „Sonderimmobilie Altes Rathaus“ arbeitet und wollte die Gründe dafür wissen. OBM Petersohn sagte, dass er nicht intensiv arbeitet sondern sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt (auch wenn er auf dem Sofa liegt). Ein reger Informationsaustausch fand daraufhin statt, wobei OBM Walter erklärte, dass das Verwaltungsgremium mit der Verwaltung in Verbindung steht und es dazu eine Protokollnotiz gibt. Diese liegt der OVin, dem Bürgermeister und den Herren Schmidt und Wecker der Verwaltung, sowie den Mitgliedsvereinen des Verwaltungsgremiums vor. Bei Bedarf kann diese erneut von OBM Walter vorgelegt werden, wobei die OVin, diese nur der Niederschrift beizufügen braucht.
OBM Schuierer ging auf das Thema Ausfuhrbereich Langgasse ein, da ihm offensichtlich entgangen war, dass das Thema unter TOP 3.2 schon mitverhandelt wurde. Nachdem man ihm dies nochmals erläuterte, war auch dieser Punkt erledigt.
OBM Walter verwies darauf, dass auf der Kegelbahn in der Willi-Mohr-Halle folgende Punkte geklärt werden sollten:
- Herrentoilette: Abdeckung vom Bodensiphon sollte/muss dringend ausgetauscht werden.
- Wand- und Deckenbespannung: Wann wurde die letztmalig gereinigt bzw. repariert?
- Wartung: Wann wurden die Schwämme bzw. die Behälter für die Schwemme letztmalig getauscht bzw. gereinigt?
Weiterhin fragte er, zum Thema Aussprache Bgm. / OBR:
- Hat das am 15.02.18 zu terminierenden Feedbackgespräch zwischen dem Bürgermeister und den Ortsvorstehern sowie stv. Ortsvorstehern stattgefunden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die OVin bestätigte, dass das Gespräch stattgefunden hat und verwies auf das Protokoll des Haupt- und Finanzausschuss, da die Ausführung in der Sitzung den Rahmen sprengen würden. - Gibt es bereits einen Termin für das am 15.02.18 angekündigte Folgegespräch?
Diese Frage konnte nicht beantwortet werden. - Nimmt der OBR das Thema „Sachmittel für OBR“ nochmals auf die Tagesordnung, mit dem Hinweis, dass der Ortsbeirat bedauert, dass den Ortsbeiräten ab 2018 keine Sachmittel mehr zur Verfügung gestellt werden. Wir sollten zum Ausdruck bringen, dass wir die fehlenden Mittelzuweisungen als signifikante Einschränkung der örtlichen Ortsbeiratsarbeit und grundsätzliche Schwächung des Ehrenamtes erachten. Weiterhin sollten wir nach der Begründung des Hess. Städtetages fragen, da die bisherige gelebte Praxis nicht zulässig ist, da „angeblich“ die rechtliche Grundlage fehlt. Hier stellen wir nochmals den Auszug aus dem Protokoll des HFA im pdf-Format zur Verfügung, da der o.b. Link zu gegebener Zeit nicht mehr zur Verfügung steht.
Erneut verwies die OVin nur auf das Protokoll, sagte dass der OBR bei Bedarf und Anforderung Mittel erhält. Weder die OVin noch der stv. Ortsvorsteher gingen auf das stattgefunden Gespräch ein und es bleibt anzumerken, dass ohne eine Nachfrage zu diesem Thema wieder einmal nicht berichtet worden wäre.
Anmerkung: Die Aussage der OVin, dass im Protokoll des HFA alles nachzulesen wäre, ist nicht ganz richtig. Wir vermissen wie auch die Stadtverordneten Nies und A. Ott, die darum gebeten haben, dass die Niederschrift bzw. eine Gesprächsnotiz über das kürzlich stattgefundene Gespräch mit den Ortsvorstehern/stv. Ortsvorstehern zu diesem Thema der Niederschrift beigefügt wird. Welche Gründe liegen vor, dass die OVin und OBM Schuierer erst auf Nachfrage zu diesem Thema sich bemühen, unvollständige bzw. keine Antworten zum Inhalt des stattgefunden Gespräches zu liefern und warum stellt die Verwaltung die Niederschrift/Gesprächsnotiz nicht auf der Mandatsinfo für alle Ortsbeiratsmitglieder zur Verfügung?
TOP 4.1: Auftragsverfolgung und Wiedervorlagen
Hier wurde einvernehmlich festgehalten, dass das Körperschaftsbüro, Frau Weber gebeten wird, die Liste der „offenen Punkte“, wie dies am 15.02.18 versprochen wurde, vorlegen sollte.
TOP 5: Bericht der Ortsvorsteherin
Die OVin berichtete, dass der für den diesjährigen Wettbewerb des Rheingau-Taunus-Kreises „Zukunft Dorfmitte“ die Anmeldefrist am 22.07.2018 endet und hat über die Ausschreibung des diesjährigen Demografie-Preises „Generationen miteinander im Takt“ informiert. Beides hätte sie an Heftricher Vereine bereits weitergeleitet.
Weiterhin informierte die OVin, dass in der Langgasse 34 in den Sommermonaten das Haus „abgelegt“ wird.
OBM Walter erinnerte an eine noch ausstehende Antwort zu einer Mailanfrage vom 03.04.18 wo es lautete: „….ich würde Sie bitten, bei Ihrem Bericht in der Sitzung am 24.04.18 auf das Thema „interne Kommunikation“ nochmals einzugehen. Dies haben Sie nicht gemacht, deshalb nochmals meine Frage heute, mit der Bitte um Beantwortung:
Mich würde interessieren, warum Sie auf höfliche Bitten nicht eingehen und gewünschte Eingangsbestätigungen von Ihnen nicht erfolgen. Ich bat Sie mit der Übersendung der Anträge FWH005/006 und 007 jeweils um eine kurze Eingangsbestätigung der Mails, die nicht nur für mich zu den normalen Gepflogenheiten eines funktionierenden Miteinanders gehören sollte.
Nichts ist erfolgt und selbst den Buttun einer „Lesebestätigung“ bei der Mail wurde nicht genutzt. Ich wäre über eine Klarstellung in Ihrem Bericht zu dem Verhalten sehr dankbar und bitte darum, dass die Antwort in der Niederschrift festgehalten wird.
Die OVin sagte, da bisher nie was vergessen wurde, könne sie meine Frage nicht verstehen. Sie sagte, dass es in der Vergangenheit immer gut funktioniert hat und es kein Miteinander wäre, wenn man verlangt bzw. wünscht, dass man auf Mails antwortet.
Die Antwort von OBM Demmer, die OVin könnte bei der Arbeitsbelastung nicht auf alles antworten und reagieren, muss man nicht verstehen. Wenn Heftricher Verein über „Zukunft Dorfmitte“ und „Generationen miteinander im Takt“ per Mail von der OVin informiert werden und der OBR nicht mit gleicher Mail auf Cc davon in Kenntnis gesetzt wird, ist man für seine Arbeitsbelastung doch selbst verantwortlich, da nochmals zwei Mails erforderlich waren. Das sich OBM Schuierer ebenfalls negativ zum Informationsaustausch äussert und sich „beobachtet“ fühlt, kommentieren wir nicht.
Fest steht, dass die OVin klar zum Ausdruck brachte, dass sie an ihrem Verhalten nichts ändert und auf Bitten und höfliche Anfragen auch zukünftig nicht reagieren/antworten wird.
TOP 6: Beschriftung „Willi-Mohr-Halle“ (Eingangsbereich)
Hier handelte es sich wie bereits unter 3.5 erwähnt um einen Vorschlag von OBM Schuierer. Er berichtete, dass er die Felder ausgemessen hätte und in Bad Camberg bei der Fa. Olaf Thies (Werbetechnik) einen Vorschlag hat ausdrucken lassen. Dieser wurde danach erstmalig im Gremium bekannt gemacht und gezeigt. OBM Schuierer erklärte die Maßnahme und sagte, das dafür Kosten in Höhe von 250,00 € bis maximal 270,00 € entstehen würden und das ein Gerüst bauseitig zur Verfügung gestellt werden sollte. Den Schriftzug hätte er ohne Bindestrich gemacht, da sich Willi Mohr auch nicht mit Bindestrich geschrieben hätte und das ja grammatikalisch auch falsch wäre. OBM Walter verwies darauf, dass der Bindestrich dazu gehört und dies auf den Hinweisschildern zur Willi-Mohr-Halle ebenfalls so gemacht wurde.
Die OVin vertrat die Auffassung, dass Bindestriche nicht erforderlich sind. Sie fand den Vorschlag gut und fragte bereits vor der Abstimmung, ob die Ausführungen aus den Sachmitteln des Ortsbeirates bezahlt werden können, da noch Mittel aus 2017 zur Verfügung stehen.
Es folgten diverse Redebeiträge und OBM Walter betonte nochmals, dass die Bindestriche mit aufgenommen werden sollten und die Schriftform analog der ursprünglichen Beschriftung erfolgen sollte. Diese Anregung fand jedoch genau so wenig Gehör, wie die Tatsache, dass die OVin auf den zweiten Vorschlag von OBM Walter in keiner Weise einging.
OBM Walter verzichtete auf weitere Diskussionen, da klar zu erkennen war, dass sich die Mehrheit für den vorliegenden, allerdings für uns nicht bis ins Detail durchdachten Vorschlag von OBM Schuierer bereits im Vorfeld entschieden hatte.
OBM W.Urban regte an, dass das Heftricher Wappen auf der linken Seite und das Idsteiner Wappen auf der rechten Seite der Halleneingangstür angebracht werden sollte. Diese Anregung wurde für gut empfunden und bei der Abstimmung mit berücksichtigt.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen wurde einstimmig festgelegt, das die Beschriftung wie besprochen vorgenommen werden soll.
Nach der Abstimmung erhielt ein Bürger auf Wunsch das Wort erteilt. Er merkte an, dass die Kosten von 250,00 € ihm für sehr hoch erscheinen und fragte, ob es auch ein zweites Angebot gäbe. Die OVin antwortete, dass der Beschluss gefasst ist und dabei geblieben wird. Der Bürger sagte, dass er das nicht für gut heißt, da es hier schliesslich um Steuergelder geht, mit denen der Ortsbeirat mit Bedacht umgehen sollte.
OBM Walter verlangte abschliessend, das der Vorschlag mit dem Angebot der Niederschrift beizufügen ist, da auf seine Vorschläge nicht mehr eingegangen wurde.
Hier der Vorschlag, über den abgestimmt wurde. Wir haben diesen aufbereitet und mit Bindestrichen versehen.
Anmerkung per Mail noch am Abend der Sitzung von OBR Walter, da im Vorfeld der Vorschlag nicht vorlag und keine Zeit für eine Vorbereitung vorlag:
Frau Ortsvorsteherin, Herr Demmer, liebe Kollegen, in der Sitzung wurde ja die Auffassung vertreten, das die Beschriftung der WMH ohne Bindestrich erfolgen sollte, da Willi Mohr seinen Namen auch nicht mit Bindestrich geschrieben hat.
Das die Benennung von Gebäuden, Strassen oder Plätzen durchaus mit Bindestrich üblich ist und so umgesetzt wird, zeigen nachfolgende Beispiele und ich finde, wir in Heftrich sollten uns auch an diese Regelung halten, zumal die Hinweisschilder ebenfalls mit Bindestrich sind.
Hier einige Beispiele: Der Kurt-Romstöck-Ring in Neumarkt in der Oberpfalz, der nach dem ehemaligen Oberbürgermeister anlässlich dessen 80. Geburtstags benannt wurde. Der Schlagersänger Tony Marshall wurde mit dem Tony-Marshall-Weg in Baden-Baden geehrt. In Radolfzell wurde die Günter-Neurohr-Brücke nach dem früheren Oberbürgermeister Günter Neurohr benannt. In Neu-Isenburg wurden (am 30. November 2016 per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung) drei Straßen nach noch lebenden Ehrenbürgern benannt (Walter-Norrenbrock-Straße, Anny-Schlemm-Straße und Thomas-Reiter-Straße). Auch wurden nach 1945 Straßen, welche bereits zuvor nach noch lebenden Personen benannt worden waren, mitunter bei ihren jeweiligen Namen belassen (sofern die betreffende Person nicht NS-politisch stark belastet war), wie der Viktoria-Luise-Platz in Berlin (1899 nach der siebenjährigen Kaisertochter Viktoria Luise von Preußen benannt, die erst 1980 verstarb).
TOP 7: Mitteilung des Magistrats
Lagen keine vor.
TOP 8: Mindestmaße für Grabpfade unter- und oberhalb der Grabstätten (Grabreihen) Hier handelt es sich um ein Schreiben von OBM Walter, der folgende Begründung vortrug:
Gemäss §7 (3a) der Friedhofsatzung der Stadt Idstein ist auf den Friedhöfen gestattet, dass die Wege mit Kinderwagen und Rollstühlen befahren werden dürfen. Da eine Regelung für „Rollatorbesitzer“ hier fehlt, wäre gemäss §4 (4) die Stadt Idstein zu fragen, ob hier eine Ausnahme zugelassen wird, da dies mit der Ordnung auf dem Friedhof vereinbar sein sollte.
In der gesamten Friedhofsatzung ist nur im §28 (8) zu den Grabpfaden eine Regelung getroffen, die lautet: „Die Grabpfade zwischen den Grabstätten sind durch die Verfügungsberechtigten der anliegenden Grabstätten mit Kies nach Vorgabe der Stadt Idstein anzudecken und dauerhaft zu unterhalten“.
Regelungen, dass Mindestmaße für Grabpfade vorgeschrieben sind, können der Friedhofsatzung nicht entnommen werden.
Da die weitere Belegung der Reihengrabstätten in Feld 1a (neben dem aktuellen Grabfeld) und der Urnenreihengrabstätten in Feld 5a (unterhalb des Seiteneinganges) erfolgen wird, sollte entgegen der Aussage der Friedhofsverwaltung vom 12.10.2016 „Die Grabpfade zwischen den Grabstätten sind grundsätzlich in neu angelegten Grabfeldern mit 0,40m Breite vorgesehen um einen Zugang zur Grabstätte zu gewähren. Die Grabpfade unter- und oberhalb der Grabstätten (Grabreihen) werden in Reihengrabfeldern mit 0,50 m geplant. Ein breiterer Zugang von 1,0 m ist nur bei Wahlgrabfeldern vorgesehen, da hier Mehrfachbelegungen erfolgen und somit ein Zugang für maschinelle Geräte ermöglicht werden muss. Die Mindestmaße für Grabpfade sind auf allen Friedhöfen gleich“ auf eine Änderung der Mindestmaße für Grabpfade unter- und oberhalb der Grabstätten (Grabreihen) seitens des Ortsbeirat hingewirkt werden.
Generell sollte eine Grabfahrbereite zwischen den Gräbern von 40 cm eingehalten werden, damit man bequem zwischen den Gräbern stehen kann. Für den Zugang zu den Gräbern gibt es keine feste Regelung, sondern nur die Aussage das die Mindestmaße für Grabpfade auf allen Friedhöfen gleich sind. Diese Aussage ist für Angehörige, die auf Rollstuhl/Rollator angewiesen ist, wenig hilfreich.
Nach der Begründung erläuterte er nochmals den Beschlussvorschlag, über den abzustimmen sei.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsbeirat wünscht, dass bei der vorgesehenen Neubelegung der Reihengrabstätten (Feld 1a) und Urnenreihengrabstätten (Feld 5a) die Grabpfade unter- und oberhalb der Grabstätten (Grabreihen) auf mindestens 80 cm vergrößert werden und von der Planung 50 cm in Heftrich abzusehen, damit Rollstuhlfahrer/Rollatorbesitzer ein direkter Zugang zu den Gräbern der Angehörigen ermöglicht werden kann.
Der Ortsbeirat bittet um Prüfung und Unterstützung dieser gewünschten Maßnahme.
Die OVin fragte, ob es Fragen zu den Ausführungen von OBM Walter gibt. Dies war nicht der Fall. Sodann wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Diesem Beschluss wurde einstimmig mit 7 Ja-Stimmen die Zustimmung erteilt.
TOP 9: Haushalt 2019 – Mittelanmeldungen
Hier handelte es sich um ein Schreiben vom 08.05.2018 von der Verwaltung. Die OVin hat vorgeschlagen, Mittelanmeldung anhand von Meldungen der Vorjahre zu besprechen, damit festgelegt werden kann, was übernommen wird. Diesem Vorschlag ist das Gremium gefolgt, mit dem Ergebnis, dass nachfolgende Anmeldungen für den Haushalt 2019 gemeldet werden.
- Mittel zum Ausbau eines nachhaltigen kommunalen Breitband-Verteilernetzes in Heftrich.
- Mittel für die Einleitung des Einheimischen Modell Baugebiet „Am Apfelgarten“
- Mittel zur Sanierung des Feldweges Lenzhahner Weg mit der Zufahrt zum Schützenhaus.
- Mittel zur Renovierung des Daches der Willi-Mohr-Halle (WMH); (Eterniteindeckung)
- Mittel zur Renovierung und Attraktivierung der Kegelbahn-Raumlichkeiten in der WMH
- Mittel zur Sanierung des Parkplatzes an der Willi Mohr Halle. (Attraktiveren und Umgestalten)
- Mittel für den behindertengerechten Zugang zum Erdgeschoss des Alten Rathaus
Zusätzlich hat OBM Demmer folgende Vorschläge unterbreitet, die ebenfalls gemeldet werden.
- Mittel für neue Schließanlage der Willi-Mohr-Halle
- Mittel für neue Tür des Hintereingang der Will-Mohr-Halle
TOP 9.1: Mittelanmeldungen für den HH 2019 (Vorschläge der FWH)
Hier handelte es sich um einen Vorschlag der Freien Wähler Heftrich, der mit Schreiben vom 13.05.2018 den Mitgliedern des OBR zur Verfügung gestellt wurde. Unverständlicher Weise wurde dieses Schreiben von OBM Demmer direkt bewertet und unter „Niveau Kindergarten“ eingestuft. Er vertrat die Auffassung, es sei wie üblich und stellte die Frage: „gibt es im – ursprünglich – anhängenden Dokument keinerlei Hinweis wer oder wann die Vorschläge gemacht hat! , mit dem Zusatz „Wer bitte soll diesen Vorgang im Jahre – sagen wir mal – 2049 im Ortsbeirat noch nachvollziehen können?“
Machen Sie sich selbst einen Eindruck von dem Ergebnis der Beratungen und von den Vorschlägen, die wir >>hier<< beifügen.
TOP 9.2: Einspar- und Einnahmepotentiale zum Haushalt 2019
Hier handelte es sich um ein Schreiben von Herrn Petersohn-FDP im Ortsbeirat, welches er wie folgt begründete:
Zum Beispiel wurden Angaben über die detaillierten Einnahmen und Ausgaben des Alteburger Marktes und Arbeitsvertrag/Leistungskatalog der Hallenwartin versagt. Da es scheint, uns Ortsbeiratsmitglieder bei wichtigen Themen uns bewusst im Ungewissen zu halten ist es gar nicht möglich sinnvolle Vorschläge zu erarbeiten. Jeder intelligente Mensch wird (wie z.Bsp. Ärzte) erst nach einer gründlichen Diagnose eine Empfehlung aussprechen. Sicherlich sollen Ortsbeiräte nur wieder beschwichtigt werden.
Zum Schreiben des Magistrates vom 08.05.2018 bezüglich Einspar- und Einnahmepotentiale möge der Ortsbeirat folgenden Beschluss fassen:
Beschlussvorschlag:
Der Ortbeirat wird der Aufforderung des Magistrates zur Benennung möglicher Einspar- und Einnahmepotentiale nicht nachkommen. Es wurde zwar richtigerweise erkannt, daß wir über wichtige Erkenntnisse vor Ort verfügen uns aber zur Thematik dieser Aufforderung bisherige erwünschte Auskünfte versagt wurden.
Es erfolgten diverse Redebeiträge. Mit 2 Ja, 3 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde der Beschlussvorschlag mehrheitlich abgelehnt.
TOP 10: Dorfbrunnen im Bereich des Wasebörnchen
Hier handelte es sich ebenfalls um ein Schreiben von Herrn Petersohn-FDP im Ortsbeirat, welches er wie folgt begründete.
Bekanntlich fehlt dem Brunnen ein Wasseranschluss. Am Börnchen hätten wir schon einmal Wasser.
Es erfolgte eine kurze Diskussion und OBM Petersohn hat im Anschluss den nachfolgenden Antrag zurückgezogen.
Antrag:
Der Ortsbeirat möge darüber beraten, ob es Möglichkeiten gibt den Dorfbrunnen im Bereich des Wasebörnchens zu integrieren.
Bei den Diskussionen ging man nochmals näher auf den Brunnen in der Wilhelmstrasse ein. OBM Walter fragte, ob schon einmal ermittelt wurde, wo die Wasserversorgung abgebrochen ist, da die Suche im Wiesenweg erfolglos war. Walter machte den Vorschlag und fragte, ob nicht eine Lösung mit einem „Wassertank“ in unmittelbarer Nähe mal durchleuchtet werden könnte. Dieser Vorschlag und ggf. weitere sollten in Zusammenarbeit mit dem Heimat-und Verkehrsverein (HVH) einmal besprochen werden. Die OVin erhielt den Auftrag, sich mit dem HVH diesbezüglich in Verbindung zu setzen, um für das Thema „Brunnen ohne Wasser“ eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die OVin schließt die Sitzung um 22:45 Uhr mit dem Hinweis, dass die nächste Sitzung am 15.08.2018 um 19 Uhr stattfindet.
Hinweis: Wir möchten es nicht versäumen, Frau Dr. Birgit Andereeg von der Unabhängigen Liste Idstein (ULI) für ihr Interesse an unser OBR-Sitzungen und zu dem Hinweis, „fehlende WLAN in der WMH“ zu danken. Wir werden das Thema „Funk“ weiter verfolgen……..
Für die Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat
Winfried Urban Erhard Walter