Erhard Walter
und
Winfried Urban
berichten zum Thema:

Ortsbeiratssitzung 015/2018 vom 06.02.2018

Die  Ortsvorsteherin (OVin),  begrüßte um 19:00 Uhr alle anwesenden BesucherINNEN (23) und  eröffnete die Bürgerfragestunde.

Bürgerfragestunde.
Die erste Frage eines Bürgers bezog sich auf das Thema Halte-/Parkverbot in der  S-Kurve in der Strasse „Im Exboden“, welches schon einmal Thema im Ortsbeirat war. Die OVin antwortet, dass das Thema der Verwaltung mitgeteilt wurde. Da die Verwaltung derzeit keinen Handlungsbedarf sieht, würde diesbezüglich nichts unternommen. Die OVin sagte dem Bürger zu, dass das Thema nochmals aufgenommen und an die Verwaltung weitergegeben wird.
Die zweite Frage eines anderen Bürgers bezog sich auf die allgemeine Parksituation im gesamten Ortsbereich. Diese sei einmal, auch im Hinblick auf Rettungsfahrzeuge, zu überprüfen. Die OVin sagte, dass das Thema nochmals an die Verwaltung weitergeleitet wird. Der Hinweis eines Bürgers, dass ein „Linksparken“, welches durch die Ordnungspolizei mehrmals schon mit Ordnungswidrigkeiten geahndet wurde, in keinem Bußgeldkatalog zu finden sei. Auch das sollte die Verwaltung einmal beantworten.
Die dritte Frage einer Bürgerin bezog sich auf das Thema L3023 hinsichtlich der Geschwindigkeitsbegrenzungen und evtl. versetzen des Ortsschildes. Die OVin sagte, das die Anfrage an die Verwaltung erfolgt sei, eine Rückmeldung aber noch nicht vorliegen würde.

TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit:
Nach der Bürgerfragestunde  begrüßte die OVin die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder, in Folge OBM, Herrn Andreas Demmer, Herrn Erhard Walter, Herrn Helmut Urban, Herrn Winfried Urban, Herrn Werner Schuierer und als Nachfolger für Herrn Horst Jeckel Herrn Karlheinz Petersohn.
Weiterhin begrüßte die OVin  die Stadtverordneten Herrn P.Piaskowski, Herrn Dr. R. Dambeck und Herrn D. Zerbe.
OBM Walter meldete sich zu Wort und fragte, was mit seinem Antrag vom 17.12.2017 sei, da für eine persönliche Erklärung, die beantragt wurde, nur ausserhalb der Tagesordnung das Wort erteilt werden kann. Die OVin schlug vor, die Erklärung innerhalb der Tagesordnung abzugeben, da sie darüber abstimmen lassen wollte, ob die Erklärung protokolliert und als Anlage der Niederschrift beigefügt wird. OBM Walter hatte diesbezüglich keine Einwände.

Sodann stellte die OVin die Beschlussfähigkeit und fristgerechte Ladung fest und fragte, ob es weitere Einwände zur Tagesordnung gäbe.
OBM Walter fragte, warum der TOP „Landtagswahlen am 28.10.2018“, wie er am 17.01.2018 durch die FWH beantragt wurde, nicht auf der Tagesordnung steht?
Die OVin sagte,  sie würde bei ihrem Bericht unter TOP 3 dazu etwas sagen und das ausreicht.
Dem widersprach OBM Walter und begründet dies. Er stellte den Antrag, als TOP 9 das Thema „Landtagswahlen am 28.10.2018“ mit aufzunehmen.
Diesem Antrag wurde mehrheitlich, mit 5 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen der CDU-Vertreter zugestimmt.
OBM Petersohn fragte, warum der TOP 4 „Verschiedenes“ nicht wie gewohnt am Schluss der Tagesordnung steht.
Anmerkung: Das OBM Demmer auf die Frage das Wort ergriff und der OVin gleich zu Beginn die „Sitzungsleitung“ entzog verwundert uns, aus den Erfahrungen der bisherigen Sitzungen, nicht.
Allerdings stellen wir uns die Frage, was sein Statement, „Herr Walter hat grosse Besserung für 2018 gelobt und er das noch nicht abhaken würde, soll?
Verwechselt er hier die Verbesserungsvorschläge von OBM Walter vom 16.11.2017, auf die bis dato nie eingegangen wurde? Oder kann er gar nicht anders und ist von Natur aus auf „Krawall gebürstet“, um bei den gebräuchlichen Worten der CDU zu bleiben?
Weiterhin forderte er OBM Petersohn mit den Worten auf: „Warten sie doch erst einmal ab, irgendjemand wird sich schon etwas gedacht haben, den TOP „Verschiedenes“ weiter nach vorne zu setzen. Weiter führte er an, dass das die OVin – die bis dahin nicht zu Worte kam – schon sagen würde, er dies aber auch gern machen könnte, was dann auf dem Fuße folgte. Grund wäre gewesen, dass die letzten zwei Sitzungen der Punkt „Verschiedenes“ und der Punkt „Auftragsverfolgung und Wiedervorlagen“ nicht behandelt worden wäre.
Anmerkung: OBM Demmer als kommissarisch eingesetzter Schriftführer am 07.11.2017 müsste doch wissen, das OBM Walter bei Punkt „Verschiedenes“ viele Fragen stellte und als „Alleinunterhalter“ tituliert wurde. Ebenfalls müsste er sich daran erinnern können, dass OBM Walter das Wort entzogen wurde, dass die anderen auch noch die Möglichkeit hätten, etwas vorzubringen. Das er sich nicht erinnern kann, dass die restlichen Ortsbeiratsmitglieder keine Fragen hatten und er deswegen nur protokolliert hat: „Verschiedene Themenbereiche wurden von OBR – Mitgliedern angesprochen ohne Beschlüsse zu beantragen…..“ ist ihm sicherlich genau so entfallen, wie das Thema „Auftragsverfolgung und Wiedervorlagen“. Das Thema wurde seit Mai 2017 eingestellt und nicht weiter verfolgt. Näheres dazu >>hier<<.

OBM H.Urban gab zu Protokoll, dass es Aufgabe der OVin ist, den Sachverhalt klarzustellen und nicht von OBM Demmer, der sich entschuldigte, dass er der OVin mit der Begründung vorgegriffen hätte.
Anmerkung/Empfehlung: Wenn die OVin die Tagesordnung erstellt, sollte Sie sich an §58 (5) der HGO halten, wo es heißt: „Die Tagesordnung und der Zeitpunkt der Sitzungen werden von dem Vorsitzenden im Benehmen mit dem Gemeindevorstand (Ortsbeirat) festgesetzt.“
Dies nur mit auserwählten Ortsbeiratsmitgliedern zu machen, ist aus unserer Sicht, wenn diese dann auch noch mit fadenscheinigen Begründungen von OBM Demmer erfolgt, nicht dienlich…!

Die OVin erteilte nun das Wort an OBM Walter, damit er die persönliche Erklärung bekanntgeben könne. Zuvor fragte sie noch, ob sie vorher abstimmen lassen sollte, wie die Erklärung veröffentlicht wird. OBM Walter sagte, dies sei ihr als Sitzungsleiterin überlassen. Die persönliche Erklärung wurde sodann von OBM Walter verlesen.
Die OVin fragte, ob es Fragen zu dieser Erklärung gäbe und stellte fest, dass dies nicht der Fall ist. Sie bat um Abstimmung, das die persönliche Erklärung der Niederschrift als Anlage beizufügen ist. Mit 7 Ja-Stimmen wurde dieses Vorgehen einstimmig beschlossen.

Die OVin teilte mit, dass am 05.02.2018 drei weitere Schreiben der FDP im Ortsbeirat bei ihr eingetroffen sind und ob diese noch auf die Tagesordnung aufgenommen werden sollen/müssen. Nach kurzer Diskussion gab OBM Petersohn als Antragsteller bekannt, dass es ausreicht, wenn die OBR internen Anträge auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werden.

TOP 2: Genehmigung der letzten Niederschrift
Die OVin fragte, ob es Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche zur Niederschrift geben würde.
OBM H. Urban bemängelt TOP 10, da er die Auffassung vertritt, dass das Abstimmungsergebnis falsch protokolliert wäre. 4 Ja und 2 Nein-Stimmen wäre falsch und es müsste 3 Ja und 3 Nein-Stimmen protokolliert werden, da die OBM Demmer, Schuierer und die OVin dagegen gestimmt hätten. Die OVin äußerte, sie könne das nicht nachvollziehen, da sie ihre Unterlagen nicht dabei hätte.
OBM Walter sagte, dass das Abstimmungsergebnis stimmt, da die OVin bis auf TOP 13, wo sie gegen eine Anfrage zur Bürgerfragestunde bei der Verwaltung war, bei allen anderen Anträgen in der Sitzung dafür gestimmt hat.
Dies hat die OVin daraufhin auch bestätigt. In Folge dessen zog OBM H.Urban seinen Änderungswunsch zurück.
OBM Schuierer wünschte die Aufnahme seiner Begründung, warum er gegen den Antrag gestimmt hat.
Die OVin fragte ob weitere Wortmeldungen vorliegen würden.
OBM Walter gab zu Protokoll, dass er bei TOP 3 den Satz „OBR-Mitglied Erhard Walter lehnt die Vorlage zu erstellen ab“  gestrichen haben möchte und begründete dies wie folgt:
Der Vorschlag durch die OVin, Neujahrsgrüße im Struwwel-Blättche zu schalten, erforderte eine entsprechende Vorlage. Diese Vorlage sollte gem. Mail von K.Petersohn vom 29.11.17 an den OBR eingereicht werden. Kein OBR-Mitglied hat auf die Mail geantwortet bzw. war auf Anfrage der OVin in der Sitzung bereit eine entsprechende Vorlage zu erstellen und K.Petersohn als teilnehmender Bürger sagte zu, dass er selbst eine Vorlage erstellt und im Struwwel-Blättche veröffentlicht. Somit ist dieser Satz erneut eine persönliche gezielte Diffamierung hinsichtlich nur meiner Person, die in einer Niederschrift nichts zu suchen hat.

OBM Demmer vertrat die Auffassung, dass nur OBM Walter dies abgelehnt hat und es somit richtig protokolliert wäre. OBM Walter erläuterte nochmals, dass Herr Petersohn als Bürger in der Sitzung den Vorschlag gemacht hat, dass er den Herren Walter oder Demmer zutraut, eine solche Vorlage zu erstellen. OBM Walter betonte, dass er auf den Vorschlag eines Bürgers in der Sitzung nicht eingegangen ist und Herr Demmer ebenfalls darauf nicht reagierte.

OBM Schuierer machte einen „Gütevorschlag“ und meinte der Satz sollte erweitert werden, dass OBM Walter und OBM Demmer abgelehnt hätten. Darauf betonte OBM Walter, dass der gesamte OBR durch Stillschweigen nicht bereit war eine Vorlage zu erstellen und nicht nur eine oder zwei Personen. OBM Schuierer fragte nochmals nach um welchen Absatz es sich denn genau handeln würde. Daraufhin hat die OVin diesen nochmals wie folgt verlesen:
„…….. Die Weihnachts- und Neujahrsgrüße können erst im Januar 2018 kostenfrei im Struwwel-Blättche geschaltet werden. Die Ortsvorsteherin Ute Westenberger schlägt vor nur die Neujahrsgrüße zu schalten. OBR-Mitglied Erhard Walter lehnt die Vorlage zu erstellen ab. Der Inhaber des Struwwel- Blättche Karlheinz Peterson erklärt sich bereit die Vorlage zu erstellen.“


Danach erfolgte die Abstimmung und die OVin stellte die Frage, wer dafür ist, dass der Satz wie beantragt gestrichen wird?  Bei 4 Ja gegen 2 Nein-Stimmen der CDU Vertreter wurde mehrheitlich beschlossen, dass der Satz gestrichen wird.
OBM Petersohn hat sich bei dieser und den nachfolgenden Abstimmungen enthalten, da er an der letzten  Sitzung noch kein OBR-Mandat hatte.
OBM Schuierer deutete an, dass ihm bei dem verlesenen der Absatz „Der Inhaber des Struwwel….“ nicht gefällt.
Es erfolgten Diskussionen über Herausgeber, Redakteur etc., weil sich dass laut OBM Schuierer so „komisch“ lesen würde.  Die Abstimmung über die – aus unserer Sicht „Wortklauberei“ – erbrachte, dass das Wort Inhaber in Redakteur geändert wird und diesem einstimmig zugestimmt wurde.
Als nächste Wortmeldung gab OBM Walter zu Protokoll, dass er Änderungswünsche zu den Beschlüssen der TOP 8, 10, 11, 13 und 14 hätte. Die Schriftführerin bat darum etwas langsamer vorzutragen. Darauf erwiderte OBM Walter, dass alles was er ausführt, der Schriftführerin zuvor bereits in Schriftform ausgehändigt wurde.
OBM Demmer fragte, ob die Änderungswünsche allen Ortsbeiratsmitgliedern vorliegen würden. OBM Walter sagte, dass diese nicht vorliegen müssen, da er sie in der Sitzung offen und mündlich begründet. OBM Demmer erwiderte, dass er es begrüßen würde, wenn solche Änderungswünsche vorab schriftlich bekanntgegeben würden mit der wiederholten spitzen Bemerkung der angeblichen „Besserungsabsicht“ in 2018. Er merkte an, dass man sich doch viel besser vorbereiten könnte, wenn das vorher und schriftlich vorliegen würde.
OBM Walter stellte die Frage an OBM Demmer, ob er sich über seine Äußerungen, die ein klassischen „Loop“ beinhalten, überhaupt bewußt ist. Er erinnerte, dass die FWH alle Varianten bei den Änderungswünschen schon praktiziert haben, darunter auch schriftlich vorab. Die Folge davon waren aus unserer Sicht unnötige, langatmige Diskussionen mit dem Ergebnis, dass die Änderungswünsche mehrheitlich bis auf wenige Ausnahmen immer abgelehnt wurden und OBM Demmer immer dagegen war!
Anmerkung: Was will OBM Demmer mit solchen Statements bezwecken? Wenn er wie bisher nicht nur gegen die Änderungswünsche sondern auch gegen alle Vorschläge, Anregungen und Anträge der FWH war und die Zusammenarbeit mit den FWH mit einer persönlichen Erklärung eingestellt hat, dann sollte er sich solche mehr wie unnötigen Statements nicht nur den FWH sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern ersparen.

Sodann gab OBM Walter zu Protokoll, das von 6 Beschlüssen nur ein einziger zu TOP 12 richtig vom Wortlaut in der Niederschrift festgehalten und protokolliert worden ist.
5 Beschlüsse zu „TOP 8, 10, 11, 13 und 14“ wurden im Wortlaut geändert, gekürzt und falsch wiedergegeben. Näheres dazu >>hier<<.
D.h. alle Abstimmungsergebnisse, die richtig protokolliert wurden, werden falschen und unvollständigen Beschlüssen in einer „Urkunde“ zugeordnet.
OBM Walter beantragte, dass alle Beschlüsse, die in schriftlicher Form sowohl in den Anträgen als auch in den Textbausteinen für die Schriftführerin vorgelegen haben und in der Sitzung vorgelesen wurden, wortgetreu ohne Veränderungen in das Protokoll unter „Beschluss“ und nicht bei Bemerkungen übernommen werden und ein Verweis bei Bemerkungen auf die jeweilige Anlage erfolgt, da in diesen die Begründungen nachzulesen sind.

Die Schriftführerin als „Nichtortsbeiratsmitglied“ sagte, dass sie das nicht versteht. Es wären doch alle Anlagen dem Protokoll beigefügt worden. OBM Walter sagte, dass genau diese Anlage die Beschlussvorlagen enthalten, über die abgestimmt wurde aber in der Niederschrift andere, abgeänderte Beschlüsse stehen. Die daraus resultierenden Diskussionen über „sinngemässe Wiedergabe“  wollen wir nicht weiter kommentieren. Selbst ein Verlesen der Beschlussvorlage aus dem Antrag mit  anschliessendem Verlesen des Protokollierten brachte keine Einsicht. Walter bedauerte die fehlende Einsicht speziell bei den Vertretern der SPD im Ortsbeirat hinsichtlich dieser Vorgehensweise und betonte, das die Verwaltung dieses „Schauermärchen“ ebenfalls mitmacht und unterstützt.
OBM Walter äußerte, dass er jetzt die Mail vom 05.12.17 der OVin versteht, als sie schrieb: „Hallo Herr Walter, liebe Kollegen, aus persönlicher Erfahrung kann ich durchaus nachvollziehen, das in einer Sitzung besprochene oder verlesene Textpassagen nach einigen Wochen nicht mehr vollständig präsent sind“.
Nach diesem Hinweis beantragte er die Abstimmung. Diesem Antrag wurde nicht gefolgt, stattdessen folgten weitere Diskussionen. Statements von OBM Demmer zum Bürgerportal (hier gehen wir später nochmals darauf ein), sowie das der Bürgermeister an das „Bein gepinkelt bekommt“, so OBM Schuierer, wenn wir Anfragen stellen und viele weitere am eigentlichen Thema vorbei geführten Statements folgten und führte zu keinem Ergebnis.

OBM H.Urban stellte dann den Antrag über die Niederschrift, mit der Aufforderung dieser zuzustimmen, abzustimmen zu lassen. Diesmal meinte die OVin, das wäre ein guter Vorschlag.
Sodann wurde einer Niederschrift mit 5 falschen Beschlüssen mit 4 Ja gegen 2 Nein-Stimmen der FWH im OBR zugestimmt.
Nach erfolgter Abstimmung meinte OBM Schuierer, dass es gut wäre, wenn man in der Niederschrift „siehe Anlage“ zukünftig vermerken würde, dann gäbe es keine Diskussionen….!

Anmerkung: Wir bedauern, dass sich der StVO, Herr Piaskowski bei den Diskussionen nicht wie gewohnt zu Wort gemeldet hat und seine Sicht der Dinge, die er unter den anwesenden Bürgern sagte, nicht öffentlich machte. Auf die Aufforderung, er möge doch öffentlich sagen, dass Beschlüsse so zu protokollieren sind, wie diese gefasst wurden und nicht verkürzt oder sinngemäss, sagte er nur, da würde er sich raushalten…! Eigentlich mehr als traurig diese Haltung, aber genauso wenig überraschend für uns, wie die Tatsache, dass die OVin über gestellte, klar formulierte Anträge nicht abstimmen lässt und diese ignoriert! Die Äusserung von OBM Schuierer nach der Abstimmung ist aus unserer Sicht wenig hilfreich, wenn die CDU-Vertreter im OBR und speziell OBM Demmer behaupten, dass die Beschlussvorschläge geändert worden wären. Dann steht Anlage gegen Aussage und keinem ist geholfen. Für den Streitfall würde hier nur eine Tonaufzeichnung zur Anfertigung oder Erleichterung der Niederschrift helfen, die gemäss Geschäftsordnung im §36 (5) geregelt ist. Das diese Vorgehensweise in Heftrich, obwohl wir sie bereits vorgeschlagen haben, mehrheitlich nicht gewünscht ist, können wir mittlerweile nachvollziehen……….

TOP 3: Bericht der Ortsvorsteherin
Die OVin gab bekannt, dass sie eigentlich auf die Landtagswahlen 2018 eingehen wollte, dies aber aufgrund der Erweiterung der Tagesordnung jetzt bei TOP 9 macht.
Weiterhin gab sie bekannt, das am 15.02.2018 um 15 Uhr das beantragte Gespräch mit Bgm. Herfurth in Idstein stattfindet. Sie fragte, ob der OBR vollzählig am Gespräch teilnimmt oder ob es Verhinderungen gäbe? Alle haben, vorbehaltlich unvorhersehbaren Ereignissen, die Teilnahme zugesagt.

TOP 4: Verschiedenes
Die OVin erklärt, dass der Punkt Verschiedenes in der Tagesordnung weiter nach vorne gesetzt wurde, weil jeder in der Sitzung, seine Themen und „Weh-Wehchen“ vorbringen möchte und dies in den letzten Sitzungen nicht möglich gewesen wäre. Sie teilte mit, dass der TOP das nächste mal wieder zum Schluss der TO steht und bat um Wortmeldungen, damit jeder seine „Problemchen“ vortragen könnte.

  1. OBM W.Urban erkundigte sich nach dem Sachstand der fehlenden Markierung zum Fußgängerüberweg auf der L3023. Die OVin konnte darüber keine Antwort erteilen. Sie gab nur bekannt, dass die Fahrbahnmarkierungen nur ein Provisorium sei und diese im Frühjahr neu gemacht würden. Bezüglich des Fußgängerüberweges soll eine Anfrage an die Verwaltung weitergeleitet werden.Auf die weiteren Redebeiträge, die nichts mit der Anfrage zu tun hatten, gehen wir nicht ein.
    Weiterhin verwies OBM W.Urban auf die Überquerung der L3023 von der Langgasse zum Dasbacher Weg. Dieser stellt nach den Sanierungsarbeiten ein Risiko dar, da die Fußgänger, speziell wenn sie mit Kinderwagen unterwegs sind, den Seitenstreifen nicht mehr benutzen können und auf der Strasse, wo immer noch die 70 km/h gelten, laufen müssen. Hier soll nachgefragt und in dem noch ausstehenden Ortstermin mit Hessen Mobil und der Verwaltung eine Lösung gefunden werden.
  2. OBM Demmer kündigte an, dass er sich in den nächsten Wochen Gedanken machen will zu der Entwicklung von Heftrich im Jahre 2025. Er will sich mit den Stärken von Heftrich befassen und was getan werden muß, um weiterhin eine aktive Gemeinschaft zu haben. Er sprach hier das Vereinsleben, Schule und Kindergarten an. Auch erwähnte er das Thema Bauplätze u.s.w. Er vertrat die Auffassung, dass das die Aufgabe des OBR ist und dieser entsprechende Anregungen und Vorschläge machen sollte. Wo kann die Stadt und der Kreis helfen auch im Hinblick auf die Aktivitäten der Stadt, wie z.B. Stadtentwicklung. Er will seine Gedanken mit den im OBR vertretenen StVO Guckes-Westenberger und H.Urban besprechen und anschliessend dem Ortsbeirat vorstellen.
  3. OBM H.Urban sprach nochmals die Thematik der Parkplätze im Tennweg, vor Grundstück Harsy an. Hier geht es um die Parkbuchten, die nach der Sanierung der Wasserleitung nicht mehr hergestellt wurden. Diese sollen, wie auch auf der gegenüberliegenden Seite wieder hergestellt werden und dabei berücksichtigt werden, das vor und nach einer Bushaltestelle die gesetzlich vorgeschriebenen 15 m eingehalten werden.
    Das Problem soll der Verwaltung gemeldet werden.
  4. OBM Walter fragte, ob die OVin auch vom Rheingau-Taunus-Kreis angeschrieben wurde, mit der Bitte, die Ortsbeiratsmitglieder über den „Tag der Jugend 2018“ zu informieren und beigefügte Anlage an interessierte Jugendliche/Jugendgruppen im Ortsteil weiterzuleiten bzw. bekanntzumachen?
    Die OVin wußte von keinem Anschreiben. OBM Walter vertrat die Auffassung, dass es in Heftrich möglicherweise auch Jugendlich gegeben hätte, an diesem Projekt teilzunehmen. OBM Walter fragte die anwesenden Ortsvorsteher D.Zerbe von Lenzhahn und R.Dambeck von Nieder-/Oberrod ob das Schreiben bei ihnen eingegangen wäre. Beide haben bestätigt das Schreiben erhalten zu haben, wobei R.Dambeck meinte (war sich aber nicht sicher), es wäre per eMail zugestellt worden. Da Heftrich nach Aussagen der OVin weder per Post noch per eMail etwas erhalten hat, sollte geklärt werden, wer und nach welchen Auswahlkriterien hier angeschrieben wurde.
    OBM Walter wollte nach den Gründen fragen, warum die Schreiben der FWH, die Bestandteil des Verhandlungsgegenstandes sind, nicht als Anlage der Einladung/OeB auf dem Portal RatsInfo in der Bürger-/Mandatsinfo beigefügt wurden? Diese Frage wurde von OBM Demmer unter TOP 2 wie folgt kommentiert: Die Anlagen werden nicht auf dem Portal eingestellt, da noch keiner wissen könnte, wie der Ortsbeirat über diese Vorschläge entscheiden würde. Da in den meisten Fällen sich die Inhalte verändern würden, würde die Verwaltung diese Anträge nicht einstellen.
    Erlauben Sie uns bitte, dass wir einen solchen, sorry für den Ausdruck, „Bullshit“ nicht näher kommentieren. Wir, die FWH würden es begrüßen, wenn das in der Infoveranstaltung Kommunalrecht für Ortsbeiräte am 26.09.2016 Gelernte von der Verwaltung auch für den OBR-Heftrich umgesetzt würde. Dort wurde uns per PowerPoint Präsentation von der Verwaltung vermittelt:
    „Tagesordnungen, Niederschriften, Öffentliche Beratungspunkte und Anlagen, die auf der TO des Ortsbeirats, der Ausschüsse und der STVV stehensind grundsätzlich im Ratsinformationssystem einsehbar………
    Auch der Bürger bekommt zukünftig mehr Informationen aus dem Ratsinformationssystem.“
    Daher sollte der OBR  geschlossen daran interessiert sein, dass die getroffenen Aussagen der Verwaltung umgesetzt und den Bürgern zukünftig mehr Informationen auf dem Ratsinformationssystem zur Verfügung stehen. Denn dies dient der Transparenz, die nicht nur den FWH sondern dem gesamten OBR ein Anliegen sein sollte.
    Anmerkung: Das sich die Schriftführerin hier als „Nichtortsbeiratsmitglied“ in die Diskussionen einschaltet, Beispiele wissen möchte und dann auch noch die Aussage, in Walsdorf würde nichts auf der Mandatsinfo stehen, finden wir schon etwas bedenklich und hoffen dass sich dies nicht zum Regelfall entwickelt, der unnötigen Streit auslösen könnte.
    Als letzten Punkt sprach OBM Walter die Verschmutzung der Treppe an, die den „Kilbachweg“ mit der Strasse „Im Exboden“ verbindet. Die Treppe ist laut Bürgerinformationen verschmutzt und das Laub stellt ein Risiko dar. Der Hinweis wurde aufgenommen und soll an die Verwaltung weitergeleitet werden.
    (Auch hier waren die Fragen der Schriftführerin, ohne dass ihr das Wort erteilt wurde, hinsichtlich aufgestellter Schilder, da sie in die Sitzung aktiv eingreift, nicht angebracht)
  5. OBM Petersohn sprach abschliessend nochmals das Thema „Bürgerinfo“ an. Er sagte, das die Bürger sehrwohl daran interessiert sind und sich ein Bild über die bevorstehende Ortsbeiratssitzung zu machen. Er ergänzte, das Bürger wenn sie den Inhalt eines Antrages kennen, daran interessiert sein könnten der OBR-Sitzung aktiv beizuwohnen.
    OBM H.Urban schlug vor, die Verwaltung zu bitten, die erforderlichen Anlagen auf dem Portal einzustellen.
    OBM Demmer entgegnete, dass er das nicht so sieht. Wichtig für ihn ist, dass der Ortsbeirat die Anträge hat. Er bezweifelte, dass sich Bürger vor einer Ortsbeiratssitzung im Bürgerinformationssystem über den Inhalt der OBR-Sitzungen informieren würden. Ein Zwischenruf eines aufgebrachten Bürgers, was er sich Erlauben würde, mit einer solche Aussage, kommentierte OBM Demmer, das er ja auch falsch liegen könnte. Weiter führte er aus, dass ihm ausreichen würde, wenn er anhand der Tagesordnung lesen könnte, was behandelt werden würde, dazu benötige er keine Anlage.
    Abschliessend wurde festgehalten, dass der OBR wünscht, dass zukünftig die Anlage entsprechend auf dem Portal eingestellt werden und nicht nur die Mandatsträger sondern auch die Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Informationen erhalten.
    Anmerkung: Das durchaus ein Interesse an Informationen bei den Bürgerinnen und Bürgern vorliegt, belegen folgende Zahlen: Klicks auf die Bürger-/Ratsinfo der Stadt Idstein von unserer Homepage aus, waren in gut zwei Jahren 1327 und die Seite „Niederschriften, Widersprüche u. Berichte“ wurde insgesamt schon 2251 mal besucht.  (Stand 09.02.18)

TOP 4.1: Auftragsverfolgung und Wiedervorlagen
Die OVin geht davon aus, dass das Thema nach dem Gespräch mit dem Bürgermeister weiter vertieft werden und auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden kann.
OBM Walter entgegnete, dass genau dieses Thema gemäss Beschluss in der Sitzung 014/2017 nicht in diesem Gespräch angesprochen und geklärt werden soll. Das war der mehrheitliche Wunsch. Wenn sich dies geändert hat, dann sollte die von der Verwaltung geführte Liste, mit allen offenen Punkten zwecks Vorbereitung auf das Gespräch, vorliegen. Das ist nicht der Fall!
OBM Petersohn fragte nach der aktuellen OBR-Liste, die er nicht hat, da die Veröffentlichung nicht gewünscht wurde. Auf die Ausführungen von OBM Demmer zu diesem Thema verzichten wir.  OBM Walter gab den Hinweis, dass die Liste auf der Homepage der Freien Wähler steht, dass diese im Mai 2017 „eingefroren“ wurde und er die Begründungen, warum und wieso auch dort nachlesen könnte.

Bevor wir mit den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 5-8 im Bericht fortfahren erlauben Sie uns folgenden Hinweis. Im Nachfolgenden geht es um interne OBR-Anträge die schriftlich dem OBR vorlagen und von OBM Walter in der Sitzung nochmals verlesen und begründet wurden. Da keiner dieser Anträge weder bei den Begründungen noch im Beschlussvorschlag abgeändert wurde, gehen wir davon aus, dass diese „Wortgetreu“ sich so in der Niederschrift 15/2018 wiederfinden.

TOP 5: Informationsbedarf Willi-Mohr-Halle
Bemerkungen:
OBM Walter bekam von der OVin das Wort erteilt und gab nachfolgendes zu Protokoll: 
Frage 1:  Wann wird das Schild „Willi-Mohr-Halle“, welches 1997 über der Halleneingangstür angebracht und im Zuge der Umgestaltung des Eingangsbereiches entfernt wurde, wieder angebracht?
Frage 2:  An der Willi- Mohr-Halle sollten auf Vorschlag des OBR in der Sitzung 008/2017 zwei Behindertenparkplätze links vom Eingang eingerichtet werden. Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung um Stellungnahme, ob die Maßnahme umgesetzt werden kann?
Frage 3: Nach DIN 18040 sollte eine Notklingel in der Behindertentoilette sein. Die Verwaltung wurde in der Sitzung 008/2017 um Prüfung gebeten, ob der derzeitige Zustand ohne Klingel den Erfordernissen/Normen entspricht?
Frage 4: Auf Vorschlag des OBR in der Sitzung 008/2017 sollte eine Gedenktafel an der Willi- Mohr-Halle mit Hinweis an den Altbürgermeister der bis 1972 selbstständigen Gemeinde Heftrich – Willi Mohr – angebracht werden. Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung um Stellungnahme, ob die Maßnahme umgesetzt werden kann?

Die Mitglieder des Ortsbeirates mögen beschliessen
Die Verwaltung wird gebeten, den Mitgliedern des Ortsbeirat die Fragen zu beantworten

Es folgten Redebeiträge der OBM H.Urban, W.Urban und W.Schuierer.

Beschluss:
Die Fragen werden zur Beantwortung an die Stadtverwaltung weiter gegeben.
Der OBR bittet die Verwaltung um zeitnahe Prüfung und Mitteilung, ob und unter welchen Voraussetzungen die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis:                                       Ja: 6  Nein: 1 Enthaltung: 0

TOP 6: Schulwegplan
Bemerkungen
OBM Walter bekam von der OVin das Wort erteilt und gab nachfolgendes zu Protokoll:
Für Hessen gibt es eine verpflichtende Regel zur  Erstellung von Schulwegeplänen.
Aus der staatlichen Pflicht, dass Kinder die Schule besuchen müssen, ergibt sich die Verpflichtung für Städte, Gemeinden und Schulträger, für sichere Wege zu sorgen.

Wir im Ortsbeirat können froh und stolz sein, dass wir noch eine Schule vor Ort haben. Deshalb sollte es in unser aller Interesse liegen, im Rahmen unserer Diskussionen zum Thema Verkehrssicherheit, den aktuellen Schulwegeplan mit einzubeziehen und zu berücksichtigen.

Der Weg von und zur Schule soll für alle Kinder möglichst sicher sein.

Da in Heftrich auf dem Schulweg und zurück allerdings Gefahrenstellen, zum Beispiel unübersichtliche Kreuzungen, sehr schmale oder keine Gehwege bis hin zur Überquerung der L3011, nachweislich vorhanden sind, sollte der Ortsbeirat sich mit diesem Plan auch einmal beschäftigen, denn ein Schulwegeplan kann die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler deutlich verbessern.

Die OVin verteilte an alle OBM eine Kopie des Schulwegeplan aus 2008, den sie von der Schule besorgt hatte. Sie betonte, dass sie keinen weiteren Handlungsbedarf sehe. Es folgten sachliche Redebeiträge der OBM H.Urban, W.Schuierer, K.Petersohn und W.Urban. OBM Demmer hingegen vertrat die Auffassung, dass mit solchen Anträgen wieder einmal nur Probleme erfunden würden, die nur unnötige Beschäftigungszeit bei der Verwaltung in Idstein und im Kreis generieren würden.

Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, den Mitgliedern des Ortsbeirat den aktuellen Schulwegeplan für die Alteburg Schule in Heftrich zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis:                                       Ja: 5  Nein: 2 Enthaltung: 0

Anmerkung:  Aus unserer Sicht geht es hier um die Sicherheit der Kinder und nicht um Problemgenerierung  bzw. Beschäftigungstherapie. Wenn das Thema dann auch noch ins Lächerliche gezogen wird, mit der Äusserung, dass die Kinder im vorgelegten Schulwegeplan 2008, wo im Plan die Strassen nicht markiert sind, nicht in die Schule müssen, dann hört der Spaß bei uns auf.
Dieser Plan ist zehn Jahre alt und zeigt für die Schüler/Eltern weder die relativ sichersten und angenehmsten Wege zur Schule auf, noch macht er auf gefährliche Stellen oder Strecken aufmerksam. Im Gegenteil! Die Kinder, sollten sie anhand dieses Planes eingewiesen werden, könnten den Eindruck erhalten, nicht auf Bürgersteigen, sondern auf den markierten Straßen, siehe L3011 (Tennweg/Alteburger Str.) zu laufen. Da sehen wir großen Handlungsbedarf und empfehlen den Verantwortlichen sich einmal >>hier<< etwas schlauer zu machen.

TOP 7: Nutzungsgebühr für Toilettennutzung Willi-Mohr-Halle
Bemerkungen
OBM Walter bekam von der OVin das Wort erteilt und gab nachfolgendes zu Protokoll:
Für Veranstaltungen im Aussenbereich der Willi-Mohr-Halle (Grillfeste, Martinszug, Abschluss nach Wanderungen etc.) wird eine pauschale Nutzungsgebühr für Toilettennutzung erhoben, welche im §9 der Gebührenordnung nicht geregelt ist.

Bei dieser Pauschale wird nicht unterschieden, ob es sich um eine Ganztagsveranstaltung oder nur um eine kurzfristige (z.B. 2 Std.) Veranstaltung handelt. Hinzu kommt, dass teilweise Überschneidungen mit dem Übungsbetrieb der sport- und kulturtreibenden Vereine vorkommen und somit im Rahmen der internen Verrechnung die Kosten von Seiten der Stadt Idstein getragen wird (§8 (1)).

Berücksichtigt wird ebenfalls nicht, das es sich bei der Veranstaltung wie z.B. Martinszug-/feuer um eine Veranstaltung i.S.v §8 (3) der Gebührenordnung handelt und somit die Gebühren von Seiten der Stadt Idstein getragen werden.

Es folgten Redebeiträge der OBM H.Urban, W.Schuierer und K.Petersohn. Die OVin monierte im Beschluss „Der Ortsbeirat vertritt die Auffassung“, da sie diese Auffassung nicht vertreten würde. Der Schriftführerin wurde das Wort nicht erteilt, nahm auch an der Diskussion teil, weil ihr die Begründung hinsichtlich der Paragraphen nicht deutlich genug war.

Beschluss:
Der Ortsbeirat vertritt die Auffassung, dass die Pauschale für Toilettenbenutzung (20,—€), welche als Nutzungsgebühr gemäss §9 der Gebührenordnung in Rechnung gestellt wird, nicht in der Gebührenordnung für die Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Idstein geregelt ist.

Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung auf die Erhebung dieser Nutzungsgebühr, solange keine Regelung vorliegt, zu verzichten und um Unterstützung dieser Maßnahme.

Abstimmungsergebnis:                                       Ja: 3 Nein: 4 Enthaltung: 0

Anmerkung: Warum die Vertreter der CDU und SPD im Ortsbeirat gegen diesen Beschluss sind, ist für uns nicht verständlich, zumal sie mit diesem Verhalten, auch wenn es derzeit nur um 20,00 € geht, sich nicht für Heftricher Vereine, Verbände und sonstige Institutionen eingesetzt haben. Das dann lieber am eigentlichen Thema vorbei und über die „nette Toilette“ diskutiert und das Wort an den StVO P.Piaskowski erteilt wird, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. 

TOP 8: Definition Gehweg / Bürgersteig und wo ist Parken erlaubt?
Bemerkungen
OBM Walter bekam von der OVin das Wort erteilt und gab nachfolgendes zu Protokoll:
Der OBR wurde am 12.12.2017 per eMail von Herrn Wendland, Straßenverkehrsbehörde/Ordnungsamt Idstein darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Beschilderung baulich angelegter Parkflächen nicht erforderlich ist,  wenn der Gehweg durch eine andere Anordnung der Pflastersteine zu erkennen und somit ausreichend ist.

Begründung für die Anfrage der FWH: Falschparken wird durch das Ordnungsamt geahndet. Es ist die Aufgabe des Allgemeinen Ordnungsdienstes, sich um die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu kümmern.
Die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes entscheiden beim Falschparken und haben dabei eine gewisse Handlungsfreiheit innerhalb eines gesteckten rechtlichen Rahmens. Die Ordnungsbehörde kann also, muss aber nicht beim Falschparken eingreifen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Die Mitglieder des Ortsbeirates mögen beschliessen
Die Verwaltung wird gebeten, den Mitgliedern des Ortsbeirat nachfolgende Fragen zu beantworten, damit Heftricher Bürgerinnen und Bürger auf evtl. „Falschparken“  hingewiesen und vorbeugend vor Ahndungen wegen Ordnungswidrigkeiten geschützt werden können.

Frage 1:  Ist das Parken aus Sicht der Ordnungsbehörde in der Strasse „Im Hasselrain“ auf dem Bürgersteig/Gehweg, der lediglich durch eine grau gepflasterte Regenrinne unterbrochen ist erlaubt, da keine entsprechende Beschilderung /Kennzeichnung angebracht ist?
Frage 2:  Ist das Parken aus Sicht der Ordnungsbehörde in der „Raiffeisenstraße“ vor der Willi-Mohr Halle erlaubt oder gilt die Fläche als Bürgersteig/Gehweg, da keine entsprechende Beschilderung / Kennzeichnung angebracht und auf der gegenüberliegende Seite kein Bürgersteig vorhanden ist?
Frage 3: Ist das Parken aus Sicht der Ordnungsbehörde in der Strasse „Langgasse“ vom Abzweig Wilhelmstrasse bis zum Kreuzungsbereich Höhe Schule auf dem Bürgersteig/Gehweg, der lediglich durch eine gepflasterte Regenrinne unterbrochen ist erlaubt, da keine entsprechende Beschilderung / Kennzeichnung angebracht ist?

Es folgten Redebeiträge der OBM H.Urban, W.Schuierer, A.Demmer und der OVin.

Beschluss:
Die Fragen werden zur Beantwortung an die Stadtverwaltung weiter gegeben.

Der OBR bittet die Verwaltung um zeitnahe Prüfung und Mitteilung, damit betroffene Bürgerinnen und Bürger nochmals auf die rechtliche Situation hingewiesen werden können.

Abstimmungsergebnis:                                       Ja: 6   Nein: 1   Enthaltung: 0

TOP 9:  Landtagswahlen am 28.10.2018
Die OVin gibt bekannt, dass die  FWH mit Schreiben von Erhard Walter vom 17.01.2018 folgenden Antrag gestellt haben:
Ich beantrage den TOP „Landtagswahlen am 28.10.2018“ auf die Tagesordnung zu setzen.
Begründung: Ich gehe davon aus, dass dieser Termin mit der diesjährigen Kerb kollidiert, die wegen der Wahl nicht verlegt werden sollte. Deshalb sollten wir frühzeitig die Verwaltung um Prüfung bitten, inwieweit das Wahllokal verlegt werden kann und eine entsprechende Alternative (z.B. Gemeindehaus) vorschlagen, mit der Bitte um Unterstützung und dies entsprechend protokollieren.

Die OVin gibt weiterhin bekannt, dass die Wahlleitung der Verwaltung obliegt und bereits eine Anfrage wegen des Wahllokales gestellt wurde. Der Hinweis, dass die Verwaltung bescheid weiß und sich um eine Ausweichlokalität für das Wahllokal kümmert, wurde zur Kenntnis genommen.

Die OVin schliesst die Sitzung um 21:00 Uhr, mit dem Hinweis, dass die nächste Sitzung am 24.04.2018 um 19 Uhr stattfindet.

Unser Fazit:

  • Zu bemängeln ist die fehlende Einsicht zu den falschen Beschlüssen und den falschen Behauptungen, die Beschlussvorschläge wären alle abgeändert worden.
  • Verwunderlich ist für uns die Tatsache, dass sich die Vertreter der SPD im OBR nicht mehr an die Ergebnisse der Mediation, zu den der SPD-Ortsverein Idstein-Ost eingeladen und mit viel Vorbereitung und Ernsthaftigkeit angegangen ist, erinnern.
  • Weiterhin stellen wir uns die Frage und machen uns ernsthafte Gedanken zum Abstimmverhalten von OBM Demmer! Dieses Verhalten schadet nicht den FWH sondern einzig und alleine der Heftricher Dorfgemeinschaft, die ihm mit der Wahl einen klaren Auftrag erteilt hat!  Alleine die letzten 10 Beschlüsse hat er, obwohl es nur um Heftricher Themen ging abgelehnt! Selbst dass das „Alte Milchhäuschen“ in den Besitz des Heimat- und Verkehrsvereins übergeht, hat er nicht zugestimmt! Wie ist das in Einklang zu bringen mit seiner Ankündigung bei TOP 4, sich über die „Entwicklung von Heftrich“ Gedanken zu machen? Hat er diese Legislaturperiode bereits abgehakt und arbeitet schon für die nächste, die von 2021 bis 2026 geht?
  • Nicht verstehen können wir, dass ein OBR sich verweigert, der Verwaltung aufzuzeigen, dass sie sich auf Gebührenordnungen bezieht, wo Nutzungsgebühren für Toiletten nicht geregelt sind. D.h., die Vertreter von CDU und SPD im Ortsbeirat sind dafür, dass Vereine, Verbände, Gesellschaften etc. zur Kasse gebeten werden und setzen sich nicht für diese ein!
  • Gewöhnungsbedürftig ist die aktive Teilnahme an den Diskussionen durch unsere Schriftführerin. Hier sollte die OVin nochmals darauf einwirken, welche Rechten und Pflichten bestehen und wie diese in der Praxis zu leben sind.
  • Wir halten nichts von verfälschten Informationen. Wir stehen für Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit und würden uns wünschen, wenn dies die überwiegende Mehrheit im OBR – die CDU Veterter können wir dazu sicher nicht bewegen – auch so sehen und leben würde.

 

Für die Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat

Winfried Urban            Erhard Walter