Winfried Urban
berichtet zum Thema:

Bericht zur Ortsbeiratssitzung 010/2017 vom 27.06.2017

Die Ortsvorsteherin, in Folge OVin,  begrüßte um 20 Uhr alle anwesenden BesucherINNEN (10) und bittet im Rahmen der Bürgerfragestunde um Wortmeldungen.
Seitens der anwesenden BürgerINNEN gab es keine Fragen

TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit:
Hier verweise ich auf die Niederschrift OBR HEF/010/2017 vom 10.07.2017.

TOP 2  Genehmigung der letzten Niederschrift
Hier verweise ich ebenfalls auf die Niederschrift OBR HEF/010/2017 vom 10.07.2017, wobei der Hinweis, dass auf unsere Einwände in keiner Weise eingegangen wurde, nicht fehlen sollte.

TOP 3 Mittelanmeldungen für den Haushalt 2018
Hier verweise ich ebenfalls auf die Niederschrift OBR HEF/010/2017 vom 10.07.2017, wobei Details zu den Anforderungen des OBR in den nachfolgenden Links zu entnehmen sind:

Zusätzlich informierte die OVin, dass unter TOP3 der Sitzung 009/2017 der OBR einen einstimmigen Beschluss wie folgt gefasst: Der OBR bittet die Verwaltung zeitnah um eine Aufstellung der finanziellen Ergebnisse aller Märkte im Haushalt der Stadt Idstein, um Einsparmöglichkeiten vorzuschlagen. 

Sie informierte, dass eine Antwort der Verwaltung hinsichtlich der Aufstellung zu den finanziellen Ergebnissen aller Märkte vorliegt. Laut den vorgelesenen Informationen teilte die OVin mit, dass die Ergebnisse der Märkte im „Verwaltungsbericht“ nachzulesen wären und eine Berichterstattung gegenüber einem Ortsbeirat nicht erfolgt…..!
Das Schreiben der Verwaltung wurde nicht ausgehändigt und weder  der Niederschrift beigefügt noch ist davon etwas in der Niederschrift zu lesen.

TOP 4  Ortsbegehung 21. Mai 2017
Hier verweise ich wieder auf die Niederschrift OBR HEF/010/2017 vom 10.07.2017, wobei weitere Details dem „Kurzprotokoll“ der Ortsbegehung zu entnehmen sind.

TOP 5  Bericht der Ortsvorsteherin
Auch hier verweise ich auf die Niederschrift OBR HEF/010/2017 vom 10.07.2017, wobei ich auf  Punkt 7 nochmals näher eingehen möchte, denn die OVin berichtete über eine Nachricht der Verwaltung, wonach die Anwohner den Bürgersteig und die Strasse reinigen sollen und dabei auf §2 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Idstein verwiesen hat. 

Leider fehlen hierzu entsprechende Angaben in der Niederschrift und die Antwort der Verwaltung, sollte sie schriftlich vorliegen ist  nicht bekannt bzw. nicht der Niederschrift beigefügt.

Fest steht, dass im §2 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Idstein der Gegenstand der Reinigungspflicht geregelt ist und folgendes steht:

  1. Zu reinigen sind
    a)  innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Hessisches Straßengesetz) alle öffentlichen Straßen…..

Alle öffentlichen Straßen heißt doch dann im Umkehrschluß, dass es sich auch auf Gehwege erstreckt und wenn man(n) sich nun den Verweis auf den §7 Abs.1 Satz 2 HStrG anschaut, dann ist folgendes zu lesen: „Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebietes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut istKlarer und verständlicher kann man es nicht belegt bekommen! Das sollte doch ohne wenn und aber klar kommuniziert werden, dass das Grundstück, welches durch einen städtisches Grundstück (Hang mit Sträuchern/Bäumen) getrennt ist bevor der Bürgersteig folgt, durch die Stadt Sommer wie Winter gereinigt werden muß, da die Bauweise nicht zusammenhängend ist……..!

Warum sich die Verwaltung mit dieser Antwort so schwer tut, können nur die Verantwortlichen der Stadt beantworten, denn hätten sie den Verweis auf Satz 3 in der Satzung auch gemacht, dann könnten ggf. die Bürger wieder zur Reinigung herangezogen werden…………

TOP 6  Mitteilung des Magistrates
Hier verweise ich wieder auf die Niederschrift OBR HEF/010/2017 vom 10.07.2017.

TOP 7 Verschiedenes
Auch hier verweise ich auf die Niederschrift OBR HEF/010/2017 vom 10.07.2017, wobei ich nachfolgende Punkte ergänzen möchte, die leider nicht in der Niederschrift festgehalten wurden. Dies sind im einzelnen:
+ Der Punkt „Schautafeln Alteburger Markt“ sollte ergänzt werden, da die OVin darüber informierte, dass Herr Mückendörfer mitgeteilt hat, dass alle Schautafeln jetzt da sind, da aber ein einheitliches Bild präsentiert werden soll, die Aufstellung sich noch leicht verzögert.
+ Die Info „Gremium Altes Rathaus“ sollte ergänzt werden, dass hier insgesamt 3500,00 € vom Verwaltungsgremium Altes Rathaus  eingesetzt wurden.
+ Weiterhin wurde mitgeteilt, dass der „Kanaldeckel“ in der Alteburger Strasse, Höhe Getränke Scheurer nun endlich repariert wurde und das
+ der Bürgersteig „Am Pfarrberg 9a“ wieder hergestellt wird und die Steine entfernt werden.

TOP 7.1  Auftragsverfolgung und Wiedervorlagen
Hier verweise ich wieder auf die Niederschrift OBR HEF/010/2017 vom 10.07.2017,

 

Die nächste OBR-Sitzung findet am 08.08.2017 um 20 Uhr im Alten Rathaus in Heftrich statt.

Die OVin schliesst die Sitzung um 20:50 Uhr