Frau Ortsvorsteherin,

sicherlich ist Ihnen bekannt, dass es hinsichtlich der Erstellung von Schulwegplänen in Schulgesetzen, Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Erlassen oder Rahmenplänen, für Hessen eine verpflichtende Regel gibt, solche Pläne zu erstellen. 

Aus der staatlichen Pflicht, dass Kinder die Schule besuchen müssen, ergibt sich die Verpflichtung für Städte, Gemeinden und Schulträger, für sichere Wege zu sorgen.
Wir im Ortsbeirat können froh und stolz sein, dass wir noch eine Schule vor Ort haben. Deshalb sollte es in unser aller Interesse liegen, im Rahmen unserer Diskussionen zum Thema Verkehrssicherheit, den aktuellen Schulwegeplan mit einzubeziehen und zu berücksichtigen. Der Weg von und zur Schule soll für alle Kinder möglichst sicher sein. Da in Heftrich auf dem Schulweg und zurück allerdings Gefahrenstellen, zum Beispiel unübersichtliche Kreuzungen, sehr schmale oder keine Gehwege bis hin zur Überquerung der L3011, nachweislich vorhanden sind, sollte der Ortsbeirat sich mit diesem Plan auch einmal beschäftigen, denn ein Schulwegplan kann die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler deutlich verbessern.
 
Ich bitte Sie, den Schulwegeplan zu besorgen und spätestens in der nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen. Ich persönlich würde eine Online-Version bevorzugen, sollte es so eine geben. Danke.
Für die Freien Wähler Heftrich im Ortsbeirat
Mit freundlichen Grüssen
Erhard Walter